Das Schengen-Visum Typ C für Deutschland: Die wichtigsten Infos zum Besuchervisum

Wie lange können Sie sich in Deutschland mit einem Schengen-Visum der Kategorie C aufhalten? Unser Ratgeber klärt die wichtigsten Fragen zum Besuchervisum.
Wie lange können Sie sich in Deutschland mit einem Schengen-Visum der Kategorie C aufhalten? Unser Ratgeber klärt die wichtigsten Fragen zum Besuchervisum.

FAQ: Schengen-Visum

Was ist ein Schengen-Visum Typ C?

Ein Schengenvisum Typ C ist von einem Schengen-Staat ausgestelltes Besuchervisum bzw. ein Visum Kurzaufenthalte bis zu 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen innerhalb des Schengener Raums. Unter welchen Voraussetzungen Sie eine Verlängerung für das Schengen-Visum erhalten können, erfahren Sie hier. Welche weiteren Kategorien von Schengen-Visa es gibt, können Sie hier nachlesen.

Wer erteilt ein Schengen-Visum?

Zuständig für die Ausstellung oder Verlängerung von Schengen-Visa sind die Konsulate der Schengener-Staaten, die das Hauptreiseziel sind; also bspw. die Deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat. Welche Länder Teil des Schengener-Abkommens sind, ist in dieser Listung aufgeführt.

Was braucht man alles für ein Schengen-Visum?

Wollen Sie einen Antrag auf ein Schengen-Visum stellen benötigen Sie neben den Antragsformularen unter anderem einen gültigen Reisepass, eine für die gesamte Aufenthaltsdauergültige Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro sowie eine Einladung für das Schengen-Visum sowie einen Nachweis über verwandtschaftliche oder freundschaftliche Verhältnisse. Eine Auflistung der benötigten Unterlagen finden Sie an dieser Stelle.

Spezielle Ratgeber Schengen-Visum

Das Schengen-Visum: Welche Kategorien von Schengen-Visa gibt es?

Je nach Reisezweck sind unterschiedliche Kategorien beim Schengen-Visum vorgesehen. Welche Länder Schengen-Visa erteilen, hängt vom Schengener Abkommen ab.
Je nach Reisezweck sind unterschiedliche Kategorien beim Schengen-Visum vorgesehen. Welche Länder Schengen-Visa erteilen, hängt vom Schengener Abkommen ab.

Das Schengen-Visum ist ein Einreisevisum, das von einem der Mitgliedsstaaten des Schengener Abkommen ausgestellt wird, und zum Aufenthalt im Schengen-Raum berechtigt.

Es gibt unterschiedliche Kategorien von Schengen-Visa, welche für die jeweils unterschiedlichen Anforderungen an die Aufenthaltserlaubnis ausgelegt sind, die mit einem bestimmten Reisezweck einhergeht.

  • Schengen-Visum Typ A (Transitvisum): Berechtigt zum Aufenthalt im internationalen Transit-Bereich des Flughafens. In bestimmten Fällen ist eine Beantragung dieses Visums allerdings nicht erforderlich, da das Transitprivileg die Visumspflicht für bestimmte Staatsangehöre von ansonsten visumpflichtiger Länder beim Flughafentransit aufhebt.  
  • Schengen-Visum Typ C (Kurzaufenthaltsvisum): Ermöglicht die Einreise und den Kurzaufenthalt von maximal 90 Tagen (3 Monate) in einem Zeitraum von 180 Tagen im Schengen-Raum.  
  • Schengen-Visum Typ D (Langzeitvisum): Dieses Visum wird auch als Nationales Visum (D) bezeichnet. Es erlaubt einen längerfristigen Aufenthalt von maximal einem Jahr (zwölf Monate) Das D-Visum eignet sich vor allem für Studienaufenthalte oder Personen, die in einem Schengen-Land arbeiten und/ oder sich dort dauerhaft niederlassen möchten. Personen, die sich für einen längeren Zeitraum in einem Schengen-Staat bzw. Deutschland niederlassen wollen, müssen eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Wer muss ein Schengen-Visum beantragen? Staatsangehörige von Nicht-Schengen-Staaten bzw. von Drittländern, die kein Abkommen zur Visaliberalisierung abgeschlossen haben, müssen eine der oben genannten Visumskategorien beantragen.

Schengen-Visum: Welche Länder gehören zum Schengener Abkommen?

Der sogenannte Schengen-Raum umfasst 27 Mitgliedstaaten. Hierzu zählen alle 23 EU-Staaten, außer Irland. Daneben sind ebenfalls Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein Schengener-Länder.

Zypern wendet den Schengen-Acquis, das das Schengener-Abkommen beinhaltet, bisher nur teilweise an; bis zur vollständigen Anwendung des Schengen-Acquis werden Personenkontrollen an den Binnengrenzen zum Teil weiterhin durchgeführt.

Bei den EU-Mitgliedsstaaten Bulgarien und Rumänien sind die Luft- und Seebinnengrenzen zwischen den beiden Staaten mit dem Beschluss des Rates vom 30. Dezember 2023 (Beschluss (EU) 2024/210) aufgehoben worden.

Das Schengen-Visum Typ C: Das Besuchervisum für Kurzaufenthalte

Schengen-Visa des Typ C sind die am häufigsten beantragte Visumskategorie, da sie sich am besten für den Besuch von Familienmitgliedern und Freunden, Geschäftsreisen oder touristische Zwecke eignen.

Das Schengen-Visum des Typ ist ein Kurzzeitvisum, das zur Kategorie der einheitlichen Schengen-Visa (USV) gehört und zu Kurzaufenthalten und Reisen bis zu maximal 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen innerhalb des Schengen-Raums berechtigt.

Beachten Sie! Ein ein Besuchervisum der Kategorie C beinhaltet keine Arbeitserlaubnis; sie sind nicht dazu berechtigt, eine Beschäftigungsverhältnis im Schengen-Staat aufzunehmen, in dem sie sich aufhalten.

Schengen-Visum Typ C: Welche Kategorien gibt es?

Das Besuchervisum kann sowohl für private als auch geschäftliche Kurzaufenthalte beantragt werden.
Das Besuchervisum kann sowohl für private als auch geschäftliche Kurzaufenthalte beantragt werden.

Beim Antrag auf ein Schengen-Visum der Kategorie C können Sie zwischen ein-, zwei- oder mehrmaligen Einreisen in den Schengen-Raum wählen. Deshalb existieren drei Kategorien für dieses Besuchervisum:

  • Schengen-Visum C Single Entry: Beim einmaligen Eintritt ist nur eine einzige Einreise in den Schengen-Raum gestattet. Sobald Sie den Schengen-Raum verlassen, ist eine erneute Einreise nicht möglich, selbst wenn Ihr Visum weiterhin gültig ist.
     
  • Schengen-Visum C Double Entry: Dieses Visum ermöglicht während seiner Gültigkeit zwei Einreisen in den Schengen-Raum, ohne dass ein weiterer Visumsantrag erforderlich ist. Nach der zweiten Ausreise aus dem Schengen-Raum ist eine erneute Einreise nicht mehr möglich, auch wenn das Visum immer noch gültig ist.
     
  • Schengen-Visum C Multiple Entry: Das Multivisum erlaubt es, mehrfach in den Schengen-Raum einzureisen. Es kann für eine Dauer von einem Jahr, drei Jahren oder bis zu fünf Jahren ausgestellt werden.

Beachten Sie! Die Anzahl der Einreisen darf die Dauer von 90 Tagen innerhalb des 180-Tage-Zeitraum nicht überschreiten.

Können Sie ein Schengen-Visum Typ C verlängern?

Die Verlängerung von einem Schengen-Visum Typ C ist nur in Ausnahmesituationen möglich.
Die Verlängerung von einem Schengen-Visum Typ C ist nur in Ausnahmesituationen möglich.

Da ein Besuchervisum der Kategorie C ohnehin für kurzfristige Aufenthalte und einen spezifischen Reisezweck ausgestellt wird, ist eine Verlängerung ausschließlich in ganz bestimmten Ausnahmefällen möglich:

  • Höhere Gewalt (Streiks, Unwetter oder eine Pandemie) haben den Flugverkehr ausgesetzt, wodurch die Ab- oder Einreise nicht möglich war.
  • Schwerwiegende persönliche Gründe, die deren Eintreten vor der Abreise nicht absehbar war.
  • Die Anreise verspätet sich so sehr, so dass Sie Ihren 90-Tage-Aufenthalt nicht voll nutzen konnten.
     
  • Verspätete Anreise: Ein weiterer Grund für eine Schengen-Visum Verlängerung für das C-Visum kann eine verspätete Anreise sein, weshalb Sie Ihren 90-Tage-Aufenthalt nicht voll nutzen können. Auch in diesem Fall ließe sich Ihr Schengen-Visum verlängern, damit Sie sich insgesamt 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten können.

Beachten Sie! Die Verlängerung von einem Schengen-Visum Typ C ist nur möglich, solange das Visum noch gültig ist, abgelaufene Visa werden unter keinen Umständen verlängert.

Das Schengen-Visum (Besuchervisum) beantragen: Voraussetzungen für den Erhalt

Dem Antrag für ein Schengen-Visum wird nur unter bestimmen Voraussetzungen stattgegeben.
Dem Antrag für ein Schengen-Visum wird nur unter bestimmen Voraussetzungen stattgegeben.

Seit dem Seit dem 5. April 2010 bildet die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) die rechtliche Grundlage für die Erteilung oder Ablehnung von Schengen-Visa.

Die zuständige Auslandsvertretung des Schengen-Staates, der das Hauptreiseziel ist, entscheidet über die Visumerteilung und hat dabei einen großen Ermessensspielraum, der alle individuellen Umstände des jeweiligen Falls berücksichtigt.

Die Auslandsvertretung muss für die Erteilung von einem Schengen-Visum bestätigen, dass die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  1. Gründe und Zweck der Einreise müssen nachvollziehbar und glaubhaft sein.
  2. Die Reisekosten sowie Kosten für den Lebensunterhalt müssen aus eigenen Mitteln (Einkommen oder Vermögen) finanziert werden.
  3. Der Inhaber oder die Inhaberin des Visums muss dazu bereit sein, noch vor Gültigkeitsablaufs des Visums wieder aus dem Schengen-Raum abzureisen.
  4. Eine Krankenversicherung für das Schengen-Visum (Reisekrankenversicherung) muss vorliegen, die für die gesamte Aufenthaltsdauer gültig ist und eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro beinhaltet.
  5. Die Einreise stellt keine Gefahr für die öffentliche Ordnung der Schengen-Staaten dar.

Sollten Sie keinen Finanzierungsnachweis erbringen können, kann die Finanzierung bei einer Einreise nach Deutschland gemäß §§ 66, 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) von einer dritten Person in Form einer Verpflichtungserklärung für das Besuchervisum nachgewiesen werden. Die Verpflichtungserklärung muss in der Regel bei der Ausländerbehörde im Wohnort der Person vorgelegt werden, die sich verpflichtet.

Sollte Ihr Antrag auf ein Schengen-Visum abgelehnt werden, werden Ihnen die maßgeblichen Gründe für die Visumsverweigerung mitgeteilt. Sie haben das Recht, gegen die Ablehnung rechtlich vorzugehen, indem Sie beispielsweise Einspruch einlegen.

Schengen-Visum Typ C: Wie der Antrag abläuft

Um ein Besuchervisum zu beantragen, müssen Sie einen Termin bei der Visastelle der Auslandsvertretung an Ihrem Wohnort (bspw. der Deutschen Botschaft) vereinbaren und den unterschrieben Antrag mit allen erforderlichen Nachweisen persönlich abgeben. Dort werden Ihre Fingerabdrücke gescannt und ihr Antrag auf Vollständigkeit geprüft. Liegen alle notwendigen Unterlagen vor, leitet die Visumsstelle Ihren Antrag weiter.

Sie können das Schengen-Visum nicht online beantragen; Sie haben lediglich die Möglichkeit, das Visumsantragsformular online auszufüllen. Diese müssen Sie anschließend ausdrucken und unterschreiben.

Gut zu wissen: Falls Sie in den letzten 59 Monaten wegen eines vorherigen Antrags auf ein Schengenvisum bereits Fingerabdrücke abgegeben haben, müssen Sie unter Umständen nicht persönlich entscheiden.

Schengen-Visum: Notwendige Unterlagen

Schengen-Visum: Eine Krankenversicherung, Einladung sowie ein Finanzierungsnachweis müssen dem Antrag beiliegen.
Schengen-Visum: Eine Krankenversicherung, Einladung sowie ein Finanzierungsnachweis müssen dem Antrag beiliegen.

Ihr Antrag muss folgende Dokumente und Nachweise enthalten, um vollständig zu sein:

  • Visumantragsformular (vollständig ausgefüllt, unterzeichnetes und ausgedruckt)
  • Belehrung nach § 54 Abs. 2 Nr. 8 i.V.m. § 53 AufenthG (unterschrieben)
  • Gültiger Reisepass: Der Reisepass muss in den letzten zehn Jahren ausgestellt und nach der geplanten Rückkehr mindestens noch drei Monate lang gültig sein. Außerdem muss der Reisepasst noch zwei freie Seiten haben.
  • Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel: Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Ggf. Verpflichtungserklärung für das Besuchervisum durch den Gastgeber als Finanzierungsnachweis
  • Versicherung für das Schengen-Visum (Reisekrankenversicherung): Die Versicherung muss für den Dauer des Aufenthalts bzw. der Reise gültig sein und eine Mindestdeckungssumme von 30.000 Euro aufweisen.
  • Zwei biometrische Passfotos
  • Reisebuchungen: Einen Reiseplan inklusive Flug- oder Zugdaten und eine Bestätigung des Hotels (bei Hotelaufenthalt)
  • Brief mit Reisegrund: Das Anschreiben muss Grund und Zweck der Reise (privat, geschäftlich oder gesundheitlich) plausibel und glaubwürdig darstellen und begründen.
  • Einladungsschreiben des Gastgebers: Bei Geschäftsreisen können Sie ein Firmenschreiben vorlegen.
  • Geburtsurkunde und Nachweis des Sorgerechts: Diese Nachweise sind notwendig für Minderjährige, die nicht in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person reisen:
  • Ggf. amtliche Übersetzungen: Fremdsprachliche Dokumente müssen in deutscher Übersetzung vorliegen. Die Übersetzung muss von einer anerkannten Übersetzerin/ einem anerkannten Übersetzer angefertigt worden sein.

Gut zu wissen: Die jeweilig erforderlichen Unterlagen, die Sie benötigen, wenn Sie ein Besucher-Visum beantragen, können je nach Land unterschiedlich sein; beispielsweise können einige Auslandsvertretungen zusätzliche Informationen benötigen. Erkundigen Sie sich daher immer vorab bei der Auslandsvertretung Ihres Hauptreiseziels über alle notwendigen Dokumente.

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Über den Autor

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Theodora B.

Theodora studierte Germanistik und Französisch an der Universität in Freiburg. Danach arbeitete Sie mehrere Jahre an der Universität im Bereich "Deutsch-russische Kontakte im europäischen Kontext". Seit 2023 unterstützt sie das anwalt.org-Team als Volontärin.

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