Die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte

Die Schlichtungsstelle ermöglicht im Personenverkehr die Einigung zwischen Dienstleister und Kunden.
Die Schlichtungsstelle ermöglicht im Personenverkehr die Einigung zwischen Dienstleister und Kunden.

Kommt es bei einem Flug zur Verspätung, wird er annulliert oder verweigert eine Airline die Beförderung, haben Passagiere in der Regel Anspruch auf Entschädigung. Maßgeblich sind dabei die europäische Fluggastrechteverordnung sowie das Übereinkommen von Montreal.

Wer nach über drei Stunden Verspätung am Reiseziel ankommt, kann je nach Flugstrecke bis zu 600 Euro pauschale Entschädigung von der verantwortlichen Fluggesellschaft verlangen.

Bei Annullierung hat der Fluggast Ansprüche auf Ticketerstattung bzw. Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen am Flughafen. Auch die Übernachtung in einem Hotel muss ggf. übernommen werden.

Passagiere haben mittels Beschwerdeformular die Möglichkeit, ihre Rechte einzufordern. Das Dokument ist in der Regel direkt an die Airline zu adressieren. Negiert diese allerdings die Ansprüche bzw. zeigt sich nicht kooperativ, können die Fluggastrechte des Reiserechts bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) in Berlin durchgesetzt werden. Wie das funktioniert, erklären wir im folgenden Ratgeber.

FAQ: Schlichtungsstelle für Fluggastrechte

Was macht die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte?

Die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte kommt zum Einsatz, wenn eine außergerichtliche Einigung im Streit zwischen einem Verbraucher und einer Airline erzielt werden soll.

Wie sieht eine Schlichtung konkret aus?

Hier können Sie nachlesen, wie eine Schlichtung bei der Schlichtungsstelle für Fluggastrechte aussehen kann.

Aufgaben der Schiedsstelle für Fluggastrechte

Die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte (söp) dient grundsätzlich der außergerichtlichen Einigung zwischen Verkehrsunternehmen (Luftverkehr, Bahn, Bus, Schifffahrt) und deren Kunden. Ziel ist es, den Verbraucherschutz zu stärken und die Zufriedenheit der Passagiere zu erhöhen.

Kommt es beispielsweise zu Streitigkeiten über einen verspäteten oder annullierten Flug, ist die Schlichtungsstelle dafür zuständig, den Sachverhalt zu prüfen und eine Lösung bzw. Schlichtung herbeizuführen. Die Voraussetzung für ihr Aktivwerden ist, dass bereits erfolglos eine Beschwerde bei der entsprechenden Fluggesellschaft eingereicht wurde und der Streitwert maximal 5.000 Euro beträgt.

Luftverkehr und Schlichtungsstelle: Reisen mit verpatztem Abflug können entschädigt werden.
Luftverkehr und Schlichtungsstelle: Reisen mit verpatztem Abflug können entschädigt werden.

Die Schlichtungsstelle bearbeitet den Flugverkehr, den Bahn- sowie Busverkehr und die Personenbeförderung mittels Schifffart. Für die Kunden hat das den Vorteil, dass die Zuständigkeiten und zustehenden Rechte bei Streitigkeiten, bei denen mehrere verschiedene Verkehrsunternehmen beteiligt sind, leichter geklärt werden können. Dadurch reicht einem Passagier die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte als alleiniger Ansprechpartner.

Wie erfolgt die Schlichtung in Sachen Fluggastrechte?

Fand der Abflug weit hinter Plan statt und der Verkehrsdienstleister verweigert die Entschädigung, kann die Schlichtungsstelle wegen der Flugverspätung um eine Entscheidung gebeten werden. Dazu müssen die Beschwerdeführer die notwendigen Unterlagen bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. (söp) einreichen. Zur Verfügung steht ein Online-Formular.

Nach Eingang hat die Airline die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Danach prüfen Volljuristen den Sachstand sowie die Rechtslage und erstellen einen Schiedsvorschlag, der neben dem geltenden Recht auch die Interessen der beiden streitenden Parteien miteinander abwägt.

Bei einer Flugverspätung kann die Schlichtungsstelle prüfen, ob diese tatsächlich vom Transportunternehmen zu verantworten ist. Ist dies der Fall, muss ein Fluggast nach der Schlichtung entsprechend entschädigt werden.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

22 Gedanken zu „Die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte

  1. Heinrich

    Ich und einige Freunde sind am 04.06.2022 von Nürnberg nach Faro geflogen. Beim Check-In gab es bereits Probleme mit dem Förderband für das Gepäck. Im Flugzeug wurde uns schon gesagt, dass nicht alle Koffer die Reise nach Faro mitgemacht haben. So haben meine Freunde und ich in Faro am Lost+Found-Schalter die
    Formulare wegen des fehlenden Gepäcks ausgefüllt. Dort hieß es, dass das Gepäck so schnell wie möglich in den Urlaubsort geliefert wird. So haben wir uns an diesem Tag nur einige Kleidungsstücke gekauft, die man unbedingt braucht. Weiterhin einige Kosmetik-Artikel. Man hoffte ständig, dass das Gepäck kommt. Daher kleidete man sich nicht komplett ein, sondern hat die Kleidung, die man auf dem Flug trug, kombiniert mit den neu gekauften Artikeln immer gewaschen, was natürlich nervig war. Ebenfalls musste man auf Dinge verzeichten, die einem dem Urlaub angenehmer machen. Ich hatte unter anderem meine Zigarren im Koffer. Und konnte keine davon im Urlaub rauchen. Am Freitag, den 10.06 bekamen wir dann die Nachricht, dass unsere Koffer in Faro angekommen sind, und man alles versuchen würde, dass sie bei Rückflug nach Nürnberg am 11.06 mit an Bord sind. Was auch klappte, und so bekamen wir in Nürnberg unsere Koffer wieder. Dies ist auf jeden Fall eine Beeinträchtigung meines Urlaubs gewesen. Was mit Zusatzkosten und Verzicht auf Lebensqualität verbunden war. Und jetzt stellt sich für mich die Frage, in wie weit ich dafür eine Entschädigung verlangen kann!

  2. Hanke O

    Ich bin am24.1.2021 mit Kl 1852 von Düsseldorf nach Amsterdsm geflogen.Das Flugzeug hatte 2 Stunden Verspätung.Den Anschlussflug Kl 1563von Amsterdam nach Genua habe ich verpasst. In Amsterdam habe ich von KLM den KL Flug 1609 erst um 20:35 nach Rom bekommen.Nach Genua ging kein Flug mehr.In Genua habe ich das MSC Schiff verpasst.Ich habe eine Nacht in Rom Flughafen übernachten müssen.Von Rom Flughafen musste ich mit dem Zug weiter in Richtung Schiff fahren,zum nächsten Anlaufhafen.Mir sind Extrakosten entstanden.Hotel:134 Euro,Zug:14 Euro.Eine Nacht auf dem Schiff verpasst inklusive Verpflegung:55 Euro.KLM hat auch noch den Koffer verschlampt,er kam erst 5 Tage in Valetta zum Schiff.Der Transport von Valetta Flughafen zum Schiff hat 45 Euro gekostet.Dann hat KLM noch einen zusätzlichen Coronatest am Flughafen Düsseldorf verlangt,obwohl ich schon einen bei meinem Arzt gemacht hatte und dabei hatte,der gültig war.Dieser hat mich 68 Euro gekostet.Der Am Flughafen hat mich 80 Euro gekostet. Für die Flugverspätung bekommt man nach deutschem Gesetz angeblich 250 Euro.Für die 5 Tage Kofferverspätung auf dem Schiff müssten wenigstens 50 Euro Entschädigung anstehen.5 Tage auf der Kreuzfahrt waren im Eimer.Eine Summe von 618 Euro sind zusammen gekommen.Diese möchte ich auch von KLM erstattet bekommen.KLM hat ja die Möglichkeit das Geld von der Flughafen GMBH Düsseldorf zurückzuerstatten.Die haben ja schließlich zu spät die Landebahnen geräumt.Der Flughafen müsste normalerweise dagegen versichert sein.Grüsse von Herr. Hanke ein Fluggast.

  3. Marc T.

    Hallo,

    das Reisegepäck meiner Frau kam erst am 4. Tag nach der Landung im Urlaubsort an.
    Welchen Schadenersatz kann ich bei der Fluggesellschaft einfordern?

    Das Ersatzkäufe bis zu einer gewissen Grenze erstattet werden ist mir nun klar.

    Aber kann ich auch eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreude verlangen und den Zeitaufwand für die Beschaffung der Ersatzkleidung/-artikel? Schließlich konnten wir uns die ersten Tage überhaupt nicht entspannen und wir haben ca. 2 Vormittage gebraucht um alles nötige wie Kosmetika, Bikini, Abendkleidung zu beschaffen.

    Vielen Danke vorab für die Hilfe.

  4. Sabine G.

    Hallo,
    mein Sohn spielte ein Golfturnier in den USA, daher buchten wird sein Golfbag zu unserem Gepäckt. Leider kam das Golfbag nicht zum Turnier an, sondern erst später. ich habe an Eurowings 1. die Leihschläger/ Golfschuhe in Rechnung gestellt und 2. möchte ich die Transportgebühren von knapp 600€ zurückerstattet haben, denn wieso sollte ich es zahlen, wenn zu spät ankam und somit völlig umsonst bezahlt ist. Die Kosten für die Leihschläger habe ich zurückerstattet bekommen. Zu den Transportgebühren habe ich seit August KEINE Rückmeldung erhalten. Was kann ich tun, oder ist es nicht realistisch hier etwas zurück zu bekommen?

    Herzlichen Dank vorab für die Hilfe

  5. Thilo D.

    Nach vielen Jahren Member bei Emirates und Flydubai
    bekam ich einen Gutschein (Voucher) im Wert von
    USD 14.328 (verwendbar für eine Buchung).
    Die Freude war gross und für die nächste Buchung gab ich die Vouchernummer als Zahlung ein.
    Nach verlangter Eingabe des mitgelieferten PIN war die Information : „Voucher akzeptiert“.
    Zu meiner Verwunderung bekam ich aber keine Bestätigung der Buchung.
    Darauf fragte ich telefonisch direkt bei der Airline in Dubai nach.
    Doch jetzt offenbarte sich die Unglaublichkeit.
    Der Voucher hätte einen Wert von USD 14 und 328 Cent.
    Ich war fassungslos und versuchte zu verstehen, dass der US-Dollar nun wohl anders zu rechnen ist.
    Mein Argument, die Buchung müsste unter diesen Umständen
    storniert werden, da sie nur zur Verwendung und Einlösung des Vocher getätigt wurde wurde abgelehnt.
    Die Lösung wäre nur eine „kostenpflichtigen Stornierung“ oder Zahlung des Buchungspreises vermindert um 14 USD und 328 Cent.

    Entweder ist dies Bauernfang oder kriminelle Masche !

    Letztlich teilte man mir ein
    „Zhyldyz | The Emirates Skywards team at flydubai“
    mit, dass Mails in dieser Sache nicht mehr beantwortet werden,
    man mich ansonsten gerne wieder als Fluggast begrüsst.

  6. Schnitger

    Hallo..
    mein Fall…..ich bin mit Meßequipment für einen Einsatz nach Italien geflogen; – der Einsatz
    war auf 2 Tage gebucht ( Flugticket + Hotelzimmer ). Leider ist das Koffer mit dem Meßequipment nicht angekommen, sodaß ich dort stand, nicht arbeiten konnte, am Wochenende nicht arbeiten durfte etc…kurzum ich mußte Hotelzimmer nachbuchen, am Montag konnte ich meinen Job erledigen und Dienstag ( neuer Flug ) bin ich nach Hause geflogen….

    Kosten ( alles grob geschätzt auf 3 Zusatztage gerechnet )
    – Parkkosten in Düsseldorf
    – Ausfall / Ersatz Arbeitszeit
    – Entleihkosten Messequipment
    – Hotelkosten
    – neuer Rückflug
    – usw.

    Der Schaden der mir entstanden ist beläuft sich locker auf ca. 4000,00 Euro, wo jetzt meine Firma in finanzielle Vorlage gegangen ist….

    Ich suche einen versierten Anwalt der sich dem Thema annimmt!

    1. anwalt.org

      Hallo Schnitger,

      einen Anwalt können wir nicht empfehlen. Die örtliche Anwaltskammer kann in der Regel jedoch bei der Suche behilflich sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Tom H.

    Hallo, muss ich mich an die Schlichtungsstelle wenden oder kann ich auch gleich einen Anwalt über meine Rechtsschutzversicherung beauftragen?

    1. anwalt.org

      Hallo Tom H.,

      welchen Weg Sie wählen, bleibt Ihnen überlassen. Die Schlichtungsstelle dient der außergerichtlichen Einigung zwischen Kunden und Verkehrsunternehmen.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Bernd H.

    Hallo, wir konnten am 03.06.18 nicht von Venedig nach Hamburg fliegen, weil dort wegen Stromausfall keine Landemöglichkeit gegeben war. Ersatzflug z.B. nach Hannover gab es nicht, auch nicht am Folgetag.
    Allgemeine Frage: Gelten die aussergewöhnlichen Umstände und damit die Ablehnung der Kostenerstattung nur für Flugausfälle in Hamburg ODER AUCH DAMIT IM ZUSAMMENHANG STEHENDEN FLUGAUSFÄLLEN FÜR Z.B, HIER VENEDIG?

    1. anwalt.org

      Hallo Bernd H.,

      da der Flug nicht in Hamburg landen konnte und gestrichen wurde, ist anzunehmen, dass dies auch für Ihre Verbindung gilt. Am besten setzen Sie sich mit der Fluggesellschaft in Verbindung. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen, sollten Sie sich im Zweifel von einem Anwalt beraten lassen.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Fittkau

    Eine Frage: wieviel kostet die Inanspruchnahme Ihrer Service-Seite?

    1. anwalt.org

      Hallo Fittkau,

      wir bieten keine rechtliche Beratung an. Das lesen der Ratgeber ist unentgeltlich.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Friedrich B.

    Auf dem Flug von Palma de Mallorca nach Berlin-Tegel mit EUROWINGS ist mein Koffer zunächst nicht auffindbar. Dies habe ich unverzüglich beanstandet. 3 Wochen später bekam ich per Tel. die Nachricht, daß mein Koffer muffelt und ich ihn abholen soll. Der Koffer samt Inhalt ist nass und beschädigt. EUROWINGS weigert sich den Schaden zu übernehmen. Gibt es Fluggasthelfer, die diesen Fall übernehmen ohne daß mir weitere Kosten entstehen?

    1. anwalt.org

      Hallo Friedrich B.,

      in diesem Fall können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte wenden. Hier können Sie auch online ein Formular für einen Schlichtungsantrag ausfüllen und Ihr Anliegen vorbringen.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Tina K.

    Hallo liebes Team,

    wir sind am 25.08.17 nach Shanghai geflogen und die Koffer von meinem Mann und mir kamen erst am Montagabend (28.8.17) an.
    Wir haben sofort nach Rückkehr eine Reklamation an die Lufthansa geschrieben, aber noch keinerlei Antwort erhalten.
    Wie lange müssen wir denen Zeit geben?
    Finde dazu leider nichts online.

    Vielen Dank.
    Gruß, Tina

    PS Ihre Seite ist super informativ und hat uns bei diesem Problem sehr geholfen.

    1. anwalt.org

      Hallo Tina K.,

      eine pauschale Aussage bezüglich der Bearbeitungsdauer können wir leider nicht treffen. Sie sollten jedoch in bestimmten Abständen nach dem Stand der Bearbeitung fragen. Sollten Sie in den nächsten Woche keine Rückmeldung erhalten, ist die Schlichtungsstelle für Fluggastrechte Ihr nächster Ansprechpartner.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Manuela C.

    Wir sind vom 30.6.bis 17.7.in Florida gewesen.Da unser Gepäck nicht an kam,haben wir dort den Verlust der Fluggesellschaft gemeldet.Zu Hause haben wir dann alle Quittugen an Air Berlin geschickt,die uns nach 2 Wochen mitteilten,dass Eurowings zuständig sei,da der Flug von Dresden aus statt ursprünglich mit AB mit GW gemacht wurde,allerdings mit Personal von AB.Ich schickte dann sofort alles an GW und bekam heute die Mitteilung,dass die Frist von 21 Tagen nicht eingehalten wurde..1 Tag zu spät geschickt..ist das den rechtens?

    1. anwalt.org

      Hallo Manuela,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und verweisen daher an einen Anwalt.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Hofmann

    Hallo Wolfgang,

    da seid Ihr ja „noch gut dran“. Mein Koffer- gerüstet für eine teure Reiterreise in den Bergen der Abruzzen- ist bis heute – 1,5 Wochen danach- ich bin also lange wieder zurück- noch nicht eingetroffen. Trotz Beschwerdeformular keinerlei Reaktion (Airberlin).Die Hinweise klingen zwar gut, aber Recht kriegen ist eine andere Seite. So schnell fliege ich nicht mehr.Sucht Euch eine andere Dumme!

  14. Wolfgang W.

    Hallo, meine Freundin und ich waren vom 22.05.2017 bis 01.06.2017 auf La Palma im Wanderurlaub. Leider kamm mein Koffer nicht an. Nach 5 Tagen wurden wir informiert, dass mein Koffer nach Hause geliefert wird. Zwischenzeitlich habe ich mir Kleidung und einen Rassierapparat gekauft. Ausgaben incl. Flughafentransfer 749,85€ und 3 Tage vom Urlaub waren nicht nutzbar. Iberia möchte für alles 350.-€ erstatten. Das kann es doch nicht sein? Viele Grüße Wolfgang

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