Schwerbehindertenausweis beantragen: So gehen Sie vor

Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G beantragen, genießen Sie arbeitsrechtlich besonderen Schutz.
Wenn Sie einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G beantragen, genießen Sie arbeitsrechtlich besonderen Schutz.

FAQ: Schwerbehindertenausweis beantragen

Wo kann ich den Schwerbehindertenausweis beantragen?

Sie können beim Versorgungsamt Ihren Schwerbehindertenausweis beantragen. Dazu müssen Sie ein entsprechendes Formular ausfüllen, welches Sie dann online, postalisch oder vor Ort einreichen können. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Bei welchen Krankheiten kann ich einen Schwerbehindertenausweis beantragen?

Sie können einen Antrag auf den Schwerbehindertenausweis stellen, wenn Ihr Grad der Behinderung bei mindestens 50 liegt. Das kann zum Beispiel nach einer Amputation, bei Schwerhörigkeit, Diabetes Typ 1 oder nach einem Schlaganfall der Fall sein.

Schwerbehindertenausweis beantragen bei Krebs: Ist das möglich?

Bei einem Krebsleiden ist ein Grad der Behinderung zwischen 30 und 80 möglich. Es ist also durchaus möglich, dass Sie bei einer entsprechenden Erkrankung Anspruch auf einen Schwerbehindertenauswies haben.

Wo und wie Sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen

Den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis können Sie online beim Versorgungsamt einreichen.
Den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis können Sie online beim Versorgungsamt einreichen.

Um Menschen, die unter körperlichen oder psychischen Einschränkungen leiden den Alltag zu erleichtern, gibt es diverse Regelungen. So steht zum Beispiel schwerbehinderten Arbeitnehmern ein besonderer Kündigungsschutz zu.

Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn bei dem Betroffenen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Ist dies der Fall, kann er beim zuständigen Versorgungsamt den Schwerbehindertenausweis beantragen.

Eine weitere Voraussetzung dafür ist, dass sich Ihr ständiger Aufenthalt oder Ihre Arbeitsstelle in Deutschland befindet. Den Antrag für einen Schwerbehindertenausweis können Sie sich beim Versorgungsamt herunterladen. Welches in Ihrem Bundesland zuständig ist, erfahren Sie über das Bundesportal.

Haben Sie herausgefunden, wo Sie den Schwerbehindertenausweis neu beantragen müssen, sollten Sie folgende Unterlagen zusammentragen und dem Formular beifügen:

  • Ärztliche Befunde zu relevanten Erkrankungen der letzten drei Jahre
  • Gutachten
  • Krankenhausberichte

Haben Sie den Antrag eingereicht, wird er durch das Versorgungsamt genau geprüft. Stellt dieses einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr fest, so erhalten Sie im Anschluss den Schwerbehindertenausweis ausgehändigt.

Gut zu wissen: Einen Schwerbehindertenausweis rückwirkend zu beantragen, ist nur in Ausnahmefällen möglich. Zudem sind dafür aussagekräftige Befunde notwendig, die beweisen, dass Sie schon zu einem früheren Zeitpunkt schwerbehindert waren.

Können Sie für den Schwerbehindertenausweis eine Erhöhung beantragen?

Das Versorgungsamt kann auf dem Dokument vermerken, dass Sie eine Begleitperson brauchen, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis beantragen.
Das Versorgungsamt kann vermerken, dass Sie eine Begleitperson brauchen, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis beantragen.

Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand oder kommt eine neue Krankheit hinzu, so haben Sie jederzeit die Möglichkeit, für den Schwerbehindertenausweis eine Höherstufung zu beantragen. Auch für diesen Antrag benötigen Sie wieder diverse Nachweise zu Ihren Erkrankungen.

Je genauer diese sind, desto besser sind Ihre Chancen, dass ein höherer Grad der Behinderung anerkannt wird. Dabei ist es auch möglich, dass auf dem Dokument ein entsprechendes Merkzeichen hinterlegt wird. Dabei gibt es beispielsweise folgende:

  • B für eine Begleitperson (sofern erforderlich)
  • Bl für Blindheit
  • G für erheblich gehbehindert
  • aG für außergewöhnliche Gehbehinderung
  • Gl für Gehörlosigkeit
  • H für Hilflosigkeit
  • TBl für Taubblindheit

Durch bestimmte Merkzeichen können Sie dann eine Wertmarke für den Schwerbehindertenausweis beantragen. Liegt beispielsweise eine Gehbehinderung vor, können Sie vergünstigt die öffentlichen Verkehrsmittel nutzen.

In der Regel fällt bei der Wertmarke eine Selbstbeteiligung an. In Berlin sind dies beispielsweise 53 Euro für sechs Monate oder 104 Euro für ein ganzes Jahr. Liegen die Merkzeichen H oder BL vor und Sie stellen einen Antrag auf Wertmarke für den Schwerbehindertenausweis, können Sie öffentliche Verkehrsmittel kostenlos nutzen.

Bei welchen Krankheiten ist ein Antrag auf einen Schwerbehindertenausweis möglich?

Da ein Grad der Behinderung von 50 eine wichtige Voraussetzung ist, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis beantragen, haben wir Ihnen nachfolgend einige Krankheiten aufgelistet, bei welchen ein solcher in der Regel anerkannt wird:

Erkrankung / BehinderungGdB-Wert
Hochgradige Entstellung des Gesichts 50
Gesichtsneuralgien
- schwer50-60
- besonders schwer 70-80
Echte Migräne
- schwere Verlaufsform50-60
Hirnschäden mit mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung50-60
Hirnschäden mit schwerer Leistungsbeeinträchtigung70-100
Hirnschäden mit psychischen Störungen
- mittelgradig50-60
- schwer70-100
Hirnschäden mit kognitiven Leistungsstörungen (z. B. Aphasie, Apraxie, Agnosie)
- mittelgradig50-80
- schwer90-100
Parkinson-Syndrom
- deutliche Störung der Bewegungsabläufe, Gleichgewichtsstörungen, Unsicherheit beim Umdrehen, stärkere Verlangsamung50-70
- schwere Störung der Bewegungsabläufe bis zur Immobilität80-100
Epileptische Anfälle
- selten50-60
- mittlere Häufigkeit60-80
- häufig90-100
Narkolepsie50-80
Hör- und Gleichgewichtsorgan
- angeboren oder bis zum 7. Lebensjahr erworben (schwere Störung des Spracherwerbs, in der Regel lebenslang)100
- später erworben (im 8. bis 18. Lebensjahr) mit schweren Sprachstörungen (schwer verständliche Lautsprache, geringer Sprachschatz)100
- sonst je nach Sprachstörung80-90
Hörverlust
- beidseitig 60-80 % (hochgradig)50
- beidseitig 80-95 % (an Taubheit grenzend)70
- beidseitig 100 % (Taubheit)80
Gleichgewichtsstörungen
- mit schweren Folgen50-70
- bei Unfähigkeit, ohne Unterstützung zu gehen oder zu stehen80
Ohrgeräusche (Tinnitus)
- mit schweren psychischen Störungen und sozialen Anpassungsschwierigkeitenmindestens 50
Schlaf-Apnoe-Syndrom
- bei nicht durchführbarer nasaler Überdruckbeatmung50
Lungentuberkulose
- ansteckungsfähig (mehr als 6 Monate andauernd)100
strong>Herz und Kreislauf
Einschränkung der Herzleistung
- Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung50-70
- Leistungsbeeinträchtigung bereits bei alltäglicher leichter Belastung mit gelegentlich auftretenden, vorübergehend schweren Dekompensationserscheinungen80
- Leistungsbeeinträchtigung bereits in Ruhe90-100
Rhythmusstörungen
- nach Implantation eines Kardioverter-Defibrillatorswenigstens 50
- bei ventrikulären tachykarden Rhythmusstörungen im Kindesalter ohne Implantation eines Kardioverter-Defibrillatorswenigstens 60
Arterielle Verschlusskrankheiten, Arterienverschlüsse an den Beinen
- mit eingeschränkter Restdurchblutung (Claudicatio intermittens) Stadium II20-80
- Schmerzen nach Gehen einer Wegstrecke unter 50 m mit Ruheschmerz (Stadium III) einschließlich trophischer Störungen (Stadium IV )80-100
Lymphödem
- mit erheblicher Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der betroffenen Gliedmaße, je nach Ausmaß50-70
- bei Gebrauchsunfähigkeit der ganzen Gliedmaße80
Hypertonie (Bluthochdruck)
- schwere Form50-100
- maligne Form100
Künstlicher After
- mit guter Versorgungsmöglichkeit50
- sonst (z. B. bei Bauchwandhernie, Stenose, Retraktion, Prolaps, Narben, ungünstige Position)60-80
Chronische Hepatitis
- mit starker (klinisch-) entzündlicher Aktivität50-70
Leberzirrhose
- kompensiert stärker aktiv50
- dekompensiert (Aszites, portale Stauung, hepatische Enzephalopathie)60-100
Nierenfunktionseinschränkung
- mittleren Grades50-70
- schweren Grades80-100
Verlust, Ausfall oder Fehlen einer Niere mit Funktionseinschränkung der anderen Niere
- leichten Grades40-50
- mittleren Grades60-80
- schweren Grades90-100
Notwendigkeit der Dauerbehandlung mit Blutreinigungsverfahren (z. B. Hämodialyse, Peritonealdialyse)100

Was für Vorteile habe ich mit einem Schwerbehindertenausweis?

Grad der Behinderung im Schwerbehindertenausweis erhöhen: Per Antrag ist das möglich
Grad der Behinderung im Schwerbehindertenausweis erhöhen: Per Antrag ist das möglich

Einige Menschen fragen sich, wieso sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen sollten. Zunächst wollen wir festhalten, dass ein solcher keinerlei Nachteile mit sich bringt. Er bietet aber eine Reihe an Vorteilen, welche wir Ihnen nachfolgend kurz vorstellen:

  • Arbeitnehmer erhalten einen besonderen Kündigungsschutz und haben Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage im Jahr (bei einer 5-Tage-Woche)
  • Der Renteneintritt ist bei anerkannter Schwerbehinderung zu einem früheren Zeitpunkt möglich.
  • Es gibt erhöhte Freibeträge bei der Steuer (je nach Grad der Behinderung bis zu 7.400 Euro im Jahr) und Fahrten zur Arbeit lassen sich steuerlich besser absetzen.
  • Für vorhandenen Merkzeichen G oder aG gibt es vergünstigte oder kostenlose Fahrten mit den öffentlichen Verkehrsmitteln.
  • Zudem haben Schwerbehinderte häufig Anspruch auf Vorteile bei der Kfz-Steuer oder können sich ggf. ganz von dieser befreien lassen.
  • Es gibt Ermäßigungen bei der GEZ-Gebühr.
  • Menschen mit Schwerbehinderung genießen zum Beispiel in Museen, Schwimmbädern oder bei einigen Veranstaltungen einen ermäßigten oder teilweise sogar kostenlosen Eintritt.

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Über den Autor

Mohamed El Zaatari (Rechtsanwalt)
Mohamed El-Zaatari

Mohamed El-Zataari absolvierte sein Jura-Studium an der Universität Bremen und legte 2020 das 2. Staatsexamen ab. Nachdem er zwei Jahre lang als Referatsleiter in einer Bremer Landesbehörde tätig war, erhielt er 2022 seine Zulassung zum Rechtsanwalt. Er befasst sich vor allem mit dem Ausländer- und Sozialrecht.

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