Stadionverbot: Wenn Fans ihre Mannschaft nicht mehr live verfolgen dürfen

Ein Stadionverbot ist die härteste Sanktion für einen Fußballfan.
Ein Stadionverbot ist die härteste Sanktion für einen Fußballfan.

Für viele Menschen ist das Fußballspiel ihres Vereins am Wochenende ein besonderes Ereignis. So treffen sich die Fans häufig schon Stunden vor dem Spiel, um sich gemeinsam einzustimmen. Höhepunkt des Tages bleibt aber immer noch das Erklingen der Hymne im Stadion – die Teams laufen ein, die Spannung steigt und der Ball rollt los.

Für viele Fans ist der Stadionbesuch der wichtigste Bestandteil der Liebe zum Fußball. Stand September 2019 können 1.068 Menschen dieser Liebe nicht nachkommen: Gegen sie wurden bundesweit wirksame Stadionverbote ausgesprochen.

Doch wann kann eine so drastische Bestrafung wie das Stadionverbot eigentlich verhängt werden? Wie lange gilt ein Stadionverbot? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.

FAQ: Stadionverbot

Wann kann der DFB ein Stadionverbot aussprechen?

Das Stadionverbot kann ausgesprochen werden, wenn Fans im Zusammenhang mit einem Fußballspiel sicherheitsgefährdendes Verhalten an den Tag gelegt haben. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Sie Straftaten wie Körperverletzungen im Zusammenhang mit der Sportveranstaltung begehen. Das Stadionverbot stellt dann eine präventive Maßnahme dar, um die Sicherheit der Veranstaltung zu gewährleisten. In diesem Fall greift das Hausrecht des Veranstalters. Mit dem Sportrecht hat dieser Vorgang also nichts zu tun.

Wie lange ist ein Stadionverbot gültig?

Die Dauer vom Stadionverbot ist variabel und richtet sich nach der Tatsache, welche zu dessen Verhängung geführt hat. So kann ein Stadionverbot nur eine Woche, bei wiederholten besonders schweren Fällen aber auch bis zu 60 Monate dauern.

Was besagt das BGH-Urteil zum Stadionverbot?

Der BGH hat am 30.10.2009 ein wegweisendes Urteil zum Stadionverbot gefällt. Die Richter sind der Auffassung, dass die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens seitens der Polizei einen ausreichenden Grund darstellt, Stadionverbote auszusprechen. Diese Praxis wird immer wieder kontrovers diskutiert.

Was ist ein Stadionverbot?

Bundesweites Stadionverbot: Wer auf der Liste steht, darf keine Arena mehr betreten.
Bundesweites Stadionverbot: Wer auf der Liste steht, darf keine Arena mehr betreten.

Ein Stadionverbot verbietet einem Fan den Zutritt zu einer Sportveranstaltung. Es kann regional, aber auch bundesweit ausgesprochen werden. In der Saison 2018/2019 wurden insgesamt 198 örtliche und 568 bundesweite Stadionverbote ausgesprochen.

Wird ein Stadionverbot erst einmal durch den Verein oder den Deutschen Fußball Bund (DFB) verhängt, machen diese von ihrem Hausrecht Gebrauch und untersagen dem Betroffenen den Zutritt für zukünftige Veranstaltungen.

Der DFB definiert in seinen Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten in § 1 Absatz 2, welchen Zweck ein Stadionverbot erfüllen soll:

Zweck des Stadionverbots ist es, zukünftiges sicherheitsbeeinträchtigendes Verhalten zu vermeiden und den Betroffenen zur Friedfertigkeit anzuhalten, um die Sicherheit anlässlich von Fußballveranstaltungen zu gewährleisten. Das Stadionverbot selbst stellt eine präventive Maßnahme zur Gefahrenabwehr der für die Sicherheit der Veranstaltung Verantwortlichen dar. Das Stadionverbot ist daher keine staatliche Sanktion auf ein strafrechtlich relevantes Verhalten, sondern eine Präventivmaßnahme auf zivilrechtlicher Grundlage.

Gut zu wissen: Die Dauer vom Stadionverbot wird individuell festgelegt. Dabei wird vor allem die Schwere des Falls berücksichtigt. Eine wichtige Rolle spielt auch, ob es sich um einen Erst- oder Wiederholungstäter handelt. Grundsätzlich kann ein Stadionverbot für mindestens eine Woche und bis zu 60 Monate angesetzt werden.

Wann wird ein Stadionverbot verhängt?    

Ein Stadionverbot kann bei begangenen Straftaten ausgesprochen werden.
Ein Stadionverbot kann bei begangenen Straftaten ausgesprochen werden.

Das Stadionverbot dient also laut Angaben des DFB in erster Linie als präventive Maßnahme. Doch für welches Fehlverhalten kann der Ausschluss von Sportveranstaltungen konkret ausgesprochen werden?

Nachfolgend erhalten Sie einige Beispiele für Fehlverhalten bzw. Straftaten, die dazu führen können, dass gegen den Betroffenen ein bundesweites Stadionverbot ausgesprochen wird:

  • Straftaten unter Anwendung von Gewalt gegen Leib oder Leben oder fremde Sachen mit der Folge eines nicht unerheblichen Schadens
  • Nötigung
  • Verstöße gegen das Waffengesetz
  • Hausfriedensbruch
  • Rechtsextremistische Handlungen, insbesondere das Zeigen und Verwenden nationalsozialistischer Parolen, Embleme und Beleidigungen (§ 185 StGB) aus rassistischen bzw. fremdenfeindlichen Motiven
  • Einbringen und / oder Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen

Damit diese Straftaten zu einem Stadionverbot führen, müssen Sie in direktem Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Sportveranstaltung stehen. Das bedeutet allerdings nicht, dass sich der Anwendungsbereich nur auf das Stadion erstreckt.

Gegen alle Stadionverbote: In der aktiven Fanszene lässt sich eine eindeutige Haltung gegen das Stadionverbot als Sanktionierung für ein Fehlverhalten im Zusammenhang mit einem Fußballspiel erkennen. So werden einige Fangesänge gegen diese Maßnahme gerichtet. Ist ein oder sind mehrere Mitglieder der aktiven Fanszene von einem Stadionverbot betroffen, wird meist ein Banner mit der Aufschrift „Sektion Stadionverbot“ im Rahmen des Spiels gezeigt. Dadurch soll ein Zeichen gesetzt werden, dass die Betroffenen weiterhin ein Teil der Kurve sind.

Stadionverbot: Urteil vom BGH 

Das Stadionverbot ist nicht nur in den aktiven Fanszenen umstritten. Neben dem Argument, dass die Bestrafung zu hart sei, wird auch immer wieder bemängelt, dass entsprechende Verbote schon aufgrund eingeleiteter Ermittlungsverfahren der Polizei ausgesprochen werden können, obwohl die Schuld des Betroffenen in keiner Form bewiesen ist.

Dass diese Praxis allerdings gesetzeskonform ist, stellte der BGH in seinem Urteil vom 30.10.2009 (Aktenzeichen: V ZR 253/08 ) klar. Demnach kann ein Stadionverbot schon dadurch begründet werden, dass der bloße Verdacht besteht, dass der Betroffene ein sogenannter „Störer“ sei. Der Nachweis einer tatsächlich begangenen Straftat sei nicht erforderlich.

Wichtig: Das Problem an dieser Praxis ist, dass auch vermeintlich unbeteiligte Personen mit einem Stadionverbot belegt werden können, nur weil es beispielsweise in ihrer Nähe Randale gab. Leitet die Polizei dann ein Ermittlungsverfahren ein, bei welchem sich später aber herausstellt, dass der Beschuldigte einfach nur zur falschen Zeit am falschen Ort war, kann das Stadionverbot als präventive Maßnahme dennoch bestehen bleiben.

Können Sie per Anwalt gegen das Stadionverbot vorgehen? 

Sie können mit einem Anwalt gegen das Stadionverbot vorgehen.
Sie können mit einem Anwalt gegen das Stadionverbot vorgehen.

Zwar stellt das Stadionverbot eine zivilrechtliche präventive Schutzmaßnahme dar, welche durch das Hausrecht des jeweiligen Vereins gedeckt ist, allerdings können Betroffene gegen diese Form der Ausgrenzung auch vorgehen.

Mit Hilfe eines Anwalts kann eventuell eine Aufhebung, Aussetzung oder Reduzierung des Stadionverbots erwirkt werden. In Deutschland gibt es die „Arbeitsgemeinschaft Fananwälte“. Es handelt sich dabei um einen Zusammenschluss mehrerer Juristen, der nach eigenen Angaben die Fans bestmöglich vertreten möchte:

Die „Arbeitsgemeinschaft Fananwälte“ ist ein Zusammenschluss von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die regelmäßig Fußballfans vertreten. Ziel der Arbeitsgemeinschaft ist die Vernetzung der „Fananwälte“. Durch intensiven Erfahrungsaustausch werden die Fans bestmöglich vertreten.

Auch das Thema Stadionverbot spielt bei der Arbeit der Anwälte eine wichtige Rolle. Sie sind daher auch wichtige Ansprechpartner für Fans, die zu Unrecht mit einem Stadionverbot belegt wurden. Ein solches muss nämlich umgehend aufgehoben werden, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde bzw. der Betroffene in einem Strafverfahren freigesprochen wurde.

Gut zu wissen: Durch einen guten anwaltlichen Beistand ist es ggf. möglich, ein Stadionverbot auszusetzen oder zu reduzieren.

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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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