Wenn sich Ehepaare scheiden lassen wollen, weil die Ehe gescheitert ist, dann geht dies nicht selten mit emotionalen Tiefpunkten einher. Doch es gibt durchaus Möglichkeiten, den sogenannten Rosenkrieg gar nicht erst aufkommen zu lassen. Wer sich zur Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung entschließt, kann dafür sorgen, dass die Scheidung auch dann fair bleibt, wenn Emotionen aufeinandertreffen. Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann auch im Rahmen einer Mediation aufgesetzt werden.
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FAQ: Scheidungsfolgenvereinbarung
Scheidungsfolgenvereinbarungen sind Übereinkommen, mit denen Partner die Scheidungsfolgen vertraglich miteinander aushandeln, wenn eine Scheidung beabsichtigt wird. Mit Hilfe dieser kann die Scheidung im Idealfall fair, sachlich und einvernehmlich ablaufen.
Um das Dokument aufzusetzen, sind Mustervorlagen ein beliebtes Hilfsmittel. Die Dienste eines Anwalts oder Notars können diese jedoch nicht ersetzen.
Unter Umständen ist es möglich eine Scheidungsvereinbarung anzufechten, wenn begründete Zweifel bestehen. Sittenwidrigkeiten wie beispielsweise vorsätzliche Täuschung, können eine Folgevereinbarung unwirksam machen. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Wie es der Name schon vermuten lässt, handelt es sich bei der Scheidungsfolgenvereinbarung um eine Übereinkunft bezüglich der Scheidungsfolgen. Dementsprechend soll sie dabei helfen, sämtliche Scheidungsfolgesachen desjenigen Ehepaares zu regeln, das die Absicht hat die Ehe aufzulösen.
Dadurch, dass die Beteiligten bereits vor dem eigentlichen Beginn des Scheidungsverfahrens zu einer Übereinkunft gekommen sind, wird in der Regel eine einvernehmliche Scheidung möglich. Aber was sind überhaupt Scheidungsfolgeangelegenheiten? Die nachfolgende Liste zeigt einige Beispiele:
- nachehelicher Unterhalt für Ehegatten
- Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder sowie Sorge- und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Versorgungsausgleich
- Vereinbarungen zu Hausratsgegenständen
- Zuweisung der Ehewohnung
Begriffsdefinition: Scheidungsfolgenvereinbarung oder Scheidungsvereinbarung?
Unter Juristen ist in der Fachsprache „Scheidungsfolgenvereinbarung“ der richtige Begriff, wenn ein Vertrag zwischen Eheleuten gemeint ist, der Folgesachen einer Scheidung klären soll.
Der kürzere Begriff „Scheidungsvereinbarung“ findet zwar in der Umgangssprache auch häufiger Verwendung, vor Gericht oder beim Anwalt gehört er jedoch nicht zum Fachvokabular.
Unterschied zwischen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
Es gibt ferner auch eine Trennungs- und nicht nur die Scheidungsfolgenvereinbarung. Erstere liegt dann vor, wenn sich die Eheleute zwar bereits getrennt haben, aber aus welchen Gründen auch immer noch keine Scheidung in Betracht ziehen. Beispielsweise, weil sie erst noch das Trennungsjahr hinter sich bringen müssen. So können sie sich schon während diesem über die Folgesachen ihrer Trennung bzw. der sich anschließenden Scheidung verständigen.
Im Unterschied zur Scheidungsfolgenvereinbarung bezieht sich die Trennungsvereinbarung also auf die Zeit der Trennung, während der die Eheleute noch verheiratet sind.
Warum ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung vorteilhaft?
Wer sich scheiden lassen will, muss nicht selten tief in den Geldbeutel greifen. Vor allem wenn sich die Ehepartner im Streit voneinander trennen, kann die Scheidung noch teurer werden, als im einvernehmlichen Fall. Jede Scheidungsfolge kann zusätzliche Gerichts- und Anwaltsgebühren mit sich bringen. Außerdem dauert ein Scheidungsverfahren im Allgemeinen deutlich länger, wenn es sich um eine streitige Scheidung handelt.
Da also jeder Euro im Ablauf der Scheidung zählt, lohnt es sich durchaus im Vorfeld außergerichtlich durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu entscheiden, wie die Folgesachen geregelt sein sollen.
Wenn strittige Punkte vor der eigentlichen Gerichtsverhandlung geklärt werden, dann müssen die Richter diesen im weiteren Verlauf des Prozesses lediglich zustimmen. Mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs sind Richter jedoch nur auf Antrag für die Bearbeitung von Scheidungsfolgesachen zuständig. Im Allgemeinen ist die genannte Übereinkunft durchaus vorteilhaft, weil sie sowohl Geld als auch Zeit und Nerven sparen kann.
Muss eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt werden?
Nicht wenige betroffene Ehepaare fragen sich: Gilt bei der Scheidungsfolgenvereinbarung eine bestimmte Form, die eingehalten werden muss? In der Regel gibt es für diese Art von Übereinkommen bestimmte formale Vorgaben, an denen sich Verbraucher orientieren sollten und die es einzuhalten gilt.
Die Formpflicht gilt für Eheverträge und Scheindungsfolgenvereinbarungen gleichermaßen. Der Zeitpunkt kann von den Ehepaaren außerdem flexibel gewählt werden. Das heißt, sowohl vor der Ehe als auch währenddessen oder im Rahmen der Trennung kann eine Folgevereinbarung besprochen und formuliert werden. Vor und während der Ehe ist dies in Form des Ehevertrags statt der Scheidungsfolgenvereinbarung möglich.
Bei Scheidungsabsicht fragen sich einige Eheleute in diesem Zusammenhang: Muss im Falle der Scheidung eine notarielle Vereinbarung aufgesetzt werden?
Für welche Vereinbarungen zu Scheidungsfolgesachen die Dienste eines Notars beansprucht werden müssen, zeigt folgende Liste:
- Den Zugewinnausgleich (§ 1378 Abs III S. 2 BGB, § 7 LPartG) betreffende Absprachen sind laut Gesetz notariell zu beglaubigen. Fallbeispiel: Dem ausgleichspflichtigen Ehepartner wird es gestattet die Forderungen in Teilbeträgen zu begleichen oder der ausgleichsberechtigte Ehegatte erklärt sich bereit, auf einen Teil der Forderungen gänzlich zu verzichten.
- Wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung den Versorgungsausgleich betrifft, ist ebenfalls die Beurkundung durch einen Notar verpflichtend (§ 7 VersAusglG, § 20 LPartG).
- Wenn Wohneigentum übertragen werden soll, welches einem der beiden Ehegatten gehört, ist auch in diesem Fall eine notarielle Beurkundung Pflicht. Außerdem muss ein Eintrag im Grundbuch vorgenommen werden. Für die Einhaltung der Form ist es nicht entscheidend, ob das Wohneigentum direkt oder zu einem späteren Zeitpunkt dem anderen Ehepartner zugesprochen wird.
- Wer vor Eintreten der rechtsgültigen Scheidung den nachehelichen Unterhalt regeln will, ist gesetzlich verpflichtet, einen Notar mit der Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung zu beauftragen. Vorausgesetzt es soll überhaupt eine solche aufgesetzt werden. Andernfalls ist das Gericht dafür zuständig, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde.
- Ebenfalls formbedürftig und somit notariell zu beurkunden ist der Erb- und Pflichtteilsverzicht
Die Scheidungsvereinbarung als Muster
Nachfolgend ist eine Scheidungsvereinbarung als kostenloses Muster verlinkt.
Das Muster bezieht sich auf den Fall der Trennung eines alleinverdienenden Ehegatten von dessen Ehegattin, bei der die gemeinsamen minderjährigen Kinder leben.
Das zur Verfügung gestellte Muster kann auch als Vordruck für eine andere Scheidungsfolgenvereinbarung verwendet werden.
Nehmen Sie daher am besten die Dienste eines Anwalts oder eines Notars in Anspruch, wenn Sie ein Abkommen zu Scheidungsfolgesachen beschließen wollen. Zum Herunterladen des Musters, klicken Sie bitte auf den folgenden Button.
Muster einer Scheidungsfolgenvereinbarung (PDF) downloaden
Kosten: Für die Scheidungsfolgenvereinbarung fallen Notarkosten an
Prinzipiell sollten Ehepaare, die beabsichtigen, eine Vereinbarung zu Scheidungsfolgesachen aufzusetzen, als Vorlage jedoch nie ein beliebiges Muster aus dem Internet nutzen.
Daher ist es in den meisten Fällen ratsam, eine Scheidungsvereinbarung nicht einem Formular gleich standardisiert auszufüllen, sondern in Zusammenarbeit mit einem Anwalt ein individuell angepasstes Schreiben anzufertigen.
Die Notarkosten bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind in der Regel einigermaßen überschaubar. Pauschal lässt sich jedoch schwer vorhersagen, welcher Betrag am Ende der Zusammenarbeit entrichtet werden muss. Der Geschäftswert variiert je nach Einzelfall, wodurch die Berechnung beeinflusst wird. Anzusetzen ist bei der Berechnung die 2,0-fache Gebühr. Grundsätzlich richtet sich der Geschäftswert nach den Inhalten der jeweils vorliegenden Vereinbarung.
Wer sich also für eine Scheidungsfolgenvereinbarung entscheidet, muss mit entsprechenden Kosten planen. Im Vergleich zu einer streitigen Scheidung kommen betroffene Paare aber immer noch günstiger weg, wenn ein Übereinkommen erzielt wird.
Vereinbarung über Scheidungsfolgesachen: Gütertrennung im Rahmen der Scheidung?
Neben der Gütergemeinschaft zählt auch die Gütertrennung zu den sogenannten Wahlgüterständen.
Diese können im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Eheleuten in Kraft treten.
Wird keiner der Wahlgüterstände in einem Ehevertrag gewählt, so treten die Ehegatten bei Heirat automatisch in den gesetzlichen Güterstand ein (Zugewinngemeinschaft).
Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es einen eigenen Paragraphen, der sich auf den Güterstand der Gütertrennung bezieht. Dort heißt es wie folgt:
Schließen die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand aus oder heben sie ihn auf, so tritt Gütertrennung ein, falls sich nicht aus dem Ehevertrag etwas anderes ergibt. Das Gleiche gilt, wenn der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen oder die Gütergemeinschaft aufgehoben wird. (§ 1414 BGB)
Der Gesetzestext enthält zwar keine Informationen zur Gütertrennung innerhalb der Scheidungsfolgenvereinbarung, lässt sich aber auch darauf beziehen, da es sich hierbei genau wie beim Ehevertrag um eine vertragliche Übereinkunft zwischen den Eheleuten handelt.
Vereinbarung insbesondere wenn es eine einvernehmliche Scheidung ist
Nach der ab dem 01.09.2009 geltenden Rechtslage im Familienrecht ist die Einreichung eines Einigungspapiers im Scheidungsverfahren nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Es ist demzufolge ausreichend, wenn die Ehepartner das Familiengericht und den zuständigen Scheidungsanwalt dahingehend informieren, dass eine entsprechende Einigung existiert.
Sind sich beide Eheleute einig, muss daher nicht zwangsläufig alles schriftlich festgehalten und notariell beurkundet werden. Aber ohne Verschriftlichung und die Beurkundung durch einen Notar sind die Vereinbarungen nicht rechtswirksam und es können jederzeit Änderungen folgen.
Geht es jedoch darum , bestimmte Ansprüche im Zusammenhang mit Scheidungsfolgesachen geltend zu machen, und diese der Verbindlichkeit halber schriftlich festzuhalten, ist der Gang zum Notar in der Regel nicht zu vermeiden.
Können Betroffene die Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten?
Sie haben Zweifel an den Inhalten der Scheidungsfolgenvereinbarung oder stimmen gewissen Punkten nicht zu? Dann können Sie bei triftigen Gründen grundsätzlich von Ihrem Recht auf Anfechtung des Vertrags Gebrauch machen. Aussicht auf Erfolg haben Betroffene vor allem dann, wenn das betreffende Dokument nicht notariell beurkundet wurde.
Ferner kann die Scheidungsvereinbarung oder Teile davon während der Verhandlung im Scheidungsverfahren von den zuständigen Richtern als unwirksam erklärt werden, wenn diese zu starken Ungunsten einer der Ehegatten oder der gemeinsamen Kinder abgeschlossen wurde. Hierfür ist jedoch ein Antrag auf Prüfung zu stellen.
Auch wenn der Anfertigung einer Scheidungsfolgenvereinbarung eine arglistige Täuschung vorausgeht, ist eine Anfechtung möglich und sinnvoll. Hierbei muss jedoch die Frist eines Jahres eingehalten werden [§ 124 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)]. Bei Überschreitung der genannten Frist können Sie die vertraglich festgehaltenen Inhalte im Regelfall nicht mehr anfechten.
Beispiel 1: Wenn einer der Ehepartner dem anderen im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung verschweigt, dass er wieder eine gut dotierte Arbeitsstelle aufgenommen hat, kann dies als bewusste Täuschung gelten, wenn dahinter die Absicht steht, einen höheren Unterhalt zu erschleichen.
Denn in diesem Fall ist davon auszugehen, dass der neue Arbeitsplatz absichtlich verschwiegen wurde, um den anderen Ehepartner zu einem ungünstigeren Vertrag zu veranlassen. Letztlich obliegt es den Richtern, wie im Einzelfall entschieden wird.
Beispiel 2: Genauso ist es gesetzlich untersagt, das elterliche Sorgerecht oder Umgangsrecht zu kommerzialisieren, indem sich beispielsweise einer der Ehegatten im Gegenzug für den Verzicht auf sein Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder finanzielle Vorteile versprechen lässt.
Die Gerichte unterziehen eine Scheidungsfolgenvereinbarung nur dann einer inhaltlichen Kontrolle, wenn der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird. Eventuelle Sittenwidrigkeiten oder einseitige Verteilungen können den Richtern daher mitunter entgehen.
Gerade wenn Emotionen einen sachlichen Blick erschweren, empfiehlt sich die anwaltliche Beratung. Formuliert der Rechtsbeistand eines Ehepartners die Scheidungsfolgenvereinbarung, sollte der andere Ehepartner nicht blind unterschreiben und bestenfalls selbst eine juristische Beratung in Anspruch nehmen.
Es freut mich zu lesen, dass die Kommerzialisierung des elterlichen Sorgerechts oder Umgangsrechts gesetzlich untersagt ist. Meine Frau hat mich nachweislich betrogen und somit gegen den Ehevertrag verstoßen. Da ich mich nach langer Überlegung nun scheiden lassen will, werde ich mich die Tage an einen erfahrenen Scheidungsanwalt wenden.