Spielertransfer in Bundesliga und Co. – Rechtliche Gesichtspunkte

Vollzieht ein Spieler einen Transfer, wechselt er den Verein.
Vollzieht ein Spieler einen Transfer, wechselt er den Verein.

In allen Profisportarten müssen sich die Vereine in jeder Saison mit dem Thema „Spielertransfer“ beschäftigen. Jährlich wechseln dutzende Profisportler den Verein und generieren dabei teils utopische Ablösesumme. Jüngst wechselte Weltfußballer Christiano Ronaldo für über 100 Millionen Euro von Real Madrid zu Juventus Turin. Damit ist der Portugiese bei weitem noch nicht der teuerste Transfer der Geschichte.

Auch der Transfermarkt in der Bundesliga ist in vollem Gange, schließlich laufen die Vorbereitungen auf den Startschuss zur Saison 2018/2019. Einige Vereine wollen noch Spieler abgeben, andere sich mit neuem Personal verstärken.

Doch welche rechtlichen Aspekte sind bei einem Spielertransfer eigentlich zu berücksichtigen? Muss ein gewisser Betrag für einen Spielertransfer immer bezahlt werden? Können die Profis einen Vereinswechsel per Streik durchsetzen? All jenen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und klärt Sie umfassend zum Transfermarkt im Fußball auf.

FAQ: Spielertransfer

Welche Rechtsgebiete greifen bei einem Spielertransfer?

Hier können Sie nachlesen, welche rechtlichen Aspekte bei einem Spielertransfer eine wichtige Rolle spielen.

Wann darf ein Spieler den Verein wechseln?

Ein Spielerwechsel darf nur innerhalb der zwei von der FIFA vorgegebenen Transferperioden erfolgen.

Inwiefern wirkt sich das Financial Fairplay auf Spielertransfers aus?

Inwiefern das Financial Fairplay Einfluss auf den Transfermarkt hat, können Sie hier nachlesen.

Welche rechtlichen Aspekte sind bei einem Spielertransfer zu berücksichtigen?

Ein Spielertransfer kann in unterschiedlichen Sportarten vollzogen werden.
Ein Spielertransfer kann in unterschiedlichen Sportarten vollzogen werden.

Um zu beantworten, welche rechtlichen Aspekte bei einem Spielertransfer eine Rolle spielen, betrachten wir zunächst, wer an einem solchen Geschäft beteiligt ist. Im Wesentlichen sind es drei Akteure: der Spieler sowie abgebender und aufnehmender Verein. Anhand eines Beispiels soll dies verdeutlicht werden:

Der zum damaligen Zeitpunkt U21-Juniorennationalspieler Davie Selke stand bei RB Leipzig unter Vertrag, kam dort aber nicht wie gewünscht zum Zug und durfte sich einen neuen Verein suchen. Diesen fand er in Hertha BSC.

Allerdings konnte Selke nicht ohne weiteres seine Zelte in Leipzig abbrechen, schließlich besaß er einen gültigen Arbeitsvertrag bei den Leipzigern. Also musste Hertha Manager Michael Preetz mit den Verantwortlichen eine Ablösesumme für den Torjäger aushandeln. Nachdem diese festgelegt und bezahlt war, konnte sich Selke zur Saison 2017/2018 den Berlinern anschließen und geht nunmehr in der Hauptstadt auf Torejagd.

Das Beispiel verdeutlicht, dass es sich hierbei nicht nur ums Sportrecht, sondern vor allem auch um einen Fall aus dem Arbeitsrecht handelt. Ein Spieler besitzt bei dem Verein einen Arbeitsvertrag. Möchte ein anderer Verein den Profi verpflichten, ist dies in aller Regel nicht ohne eine Gegenleistung, wie die Ablösesumme möglich. Ein Spielertausch kommt allerdings ebenfalls in Betracht.

Ein Wechsel ohne Zustimmung des aktuellen Arbeitgebers ist demnach nicht möglich und würde einen Vertragsbruch darstellen. Einen Spielertransfer zu erzwingen, indem der Vertrag einfach gekündigt wird, ist ebenfalls nicht so einfach möglich. Entsprechende Klauseln sind in jedem Spielervertrag verankert und dienen als Absicherung für den Verein.

Wurde Einigung über einen Spielertransfer erzielt, kommt noch ein weiterer Akteur ins Spiel. Geht es um einen Vereinswechsel innerhalb Deutschlands, ist dies die Deutsche Fußball Liga (DFL). Dort ist beispielsweise die Sporttauglichkeit durch einen Medizincheck nachzuweisen. Sind alle Details mit der DFL geklärt, können der Vertrag unterschrieben und der Spielertransfer durchgeführt werden. Die DFL stellt ebenfalls die Spielerlaubnis aus und schließt Verträge mit allen Spielern ab, im Rahmen welcher diese sich der Schiedsgerichtsbarkeit der Sportverbände unterwerfen.

Spielertransfer als Leihgeschäft

Ein Spielertransfer in der Bundesliga kann auch als Leihe ausgehandelt werden.
Ein Spielertransfer in der Bundesliga kann auch als Leihe ausgehandelt werden.

Neben dem Weiterverkauf eines Spielers, kann dieser auch an einen anderen Verein ausgeliehen werden. Rechtlich stellt dies quasi eine Arbeitnehmerüberlassung dar. Der Spieler bleibt also Angestellter bei seinem ursprünglichen Verein, erbringt seine Arbeitsleistung aber bei einem anderen.

Wer für diesen Zeitraum das Gehalt des Sportlers übernimmt, wird im Einzelfall ausgehandelt und vertraglich fixiert. So sind auch Leihmodelle möglich, in denen der Verein, welcher den Spieler abgibt noch einen Teil des Gehalts übernimmt.

Bei einem Spielertransfer, welcher als Leihgeschäft vollzogen wird, kann auch eine Kaufoption in die Vertragsmodalitäten integriert werden. Es handelt sich dabei um eine festgelegte Ablösesumme, die der ausleihende Verein ziehen kann, um den Spieler fest zu verpflichten.

Transfer eines Spielers bei fester Ablösesumme

Ähnlich wie bei der Kaufoption in einem Leihvertrag beim Spielertransfer, verhält es sich mit vertraglich festgeschriebenen Ablösesummen. Handelt ein Profisportler einen Vertrag mit einem Verein aus, können nicht nur Grundgehalt, Vertragsdauer und etwaige Prämien festgelegt werden.

Auch eine feste Ablösesumme ist heutzutage keine Seltenheit mehr. Wird diese von einem anderen Verein gezogen, kann der Spieler zu dem festgeschriebenen Preis wechseln. Der Verein, bei welchem der Spieler unter Vertrag steht, muss dem Vereinswechsel in diesem Fall zustimmen.

Teilweise handelt es sich bei den festgeschriebenen Ablösesummen allerdings um utopische Werte. So lagen diese bei Christiano Ronaldo und seinem ehemaligen Teamkollegen Benzema schon bei einer Milliarde Euro. Dagegen ist der deutsche Nationalspieler Toni Kross schon für die vergleichsweise geringe Summe von 300 Millionen Euro zu haben.

Fußballtransfers: Der Transfermarkt in den Medien

Aktivitäten auf dem Transfermarkt sind immer wieder Thema in den Medien.
Aktivitäten auf dem Transfermarkt sind immer wieder Thema in den Medien.

Gerade im Fußball sind Transfers eines der wichtigsten Themen. In den Wechselperioden sind die Medien voll von Spekulationen zu diesen Themen. Dabei ist längst nicht alles wahr. Ein angeblich feststehender Spielertransfer kann sich schon einmal als „Ente“ herausstellen.

Allerdings gibt es auch Journalisten, gerade aus dem Boulevardjournalismus, die in den Vereinen gut vernetzt sind und an Informationen gelangen, die eigentlich nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sind.

Da Fußballer den obligatorischen Medizincheck absolvieren müssen, ist der Besuch bei einem entsprechenden Arzt meist ein Indiz, dass ein Spielertransfer bevorsteht. Die Presse hat überall ihre Fotografen, sodass so gut wie keine Spielerwechsel stattfinden, ohne dass vorab schon ein Medium darüber berichtet hat.

Teilweise werden die Medien auch gezielt genutzt, um einen Spielertransfer voranzutreiben. Äußert beispielsweise ein Spieler öffentlich den Wunsch, unbedingt wechseln zu wollen, so setzt dies den Verein, bei dem der Spieler unter Vertrag steht, unter Druck. In diesem Zusammenhang spielen auch die Spielerberater eine große Rolle.

Sie sind stets an einem Spielertransfer beteiligt und streuen teils gezielt Wechselgerüchte. Dieses Mittel wird auch häufig eingesetzt, wenn eine Gehaltserhöhung ausgehandelt werden soll.

Seit einigen Jahren nutzt der Sportsender Sky das Ende der Transferperiode für die Sendung „Deadline Day“. Der 31. August ist ausschließlich den Spielertransfers gewidmet, da diese ab September erst einmal nicht mehr wechseln dürfen. In der Sendung werden die wichtigsten Vereinswechsel bekanntgegeben. Natürlich wird auch fleißig spekuliert.

Transfermarkt in Deutschland

Während international die Transfersummen immer mehr in die Höhen schießen, ist in Deutschland zwar auch ein Anstieg zu beobachten, allerdings hat dieser bei weitem nicht so große Ausmaße wie zum Beispiel in der englischen Premier League.

Dennoch ist auch der deutsche Markt für Spielerwechsel permanent in Bewegung. Hierzulande gab es bis 2015 noch die sogenannte Transferliste. Diese war ein öffentlich zugängliches Dokument, auf welchem sämtliche Spieler, die ein Verein abgeben wollte, vermerkt waren.

Befand sich ein Spieler nicht auf dieser Liste, konnte dieser auch nicht transferiert werden. Dadurch kam es immer mal wieder zu kuriosen Geschichten: So konnte der Stürmer Adrian Ramos von Hertha BSC nicht zum FSV Mainz 05 transferiert werden, weil ein Faxgerät nicht funktionierte und somit eine fristgerechte Meldung auf der Transferliste nicht möglich war.

Doch seit 2015 hat die Transferliste ausgedient. Im Sommer wurde das neue Transfer-Online-Registrierungssystem (TOR) eingeführt. Sämtliche Registrierungen von Spielern, Anträge auf Erteilung der Spielberechtigung sowie Transfers finden nunmehr über dieses System statt.

Ein Vereinswechsel ist nur in einer Transferperiode möglich

Ein Spielertransfer ist nur in der Wechselperiode möglich.
Ein Spielertransfer ist nur in der Wechselperiode möglich.

Die Fédération Internationale de Football Association (FIFA) agiert als Dachverband für alle nationalen Verbände weltweit und gibt dementsprechend auch Regeln für einen Spielertransfer vor, an die sich die einzelnen Verbände halten müssen.

Die FIFA-Regularien schreiben vor, dass der Vereinswechsel eines Spielers nur innerhalb von zwei Transferperioden vollzogen werden darf. Diese erstrecken sich im deutschen Profifußball seit der Saison 2003/04 auf die Sommer- und Wintertransferperiode vom 1. Juli bis 31. August sowie vom 1. bis 31. Januar.

Die entsprechenden Registrierungsanträge und die vollständigen Vertragsunterlagen müssen bis spätestens 18.00 Uhr des letzten Tages der Wechselperiode über das TOR-System bei der DFL gestellt und eingereicht werden. Nur so kann ein Transfer zur Winterpause oder auch im Sommer vollzogen werden.

Außerhalb der Transferperioden können Vereinswechsel zwar beschlossen werden, allerdings treten diese erste in Kraft, sobald das Transferfenster wieder öffnet.

Wichtig: Die Transferperiode gilt auch für Spieler, die vereinslos sind! Sie erhalten außerhalb des offiziellen Fensters keine Spielberechtigung bei einem neuen Verein.

Wenn mit einem Streik der Spielertransfer erzwungen werden soll

Während Arbeitnehmer in anderen Berufen recht schnell den Arbeitgeber wechseln können, indem sie eine Kündigung einreichen, ist dies bei Profisportlern in der Regel etwas komplizierter. Einer Vertragsauflösung muss der Verein zustimmen.

Dasselbe gilt für einen Spielertransfer. So kommt es in den letzten Jahren immer häufiger vor, dass Spieler den Verein wechseln wollen, dieser dem Transfer allerdings nicht zustimmt und auf die Erfüllung des Vertrags pocht. So war es auch im Fall um den französischen Nationalspieler Ousmane Dembélé.

Dieser wollte zur Saison 2017/2018 von Borussia Dortmund zum FC Barcelona wechseln. Der BVB wollte den Spieler allerdings halten und blockte die Anfragen aus Barcelona ab. Sehr zum Missfallen von Dembélé, der daraufhin einen Streik anzettelte und dem Trainingsbetrieb fernblieb.

Mit der Aktion hatte der Franzose sogar Erfolg: Barcelona legte ein verbessertes Angebot für den Offensivspieler vor und der Spielertransfer kam doch noch zustande.

Financial Fair Play zur Überwachung von Spielertransfers

Ein kostspieliger Spielertransfer kann einen Verstoß gegen das Financial Fair Play darstellen.
Ein kostspieliger Spielertransfer kann einen Verstoß gegen das Financial Fair Play darstellen.

In den letzten Jahren werden bei einem Spielertransfer immer größere Summen bezahlt. Das kann auch dazu führen, dass einige Clubs deutlich mehr Geld ausgeben, als sie eigentlich zur Verfügung haben und sich somit in Schulden stürzen, wenn der erhoffte Erfolg ausbleibt.

Dieser Fakt ist auch der Union of European Football Associations (UEFA), dem Dachverband des europäischen Fußballs, nicht verborgen geblieben. Daher wird seit dem Jahr 2013 das sogenannte Financial Fair Play angewendet.

Der Verband kontrolliert, wie viel die Vereine einnehmen und welche Ausgaben dem gegenüberstehen. Dabei gilt der Grundsatz, dass kein Club höhere Ausgaben als Einnahmen produzieren soll. Bis zum Jahr 2018 gilt allerdings noch eine „Schuldenobergrenze“ von 30 Millionen Euro in einer Saison.

Halten sich Vereine nicht an die Vorgaben der UEFA und tätigen beispielsweise sehr hohe Ausgaben für einen Spielertransfer, kommen verschiedene Sanktionen in Betracht. So traf es jüngst den AC Mailand.

Der italienische Verein hatte im Jahr 2017 rund 170 Millionen Euro in neue Spieler investiert. Diese hohen Ausgaben wurden durch die Einnahmen nicht gedeckt. Ein klarer Verstoß gegen das Financial Fair Play, der von der UEFA mit aller Härte bestraft wurde:

Obwohl sich der Verein durch den sechsten Platz in der Serie A für einen Startplatz in der Europa League qualifiziert hat, wird er von diesem Wettbewerb ausgeschlossen und darf auch in der Saison danach nicht an einem Wettbewerb der UEFA teilnehmen.

Allerdings hat der AC Mailand die Möglichkeit, das Urteil vor dem Internationalen Sportgerichtshof Cas anzufechten.
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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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1 Gedanke zu „Spielertransfer in Bundesliga und Co. – Rechtliche Gesichtspunkte

  1. Manu Höhn

    Hallo,

    ich habe eine Frage die mich brennend interessiert. Wenn ein Spielerberater selber einen Posten in einem Verein als COO bekleidet, darf dieser dann aktiv Spieler an den Verein vermitteln in dem er angestellt ist? Wie ist die rechtliche Situation?

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