Bußgeldkatalog: Lkw-Sonntagsfahrverbot
Tatbestand | Bußgeld |
---|---|
Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeugs unnötigen Lärm. | 80 € |
Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges vermeidbare Abgasbelästigungen. | 80 € |
Sie belästigten Andere durch unnützes Hin- und Herfahren mit dem Fahrzeug innerorts. | 100 € |
Sie fuhren verbotswidrig an einem Sonntag / Feiertag mit einem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t oder einen Lkw mit Anhänger. | 120 € |
Sie ordneten an bzw. ließen zu, dass verbotswidrig an einem Sonntag / Feiertag mit einem Lkw mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t oder mit einem Lkw mit Anhänger gefahren wurde. | 570 € |
FAQ: Sonntagsfahrverbot
Das Sonntagsfahrverbot betrifft Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 t, die für den gewerblichen Güterverkehr eingesetzt werden.
Ja, es besteht die Möglichkeit, Ausnahmegenehmigungen zu beantragen. Diese Option sieht das Gesetz zum Beispiel für Lkw mit leicht verderblicher Ware vor.
Halten sich Lkw-Fahrer nicht an das Sonntagsfahrverbot, kann ein Bußgeld von bis zu 570 Euro drohen. Eine Übersicht der verschiedenen Tatbestände liefert diese Tabelle.
Für welche Fahrzeuge besteht ein Sonntagsfahrverbot?
Inhalt
Wer mit einem Lkw im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs ist, muss neben den allgemeinen Verkehrsregeln mitunter auch besondere Vorschriften für Brummis beachten. So ist beispielsweise vorgegeben, dass ein Lkw sonntags und feiertags nicht auf den deutschen Straßen unterwegs sein darf, wenn dieser dem gewerblichen Güterverkehr dient. Natürlich gibt es auch einige Ausnahmen, doch in der Regel müssen sich die Lkw-Fahrer an das Sonntagsfahrverbot halten, um die Umwelt zu schützen und möglichst Lärm zu vermeiden.
In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist das Sonntagsfahrverbot für Lkw unter § 30 verankert. Zu beachten ist, dass das Sonntagsfahrverbot nur für Lkw gilt, die ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t aufweisen. Ebenfalls müssen sich Lkw mit Anhänger (unabhängig vom Gesamtgewicht) an das Fahrverbot zwischen 0 und 22 Uhr am Sonntag in Deutschland halten.
Dank Ausnahmegenehmigungen sonntags fahren
Manchmal lässt es sich ganz einfach nicht vermeiden und Lkw müssen trotz des Sonntagsfahrverbots durch Deutschland fahren. Um bußgeldfrei am Sonntag oder an einem Feiertag mit einem Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 7,5 t oder einen Lkw mit Anhänger fahren zu können, muss eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Ausnahmegenehmigungen für das Sonntagsfahrverbot gibt es beispielsweise für:
- Ausstellungsfahrzeuge
- Filmfahrzeuge
- Selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Mähdrescher
- Lkw mit leicht verderblichen Waren (Obst, Gemüse, Milch und Ähnliches)
- Nötige Fahrten der Bundeswehr
Dank der Ausnahmegenehmigung kann gewährleistet werden, dass es auch montags bzw. an Tagen nach einem Feiertag in Supermärkten frisches Obst und Gemüse gibt. Natürlich muss eine Ausnahmegenehmigung mitgeführt werden, um im Falle einer Kontrolle kein Bußgeld zu riskieren. Diese gibt Auskunft darüber, dass das Fahrverbot für den betroffenen Lkw nicht gilt.
Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei und weiteren staatlichen Einrichtungen sind vom Fahrverbot ausgenommen und können im Bedarfsfall gefahren werden, ohne ein Bußgeld oder andere Sanktionen zu riskieren. Ebenso gilt das Sonntagsfahrverbot nicht für Lkw mit einem zulässigen Maximalgewicht von weniger als 7,5 t. Ein solcher darf sowohl an Sonn- als auch an Feiertagen ohne Weiteres fahren.
Besondere Regelungen während der Schulferien
Viele Menschen meinen, dass es ein Wochenendfahrverbot für Brummis gibt, und wundern sich dann, warum samstags jede Menge Lkw unterwegs sind. Doch sie sind einem Irrtum aufgesessen: Ein generelles Wochenendfahrverbot gibt es nicht. Erst ab Sonntag Punkt 0 Uhr dürfen Lkw nicht mehr fahren. In der Ferienzeit ist es jedoch häufig so, dass auch an Samstagen der Lkw-Verkehr eingeschränkt wird.
An allen Samstagen im Juli und August dürfen Lkw auf den Autobahnen zwischen 7 Uhr morgens und 20 Uhr abends nicht fahren. Es ist aber auch zu beachten, dass nicht alle Autobahnabschnitte davon betroffen sind. Es gibt jedes Jahr eine neue Fassung der Streckenabschnitte, für die ein Fahrverbot auf Autobahnen an Samstagen während der Ferienzeit gilt. Von daher sollten sich Lkw-Fahrer stets darüber informieren, um keine Sanktionen gemäß Bußgeldkatalog zu riskieren.