Scheidungsfolgenvereinbarung: Erklärung und Muster

Mittels einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Scheidungsfolgesachen vertraglich geklärt werden.
Mittels einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Scheidungsfolgesachen vertraglich geklärt werden.

Wenn sich Ehepaare scheiden lassen wollen, weil die Ehe gescheitert ist, dann geht dies nicht selten mit emotionalen Tiefpunkten einher. Doch es gibt durchaus Möglichkeiten, den sogenannten Rosenkrieg gar nicht erst aufkommen zu lassen. Wer sich zur Erstellung einer Scheidungsfolgenvereinbarung entschließt, kann dafür sorgen, dass die Scheidung auch dann fair bleibt, wenn Emotionen aufeinandertreffen. Die Scheidungsfolgenvereinbarung kann auch im Rahmen einer Mediation aufgesetzt werden.

FAQ: Scheidungsfolgenvereinbarung

Was bedeutet eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

Scheidungsfolgenvereinbarungen sind Übereinkommen, mit denen Partner die Scheidungsfolgen vertraglich miteinander aushandeln, wenn eine Scheidung beabsichtigt wird. Mit Hilfe dieser kann die Scheidung im Idealfall fair, sachlich und einvernehmlich ablaufen.

Wie kann eine solche Vereinbarung aussehen?

Um das Dokument aufzusetzen, sind Mustervorlagen ein beliebtes Hilfsmittel. Die Dienste eines Anwalts oder Notars können diese jedoch nicht ersetzen.

Ist eine Vereinbarung anfechtbar?

Unter Umständen ist es möglich eine Scheidungsvereinbarung anzufechten, wenn begründete Zweifel bestehen. Sittenwidrigkeiten wie beispielsweise vorsätzliche Täuschung, können eine Folgevereinbarung unwirksam machen. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Was ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung?

In einer Scheidungs­folgen­verein­barung kann der Unterhalt geregelt werden.
In einer Scheidungs­folgen­verein­barung kann der Unterhalt geregelt werden.

Wie es der Name schon vermuten lässt, handelt es sich bei der Scheidungsfolgenvereinbarung um eine Übereinkunft bezüglich der Scheidungsfolgen. Dementsprechend soll sie dabei helfen, sämtliche Scheidungsfolgesachen desjenigen Ehepaares zu regeln, das die Absicht hat die Ehe aufzulösen.

Dadurch, dass die Beteiligten bereits vor dem eigentlichen Beginn des Scheidungsverfahrens zu einer Übereinkunft gekommen sind, wird in der Regel eine einvernehmliche Scheidung möglich. Aber was sind überhaupt Scheidungsfolgeangelegenheiten? Die nachfolgende Liste zeigt einige Beispiele:

  • nachehelicher Unterhalt für Ehegatten
  • Unterhaltszahlungen für gemeinsame Kinder sowie Sorge- und Umgangsrecht
  • Zugewinnausgleich
  • Versorgungsausgleich
  • Vereinbarungen zu Hausratsgegenständen
  • Zuweisung der Ehewohnung

Begriffsdefinition: Scheidungsfolgenvereinbarung oder Scheidungsvereinbarung?

Unter Juristen ist in der Fachsprache „Scheidungsfolgenvereinbarung“ der richtige Begriff, wenn ein Vertrag zwischen Eheleuten gemeint ist, der Folgesachen einer Scheidung klären soll.

Der kürzere Begriff „Scheidungsvereinbarung“ findet zwar in der Umgangssprache auch häufiger Verwendung, vor Gericht oder beim Anwalt gehört er jedoch nicht zum Fachvokabular.

Unterschied zwischen Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung

Der Scheidungsfolgenvereinbarung kann eine Trennungsvereinbarung voraus gehen.
Der Scheidungsfolgenvereinbarung kann eine Trennungsvereinbarung voraus gehen.

Es gibt ferner auch eine Trennungs- und nicht nur die Scheidungsfolgenvereinbarung. Erstere liegt dann vor, wenn sich die Eheleute zwar bereits getrennt haben, aber aus welchen Gründen auch immer noch keine Scheidung in Betracht ziehen. Beispielsweise, weil sie erst noch das Trennungsjahr hinter sich bringen müssen. So können sie sich schon während diesem über die Folgesachen ihrer Trennung bzw. der sich anschließenden Scheidung verständigen.

Im Unterschied zur Scheidungsfolgenvereinbarung bezieht sich die Trennungsvereinbarung also auf die Zeit der Trennung, während der die Eheleute noch verheiratet sind.

Eine Trennungsvereinbarung regelt die geordnete Trennung bis zur Scheidung. Sie nimmt deshalb oftmals Punkte einer Scheidungsfolgenvereinbarung voraus. Häufig wird bei den Inhalten einer Trennungsvereinbarung bestimmt, ob die getroffene Übereinkunft auch nach einer rechtskräftigen Scheidung weiterhin gelten soll oder ob bei Eintritt der Rechtskraft der Eheauflösung neue Regelungen getroffen werden müssen.

Warum ist eine Scheidungs­folgen­vereinbarung vorteilhaft?

Wer sich scheiden lassen will, muss nicht selten tief in den Geldbeutel greifen. Vor allem wenn sich die Ehepartner im Streit voneinander trennen, kann die Scheidung noch teurer werden, als im einvernehmlichen Fall. Jede Scheidungsfolge kann zusätzliche Gerichts- und Anwaltsgebühren mit sich bringen. Außerdem dauert ein Scheidungsverfahren im Allgemeinen deutlich länger, wenn es sich um eine streitige Scheidung handelt.

Die Scheidungskosten können durch das Aushandeln einer Scheidungs­folgen­verein­barung gesenkt werden.
Die Scheidungskosten können durch das Aushandeln einer Scheidungs­folgen­verein­barung gesenkt werden.

Da also jeder Euro im Ablauf der Scheidung zählt, lohnt es sich durchaus im Vorfeld außergerichtlich durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung zu entscheiden, wie die Folgesachen geregelt sein sollen.

Wenn strittige Punkte vor der eigentlichen Gerichtsverhandlung geklärt werden, dann müssen die Richter diesen im weiteren Verlauf des Prozesses lediglich zustimmen. Mit Ausnahme des Versorgungsausgleichs sind Richter jedoch nur auf Antrag für die Bearbeitung von Scheidungsfolgesachen zuständig. Im Allgemeinen ist die genannte Übereinkunft durchaus vorteilhaft, weil sie sowohl Geld als auch Zeit und Nerven sparen kann.

Die bislang gemeinsam geführten Finanzen können vorab entwirrt werden, um eine faire und sachliche Vermögensaufteilung auf den Weg zu bringen. Weiterhin ist eine Scheidungsfolgenvereinbarung auch im Sinne gemeinsamer Kinder, weil diese nicht zwischen die Stühle geraten und sich keinem Gewissenskonflikt ausgesetzt sehen. Die Belastung durch den Scheidungsprozess hält sich somit nicht nur für die Eheleute in Grenzen.

Muss eine notarielle Scheidungsfolgenvereinbarung aufgesetzt werden?

Nicht wenige betroffene Ehepaare fragen sich: Gilt bei der Scheidungsfolgenvereinbarung eine bestimmte Form, die eingehalten werden muss? In der Regel gibt es für diese Art von Übereinkommen bestimmte formale Vorgaben, an denen sich Verbraucher orientieren sollten und die es einzuhalten gilt.

Im Rahmen einer Scheidungs­folgen­verein­barung ist es unerlässlich einen Notar aufzusuchen.
Im Rahmen einer Scheidungs­folgen­verein­barung ist es unerlässlich einen Notar aufzusuchen.

Die Formpflicht gilt für Eheverträge und Scheindungsfolgenvereinbarungen gleichermaßen. Der Zeitpunkt kann von den Ehepaaren außerdem flexibel gewählt werden. Das heißt, sowohl vor der Ehe als auch währenddessen oder im Rahmen der Trennung kann eine Folgevereinbarung besprochen und formuliert werden. Vor und während der Ehe ist dies in Form des Ehevertrags statt der Scheidungsfolgenvereinbarung möglich.

Bei Scheidungsabsicht fragen sich einige Eheleute in diesem Zusammenhang: Muss im Falle der Scheidung eine notarielle Vereinbarung aufgesetzt werden?

Das Gesetz schreibt tatsächlich vor, dass Scheidungsfolgenvereinbarungen in der Regel formbedürftig sind. Hiermit ist im Normalfall die Beurkundung durch einen Notar gemeint. Als Ausnahmen seien an dieser Stelle der gerichtliche Vergleich sowie die Aufnahme in den Scheidungsbeschluss genannt.

Für welche Vereinbarungen zu Scheidungsfolgesachen die Dienste eines Notars beansprucht werden müssen, zeigt folgende Liste:

  • Den Zugewinnausgleich (§ 1378 Abs III S. 2 BGB, § 7 LPartG) betreffende Absprachen sind laut Gesetz notariell zu beglaubigen. Fallbeispiel: Dem ausgleichspflichtigen Ehepartner wird es gestattet die Forderungen in Teilbeträgen zu begleichen oder der ausgleichsberechtigte Ehegatte erklärt sich bereit, auf einen Teil der Forderungen gänzlich zu verzichten.
  • Wenn die Scheidungsfolgenvereinbarung den Versorgungsausgleich betrifft, ist ebenfalls die Beurkundung durch einen Notar verpflichtend (§ 7 VersAusglG, § 20 LPartG).
  • Wenn Wohneigentum übertragen werden soll, welches einem der beiden Ehegatten gehört, ist auch in diesem Fall eine notarielle Beurkundung Pflicht. Außerdem muss ein Eintrag im Grundbuch vorgenommen werden. Für die Einhaltung der Form ist es nicht entscheidend, ob das Wohneigentum direkt oder zu einem späteren Zeitpunkt dem anderen Ehepartner zugesprochen wird.
  • Wer vor Eintreten der rechtsgültigen Scheidung den nachehelichen Unterhalt regeln will, ist gesetzlich verpflichtet, einen Notar mit der Beurkundung der Scheidungsfolgenvereinbarung zu beauftragen. Vorausgesetzt es soll überhaupt eine solche aufgesetzt werden. Andernfalls ist das Gericht dafür zuständig, wenn ein entsprechender Antrag gestellt wurde.
  • Ebenfalls formbedürftig und somit notariell zu beurkunden ist der Erb- und Pflichtteilsverzicht

Die Scheidungsvereinbarung als Muster

Für die Trennungs- und Scheidungs­­folgen­­verein­­barung gibt es Muster. Die Dienste eines Anwalts lohnen sich trotzdem.
Für die Trennungs- und Scheidungs­­folgen­­verein­­barung gibt es Muster. Die Dienste eines Anwalts lohnen sich trotzdem.

Nachfolgend ist eine Scheidungsvereinbarung als kostenloses Muster verlinkt.

Das Muster bezieht sich auf den Fall der Trennung eines alleinverdienenden Ehegatten von dessen Ehegattin, bei der die gemeinsamen minderjährigen Kinder leben.

Das zur Verfügung gestellte Muster kann auch als Vordruck für eine andere Scheidungsfolgenvereinbarung verwendet werden.

Wichtig: Das Dokument ist jedoch nur als Orientierungshilfe zu verstehen und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Rechtswirksamkeit. Da die Umstände je nach Einzelfall variierien, muss auch das Schreiben individuell angepasst werden.

Nehmen Sie daher am besten die Dienste eines Anwalts oder eines Notars in Anspruch, wenn Sie ein Abkommen zu Scheidungsfolgesachen beschließen wollen. Zum Herunterladen des Musters, klicken Sie bitte auf den folgenden Button.

Muster einer Scheidungsfolgenvereinbarung (PDF) downloaden

Kosten: Für die Scheidungsfolgenvereinbarung fallen Notarkosten an

Da bei der Scheidungs­folgen­verein­barung eine Beurkundung unumgänglich ist, entstehen Notarkosten.
Da bei der Scheidungs­folgen­verein­barung eine Beurkundung unumgänglich ist, entstehen Notarkosten..

Prinzipiell sollten Ehepaare, die beabsichtigen, eine Vereinbarung zu Scheidungsfolgesachen aufzusetzen, als Vorlage jedoch nie ein beliebiges Muster aus dem Internet nutzen.

Daher ist es in den meisten Fällen ratsam, eine Scheidungsvereinbarung nicht einem Formular gleich standardisiert auszufüllen, sondern in Zusammenarbeit mit einem Anwalt ein individuell angepasstes Schreiben anzufertigen.

Die Notarkosten bei einer Scheidungsfolgenvereinbarung sind in der Regel einigermaßen überschaubar. Pauschal lässt sich jedoch schwer vorhersagen, welcher Betrag am Ende der Zusammenarbeit entrichtet werden muss. Der Geschäftswert variiert je nach Einzelfall, wodurch die Berechnung beeinflusst wird. Anzusetzen ist bei der Berechnung die 2,0-fache Gebühr. Grundsätzlich richtet sich der Geschäftswert nach den Inhalten der jeweils vorliegenden Vereinbarung.

Wer sich also für eine Scheidungsfolgenvereinbarung entscheidet, muss mit entsprechenden Kosten planen. Im Vergleich zu einer streitigen Scheidung kommen betroffene Paare aber immer noch günstiger weg, wenn ein Übereinkommen erzielt wird.

Vereinbarung über Scheidungsfolgesachen: Gütertrennung im Rahmen der Scheidung?

Die Guetertrennung kann in der Scheidungs­folgenv­ereinbarung ab deren Rechtswirksamkeit festgeschrieben werden.
Die Guetertrennung kann in der Scheidungsfolgenvereinbarung ab deren Rechtswirksamkeit festgeschrieben werden.

Neben der Gütergemeinschaft zählt auch die Gütertrennung zu den sogenannten Wahlgüterständen.

Diese können im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung zwischen den Eheleuten in Kraft treten.

Wird keiner der Wahlgüterstände in einem Ehevertrag gewählt, so treten die Ehegatten bei Heirat automatisch in den gesetzlichen Güterstand ein (Zugewinngemeinschaft).

Beim Güterstand der Gütertrennung entfallen in der Regel die gesetzlich angeordneten Verfügungsbeschränkungen der §§ 1365 und 1369 BGB. Demzufolge kann jede Partei frei über ihr Vermögen im Ganzen oder die ihr gehörenden Gegenstände des ehelichen Haushaltes verfügen. Da die Zugewinngemeinschaft per se auch eine Form der Gütertrennung ist, gilt hier das Gleiche. Unterschied ist nur der Zugewinnausgleich im Falle der Scheidung.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch gibt es einen eigenen Paragraphen, der sich auf den Güterstand der Gütertrennung bezieht. Dort heißt es wie folgt:

Schließen die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand aus oder heben sie ihn auf, so tritt Gütertrennung ein, falls sich nicht aus dem Ehevertrag etwas anderes ergibt. Das Gleiche gilt, wenn der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen oder die Gütergemeinschaft aufgehoben wird. (§ 1414 BGB)

Der Gesetzestext enthält zwar keine Informationen zur Gütertrennung innerhalb der Scheidungsfolgenvereinbarung, lässt sich aber auch darauf beziehen, da es sich hierbei genau wie beim Ehevertrag um eine vertragliche Übereinkunft zwischen den Eheleuten handelt.

Vereinbarung insbesondere wenn es eine einvernehmliche Scheidung ist

Eine Scheidungs­folgen­verein­barung ist vor allem bei einer einvernehmlichen Scheidung sinnvoll.
Eine Scheidungs­folgen­verein­barung ist vor allem bei einer einvernehmlichen Scheidung sinnvoll.

Nach der ab dem 01.09.2009 geltenden Rechtslage im Familienrecht ist die Einreichung eines Einigungspapiers im Scheidungsverfahren nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben. Es ist demzufolge ausreichend, wenn die Ehepartner das Familiengericht und den zuständigen Scheidungsanwalt dahingehend informieren, dass eine entsprechende Einigung existiert.

Sind sich beide Eheleute einig, muss daher nicht zwangsläufig alles schriftlich festgehalten und notariell beurkundet werden. Aber ohne Verschriftlichung und die Beurkundung durch einen Notar sind die Vereinbarungen nicht rechtswirksam und es können jederzeit Änderungen folgen.

Geht es jedoch darum , bestimmte Ansprüche im Zusammenhang mit Scheidungsfolgesachen geltend zu machen, und diese der Verbindlichkeit halber schriftlich festzuhalten, ist der Gang zum Notar in der Regel nicht zu vermeiden.

Aus Gründen der Kosteneinsparung die Vereinbarung selbst aufsetzen zu wollen, ist unter den genannten Umständen nicht zu empfehlen. Lassen Sie sich besser anwaltlich beraten, um am Ende ein einwandfreies und rechtsgültiges Übereinkommen in den Händen halten zu können.

Können Betroffene die Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten?

Sie haben Zweifel an den Inhalten der Scheidungsfolgenvereinbarung oder stimmen gewissen Punkten nicht zu? Dann können Sie bei triftigen Gründen grundsätzlich von Ihrem Recht auf Anfechtung des Vertrags Gebrauch machen. Aussicht auf Erfolg haben Betroffene vor allem dann, wenn das betreffende Dokument nicht notariell beurkundet wurde.

Vor Gericht können Betroffene die Scheidungs­folgen­verein­barung unter Umständen anfechten.
Vor Gericht können Betroffene die Scheidungs­folgen­verein­barung unter Umständen anfechten.

Ferner kann die Scheidungsvereinbarung oder Teile davon während der Verhandlung im Scheidungsverfahren von den zuständigen Richtern als unwirksam erklärt werden, wenn diese zu starken Ungunsten einer der Ehegatten oder der gemeinsamen Kinder abgeschlossen wurde. Hierfür ist jedoch ein Antrag auf Prüfung zu stellen.

Auch wenn der Anfertigung einer Scheidungsfolgenvereinbarung eine arglistige Täuschung vorausgeht, ist eine Anfechtung möglich und sinnvoll. Hierbei muss jedoch die Frist eines Jahres eingehalten werden [§ 124 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)]. Bei Überschreitung der genannten Frist können Sie die vertraglich festgehaltenen Inhalte im Regelfall nicht mehr anfechten.

Wenn einer der Ehepartner den anderen nachweislich unter Druck gesetzt hat, um bestimmte Ansprüche schriftlich festzuhalten, dann kann eine Scheidungsfolgenvereinbarung nach Antrag auf Nichtanerkennung als ungültig erklärt werden. Das heißt, wenn unter Druck die Unterschrift zu den eigenen Ungunsten gesetzt wurde, kann das schriftlich festgehaltene Übereinkommen als sittenwidriger Vertrag eingestuft werden.
Wer die Unterschrift für die Scheidungs­verein­barung unter Druck geleistet hat, kann das Dokument anfechten.
Wer die Unterschrift für die Scheidungs­verein­barung unter Druck geleistet hat, kann das Dokument anfechten.

Beispiel 1: Wenn einer der Ehepartner dem anderen im Rahmen der Scheidungsfolgenvereinbarung verschweigt, dass er wieder eine gut dotierte Arbeitsstelle aufgenommen hat, kann dies als bewusste Täuschung gelten, wenn dahinter die Absicht steht, einen höheren Unterhalt zu erschleichen.

Denn in diesem Fall ist davon auszugehen, dass der neue Arbeitsplatz absichtlich verschwiegen wurde, um den anderen Ehepartner zu einem ungünstigeren Vertrag zu veranlassen. Letztlich obliegt es den Richtern, wie im Einzelfall entschieden wird.

Beispiel 2: Genauso ist es gesetzlich untersagt, das elterliche Sorgerecht oder Umgangsrecht zu kommerzialisieren, indem sich beispielsweise einer der Ehegatten im Gegenzug für den Verzicht auf sein Umgangsrecht für die gemeinsamen Kinder finanzielle Vorteile versprechen lässt.

Die Gerichte unterziehen eine Scheidungsfolgenvereinbarung nur dann einer inhaltlichen Kontrolle, wenn der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird. Eventuelle Sittenwidrigkeiten oder einseitige Verteilungen können den Richtern daher mitunter entgehen.

Wichtig: Da die Prüfung der Inhalte durch die Richter also nicht automatisch stattfindet gilt: Wer sich rechtsverbindlich zu einer Vereinbarung der Scheidungsfolgesachen erklärt, der sollte wissen, was er unterschreibt.

Gerade wenn Emotionen einen sachlichen Blick erschweren, empfiehlt sich die anwaltliche Beratung. Formuliert der Rechtsbeistand eines Ehepartners die Scheidungsfolgenvereinbarung, sollte der andere Ehepartner nicht blind unterschreiben und bestenfalls selbst eine juristische Beratung in Anspruch nehmen.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

1 Gedanke zu „Scheidungsfolgenvereinbarung: Erklärung und Muster

  1. Jan

    Es freut mich zu lesen, dass die Kommerzialisierung des elterlichen Sorgerechts oder Umgangsrechts gesetzlich untersagt ist. Meine Frau hat mich nachweislich betrogen und somit gegen den Ehevertrag verstoßen. Da ich mich nach langer Überlegung nun scheiden lassen will, werde ich mich die Tage an einen erfahrenen Scheidungsanwalt wenden.

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