Das Schulrecht in Deutschland: Gesetzliche Regelungen zu Schule, Unterricht und Co.

Im Schulrecht gelten je nach Land unterschiedliche Gesetze.
Im Schulrecht gelten je nach Land unterschiedliche Gesetze.

Anders als in anderen Staaten gibt es in Deutschland kein einheitliches, bundesweites Schulrecht. Stattdessen fällt der primäre und sekundäre Bildungssektor unter die Kulturhoheit der Länder, umgangssprachlich auch „Ländersache“ genannt. Trotz Kulturhoheit gleichen sich die Schulrechte der einzelnen Bundesländer sehr stark.

Grundsätzlich ist das Schulrecht jedoch Teil des Besonderen Verwaltungsrechts, das wiederum zum Öffentlichen Recht gehört. Es regelt alle Angelegenheiten, die mit dem Schulbetrieb zusammenhängen, vor allem die Rechte und Pflichten von Lehrern, Schülern, der Schulaufsicht und von Schulträgern, aber auch der Eltern.

FAQ: Schulrecht

Ist das Schulrecht Ländersache?

Ja. Das Schulrecht wird auf Landesebene geregelt. Allerdings stellt Artikel Artikel 7 des Grundgesetzes (GG) für alle Bundesländer verbindliche Prinzipien auf.

Welche Teilbereiche hat das Schulrecht?

Im Schulrecht gibt es zum Beispiel die Schulträgerschaft oder die Schulorganisation. Welche weiteren Bereiche relevant sind, können Sie hier nachlesen.

Wer hat die Aufsichtspflicht in der Schule?

Während sich die Schüler in der Schule befinden, hat grundsätzlich der Lehrer die Aufsichtspflicht.

Schule und Recht auf Bundesebene

Schule und Recht: Nur wenige Grundsätze gelten bundesweit.
Schule und Recht: Nur wenige Grundsätze gelten bundesweit.

Obwohl das Schulrecht Angelegenheit der Länder ist, findet sich die Basis in Artikel 7 des Grundgesetzes (GG). Dort werden folgende Prinzipien definiert:

  1. Aufsicht des Staates über das gesamte Schulwesen
  2. Religionsunterricht: in Übereinkunft mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaft als reguläres Lehrfach, zu dessen Unterricht aber kein Lehrer gezwungen werden kann
  3. Teilnahme am Religionsunterricht obliegt der Entscheidung der Erziehungsberechtigten
  4. Private Schulen sind genehmigungspflichtig
  5. Aufhebung von Vorschulen

Abgesehen von diesen recht allgemeinen Bestimmungen wird die weitere Ausgestaltung des Schulrechts durch die Bundesländer geregelt. Die starke Vereinheitlichung der Schulrechte kommt durch die inhaltliche und organisatorische Abstimmung der Länder untereinander zustande, vor allem durch

  • gemeinsame Traditionen,
  • die Kultusministerkonferenz,
  • gegenseitige Anerkennung von Schulabschlüssen,
  • gegenseitige Anerkennung der Lehrbefähigung.

Wer einen Anwalt für Schulrecht konsultieren möchte, sollte sich nichtsdestotrotz erkundigen, ob dieser mit den länderspezifischen Eigenheiten vertraut ist!

Teilbereiche beim Schulrecht

Das Schulrecht ist kein in sich geschlossenes Gesetz, sondern besteht aus vielen Bestandteilen, deren Ausgestaltung sich je nach Bundesland unterscheiden können.

  • Schulträgerschaft: Finanzierung, Genehmigung von privaten Schulen, Schulbezirke usw.
  • Schulorganisation: Schulformen, Schulaufsicht, Schulleitung, Lehrerkonferenzen o. Ä.
  • Unterricht: Lehrpläne, Ordnungsmaßnahmen, Leistungsbeurteilung etc.
  • Rechte und Pflichten des Schülers: Schulpflicht, Lernkontrollen, Zeugnisse usf.
  • Dienstrecht für Lehrer: Disziplinarrecht, Amtshaftung, Ausbildung, pädagogische Freiheit usw.
  • Mitwirkung: Schüler- und Elternvertretungen, Schülerzeitungen etc.
Mancher Rechtsanwalt für Schulrecht hat sich auch auf einen dieser Teilbereiche spezialisiert, sodass es sich lohnen könnte, bei der Auswahl vom Fachanwalt für Schulrecht darauf zu achten.

Schulrechte für Schüler

Recht auf Bildung – Recht auf Schule

Schülerrechte sind in der Schule fester Bestandteil des Alltags.
Schülerrechte sind in der Schule fester Bestandteil des Alltags.

Artikel 13 des Internationalen Paktes über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte aus dem Sozialpakt der Vereinten Nationen (UN) verankert bereits das Recht auf Bildung als allgemeines kulturelles Menschenrecht. Doch aufgrund der besonderen Bedeutung für Kinder wird es noch einmal in Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention bekräftigt und konkretisiert.

Die Bundesrepublik Deutschland als sogenannter Paktstaat hat sowohl den UN-Sozialpakt als auch die Kinderrechtskonvention anerkannt. Daher werden alle Kinder mit der Vollendung des sechsten Lebensjahres schulpflichtig. Dieses internationale Schulrecht besagt weiterhin, dass Kinder unentgeltlich zur Schule gehen können und gemäß ihren Fähigkeiten gefördert werden sollen.

Können Eltern einen Schulplatz einklagen?

Zwar besteht ein Recht auf Bildung, jedoch nicht unbedingt auf einen Platz an einer ganz bestimmten Schule. Wenn sich mehr Schüler bewerben, als das Bildungsinstitut Plätze zu vergeben hat, werden anhand verschiedener Vergabekriterien (bspw. Wohnortnähe, Geschwisterkinder, Notenspiegel) jene Schüler ermittelt, die den Platz letztendlich erhalten.

Wenn alle gewünschten Schulen eine Absage erteilen, sollten Eltern sich zuerst an das zuständige Schulamt wenden. Dieses weist dem Schüler dann einen Platz zu, allerdings muss dieser nicht unbedingt an einer der bevorzugten Schulen sein. Es gibt jedoch im Schulrecht die Möglichkeit, gegen die Zuweisung Widerspruch einzulegen.

Wird diesem nicht stattgegeben, kann auch eine Klageerhebung dazu führen, dass das Kind doch noch an der Wunschschule aufgenommen wird. Für Widerspruch und Klage empfiehlt es sich jedoch, einen Schulanwalt oder Anwalt für Verwaltungsrecht zu beauftragen. Dieser kann auch die Erfolgsaussichten beurteilen. In der Regel übernimmt die Rechtsschutzversicherung Ausgaben für Schulrecht-Anwalt und Co.

Aufsichtspflicht in der Schule

Die Aufsichtspflicht gilt in der Regel nicht für den Weg von der Schule nach Hause.
Die Aufsichtspflicht gilt in der Regel nicht für den Weg von der Schule nach Hause.

Grundsätzlich haben Lehrer die Pflicht, die Aufsicht über die Schüler zu führen. Dies ergibt sich weniger aus dem Schulrecht der Länder als aus den allgemeinen Rechtsnormen, sodass dies deutschlandweit einheitlich geregelt ist. Durch die Aufsicht soll Schaden an Schülern verhütet, aber auch von Schülern ausgehende Schäden verhindert werden.

Die Aufsichtspflicht gilt dabei auf dem Schulgelände und bei Schulveranstaltungen sowie auf dem Weg zu solchen während den Unterrichts- und Pausenzeiten sowie bei Schulfahrten. Entfernt sich ein Schüler jedoch unerlaubt von der Gruppe, besteht keine Aufsichtspflicht.

Wann ein die Aufsicht führender Lehrer eingreifen sollte, kann nicht pauschal beantwortet werden. Laut Schulrecht ist immer abzuwägen zwischen der Vermeidung von Schaden, der Praktikabilität und der Eigenverantwortung, die den Schülern je nach Alter und Einsichtsfähigkeit sowie den räumlichen und situativen Verhältnissen zugestanden werden kann.

Klassenlehrerwechsel im Schulrecht

In der Regel werden die Klassenlehrer von der Schulleitung bzw. der Schulaufsicht bestimmt. Gegen eine solche Entscheidung vorzugehen, ist nicht direkt möglich, da es sich nicht um einen Verwaltungsakt einer Behörde, sondern um einen innerdienstlichen Vorgang handelt.

Sind Schüler und Eltern mit einem Klassenlehrerwechsel nicht einverstanden, können sie jedoch eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen: Bei einem individuellen Fehlverhalten eines Lehrers ergeht diese an die Schulleitung, ansonsten bei einer Beschwerde über die Schulleitung an die Dienstaufsichtsbehörde. Außerdem können sie zum Sachverhalt Relevantes melden und auch eine Antwort erwarten.

Bei scherwiegenden rechtlichen Problemen mit der Schule, deren Leitung oder einer Lehrkraft sollten in der Regel Anwälte für Schulrecht die besten Erfolgsaussichten garantieren.

Schülerrechte in der Schule: Toilettengang

Durch das Schulrecht kann der Toilettengang nicht verboten werden - er ist ein Menschenrecht.
Durch das Schulrecht kann der Toilettengang nicht verboten werden – er ist ein Menschenrecht.

Um zu beurteilen, ob im Schulrecht der Toilettengang eines Schülers verhindert werden darf, ist der Blick in die jeweiligen landesspezifischen Regelungen nicht einmal nötig. Das Recht, zur Verrichtung seiner Notdurft eine Toilette aufzusuchen, ist ein elementares Grund- und Menschenrecht. Daher ist es durch Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) und Artikel 1 und 2 GG abgesichert.

Lehrern ist es also in der Regel nicht gestattet, Schüler oder Schülerinnen gänzlich am Toilettengang zu hindern. Zwar können sie bei gesunden Schülern annehmen, dass diese eine Schulstunde aushalten können – ein grundsätzliches Verbot ist jedoch nicht gestattet.

Hindern Lehrer ihre Schutzbefohlenen dennoch und verstoßen dadurch gegen die oben genannten Artikel der EMRK und des GG, kommen zusätzlich verschiedene Tatbestände des Strafrechts in Betracht:

Es kann daher im Schulrecht je nach Fallbeispiel also sowohl zu Disziplinar- als auch Strafverfahren kommen, insbesondere, wenn betreffende Schüler bereits mehrmals um die Erlaubnis für den Toilettengang gebeten haben.

Auch ein Toilettenverbot kann also dazu führen, dass Betroffene einen im Schulrecht bewanderten Rechtsanwalt konsultieren. Schule bzw. Schulleitung sollten bei Kenntnis eines strikten Verbots ebenfalls informiert werden.

Im Schulrecht unbekannt: Die Klassekasse

Das Schulrecht sieht die Führung einer Klassenkasse nicht vor.
Das Schulrecht sieht die Führung einer Klassenkasse nicht vor.

Es besteht keine Pflicht, eine sogenannte Klassenkasse zu führen. Tatsächlich ist dies als außerdienstliche Tätigkeit anzusehen. Ansprüche von Schülern oder Eltern, die Geld aus der Klassenkasse zurückfordern, richten sich daher in der Regel gegen den Lehrer als Privatperson, der die Klassenkasse führt.

Dementsprechend könnte ein Anwalt nicht die Schule haftbar machen, sondern müsste immer den Lehrer/die Lehrerin kontaktieren.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

12 Gedanken zu „Das Schulrecht in Deutschland: Gesetzliche Regelungen zu Schule, Unterricht und Co.

  1. Sabina T

    Hallo ich hätte die Frage ob man gegen die Abordnung der Klassenlehrerin der 4 Klasse etwas tun kann.
    mir freundlichen Grüßen

    Sabina T

  2. Mayer

    meine Tochter muss neben einem Jungen sitzen der sehr aggressiv ist. Es kam auch mehrmals zu vorfällen wie gegen das Schienbein getretten, Haare abgeschnitten, mit einem Stift ins Gesicht gestochen. Meine Tochter hat Angst vor diesem Schüler, die Klassenlehrerin weiß dieses auch. Dennoch darf meine Tochter sich nicht weg sitzen sondern muss weiterhin neben dem Kind sitzen. Die Klassenlehrerin (auch Schulleitung) will die Sitzordnung nicht ändern.
    Was können wir als Eltern tun?

  3. Pascal

    Schönen guten tag. Mir möchte mein Lehrer verbieten das ich zu schule gebracht werde, darf der Lehrer das?

  4. Natalie

    Wegen schlechten Benehmens wurde meinem Sohn der Schulbesuch verweigert, hat der Direktor das Recht dazu?

  5. Grappy

    Noch eine Frage
    In der Klasse (5te) meines Sohnes waren 4 Schüler die Ärger gemacht haben. Dieses wurde eine ganz Schulstunde dann während des Unterrichts besprochen.
    Ich sehr das irgendwie nicht ein.

    Warum werden diese 4 Schüler nicht raus geholt um mit ihnen zu sprechen damit die anderen Schüler Unterricht machen und lernen können? Durch Corona ist doch schon genug Unterricht entfallen. Den das zweite Halbjahr der 5ten Klasse und die komplette 6te Klasse wird benötigt um die Oberschulempfehlung zu beurteilen. Ich ärger mich sehr darüber weil es immer wieder die gleichen Schüler sind die Probleme machen und die anderen darunter leiden müssen.
    Ich möchte da gerne ein Gespräch haben und wüsste gerne wie ich argumentieren kann

  6. Grappy

    Hallo.
    Ich bin alleinerziehend und hatte vom 2.1.22 bis 17.1.22 Corona gehabt. Mein Sohn (5. Klasse) hat sich nicht angesteckt musste aber die 14 Tage Zuhause in Quarantäne bleiben. Diese 14. Tage standen dann auf dem Halbjahres Zeugnis als entschuldigte fehltage drauf. Ist das richtig so? Denn die Klasse war des öfteren komplett in Quarantäne und das stand dann nicht als Fehltage drauf. Ich finde das irgendwie ungerecht

  7. Anonym

    Kurze Frage.
    Mal angenommen ich würde eine Klassenarbeit vom Lehrer zurück bekommen und dieser verlangt jetzt das ich diese meinen Eltern also dritten zeige, ich bin in der 9. Klasse, muss ich das tun?
    Oder hab ich ein Recht darauf das niemand das sehen kann?

    Und mal angenommen das der Lehrer nun mit dem Schulleiter oder mit einer weiteren Note droht wenn ich diese Arbeit nicht vorzeige ist das dann Erpressung?

  8. Mirko P

    Hallo,
    Meine Tochter hat ADS und nimmt Medikamente. Durch Nebenwirkungen hat sie so an Gewicht verloren, das ihr Gesundheit stark gefährdet war. Meine Tochter hat die Medikamente zwei Wochen vor den Herbstferien abgesetzt. Dadurch hat sie in vier Fächer eine 6 geschrieben. Da sie in der 9ten Klasse ist und bis dato auf msa war, ist dieser nun sehr stark gefährdet. Wir haben ein Attest vom Arzt, dass das absetzen der Medikamente notwendig war und das dadurch die Konzentration nicht gegeben war. Sie ist mit neuen Medikamenten eingestellt worden und die schulleistung ist wieder auf dem alten Niveau.
    Nun die Frage, ich würde die schlechten Zensuren gerne aus der Bewertung für das Zeugnis nehmen lassen. Kann ich das veranlassen und welche Pflichten und Rechte hat die Schule dabei?

    Vielen Dank

  9. Anna

    Hallo,
    an der Schule meines Sohnes wird die vereinfachte Ausgangsschrift (VA)unterrichtet. Da ich von meinem großen weiß, dass daraus keine gut lesbare und flüssig Handschrift wird und wir in der 4. dann zu Hause auf die lateinische umgelernt haben, möchte ich, dass unser jüngerer gleich die lateinische Schrift lernt. Ich habe der Lehrerin gesagt, dass ich ihm diese beibringe und es für sie keinen Mehraufwand bedeutet. Dennoch besteht sie darauf, dass er die VA schreibt und lässt ihn sogar Hausaufgaben in der Schule nachschreiben, weil er sie in lateinischer Schrift geschrieben hat.
    Kann ich dagegen etwas tun?

  10. Anonym

    Hey
    Ich lebe in Mecklenburg Vorpommern und habe ein paar Fragen in Bezug auf das Schulrecht.
    1. Werden (müssen) Privat Schulen in irgendeiner Weise regelmäßig geprüft werden?
    2. Was umfasst das Recht auf Mitbestimmung in Schulen ?
    3. Darf es in einer Ganztagsschulen HA geben

  11. Nasim

    Hallo Anonym,
    wenn Ihr Eure Mobiltelefone mit einer PIN sperrt, können die Lehrer die Telefone nicht durchsuchen. Zudem kann man davon ausgehen, dass die Lehrkräfte gar keine Zeit haben, die Telefone zu durchsuchen…
    Um dem Procedere aus dem Weg zu gehen, würde ich das Telefon gar nicht mehr in die Schule mitnehmen.

    Viele Grüße

  12. Anoym

    Hey jeden Morgen werden in der Klasse von allen die Handys eingesammelt und erst nach sehr später Zeit über 8 Stunden erst zurück gegeben ich habe sehr Angst da die Lehrer wahrscheinlich auch noch unsere Handys durchsuchen

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