
FAQ: Schengener Abkommen
Das Schengener Abkommen ist Teil des Europarechts und regeln den grenzkontrollfreien Personenverkehr innerhalb der Europäischen Union und den Unterzeichnerstaaten.
Derzeit umfasst das Schengener Abkommen die Mitgliedsstaaten der EU außer Irland und Zypern sowie Island, Norwegen und die Schweiz. Welche Länder welchen Status haben, erfahren Sie in der Tabelle hier.
Neben der Reisefreiheit beinhaltet das Schengener Abkommen auch Regelungen zur Zusammenarbeit und zur Ausstellung für Schengen-Visa. Mehr zu den Vor- und Nachteilen lesen Sie hier.
Inhalt
Was ist das Schengener Abkommen: Einfach erklärt

Was bedeutet „Schengener Abkommen“? Was regelt das Schengener Abkommen? Grundsätzlich handelt es sich um Übereinkünfte zwischen verschiedenen Staaten, die den Personenverkehr vereinfachen sollen. Ziel ist es, in der Europäischen Union Reisefreiheit zu gewährleisten und stationäre Grenzkontrollen abzuschaffen. Die Freiheit gilt für Bürger der Mitgliedstaaten, Inhaber eines Aufenthaltstitels oder eines Schengen-Visums.
Das erste Schengener Abkommen und dessen Ziele wurde bereits 1985 unterzeichnet und ist nach dem Ort der Zusammenkunft in Luxemburg benannt. In diesen geht es um den schrittweisen Abbau von Personenkontrollen an den Binnengrenzen der Europäischen Union. Die Schengener Abkommen stellen die Gründung eines einheitlichen Binnenmarktes und Reiseverkehrs dar.
Die aktuellen Vertragsinhalte umfassen laut Auswärtigem Amt folgende Punkte:
- Einheitliche Vorschriften zur Einreise von Ausländern in den Schengen-Raum
- Bestimmungen zur Zuständigen bei Asylanträgen
- Maßnahmen gegen grenzüberschreitenden Drogenhandel
- polizeiliche Zusammenarbeit
- Zusammenarbeit der Justiz im Schengenraum

Die ursprünglichen Regelungen im Schengener Abkommen über Flüchtlinge oder zum Asylverfahren wurden durch das Dublin-Verfahren abgelöst.
Die getroffenen Vereinbarungen sind nicht statisch, können also je nach Lage angepasst und erweitert werden. Das heißt auch, dass durch Zusatzvereinbarungen Nicht-Mitglieder dem Schengener Abkommen beitreten können. Für die ersten Unterzeichner fielen mit dem Schengener Abkommen ab 1995 die Grenzkontrollen weg. Weitere Länder traten dem Schengen-Raum in den folgenden Jahren bei. Auch zukünftig ist die Erweiterung des Wirkungsbereichs möglich.
Ausnahmen von den Regelungen im Schengen Abkommen
In besonderen Fällen oder Situationen können Staaten Regelungen der Schengen Abkommen aussetzen und temporär wieder Grenzkontrollen einführen. Gemäß Art. 25 ff. des Schengener Grenzkodex gilt:
„Im Falle einer ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit auf Ebene des Raums ohne Kontrollen an den Binnengrenzen oder auf nationaler Ebene, insbesondere als Folge von terroristischen Zwischenfällen oder Bedrohungen oder von Bedrohungen durch die organisierte Kriminalität, könnte die Wiedereinführung von Kontrollen an den Binnengrenzen im Ausnahmefall geboten sein.“
Welche Länder sind im Schengen-Raum?
Wie viele Länder sind im Schengener Abkommen? Die Schengener Übereinkommen umfassen die Mitglieder der Europäischen Union ohne Irland und Zypern. Neben den EU-Mitgliedern sind dem Schengener Abkommen Norwegen, die Schweiz und Island beigetreten. Hier wurden Zusatzabkommen abgeschlossen.

Für Zypern gilt das Schengener Abkommen nur teilweise. Auch für Dänemark, das Vereinigte Königreich und Irland kommen die Schengener Abkommen nur bedingt zur Anwendung. Dänemark hat das Abkommen unter Vorbehalt unterzeichnet. Irland und das Vereinigte Königreich gar nicht, können aber die Regelungen mit Billigung der EU ganz oder teilweise anwenden. Sowohl Irland als auch das Vereinigte Königreich stellen keine Schengen-Visa aus.
Dem Schengener Abkommen sind aktuell Rumänien und Bulgarien neu beigetreten. Kein Mitglied der EU oder des EWR und somit auch nicht Teil der Schengener Abkommen ist die Türkei.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zu den Unterzeichnerstaaten und deren Status im Schengen-Raum:
Land | Status Wegfall der Grenzkontrollen |
---|---|
Belgien, Deutschland, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien | volle Anwendung 26.03.1995 |
Italien | volle Anwendung 26.03.1997 |
Österreich | volle Anwendung 01.12.1997 |
Griechenland | volle Anwendung 26.03.2000 |
Dänemark, Finnland, Island, Norwegen, Schweden | volle Anwendung (Zusatzabkommen mit EWR-Staaten, Dänemark unter Vorbehalt) 25.03.2001 |
Zypern | teilweise Anwendung 01.05.2004 |
Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn | volle Anwendung 21.12.2007 |
Schweiz | Zusatzabkommen 12.12.2008 (Landgrenzen) 29.03.2009 (Luftgrenzen) |
Liechtenstein | Zusatzabkommen 19.12.2011 |
Kroatien | volle Anwendung 01.01.2023 (Landgrenzen) 26.03.2023 (Luftgrenzen) |
Bulgarien, Rumänien | volle Anwendung 31.03.2024 (Luft- und Seegrenzen)01.01.2025 (Landgrenzen) |
Irland, Vereinigtes Königreich | Anwendung nur teilweise, Grenzkontrollen bestehen |
Quelle: Auswärtiges Amt |
Zusammenfassung zum Schengener Abkommen: Vor- und Nachteile
Die Schengener Abkommen haben sowohl Vorteile als auch Nachteile. Es ist nicht selten, dass mit neuen Beitritten zum Schengener Abkommen die Kritik an den Regelungen laut wird. Dennoch überwiegen in der Regel die Vorteile für die Mitglieder des Schengen-Raums.
Zu den wichtigsten Vorteilen gehören unter anderem folgende:
- Reisefreiheit für Bürger der Mitgliedsstaaten
- Reisefreiheit für Inhaber eines Schengen-Visums bei kurzfristigen Aufenthalten
- Aufenthalt in Staaten des Schengen-Raums für 90 Tage mit Aufenthaltstitel eines Mitgliedstaates
- einheitliche Visumpolitik
- Zusammenarbeit der Polizei und Justiz
Zu den oft kritisierten Punkten, die meist auch als Nachteile der Schengener Übereinkommen gesehen werden, zählen folgende:
- Sicherung der Außengrenzen ist schwierig
- Kriminalität kann sich leichter verbreiten
- Verantwortungen im Zusammenhang mit Migration und Asyl sind ungleich verteilt