FAQ Die Sozialversicherung kurz erklärt
Insgesamt gibt es in Deutschland 5 Sozialversicherungen. Diese werden auch die 5 Säulen der Sozialversicherung bzw. die Zweige der Sozialversicherung genannt: die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung sowie die Pflegeversicherung.
Die Sozialversicherung wird durch das Versicherungsrecht geregelt. Sie ist für einen Großteil der Arbeitnehmer gesetzlich vorgeschrieben, da für sie eine Versicherungspflicht besteht. Ausnahmen von dieser Pflicht stellen beispielsweise Selbstständige, Freiberufler, geringfügig Beschäftigte, Beamte und Soldaten dar. Für diese Gruppe besteht die Möglichkeit einer Privaten Krankenversicherung (PKV).
Die Sozialversicherungsbeiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen getragen. Ab Januar 2024 belaufen sich die Beiträge auf 14,6 Prozent in der Krankenversicherung, 18,6 Prozent in der Rentenversicherung, 3,4 Prozent in der Pflegeversicherung und 2,6 Prozent in der Arbeitslosenversicherung. Eine detaillierte Auflistung der aktuellen Beiträge in der Sozialversicherung finden Sie in unserer Übersicht.
Inhalt
Das Sozialversicherungssystem in Deutschland: Die 5 Säulen der Sozialversicherung
Die Geschichte der gesetzlichen Sozialversicherung in Deutschland beginnt im 19. Jahrhundert. Sie wurde im Deutschen Kaiserreich unter Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt und bis in die Gegenwart ausgebaut. Die Einführung einer Sozialgesetzgebung sollte der sozialen Not der Arbeiterschaft entgegenwirken, die im Laufe der Industrialisierung stetig zunahm.
Das Sozialversicherungssystem bildet eine der Grundlagen des Sozialstaates. Denn die Sozialversicherung stellt Leistungen bereit, die Bürgerinnen und Bürger vor existenzgefährdenden Risiken (bspw. Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Arbeitslosigkeit, Erwerbsminderung, Mutterschaft) schützen soll. Sie setzt sich aus 5 unterschiedlichen Versicherungen zusammen, den sogenannten 5 Säulen der Sozialversicherung. Zu diesen zählen die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung, die Rentenversicherung sowie die Pflegeversicherung.
Die Sozialversicherung basiert auf mehreren Prinzipien: dem Prinzip der Versicherungspflicht sowie dem Prinzip der Solidarität. Die Versicherungspflicht garantiert, dass ein Großteil der Arbeitnehmer gegen bestimmte Risiken versichert ist. Die Pflichtversicherung wiederum baut auf dem Solidaritätsprinzip auf. Das heißt, dass alle Versicherten Sozialversicherungsabgaben leisten – unabhängig davon, ob sie die Leistungen der Sozialversicherung in Anspruch nehmen müssen. Die Beiträge in der Sozialversicherung richten sich nach dem Bruttoeinkommen der Versicherten. Die Leistungen hingegen werden durch einen solidarischen Ausgleich verteilt.
Dieser Ratgeber bietet Ihnen ausführliche Informationen über die 5 Säulen der Sozialversicherung, wie hoch die jeweiligen Sozialversicherungsbeiträge ausfallen und wovon die Höhe der Beitragssätze in der Sozialversicherung abhängen. Außerdem finden Sie hier eine Übersicht der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung für das Jahr 2024.
Das Sozialversicherungssystem: Wie setzt es sich zusammen?
Das Sozialversicherungssystem ist eine staatlich organisierte Fürsorge, die von selbst verwalteten Versicherungsträgern organisiert wird. Die wichtigste rechtliche Grundlage der Sozialversicherung ist das Sozialgesetzbuch (SGB).
Welche Sozialversicherungen gibt es in Deutschland? Es existieren insgesamt 5 Sozialversicherungen, die das Sozialversicherungssystem in Deutschland bilden. Diese 5 Säulen der Sozialversicherungen bzw. die 5 Zweige der Sozialversicherung sind
- die Krankenversicherung,
- die Pflegeversicherung,
- die Unfallversicherung,
- die Rentenversicherung und
- die Arbeitslosenversicherung.
Jede Sozialversicherung bietet andere Leistungen.
Wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge 2024
Arbeitnehmer, die der Versicherungspflicht unterliegen, haben ein sozialversicherungspflichtiges Einkommen. Die Beitragssätze der Sozialversicherung werden dabei durch Zahlungen an die einzelnen Versicherungsträger geleistet. Diese Zahlungen setzen sich aus dem Arbeitnehmeranteil und dem Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung zusammen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen gezahlt.
Allerdings hängt die Höhe der einzelnen Sozialversicherungsbeiträge von unterschiedlichen Faktoren ab: Zunächst unterscheiden sich die Sozialversicherungsabgaben je nach Versicherung. Daneben richten sie sich in Ihrer Höhe nach dem Bruttoeinkommen der Versicherten. Außerdem ist die ist die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung ebenfalls nicht einheitlich.
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht zu den 5 Sozialversicherungen und den jeweils geltenden Beitragssätzen.
Übersicht über die Beitragssätze der Sozialversicherung 2024
Beitragssatz (Prozent) | |
---|---|
Krankenversicherung | 14,6 % |
- ermäßigter Beitragssatz | 14,0 % |
- durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 1,7 % |
- kassenindividueller Zusatzbeitrag | individuell |
Pflegeversicherung | 3,4 % |
- Zusatzbeitrag | 0,60 % |
Rentenversicherung | 18,6 % |
Arbeitslosenversicherung | 2,6 % |
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die Krankenversicherung bzw. die Krankenkasse übernimmt Kosten in Krankheitsfällen, nach Unfällen oder bei der Mutterschaft voll oder teilweise. Die Krankenversicherung ist in Deutschland verpflichtend.
Der allgemeine Beitrag für die gesetzliche Krankenversicherung ist abhängig vom Bruttoeinkommen des Versicherten. Familienmitglieder, die selbst nicht versicherungspflichtig sind, werden unentgeltlich mitversichert.
Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung liegt aktuell bei 14,6 Prozent. Falls dem Versicherten kein Anspruch auf Krankengeld zusteht, gilt ein ermäßigter Beitragssatz von 14,0 Prozent.
Einen weiteren Teil des Krankenversicherungsbeitrags stellt der Zusatzbeitrag dar. Dieser wird allerdings gesondert berechnet und im Beitragsnachweis auch gesondert ausgewiesen. Beim Zusatzbeitrag wird zwischen dem durchschnittlichen und kassenindividuellen Zusatzbeitrag unterschieden. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag beträgt 2024 1,7 Prozent.
Die Höhe des kassenindividuellen Zusatzbeitrags wird von jeder Krankenkasse eigenständig festgesetzt. Krankenkassen können einen solchen Beitrag erheben, wenn sie ihren finanziellen Bedarf nicht durch Geldmittelzuweisungen aus dem Gesundheitsfond decken können.
Die Pflegeversicherung: Sicherheit bei Pflegebedürftigkeit
Diese gesetzliche Sozialversicherung existiert seit dem 1. Januar 1995 und stellt somit die jüngste der 5 Säulen der Sozialversicherung dar. Mit der Einführung der Pflegeversicherung reagierte der Gesetzgeber auf den sogenannten Altersaufbau der Bevölkerung in Deutschland sowie darauf, dass die Familienstrukturen sich ändern und das Zusammenleben mehrerer Generationen in einem Haushalt immer weiter zurückgeht.
Die Pflegeversicherung wird von Menschen in Anspruch genommen, die in Pflegeheimen leben. Daneben gewährt sie auch Personen, die der häuslichen Pflege bedürfen, notwendige Sachleistungen sowie Pflegegeld.
Die Pflegekosten werden allerdings nicht abgedeckt. Diese Kosten müssen von den Pflegebedürftigen oder deren Familien getragen werden. Aus diesem Grund wird die Pflegeversicherung auch als Teilkostenversicherung bezeichnet.
Der Beitrag für diesen Zweig der Sozialversicherung beträgt im Jahr 2024 3,4 Prozent. Für Versicherte, die
- keine Kinder haben,
- ab dem 1. Januar 1940 geboren sind und
- das 23. Lebensjahr vollendet haben,
fällt ein Zusatzbeitrag von 0,60 Prozent an.
Die Rentenversicherung: Vorsorge für das Alter
Die Rentenversicherung dient der Altersvorsorge und soll diese gewährleisten. Der Beitragssatz dieser Sozialversicherung beträgt 18,6 Prozent (Stand 01/2024). Die Rentenversicherung umfasst
- die Altersrente,
- die Rente bei verminderter Erwerbstätigkeit,
- die Rente an Hinterbliebene und
- Leistungen zur Rehabilitation.
Die Arbeitslosenversicherung: Absicherung bei Arbeitslosigkeit
Die Arbeitslosenversicherung soll Arbeitssuchenden durch die Auszahlung von Arbeitslosengeld (ALG I) ein Einkommen zur Verfügung stellen und diesen auch während der Arbeitslosigkeit eine Existenzgrundlage ermöglichen. Der Beitrag dieser Sozialversicherung beträgt 2,6 Prozent (Stand 01/2024).
Um jedoch Anspruch auf ALG I zu haben, müssen mögliche Empfänger folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie stehen in keinem Beschäftigungsverhältnis, können aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen.
- Sie haben sich online über den digitalen Service der für sie zuständigen Agentur für Arbeit oder persönlich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
- Sie suchen eine Stelle, die versicherungspflichtig ist.
- Sie erfüllen die Anwartschaftszeit.
Die Anwartschaftszeit gilt dann als erfüllt, wenn jemand in den 30 Monaten vor der Arbeitslosmeldung und Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate gesetzlich oder freiwillig in der Arbeitslosenversicherung verpflichtet war. Um festzustellen, ob die Anwartschaftszeit erfüllt ist, wird die Agentur für Arbeit die Zeiten aller versicherungspflichtigen Beschäftigungen innerhalb der 30 Monate zusammenrechnen.
Ausführliche Informationen zu Anspruch, Dauer und Höhe des ALG I finden Sie in diesem Artikel zum Arbeitslosengeld.
Die Arbeitslosenversicherung bei Selbstständigkeit
Wer aus einem Arbeitnehmerverhältnis in die Selbstständigkeit wechselt, hat die Möglichkeit, freiwillig in der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert zu bleiben. Hierzu muss er innerhalb von drei Monaten nach Eintritt in die Selbstständigkeit einen entsprechenden Antrag auf Weiterversicherung bei der Agentur für Arbeit stellen. Es gelten folgende Bedingungen: Der Antragssteller muss …
- sich innerhalb der letzten 30 Monate vor Beginn der Selbstständigkeit für mindestens 12 Monate in einem Beschäftigungsverhältnis befunden haben
- oder unmittelbar vor Beginn der Selbstständigkeit eine Entgeltersatzleistung des SGB III erhalten haben.
Die Unfallversicherung: Versicherung gegen Unfallfolgen
Für die gesetzliche Unfallversicherung ist kein vergleichbarer Beitragssatz wie für die anderen Sozialversicherungen vorgesehen. Der Beitrag dieser Sozialversicherung richtet sich nach
- dem Entgelt des Versicherten,
- dem Grad der Unfallgefahr, die im jeweiligen Unternehmen besteht.
Die Beitragsbemessungsgrenze in der Sozialversicherung 2024
Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge richtet sich nach dem Arbeitsentgelt eines Versicherten. Wenn dieses jedoch einen gewissen Wert übersteigt, wird es nur bis zu einer bestimmten Höhe berücksichtigt. Das heißt, es gilt eine Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bzw. bestimmte Sozialversicherungsrechengrößen Die Beitragsbemessungsgrenze wird jährlich an die aktuelle Einkommensentwicklung angepasst.
Das Kabinett hat die Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2023 am 12. Oktober 2022 beschlossen. Hierzu hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales folgende Erklärung abgegeben:
Mit der Verordnung werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr (2021) turnusgemäß angepasst. Die Werte werden – wie jedes Jahr – auf Grundlage klarer gesetzlicher Bestimmungen mittels Verordnung festgelegt.
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 12.Oktober 2022
In diesem Sinne soll durch die Beitragsbemessungsgrenzen gewährleistet werden, dass die Absicherung durch das Sozialversicherungssystem weiterhin ausreicht und stabil bleibt. Bei der Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung wird in den meisten Fällen zwischen Ost und West unterschieden.
In der gesetzlichen Renten- und der Arbeitslosenversicherung beträgt die Beitragsbemessungsgrenze im Jahr 2024
- jährlich 90.600 Euro (West) und
- jährlich 89.400 Euro (Ost).
In der knappschaftlichen Rentenversicherung beträgt sie derzeit
- jährlich 111.600 Euro (West) und
- jährlich 110.400 Euro (Ost).
In der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt sie
- jährlich 62.100 Euro (bundeseinheitlich).