Sensationsjournalismus in Deutschland: Definition und Beispiele

Sensationsjournalismus: Je spektakulärer das Ereignis, desto besser.
Sensationsjournalismus: Je spektakulärer das Ereignis, desto besser.

Die breite Masse ist darauf angewiesen, von den Medien Informationen über Ereignisse im In- und Ausland zu erhalten. Dabei entscheiden die Medienmacher selbst, welche Nachrichten besonders wichtig sind und wo diese platziert werden – bei Printmedien bspw. kann die Seite darüber entscheiden, ob eine Nachricht gelesen wird oder nicht.

Doch geht es wirklich immer nur darum, die Leute über wichtige Ereignisse zu informieren oder muss nicht viel mehr die Auflage stimmen? Um den Verkauf des eigenen Mediums anzukurbeln, ist der sogenannte Sensationsjournalismus entstanden.

Doch was macht ihn eigentlich aus? Handelt es sich nur um ein Phänomen der Boulevardpresse oder können auch die sogenannten Qualitätsmedien in einen Sensationsjournalismus verfallen? Auf diese Fragen geht der nachfolgende Ratgeber ein. Zudem erhalten Sie Beispiele, in denen eine sensationsjournalistische Berichterstattung stattgefunden hat.

FAQ: Sensationsjournalismus

Was genau ist Sensationsjournalismus eigentlich?

Hier finden Sie einige Beispiele für Sensationsjournalismus in Deutschland.

Lässt sich Sensationsjournalismus mit dem Pressekodex vereinbaren?

Sensationelle Berichterstattung eckt immer wieder mit dem Pressekodex an. Daher sind auch Verstöße gegen selbigen keine Seltenheit.

Unterscheiden sich Boulevard- und Sensationsjournalismus?

Der Sensationsjournalismus ist eine Unterform vom Boulevardjournalismus.

Was ist Sensationsjournalismus?

Eine allgemeingültige Definition für den Sensationsjournalismus zu finden, gestaltet sich äußerst schwierig, kann diese Form der journalistischen Berichterstattung doch viele Formen annehmen. Anfangs kam sie vorwiegend bei den Printmedien zum Einsatz.

Ziel war es, durch möglichst sensationelle Aufmachungen der ersten Seite viele Menschen davon zu überzeugen, die entsprechende Zeitung zu kaufen. Es handelt sich also quasi um eine verkaufsfördernde Methode für die Boulevardpresse.

Dabei ist der Sensationsjournalismus nicht immer mit den Vorgaben des Pressekodex zu vereinen. Hier gilt nämlich teils die Devise: Je blutiger und schockierender die Nachricht, desto besser. Die Menschen bekommen ungefragt mitunter verstörende Bilder präsentiert.

Und ein weiteres Problem ergibt sich im Sensationsjournalismus: Die eigentliche Nachricht ist meist gar nicht so sensationell, sie wird nur durch geschickte Formulierung und bewusste falsche Platzierungen von Bildmaterial zu einer Sensation gemacht.

Mittlerweile ist der Sensationsjournalismus auch im Fernsehen zu einem immer öfter gesehenen Phänomen geworden. Durch die TV-Bilder lassen sich die vermeintlichen Sensationen häufig noch besser transportieren als „nur“ durch Text und Bild.

Verstößt Sensationsjournalismus gegen den Pressekodex?

Was ist Sensationsjournalismus?
Was ist Sensationsjournalismus?

Die Arbeit von Journalisten wird durch das Presserecht und auf Landesebene durch die Landespressegesetzte in einem rechtlichen Rahmen festgelegt. Daneben gibt es allerdings noch die Selbstverpflichtung der Journalisten, den Pressekodex einzuhalten.

Er wird vom Deutschen Presserat herausgegeben und setzt bspw. der journalistischen Recherche Schranken. Allerdings handelt es sich hierbei eben nicht um Gesetze, sondern um einen Kodex. Daher haben Verstöße gegen selbigen keine rechtliche Relevanz.

Sie können lediglich mit einer Rüge vom Presserat „bestraft“ werden. Der Sensationsjournalismus bietet gleich mehrere Angriffsflächen und verstößt regelmäßig gegen die Vorgaben im Pressekodex.

Hierbei hervorzuheben sind bspw. der Opferschutz und die Achtung der Persönlichkeitsrechte des Einzelnen. Werden z. B. nach einem Terroranschlag Bilder veröffentlicht, auf welchen die Opfer eindeutig zu identifizieren sind, so widerspricht dies dem Opferschutz.

Allerdings wird eine Anzeige in solchen Fällen wenig Chance auf Erfolg haben, auch wenn hierbei Persönlichkeitsrechte eingeschränkt werden. In solchen Einzelfällen wird nämlich immer abgewogen, ob das allgemeine Interesse an einer Berichterstattung schwerer wiegt als der Schutz der Menschenwürde. Und dieses überwiegt in aller Regel.

Kritisch ist Sensationsjournalismus auf Grundlage des Pressekodex’ auch zu betrachten, wenn es um den Jugendschutz geht. Kinder und Jugendliche können durch die teils verstörende Bilder nachhaltig geschädigt werden. Sie davor zu schützen, ist für Eltern nahezu unmöglich.

Boulevard- und Sensationspresse: Gibt es einen Unterschied?

Wie bereits erwähnt, kommt der Sensationsjournalismus häufig im Print- und Fernsehbereich zum Einsatz. Aber auch die Online-Medien stehen dem in nichts nach. Sensationsjournalismus gibt es quasi überall, wo Quote, Klicks oder Auflagen generiert werden sollen.

Er ist dem Genre des Boulevardjournalismus zuzuordnen und bildet quasi eine Unterform von selbigem. Prominentestes Beispiel ist die „BILD“. Allerdings kann diese journalistische Darstellungsform auch in den sogenannten Qualitätsmedien genutzt werden.

Sensationsjournalismus: Beispiele zur Veranschaulichung

Sensationsjournalismus: Beispiele finden Sie hier.
Sensationsjournalismus: Beispiele finden Sie hier.

Im Folgenden wollen wir Ihnen nun zwei Beispiele für den Sensationsjournalismus in Deutschland präsentieren:

  • Veröffentlichung der angeblichen „Hitler-Tagebücher“: Das Nachrichtenmagazin „Stern“ veröffentlichte 1983 vermeintliche Hitler-Tagebücher. Eine absolute Sensation, die auch als selbige beschrieben wurde. Dummerweise handelte es sich dabei um Fälschungen, wie eine Untersuchung des BKA ergab. Obwohl diese schon vor der Veröffentlichung der vermeintlichen Originale eingeleitet wurde, publizierte der Stern die gefälschten Tagebücher in einer Serie.
  • Geiselnahme von Gladbeck: Im August 1988 überfielen zwei Männer eine Bankfiliale in Gladbeck und nahmen im Zuge ihrer Flucht mehrmals Geiseln. Eine Verfolgungsjagd mit der Polizei zog sich durch Deutschland und die Niederlande. Der Vorfall erzeugte großes öffentliches Interesse und die Medien waren stets vor Ort. Die Berichterstattung ging so weit, dass Journalisten im Fluchtfahrzeug mitfuhren und die Täter interviewten. Dabei wurde auch die Polizeiarbeit behindert. Den Reportern wurde im Anschluss vorgeworfen, die Grenzen des Journalismus für diese sensationsgeleitete Berichterstattung überschritten zu haben.
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Über den Autor

Sarah
Sarah K.

Sarah studierte Journalismus an der DEKRA-Hochschule für Medien in Berlin und unterstützt das Ratgeberportal anwalt.org nun bereits seit 2016 bei der Contenterstellung zu den unterschiedlichsten Rechtsgebieten. Ihr besonderes Interesse gilt dabei dem Presse-, Sport- und Sozialrecht. Außerdem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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