Seit Wochen sorgt der Gang vor die Tür ebenso für Gänsehaut wie das erneute Klingeln des Telefons. Der Briefkasten quillt über, weil er aus Angst vor verstörenden Postsendungen nicht mehr regelmäßig entleert wird. Aus der sonst so quirligen und kontaktfreudigen Frau ist ein Häufchen Elend geworden, welches sich mehr und mehr zurückzieht und die Wohnung nur verlässt, wenn es wirklich notwendig ist.
Sie ist eines der rund 21.000 Stalking-Opfer (auch als Stalkee bezeichnet), die 2015 von der Polizei dokumentiert wurden. Sie ist gefangen im Fadenkreuz eines Menschen, der all sein Streben nur noch danach ausrichtet, dieser einen Person ganz nah zu sein – zu nah. In solch einem Fall herrscht auf Seiten der Betroffenen zumeist Verzweiflung. Sie fragen sich „Was kann ich tun gegen das Stalking? Wohin kann ich mich wenden?“.
Auf diese und alle weiteren essentiellen Probleme zum Thema Stalking kennt der folgende Ratgeber die Antworten. Hier erfahren Sie unter anderem, wie Stalking im Gesetz, genauer gesagt im Strafrecht, verankert ist, ob beim Stalking die Täter einem bestimmten Profil folgen und wie am besten gegen diese Form der Belästigung vorzugehen ist.
Inhalt
FAQ: Stalking
Hier erfahren Sie ausführlich, wie der Begriff des Stalkings in Deutschland definiert wird.
Stalking kann eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe nach sich ziehen. Im Juni 2021 hat der Bundestag eine Erhöhung des Strafmaßes auf bis zu fünf Jahren in besonders schweren Fällen beschlossen.
Hier können Sie nachlesen, wie Sie reagieren sollten, wenn Sie zum Opfer eines Stalkers werden.
Was ist/bedeutet Stalking? Eine Definition
Sich langsam und unauffällig an sein Opfer heranzupirschen, ist die hohe Kunst eines jeden Jägers. Unbemerkt im Dickicht muss er auf den richtigen Moment warten, um dann zielgenau zuschlagen zu können und sein Wild zu erlegen. Geduld und Hartnäckigkeit sind dabei die Schlüssel zum Erfolg. Während das Pirschen in der Jägersprache also eine legitime Bezeichnung zum Aufspüren von Reh, Wildschwein und Co ist, stellt eine solche Nachstellung übertragen auf den gesellschaftlichen Alltag eine weniger akzeptierte, ja sogar strafbare Handlungsweise dar.
Geprägt wurde der Begriff im Hollywood der 80er und 90er Jahre, als es wiederholt zur Verfolgung und Bedrohung Prominenter kam. Zur Zielscheibe wahnhafter Nachstellung wurden damals unter anderem Jodie Foster (1981) und Madonna (1995). Auch heute noch sind derartige fanatische Fans keine Seltenheit und so werden immer wieder Fällen publik, in denen Stars gestalkt werden. Doch auch fernab von roten Teppichen und Blitzlichtgewitter finden derartige Szenarien statt, denn ein jeder kann betroffen sein. Genau diese fehlende Opferspezifität macht Stalking so gefährlich und bedeutsam für die Gesellschaft.
Eine einheitliche, allumfassende Definition ist trotz der Relevanz dieses Deliktes nicht vorhanden. Vielmehr existieren je nach fachlicher Ausrichtung, also beispielsweise in der Perspektive der Psychologie oder der Kriminologie, verschiedenartige Erklärungen.
Insbesondere in der Psychiatrie sind Stalker und deren Handlungsweisen bereits seit mehr als 100 Jahren eine bekannte Größe, wenn auch damals noch unter einem anderen Terminus. Als „de Clérambault-Syndrom“ (auch Erotomanie) wurde ein Liebeswahn bezeichnet, der die betreffende Person dazu veranlasst, einer geliebten Person nachzustellen. Da jedoch nur eine bestimmte Gruppe von Tätern ein derartiges Verhalten beim Stalking zeigt, greift die Umschreibung zu kurz für das weitreichende gesellschaftliche Phänomen. Es handelt sich um eine äußerst vielschichtige Erscheinung, die unterschiedlichste Tätertypen sowie auch verschiedenartige Motivationen umfasst.
Wesentlich sind den meisten Definitionsversuchen folgende Merkmale:
- ein von der Norm abweichendes Verhalten,
- bei dem der Täter einen anderen Menschen überwacht, verfolgt, belästigt, bedroht und gegebenenfalls auch körperlich angreift (bis hin zur Tötung) und
- das Opfer dadurch in Angst versetzt
Wann beginnt Stalking? Formen und Erscheinungsweisen
Eine abschließende Auflistung aller möglichen Erscheinungsformen von Stalking lässt sich nicht bewerkstelligen. Die Täter handeln meist sehr intelligent und stellen ihr Verhalten explizit auf die individuellen Besonderheiten der von ihnen gestalkten Person ein. Allerdings kann zumindest auf einige typische Handlungen verwiesen werden, die in der einen oder anderen Form meist vorzufinden sind.
Üblich sind beispielsweise immer wiederkehrende Telefonanrufe zu jeglichen Tages- und Nachtzeiten sowohl auf Festnetz- als auch auf Mobiltelefonen. Auch SMS, Nachrichten über sogenannter Messengerdienste oder Hasskommentare auf sozialen Netzwerken, belästigende E-Mails sowie Notizen an Haustür oder am Auto können Grundlage einer späteren Anzeige wegen Stalking sein.
Neben derartigen Kontaktversuchen aus der Ferne sind körperliche Annäherungen ebenso möglich. Stalker verfolgen andere beispielsweise bei Spaziergängen oder alltäglichen Erledigungen, sie lauern den betroffenen Personen vor deren Haustür auf oder dringen im Ernstfall gar in diese ein. Auch Verfolgungsjagden mit dem Auto sind keine Seltenheit.
Oftmals wird auch eine Kontaktaufnahme durch Dritte angestrebt, indem unwissende Freunde oder Nachbarn ausgenutzt und nach Informationen über den Betreffenden befragt werden. Das Verschicken von Paketen mit verstörendem Inhalt, beispielsweise Tierkadavern, ist eine weitere gängige Praxis. Zudem sind Sachbeschädigungen, Körperverletzungen sowie Verleumdungen oder falsche Anzeigen weitere Mittel, die Täter nutzen, um eine bestimmte Person in Angst zu versetzen.
Stalking laut StGB: Nachstellung als Straftat
Seit 2007 ist Stalking offiziell strafbar. In diesem Jahr trat der entsprechende Paragraph § 238 StGB in Kraft. Stalking wird darin als „Nachstellung“ bezeichnet und ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht. Eine Erhöhung der Freiheitsstrafe (drei Monate bis fünf Jahre) ist für Fälle vorgesehen, in denen der Täter das Opfer, Angehörige oder nahestehende Person in Todesgefahr bringt oder das Risiko einer schweren Gesundheitsschädigung verursacht. Kommt es gar zum Tod einer der genannten Personen, muss der Täter mindestens ein und maximal zehn Jahre ins Gefängnis.
Immer wieder stand der Straftatbestand in der Kritik. Grund war der enge Anwendungsbereich, der laut der Formulierung im StGB Stalking nur dann als Straftat kategorisierte, wenn durch die Stalking-Handlung eine schwerwiegende Beeinträchtigung der Lebensgestaltung des Opfers stattfand. Um Stalking erfolgreich anzeigen zu können bzw. eine Verurteilung des Täters zu ermöglichen, musste der Mann oder die Frau, der/die gestalkt wurde, beispielsweise infolge der Belästigung umgezogen sein oder seinen Arbeitsplatz gewechselt haben.
Im Juli 2016 setzte die Bundesregierung an diesem Punkt an und brachte gemeinsam mit Bundesjustizminister Heiko Maas einen Gesetzesentwurf vor, der eben diese Lücke zu schließen beabsichtigt. Zukünftig soll es demnach genügen, wenn die Taten des Stalkers objektiv dazu geeignet sind, eine schwerwiegende Beeinträchtigung darzustellen. Wann diese Änderung umgesetzt wird, bleibt indessen abzuwarten.
Eine weitere wichtige Gesetzesquelle, die beim Stalking zum Tragen kommen kann, ist das 2002 in Kraft getretene „Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung“, kurz Gewaltschutzgesetz. Dieses dient als Rechtsgrundlage für zivilrechtliche Schutzanordnungen.
So ermöglicht es, eine einstweilige Verfügung wegen Stalking zu erwirken. Dabei handelt es sich um ein Kontakt-, Näherungs- und Belästigungsverbot, welches bei vorsätzlichen und widerrechtlichen Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Freiheit sowie bei Drohungen derartiger Verletzungshandlungen in Frage kommt. Verfahren und Vollstreckung sind im Gewaltschutzgesetz so ausgestaltet, dass Betroffene möglichst schnell zu ihrem Recht kommen und Schutz finden.
Am 24.06.2021 hat der Bundestag beschlossen, dass Stalking künftig bereits dann strafbar ist, wenn der Täter sein Opfer wiederholt (vorher: beharrlich) belästigt und damit das Leben des Opfers nicht unerheblich (vorher: schwerwiegend) beeinträchtigt. Auch die Strafe für Stalking wird erhöht. Bisher ist eine Freiheitsstrafe von maximal 3 Jahren möglich – in Zukunft kann in besonders schweren Stalking-Fällen auch eine Gefängnisstrafe von 5 Jahren drohen. Außerdem soll auch Cyberstalking ausdrücklich unter Strafe stehen.
Stalking: Ein Blick in die Statistik
Um sich der Brisanz des Themas bewusst zu werden, kann eine Auseinandersetzung mit den Fallzahlen aufschlussreich sein, die das Bundeskriminalamt veröffentlicht hat. Im Jahr 2015 wurde Stalking von der Polizei knapp 20.000 Mal erfasst – das beinhaltet auch Cyberstalking als Sonderform dieses Deliktstypus. Diese Zahl markiert zwar einen kontinuierlichen Rückgang seit 2008 (ca. 29.000 Fälle), allerdings sollte es dennoch nicht unterschätzt oder gar bagatellisiert werden.
Ca. 21.000 Opfer suchten in dem Jahr Hilfe bei Stalking. Auffällig ist, dass der Stalker in 41 % der Fälle ein partnerschaftliches Verhältnis zu seinem Opfer hatte. Bei 3,6 % handelte es sich gar um Ehe- und 36,6 % um ehemalige Partner, was das besondere Näheverhältnis der Täter-Opfer-Konstellation verdeutlicht.
Letztere ist vermutlich auch mitursächlich für die hohe Aufklärungsquote dieser Deliktsart, die 2015 bei fast 90 % lag. Zu bedenken ist hierbei jedoch, dass diese Quote nicht wiedergibt, ob gegen die Stalker Anzeigen erstattet wurden. Der Prozentsatz spiegelt nur wider, dass ein Tatverdächtiger ermittelt wurde.
Trotz dieser Extremsituation haben nur rund 20 % der Opfer wegen Stalking eine Anzeige erstattet. Knapp 12 % haben einen Anwalt wegen Stalking zu Rate gezogen. Es zeigt sich also, dass die Bereitschaft, rechtlich gegen den Verfolger vorzugehen, eher gering ausgeprägt ist, was unter anderem in dem einstigen Näheverhältnis begründet sein kann. Eine weitere Ursache, die so manchen daran hindert, als Stalking-Opfer Hilfe zu suchen, ist sicherlich auch die Scham.
Täter und Opfer: Verhaltensweisen und Hilfsmaßnahmen
Die meisten Stalking-Vorfälle sind geprägt von einem ausdauernd verfolgungssüchtigen und nähesuchenden Täter und einem permanent unter Angst lebenden Opfer. Wie die Statistik zeigt, kennen sich beide Parteien nicht selten aus einer früheren Beziehung. Vielen Opfern ist daher vollkommen unklar, wie der einst geliebte Partner zu einem so furchteinflößenden Stalker werden konnte. Was dann zu tun ist und auf welchen Motiven die Handlungen des Täters beruhen können, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Was bedeutet einem Stalker das Verfolgen? Eine Täter-Typologie
Angesichts von bekanntwerdenden Stalking-Fällen stellt sich beim Stalkee sowie in der Öffentlichkeit immer wieder das pure Unverständnis dahingehend ein, was einen Menschen zu derartigen Handlungen treiben kann. Gerne werden psychische Störungen als Ursache herangezogen, doch in einer wissenschaftlichen Untersuchung wurde bei nur knapp 10 % der Täter eine wahnhafte Störung festgestellt (Studie von Meloy und Gothard, 1995), sodass eine solche nicht ausschlaggebend für Stalking sein kann. Was jedoch als charakteristisch gilt, sind Geschlecht und Alter: Im Durchschnitt sind 80 % der Stalker männlich und zwischen 30 und 40 Jahren alt.
Die Handlungsmotive sind vielfältig und reichen von Liebe und Zuwendung bis hin zu Eifersucht, Rache und Macht. Überlagerungen und Umwandlungen ursprünglich positiver Elemente (Zuneigung) hin zu negativen Emotionen (Wut, Kontrolle) sind möglich. Es handelt sich also um recht dynamische Prozesse, die schwer vorhersehbar sind. Um ein etwas genaueres Bild des unspezifischen Täterkreises zu erhalten, lohnt ein Blick auf eine 1999 entworfene Typologie (Studie von Mullen, Pathé, Purcell und Stuart). Diese unterscheidet fünf Tätergruppen, die hier skizziert werden sollen.
Der zurückgewiesene Stalker
- Vorbedingung: zerbrochene Beziehung zur gestalkten Person
- Motive: Rache, Hoffnung auf Reaktivierung der Partnerschaft
- häufig Gewaltattacken
Der nach Intimität suchende Stalker
- Beziehung angestrebt, obwohl nie eine vorhanden war
- Täter fehlinterpretiert Abwehrreaktionen des Stalkees
- vermeintliche Liebeskonkurrenten sind gefährdet
Der inkompetente Stalker
- mangelnde Intelligenz und Unvermögen, soziale Kontakte zu etablieren
- Stalking ist Versuch zum Aufbau einer Beziehung
Der rachsüchtige, wütende Stalker
- Belästigung aufgrund eines vermeintlich erlebten Unrechts, für welches das Opfer verantwortlich gemacht wird
- Ziel: Stalkee in Angst versetzen
- typische Opfer: Ärzte, Psychotherapeuten
Der habgierige Stalker
- Ziel: sexueller Übergriff
- Gefühl der Befriedigung durch erlebte Macht und Kontrolle
Stalking: Was können Opfer tun?
Der Personenkreis der potenziellen Opfer ist ebenso so breit gefächert wie die mögliche Tätergruppe.
Insgesamt lässt sich jedoch feststellen, dass Frauen eher gefährdet sind als Männer. Zudem besteht bei Menschen, die in medialen Berufen (Sänger, Schauspieler, Nachrichtensprecher) arbeiten, ein erhöhtes Risiko, in das Raster eines Stalkers zu fallen. Außerdem sind Personen, die beruflich vermehrt Kontakt mit alleinstehenden Männern oder Frauen haben (Professor, Lehrer, Arzt, Krankenschwester), ebenfalls prädestiniert dafür, unbewusst an einen Stalker zu geraten.
Wichtig ist es daher, dass Gestalkte rechtzeitig handeln und sich fragen, was zu tun ist. Bei Stalking gibt es verschiedene Maßnahmen, die Stalkees ergreifen können, um sich zu schützen. Sehen Sie hier, welche das sind:
- vollständiger Kontaktabbruch mit dem Stalker (sämtliche Taten bewusst ignorieren)
- Stalkingtagebuch und Archivieren von E-Mails oder Briefen zur Beweissicherung
- Umfeld (Arbeitskollegen, Nachbarn, Freunde, Familie) informieren
- Selbstverteidigungskurs absolvieren
- Gewohnheiten (Wege, Uhrzeiten, zu denen das Haus verlassen wird) ändern
- Rufnummer/E-Mail-Adresse wechseln bzw. sperren
- Fangschaltung beantragen (ermöglicht durch Vorschriften der Vorratsdatenspeicherung)
- private Unterlagen durch Aktenvernichter zerstören
- Antrag auf Auskunftssperre beim Einwohnermeldeamt
- Accounts auf sozialen Netzwerken sichern oder löschen
- Beratungsstellen aufsuchen
- Polizei einschalten
- Anwalt für Strafrecht einschalten, Anzeige erstatten (§ 238 StGB), einstweilige Verfügung erwirken
Übersicht über Beratungsmöglichkeiten:
- Frauenhaus
- Weißer Ring (Hilfsorganisation für Opfer von Gewalt und Kriminalität)
- regionale Beratungsstellen der Polizei
- Stop Stalking (Anlaufstelle für Opfer und Täter)
- bundesweites Hilfetelefon bei Gewalt gegen Frauen (Tel.: 08000 – 116)
- BFF (Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe in Deutschland)
In diesem Video der Landesschau Baden-Württenberg erhalten Sie einen Eindruck davon, wie Stalking aussehen und was ein Betroffener dagegen tun kann:
Ich werde von einem sehr gruseligen Nachbarn verfolgt. Ich hatte gehofft, dass er irgendwann damit aufhört. Aber jetzt werde ich leider gesetzlich dagegen vorgehen müssen.
Mir geht es ähnlich!
Wenn du das noch liest, würde ich mich über ein Update freuen :)
Hat es bei dir ein Ende genommen?
Ich werde nun auch Anzeige erstatten und ein Anwalt aufsuchen müssen, da es trotz persönlicher und polizeilicher Ansprache zur Unterlassung , weiter geht :(
Leider ist es so, dass einem als Opfer niemand mehr hilft. Ich mache das seit 3 einhalb Jahren mit, jede Anzeige wird eingestellt und man wird „gebeten“, einen Anwalt einzuschalten, der nur eines will, die Kohle. Die Justiz macht NICHTS, seit 3 einhalb Jahren und nach Dutzenden Strafanzeigen mit Videobeweisen passiert nichts.
Unfassbar, [red. von der Redaktion]
Guten Tag, ich bin zum einem Punkt angelangt wo ich mir sage dass ich das nicht mehr aushalten kann,ich habe meine Familie versucht zu schützen mein Mann ist hat sich leider eine Wohnung nach der Trennung in dem gleichem Treppenhaus gesucht wo ich die erste Etage bewohne,meine Eltern Erdgeschoss wo er jetzt nebenan wohnt Der Terror dauert schon seid April.Meine Mutter ist sehr krank,sie will sich das Leben nehmen,mein Sohn leidet an sehr großen Ängsten,Panikattacken,ich habe 15 kg abgenommen und keiner kann uns helfen ob das Opferschutz ist,skfm.Jeder sagt wir sollen uns entspannen zum Psychologen gehen. Mein exmann hat mich 2 mal geschlagen,meinen Sohn mit Entführung und blutigem Ende bedroht,3 Monate massiv bedroht per SMS,gefolgt die ganze Umgebung angesprochen dass die Leute garnicht mehr mit uns reden.wir haben am 15.10.2016 geheiratet es war von Anfang an vorchtbar,er wohnte bei mir seid August 2016. Die Polizei kommt zu mir raus wenn mein Ex sie anruft dass ich ihm irgendwelche Rechnungen geklaut habe,sind sie sofort noch um 23Uhr zu stelle,als die Bedrohung Staatfindet sollen wir mit meinem Sohn das Haus verlassen untertauchen,da kommt keiner zu Ihn.Die Opferschutzstelle erfährt es nach 3 Tagen als ich sie anrufe.Meine Härtefalscheidung sagt mein exmann letztens ab bestreitet die will noch Unterhalt von mir haben.Ich würde mich freuen dass uns wirklich jemand helfen würde dass es ein Ende nimmt
Hallo Marzena,
wir können keine rechtliche Beratung anbieten und empfehlen Ihnen sich an einen Anwalt vor Ort zu wenden. Dieser kann Sie bezüglich der weiteren Vorgehensweise beraten und Sie unterstützen. Eventuell können Sie sich auch an einen anderen Opferschutzverein wenden.
Ihr Team von anwalt.org