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FAQ: Die Schuldnerberatung kurz erklärt
Allen Menschen mit Überschuldung können von einem Schuldenberater bzw. einer Schuldenberaterin beim Schuldenabbau begleitet werden. Daneben kann ebenso die Kommunikation mit Gläubigern von einer seriösen Schuldnerberatung übernommen werden. Eine Schuldnerberatung kann Betroffene bei der Anmeldung der Privatinsolvenz begleiten und in diesem Zusammenhang anfallende Aufgaben wie etwa die Antragsstellung übernehmen.
Alle Menschen, die mit Schulden kämpfen, ein Insolvenzverfahren durchlaufen oder z. B. Mahnschreiben von Inkassobüros erhalten, können einen Schuldenberater bzw. eine Schuldenberaterin in Anspruch nehmen. Die Höhe der Schulden spielen hierbei keine Rolle. Generell gilt: Je früher Menschen eine Schuldnerberatungsstelle aufsuchen, desto besser. Überdies kann eine Beratung dabei helfen, zukünftigen Schulden vorzubeugen.
Es gibt ein kostenloses Beratungsangebot. Hierzu zählt die staatliche Schuldenberatung (Amt für Soziales und Senioren) und die gemeinnützige Beratung (Diakonie, Caritas, Arbeiterwohlfahrtverband). Daneben gibt es auch gewerbliche Beratungsstellen, die eine Gebühr verlangen. Hierzu zählt etwa die Schuldnerberatung durch einen Fachanwalt oder eine Fachanwältin für Insolvenzrecht oder eine Anwältin.
Spezielle Ratgeber zur Schuldnerberatung:
Video: Alles Wichtige zur Schuldnerberatung
Die Schuldnerberatung: Wie kann Sie helfen?
Menschen mit sehr hohen Schulden geraten mitunter in eine existenzielle Notsituation und leiden stark darunter. Aus diesem Grund ist eine Schuldenberatung sowohl bei bereits bestehender als auch bei drohender Überschuldung eine große Hilfe für Betroffene.
Der Wirkungsbereich einer Schuldnerberatungsstelle umfasst verschiedene Aufgaben: Diese reichen von organisatorischen Tätigkeiten über die Kommunikation mit Gläubigern bis hin zur Beratung bei Rechtsfragen oder psychosozialen Themen. Doch auch präventive Beratungsangebote zur Vermeidung von Überschuldung werden von Schuldnerberatungsstellen angeboten.
Wo kann ich eine professionelle Schuldenberatung finden?
Wer eine Beratungsstelle aufsuchen will, sollte sich an die Kreisverwaltung bzw. an das Landratsamt wenden. Beispielsweise bietet das Amt für Soziales und Senioren in einigen Städten eine staatliche Schuldnerberatung an. Daneben existieren gemeinnützige Beratungsstellen, die von Wohlfahrtsverbänden wie der Diakonie, der Caritas oder dem Arbeiterwohlfahrtverband getragen werden. Es gibt ebenfalls gewerbliche Schuldnerberater. Jedoch sind diese nicht kostenlos.
Wie lange dauert es, bis ich einen Termin bei der Schuldnerberatung bekomme?
Gerade die karitative und die staatliche Schuldnerberatung ist sehr stark nachgefragt. Deshalb gibt es dort oft lange Wartelisten. Menschen mit Schulden wird aus diesem Grund angeraten, sich so früh wie möglich um einem Termin zu bemühen.
Menschen, die kurz vor der Zahlungsunfähigkeit stehen oder bereits zahlungsunfähig sind, können unter Umständen einen früheren Termin erhalten. Außerdem bieten einige Beratungsstellen auch offene Sprechstunden an, die für dringende Anliegen vorgesehen sind.
Woran erkenne ich eine seriöse Schuldnerberatung?
Zunächst sollte die Schuldnerberatung bzw. Schuldnerberatungsstelle anerkannt im Sinne des § 305 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO) sein. Ansonsten kann der Schuldenberater oder die Schuldenberaterin beispielsweise eine betroffene Person während eines Insolvenzverfahrens vor Gericht nicht vertreten.
Zudem zeichnet sich eine professionelle Schuldnerberatung durch eine transparente Arbeitsweise aus. Insbesondere eine gewerbliche Beratung bzw. eine Schuldnerberatung durch einen Anwalt oder eine Anwältin sollte Betroffene klar über die anfallenden Kosten informieren. Deshalb sollten die Kosten möglichst schon vor der Beauftragung genau aufgeschlüsselt werden, sodass Schuldnerinnen und Schuldner am Ende wissen, was auf sie zukommt.
Wichtig ist auch, dass der persönliche Kontakt mit dem Schuldenberater oder der Schuldenberaterin möglich ist. Eine telefonische Schuldenberatung oder eine Online-Beratung sollte allenfalls für sehr einfache Fragen oder am Anfang erfolgen. Ansonsten sollten Termine stets persönlich stattfinden, weil der Berater oder die Beraterin viele Unterlagen prüfen muss.
Ziel der Beratung ist die Schuldenbereinigung und der vollständige Schuldenabbau. Dabei wird eine seriöse Schuldnerberatung den Erhalt der wirtschaftlichen Existenz der Betroffenen stets an die erste Stelle setzen. Das heißt, dass die Beratung auf jeden Fall dafür Sorge tragen soll, dass Menschen ihre Lebenserhaltungskosten (Miete, Strom, Heizung, Lebensmittel) trotz Verschuldung weiterhin decken können.
Wie läuft es bei einer Schuldnerberatung ab?
Der Ablauf der Schuldenberatung unterscheidet sich bei den unterschiedlichen Beratungsstellen in der Regel nicht voneinander. Die Beratung besteht im Wesentlichen aus
- einem Erstgespräch, unter anderem um zu klären, wie viele Schulden bestehen,
- dem Erstellen eines Haushalts- und Tilgungsplans,
- dem außergerichtlichen Einigungsversuch mit den Gläubigern und gegebenenfalls
- einer Insolvenzberatung sowie Hilfe bei Beantragung der Privatinsolvenz.
Erstkontakt und Schuldenbereinigungsplan
Das Ziel des Erstkontakts besteht nicht nur darin, die finanzielle Lage und die Lebenssituation der Betroffenen zu analysieren. Im ersten Gespräch klärt der Schuldenberater oder die Schuldenberaterin gemeinsam mit dem Schuldner oder der Schuldnerin seine oder ihre wirtschaftliche Situation. Der oder die Beratende verschafft sich einen Überblick über die Höhe der Einnahmen und Ausgaben im Haushalt. Hierbei soll vor allem geklärt werden,
- welche finanziellen Ausgaben notwendig sind,
- welche unnötigen Ausgaben vermieden werden können (bspw. Clubmitgliedschaften) und
- welche Einsparpotenziale vorhanden sind (bspw. durch einen Vertragswechsel).
Diesbezüglich prüft die Schuldnerberatung auch, ob ein Anspruch auf weitere Einnahmequellen durch staatliche Hilfe (bspw. Wohngeld) besteht.
Im weiteren Verlauf geht es um die Überprüfung der Forderungen. Anschließend erstellt der Schuldenberater oder die Schuldenberaterin gemeinsam mit dem oder der Betroffenen einen Schuldenbereinigungsplan. Dieser kann Einmal- oder Ratenzahlungen vorsehen.
Welche Dokumente sollte ich zur Schuldenberatung mitbringen?
Betroffene sollten der Beratungsfachkraft einen bestmöglichen Einblick in ihre finanzielle Situation und die Art der Überschuldung ermöglichen, um bereits beim Erstkontakt geeignete Lösungsansätze entwickeln zu können. Deshalb sollten Sie alle Unterlagen oder Dokumente zur Beratung mitbringen, die für Ihre wirtschaftliche Situation relevant sind. Hierzu zählen etwa:
- Gehaltsnachweise, ggf. staatliche Leistungsbescheide,
- Kontoauszüge,
- Rechnungen,
- Mahnungen,
- Mahn- und Vollstreckungsbescheide,
- der bisherige Schriftverkehr mit den Gläubigern,
- Verträge (bspw. Miete, Mobilfunk, Energie),
- bestehende Finanzierungspläne (bspw. Kredite),
- etc.
Wichtig ist, dass Betroffene alle wichtigen Dokumente oder Informationen zur Verfügung stellen und nichts verheimlichen. Zudem unterliegt die Schuldnerberatung der Schweigepflicht. Die Beratungsstelle gibt Daten von Schuldnerinnen und Schuldnern ausschließlich mit deren Zustimmung weiter.
Der außergerichtliche Einigungsversuch
Die Schuldnerberatung wird zunächst zusammen mit dem Schuldner oder der Schuldnerin versuchen, eine außergerichtlicher Einigung mit allen Gläubigern zu erreichen. Erst wenn der Einigungsversuch misslingt, kann der Schuldner oder die Schuldnerin Verbraucherinsolvenz anmelden.
Ein Einigungsversuch scheitert mitunter daran, dass ein Gläubiger die im Schuldenbereinigungsplan angebotene Vergleichssumme nicht akzeptiert. In diesem Fall stellt eine anerkannte, professionelle Schuldnerberatung Betroffenen eine Bescheinigung über das Scheitern des Einigungsversuchs aus. Außerdem kann sie Schuldnerinnen und Schuldnern beim Insolvenzantrag helfen.
Das private Insolvenzverfahren
Im Falle einer Privatinsolvenz können Betroffene fachliche Beratung in Anspruch nehmen, um Fehler zu vermeiden, die das Verfahren negativ beeinflussen. Deshalb empfiehlt sich in diesen Fällen beispielsweise eine Schuldnerberatung durch einen Anwalt oder eine Anwältin. Allerdings ist diese Beratung während des Verfahrens nicht kostenlos. Ansonsten wird eine seriöse Schuldnerberatung Betroffene weiterhin unterstützen und eine Insolvenzberatung anbieten.