Scheidungskosten: Wie sie sich zusammensetzen und wer zahlen muss

Wegen anfallender Scheidungskosten, kann eine Scheidung durchaus teuer werden.

Wenn das Versprechen in guten und in schlechten Tagen nicht mehr eingehalten werden kann, stehen verheiratete Paare häufig vor der Scheidung. Diese Entscheidung sollte gut überlegt sein, da für beide Parteien nicht unerhebliche Scheidungskosten anfallen. Aber warum müssen Sie überhaupt Geld dafür bezahlen, wenn Sie sich dazu entschlossen haben ihre Ehe aufzulösen?

Im Zuge des Scheidungsverfahrens müssen Sie einen Anwalt beauftragen, der den Antrag zur Scheidung vor Gericht einreicht. Da Anwälte nicht unentgeltlich arbeiten, fallen entsprechende Kosten an. Außerdem müssen Sie für die Gerichtskosten aufkommen. In unserem Ratgeber erfahren Sie, wie sich die Scheidungskosten im Detail zusammensetzen, wer zahlen muss und ob die jeweiligen Geldbeträge steuerlich abgesetzt werden können.

FAQ: Scheidungskosten

Entstehen bei jeder Scheidung Kosten?

Ja. Bei jeder Scheidung entstehen für die Betroffenen Ehepartner Kosten. Die Höhe der Scheidungskosten wird durch verschiedene Faktoren – etwa Gerichts- oder Anwaltskosten – bestimmt. Nur derjenige, der die Scheidung beantragen will, muss bei einer einvernehmlichen Scheidung die Dienste eines Anwalts in Anspruch nehmen.

Gibt es einen Unterschied bei den Kosten, wenn die Scheidung einvernehmlich stattfindet?

Eine einvernehmliche Scheidung ist im Regelfall mit wesentlich weniger Kosten verbunden als eine streitige Auflösung der Ehe. Jedoch nur wenn der Verfahrenswert gleich ist.

Können Scheidungskosten von der Steuer abgesetzt werden?

Seit dem 01.01.2013 können bestimmte Scheidungskosten nur noch im Ausnahmefall von der Steuer abgesetzt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Kostenloser Scheidungskostenrechner

Wie hoch können die Kosten bei Ihrer Scheidung ausfallen? Eine erste Orientierung erhalten Sie mit unserem Scheidungskostenrechner:

Woraus setzen sich die Kosten einer Scheidung zusammen?

Scheidungskosten: Die Zusammensetzung enthält Gerichtskosten, Anwaltskosten und ggf. Notarkosten.

Die Höhe der Scheidungskosten hängt von verschiedenen Faktoren ab. Das heißt, der Gesamtbetrag setzt sich aus verschiedenen Kosten zusammen, die im Laufe des Verfahrens entstehen. Einen Pauschalansatz gibt es daher nicht. Es gibt allerdings bestimmte Grundsätze, die bezüglich der Scheidungskosten im Allgemeinen gelten.

Da bei Familiengerichten Anwaltszwang besteht, ist dies der erste Kostenfaktor für Paare, die sich scheiden lassen wollen. Der Grund für die Anwaltspflicht ist u.a., dass der Scheidungsanwalt im Gegensatz zum Laien das komplexe Familienrecht überblicken kann. Die Gerichte schützen sich dadurch selbst, um nicht einer Flut unwirksamer Anträge Herr werden zu müssen.

Wenn der beauftragte Anwalt den Scheidungsantrag vor Gericht einreicht, wird vom Familiengericht eine Kostenvorschussrechnung erstellt. Erst wenn dieser Teil der Scheidungskosten entrichtet wurde, nimmt das Gericht im jeweiligen Scheidungsfall die Arbeit auf.
Zu den Scheidungskosten zählt auch der Geldbetrag, den Sie dem beauftragten Anwalt für dessen Dienste schuldig sind.

Außerdem erwartet der Rechtsanwalt selbst, in der Regel einen Kostenvorschuss für seine Tätigkeit. Wer sich im Vorfeld außergerichtlich Rechtsbeistand sucht, muss für ein Erstgespräch mit dem Rechtsanwalt in etwa bis zu 250 Euro zahlen. Allerdings übernimmt die Anwaltskosten im Allgemeinen die Rechtsschutzversicherung, falls eine solche vom Betroffenen abgeschlossen wurde.

Weiterhin werden betroffenen Paaren die Kosten für den Schriftverkehr in Rechnung gestellt. Das heißt, sämtliche Schriftsachen, die zwischen Anwalt und Gegenseite stattfinden, kosten die betreffende Partei Geld.

Für sämtliche außergerichtliche Tätigkeiten eines Anwalts, entsteht die sogenannte Geschäftsgebühr. Erzielt der Rechtsbeistand hinsichtlich einer Scheidungsfolgesache Einigung, erhebt dieser in der Regel eine sogenannte Einigungs- bzw. Erledigungsbgebühr.

In folgender Liste ist abschließend aufgeführt, welche Hauptkostenpunkte während dem Scheidungsverfahren u.a. gegeben sind:

  • Gerichtskosten
  • Anwaltskosten
  • Notarkosten je nach Einzelfall
  • Gutachter

Nach welchem Grundsatz werden Anwalts- und Gerichtskosten berechnet?

Anwälte berechnen ihre Gebühren auf Basis von Gegenstandswerten, Gerichte erachten Verfahrenswerte als Berechnungsgrundlage. In beiden Fällen ist der Streitwert gemeint. Nach Maßgabe der genannten Werte ergeben sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG) die konkret anfallenden Scheidungskosten. Mit anderen Worten, entstehen je nach Einzelfall immer unterschiedliche Kosten im Scheidungsverfahren. Der Gegenstandswert, der auch Streitwert genannt wird, setzt sich aus folgenden Faktoren zusammen:

Die Grundlage zur Berechnung von Scheidungskosten ist per Gesetz festgelegt.
  • Nettoeinkommen der Eheleute
  • dem Freibetrag je Kind
  • Vermögen des Ehegatten (ca. 5%)
  • Versorgungsausgleich (falls nicht notariell ausgeschlossen) zzgl. 10% des Verfahrenswertes je ausgeglichener Anwartschaft im VA, mindestens 1000 Euro

Mit Hilfe des Streit- bzw. Gegenstandswertes können die Scheidungskosten für Anwalt und Gericht in der Regel aus den entsprechenden Gebührentabellen abgelesen werden. Für Anwälte ist es aus berufsrechtlicher Sicht nicht immer verpflichtend, dass sie ihre Gebühren nach der anwaltlichen Gebührenordnung abrechnen. Im Rahmen einer Vergütungsvereinbarung kann nach oben abgewichen werden. Bei VKH oder fehlender VV ist das RVG maßgeblich. Das bedeutet, es gibt entsprechende gesetzliche Grundlagen, die bei der Berechnung der Scheidungskosten zum Tragen kommen.

Die einvernehmliche Scheidung: welche Kosten müssen in diesem Fall beglichen werden?

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Sind sich die Ehegatten bezüglich der Scheidung einig, können einige Scheidungskosten gespart werden. Ein Grund hierfür ist, dass nur ein Rechtsanwalt beauftragt werden muss und nicht zwei, was bei einer streitigen Auflösung der Ehe der Fall wäre.

Wer wird im Falle einer Scheidung überhaupt zur Kasse gebeten? Im Allgemeinen muss sich nur derjenige, der den Scheidungsantrag beim Familiengericht einreichen will, einen Anwalt nehmen.

Der andere Ehepartner muss dann nur zustimmen. Ein separater zweiter Anwalt entfällt somit oder anders formuliert: Einmal Anwaltskosten gespart. Lediglich wenn der andere Partner eigene Anträge stellen möchte, muss er sich selbst einen Rechtsbeistand zur Hilfe nehmen und die dadurch entstehenden Kosten begleichen. Dies ist bei streitigen Scheidungen üblich.

Durch eine einvernehmliche Scheidung können die Scheidungskosten, gegenüber einem vergleichbaren streitigen Verfahren, in der Regel um bis zu 30 Prozent reduziert werden. Der von einem der beiden Eheleute beauftragte Anwalt darf den anderen Partner allerdings weder beraten noch vertreten. Da im Falle einer Scheidung ein Interessenkonflikt vorliegen würde, kann es keinen gemeinsamen Anwalt geben.

Mit einem Scheidungskostenrechner können sie Ihre Scheidungskosten in etwa kalkulieren

Läuft die Festgeldanlage aus, kann sich eine Geldanlage auf ein Tagesgeldkonto lohnen.
Läuft die Festgeldanlage aus, kann sich eine Geldanlage auf ein Tagesgeldkonto lohnen.

Je nachdem, welche Verfahrensschritte ablaufen und wie intensiv sich die Parteien streiten, können sich die Scheidungskosten mitunter verdoppeln oder verdreifachen.

Mit Hilfe von einem Scheidungskostenrechner, lässt sich in etwa kalkulieren, wie hoch die Kosten für die Scheidung voraussichtlich sein werden. Der Rechner kann außerdem bei der Berechnung des Unterhalts behilflich sein.

Die folgende Liste zeigt eine Übersicht relevanter Daten, die in der Regel eingegeben werden müssen, damit Sie mit Hilfe des Scheidungskostenrechners die Höhe der Scheidungskosten in etwa kalkulieren können.

Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen wird mit dem Faktor drei multipliziert. Die Gerichte verlangen in diesem Zusammenhang im Allgemeinen keine Verdienstbescheinigungen, es gelten die von Ihnen gemachten Angaben. Folgendes Beispiel kann zur Veranschaulichung des Berechnungsvorgangs dienen:

Herr König hat im Durchschnitt ein monatliches Nettoeinkommen von 2.000 Euro, seine Frau bezieht monatlich vom Arbeitgeber Einkünfte in Höhe von 1.000 Euro. Das Gesamteinkommen der Ehegatten beläuft sich dementsprechend auf 3.000 Euro. Multipliziert mit dem Faktor drei ergibt das insgesamt einen Streitwert in Höhe von 9.000 Euro.

Die Liste oben könnte generell noch um das Kindergeld ergänzt werden, da bei dem Ehegatten, der diese Leistung bezieht, das Einkommen höher ausfällt. Da die Gerichte in der Regel jedoch nicht danach fragen, muss es nicht zwingend in die Berechnung der Scheidungskosten einfließen. Erziehungs- bzw. Elterngeld wird hingegen meist bei der Festsetzung des Streitwertes berücksichtigt.

Nicht in der Liste enthalten sind neben dem Kindergeld Sozialleistungen wie beispielsweise HartzVI. Wenn einer der Ehepartner oder beide nur solche Einkünfte beziehen, kann das Einkommen des betroffenen Ehegatten im Scheidungskostenrechner auf 0 Euro gesetzt werden.

Ein eventuell vorhandenes Vermögen der Ehegatten kann den Streitwert erhöhen. Die Familiengerichte fragen regelmäßig und immer häufiger, ob ein solches vorhanden ist. Aus diesem Grund wird das Vermögen streitwerterhöhend berücksichtigt.

Manche Gerichte räumen den Ehepaaren sogenannte Freibeträge ein, die sich zwischen 15.000 EUR je Ehegatte und 7.500 EUR je Kind bewegen können.

Hierzu ist es ratsam, den eigenen Anwalt zu befragen. Inwiefern das Vermögen bei der Berechnung des Scheidungskosten eingebunden wird, zeigt folgendes Beispiel:

Familie König ist im Besitz eines Hauses im Wert von 200.000 Euro. Die noch ausstehende Belastung der Immobilie beträgt 120.000 Euro. Dementsprechend bleibt ein Restvermögen von 80.000 Euro übrig. Bei einem Freibetrag von insgesamt 30.000 Euro (15.000 je Partner) wären dementsprechend fünf Prozent von 50.000 Euro zu berücksichtigen. In diesem Falle wäre das ein Betrag in Höhe von 2.500€, der zum Streitwert hinzutritt.

Können Scheidungskosten von der Steuer abgesetzt werden?

Seit 2013 können die Kosten für Zivilprozesse in der Regel nicht mehr als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass diese gesetzliche Neuregelung auch hinsichtlich der Scheidungskosten Gültigkeit besitzt (Az. VI R 9/16). Die Begründung hierfür lautet in § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG wie folgt:

„Ein Steuerpflichtiger erbringt die Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner lebensnotwendigen Bedürfnisse.“

Nur in seltenen Ausnahmefällen sind die Ausgaben im Zuge eines Scheidungsverfahrens steuerlich absetzbar. Zum Beispiel, falls der vor Gericht geführte Prozess dazu gedient hat, einen möglichen Verlust der eigenen Existenzgrundlage abzuwenden. Dies trifft jedoch meistens nur in wirtschaftlichen Ausnahmesituationen zu, etwa wenn ein nun geschiedenes Ehepaar gemeinsam einen Betrieb geführt hat.

Scheidungskosten sind seit Inkraftreten eines neuen Gesetzes von 2012 nur noch in Ausnahmefällen steuerlich absetzbar.

Bei Scheidungskosten, die Ihnen bis Ende 2012 entstanden sind und die Sie in Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt geltend machen wollen, haben Sie eventuell noch Aussicht auf Erfolg, falls Ihr Steuerbescheid offen ist. Es ist in dieser Situation ratsam abzuwarten, wie das zuständige Finanzamt den Fall handhabt.

Der Streit um das Vermögen, der Zugewinnausgleich sowie der Kindes- und Trennungsunterhalt sind Scheidungsfolgesachen. Diese müssen nicht zwangsläufig gerichtlich geklärt werden. Die in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten können daher ebensowenig als außergewöhnliche Belastungen von der Steuer abgezogen werden wie die Scheidungskosten selbst.

Nach der Erneuerung des Gesetztes, die auf das Jahr 2013 zurückgeht, ist es für die meisten Paare im Allgemeinen nicht notwendig, Scheidungskosten in der Steuererklärung anzugeben. Ausgenommen sind Einzelfälle wie das oben genannte Beispiel, in diesem Fall lohnt sich die Angabe der Scheidungskosten, da eventuell doch noch eine Steuererleichterung erreicht werden kann.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

8 Gedanken zu „Scheidungskosten: Wie sie sich zusammensetzen und wer zahlen muss

  1. Anton

    Gut zu wissen, dass es einen Rechner gibt, der die Scheidungskosten kalkulieren kann und den günstigsten Weg findet. Grade bei der Scheidung spalten sich ja die Geister. Im besten Falle beauftragt man noch einen Anwalt für den Unterhalt, damit das gemeinsame Sorgerecht gut funktionieren kann.

  2. Paul

    Ich möchte mich scheiden lassen und auf jeden Fall versuchen an den Kosten zu sparen, daher recherchiere ich nach ein paar Tipps. Mir war gar nicht bewusst, dass bei einer Scheidung die Pflicht besteht, dass man einen Rechtsanwalt beauftragt und das somit ein sicherer Kostenfaktor ist. Ich werde mir also mal eine entsprechende Kanzlei suchen und auch da im ersten Gespräch nach den anfallenden Kosten fragen. Vielen Dank für die Infos.

  3. Sandra G

    Danke für diesen Beitrag zum Thema Scheidung. Interessant, dass es um einiges günstiger ist, wenn man sich einvernehmlich scheidet, als wenn jeder Besitzposten einzeln verhandelt wird. Wenn ich mal heiraten würde, würde ich sicherlich einen Ehevertrag machen, damit alles von vornherein schon geklärt ist.

  4. Merlyn S

    Weil Familienrecht ziemlich kompliziert ist, glaube ich, dass die Scheidungskosten auch hoch sein müssen. Meine Freundin will sich von ihrem Mann scheiden lassen und ich suche nach nützliche Information für sie. Danke für den Tipp, auch die Kosten für den Schriftverkehr beachten.

  5. Luise

    Meine Nachbarin ist kurz davor, die Scheidung einzureichen. Sie macht sich jedoch große Sorgen, dass sie sich die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten nicht leisten kann. Der Kostenrechner auf dieser Seite wird ihr helfen, die zu erwartenden Kosten besser einzuschätzen. Vielen Dank hierfür!

  6. Luise

    Meine Nachbarin hat sich von ihrem Mann getrennt und beide wollen nun die Scheidung. Sie sucht noch einen Scheidungsanwalt und wollte sich vorab über die Scheidungskosten informieren. Der Scheidungsrechner wird ihr einen ersten Überblick geben, vielen Dank!

  7. Hildegard

    Vielen Dank für die Hinweise zu den Scheidungskosten. Meine Schwester hat vor, sich von ihrem Mann durch einen Scheidungsanwalt zu trennen). Sie leben schon getrennt und sie hat einen Trennungsunterhalt von 500, 00 Euro im Monat. Werden ihre Scheidungskosten nach ihrem Einkommen berechnet oder nach dem ihres Ehemannes 3500,00 im Monat?

    1. anwalt.org

      Hallo Hildegard,

      maßgebliche Grundlage der Scheidungskosten ist in aller Regel das Quartalsnettoeinkommen beider Ehegatten. Welche Kosten in diesem Einzelfall in etwa für die Scheidung entstehen, kann Ihre Schwester bei ihrem Anwalt ermitteln lassen.

      Ihr anwalt.org-Team

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