Ruhestörung: Was können Sie tun?

Eine permanente Ruhestörung kann krank machen.
Eine permanente Ruhestörung kann krank machen.

Kurz vor dem Schlafengehen noch ein gutes Buch lesen, am Wochenende durch Meditation und Yoga seine innere Mitte finden oder konzentriert für die nächste Klausur lernen – nichts stört solche Aktivitäten mehr als Lärm. Das Nachbarskind steht vor dem Haus und ruft lauthals nach seiner Mutter, der Hund eine Etage tiefer bellt wieder grundlos und ein Teenager probt wieder erfolglos sein Klavierspiel.

Lärm kann Stress verursachen und dieser kann bekanntlich krank machen. Damit stellt die Ruhestörung durch Nachbarn ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar – oder etwa nicht? Grundsätzlich ist es korrekt, dass niemand durch den Lärm eines anderen in seiner Lebensweise im erheblichen Maße gestört werden darf. Allerdings ist auch nicht jedes Geräusch in der Nachbarschaft Lärm. Wer in einem Mietshaus wohnt, muss damit rechnen, dass die Nachbarn nicht immer mucksmäuschenstill sind. Manche Geräusche müssen auch ertragen werden.

Dieser Ratgeber informiert Sie über die Ruhestörung, darüber welchen Lärm Sie aushalten müssen, welche Ruhezeiten in Deutschland gelten und wann Sie die Polizei rufen können wegen einer Ruhestörung. Was im Mietrecht zur Lärmbelästigung steht und wann eine Mietminderung gerechtfertigt ist, wird ebenfalls thematisiert.

Weiterführende Ratgeber rund um die Ruhestörung

FAQ: Ruhestörung

Was ist eine Ruhestörung?

Ruhestörungen können vor allem im Bereich von Wohnhäusern oder auch im Straßenverkehr begangen werden. Welche jeweiligen Verordnungen dann betroffen sind, können Sie hier nachlesen.

Welche Ruhezeiten gelten in Deutschland?

Eine gesetzliche Nachtruhe gilt beispielsweise von 22 bis 6 Uhr. Hier können Sie mehr zu den Ruhezeiten in Deutschland lesen.

Wie kann ich gegen eine Ruhestörung vorgehen?

Liegt eine Ruhestörung in Ihrem Wohnhaus vor, sollten Sie zuerst einmal den Vermieter darüber informieren. Dieser kann dann entsprechende Schritte einleiten.

Ruhestörender Lärm durch Nachbarn und andere Krawallmacher

Ein Ruhestörung durch kleine Kinder müssen Sie hinnehmen.
Ein Ruhestörung durch kleine Kinder müssen Sie hinnehmen.

Ruhestörender Lärm ist einer der häufigsten Gründe für Nachbarschaftsstreit. Die Intensität von Geräuschen ist aber für jeden anders. Auch werden sie unterschiedlich empfunden. Während für den einen Mieter die Übungsstunden des Berufsmusikers in der Nachbarschaft ein kostenloses Kulturprogramm darstellen, nimmt ein anderer Mieter dies als Ruhestörung durch Musik wahr.

Die Ruhestörung ist per Definition eine Belästigung anderer Personen durch Schallemissionen. Dabei ist die Ursache für den Lärm nicht nur bei den Nachbarn zu suchen. Auch Verkehrslärm durch Autos, Straßenbahn oder Flugzeuge, Freizeitlärm, Baustellenlärm und Lärm durch die Religionsausübung (z. B. Kirchenglocken) können ruhestörend wirken.

Aber auch Lärm, der bei Gartenarbeiten erzeugt wird, z. B. durch Laubbläser, kann zu einer Belästigung führen.

Nicht immer liegt die Schuld bei den Nachbarn, wenn es zu laut wird. Es kann auch sein, dass eine Wohnung besonders hellhörig ist. Wie gut der Schallschutz ist, hängt auch vom Gebäude ab. In Neubauten sollte dieser einen gewissen Standard erfüllen. In älteren Gebäuden können Geräusche häufig leichter zu den Nachbarn durchdringen.

Ruhestörung im Gesetz

Jeder Mensch ist tagtäglich von mehr oder weniger störenden Geräuschen umgeben. An einiges kann man sich gewöhnen, aber nicht alles muss hingenommen werden. Im deutschen Recht gibt es verschiedene Paragraphen, welche sich mit der Ruhestörung bzw. Lärmbelästigung befassen.

Regelungen finden sich im Zivilrecht, im Strafrecht und in verschiedenen Vorschriften und Verordnungen. Zu nennen sind:

  • Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung
  • Immissionsschutzgesetze der Bundesländer
  • Sportanlagenlärmschutzverordnung
  • Straßenverkehrsordnung
  • Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm
  • Verkehrslärmschutzverordnung
  • Verschiedene Verordnungen von Gemeinden

Grundsätzlich gilt aber stets der § 117 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG). Dort heißt es:

(1) Ordnungswidrig handelt, wer ohne berechtigten Anlaß oder in einem unzulässigen oder nach den Umständen vermeidbaren Ausmaß Lärm erregt, der geeignet ist, die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft erheblich zu belästigen oder die Gesundheit eines anderen zu schädigen.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Demnach kann eine Lärmbelästigung durchaus teuer werden, wenn ohne guten Grund und in einem unverhältnismäßigen Ausmaß die Ruhe der Nachbarschaft gestört wird. Damit ist jeder weitgehend zur Lärmvermeidung angehalten. Auch eine Unterlassungsklage kann gemäß § 1004 in Verbindung mit § 906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei einer Ruhestörung eingelegt werden. Hierbei sollte aber vorher unbedingt mit einem Anwalt für Mietrecht gesprochen werden.

Ein strafrechtliches Vorgehen ist allerdings nur beim Betrieb einer Anlage zulässig, welche unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Lärm verursacht und gesundheitsschädigend wirken kann.

Was sagt das Mietrecht zur Ruhestörung?

Vermeiden von Ruhestörung: Mit der Hausordnung akzeptieren Sie die Ruhezeiten.
Vermeiden von Ruhestörung: Mit der Hausordnung akzeptieren Sie die Ruhezeiten.

Das Mietrecht ist grundsätzlich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Zur Ruhestörung lässt sich im Gesetzestext allerdings nur wenig finden. Es gibt hier auch keine gesetzlich festgelegten Ruhezeiten, allerdings können diese in der jeweiligen Hausordnung festgehalten werden. Dadurch sind sie für alle Mietparteien verbindlich und ein Vermieter kann gegen Verstöße entsprechend vorgehen. Außerdem wurden Ruhezeiten häufig auch in den Landes-Immisionsschutzgesetzen festgeschrieben. Es kann zudem örtliche Ruhezeiten geben, welche individuell von den Gemeinden festgelegt werden.

Auch wenn zur Ruhestörung das Mietrecht weitgehend schweigt, haben Gerichte oftmals diese Lücke geschlossen. Als angemessener Lärmpegel gilt die sogenannte Zimmerlautstärke. Damit ist eine Lautstärke gemeint, welche tagsüber 40 Dezibel und nachts 30 Dezibel nicht überschreiten darf. Es handelt sich dabei aber nicht um feste Grenzwerte. Auch unterhalb dieses Pegels kann ein Nachbar eine Ruhestörung begehen, wenn ein Geräusch durch physiologische bzw. psychologische Wirkung von einem Durchschnittsmenschen als störend empfunden werden kann.

Feste Dezibel-Werte sind auch deshalb nicht unumstößlich, weil die baulichen Eigenschaften eines Gebäudes ebenfalls Einfluss auf die Übertragung von Geräuschen haben. Somit ist beispielsweise die Schwelle für die Zimmerlautstärke für hellhörige Wohnungen niedriger.

In einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) wurde definiert, dass Geräusche dann zimmerlautstark sind, wenn diese in den angrenzenden Wohnungen nur geringfügig zu hören sind. Sind Geräusche allerdings deutlich hörbar, bewegen sie sich nicht mehr im Bereich der Zimmerlautstärke.

Rechtfertigt die Ruhestörung eine Mietminderung?

Eine Mietminderung aufgrund einer Ruhestörung ist durchaus möglich. Dafür müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Durch Unterschrift unter dem Mietvertrag übernahm der Vermieter die Pflicht, einem Mieter die Wohnung in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben. Wird die Lebensqualität dauerhaft durch eine Ruhestörung durch andere Mieter verringert, muss der Vermieter etwas gegen die übermäßige Lärmbelästigung unternehmen.

Bevor Betroffene die Miete mindern dürfen, müssen sie aber dem Vermieter die Möglichkeit geben, sich um das Problem zu kümmern. Dieser kann beispielsweise mit den Nachbarn reden und versuchen, einvernehmlich eine Lösung zu finden. Hat dies keinen Erfolg, kann er Mieter auch abmahnen und gegebenenfalls kündigen, sollte sich keine Besserung einstellen. Eine andere Möglichkeit wäre auch, den Schallschutz zu verbessern.

Wird der Vermieter allerdings nicht tätig, obwohl er von dem Sachmangel weiß, berechtigt das den Mieter zu einer Mietminderung aufgrund der Ruhestörung. Maßgebend dabei ist § 536 BGB.

Ruhestörung: Zu welchen Zeiten müssen Sie leise sein?

Ruhestörung: Ruhezeiten sind einzuhalten.
Ruhestörung: Ruhezeiten sind einzuhalten.

Es gibt keine bundeseinheitlichen Ruhezeiten, stattdessen fällt ihre Festlegung in die Verantwortung der Länder und Gemeinden. Daher gibt es beispielsweise auch nicht in jedem Bundesland eine Mittagsruhe. Diese kann allerdings dennoch in der Hausordnung festgeschrieben sein. Mieter stimmen dieser mit der Unterzeichnung des Mietvertrages zu. Besondere Ruhezeiten, die in jedem Bundesland geregelt wurden, sind die Nachtruhe und die Wochenend- bzw. Feiertagsruhe.

Vollständige Stille kann während der Ruhezeiten allerdings nicht verlangt werden, denn die Nachbarn dürfen all ihren Tätigkeiten wie gewohnt nachgehen, solange sie dabei die Zimmerlautstärke einhalten. Kommt es zur Ruhestörung während der Ruhezeiten, sollte allerdings nicht immer gleich die Polizei oder der Vermieter angerufen werden. Empfehlenswerter ist es, wenn zunächst das Gespräch mit den Nachbarn gesucht wird. In der Regel zeigen diese Verständnis und reduzieren die Lautstärke.

Nächtliche Ruhestörung

In den meisten Bundesländern gilt die Nachtruhe ab 22 bis 6 Uhr. Zu beachten ist aber auch, was in der Hausordnung steht. Diese orientiert sich zwar an den örtlichen Bestimmungen, kann aber unter Umständen auch strenger gefasst sein. Eine nächtliche Ruhestörung durch die Nachbarn liegt dann vor, wenn deren Aktivität über die Grenze der Zimmerlautstärke hinweg akustisch zu vernehmen ist.

Staubsaugen, Wäschewaschen mit einer zu lauten Waschmaschine oder laut Musik zu hören, sind in der Nachtruhe tabu. Die Zeit nach 22 Uhr dient der Entspannung und Regeneration. Sie fällt nicht zufällig mit dem Zeitraum zusammen, in dem die meisten Personen zu Bett gehen. Wird der Schlaf durch eine Ruhestörung nach 22 Uhr unterbrochen, kann dies Einfluss auf die Arbeitsleistung am Folgetag haben.

Die Nachtruhe ist gesetzlich in den Landes-Immissionsschutzgesetzen festgeschrieben. Auch die europäische Richtlinie zum Umgebungslärm nennt für die Nachtruhe die Zeitspanne zwischen 22 bis 6 Uhr. Abweichend ergibt sich aus der Bayerischen Biergartenverordnung eine Nachtzeit von 23 bis 7 Uhr.

Feste feiern wie sie fallen: Gibt es ein Recht auf laute Partys?

Es muss doch auch mal eine Ausnahme geben. Zum Geburtstag oder zur Einzugsfeier kann es durchaus mal lauter werden. Fröhliches Lachen, gute Musik – einmal im Jahr geht das doch in Ordnung, oder? Leider nein. Die Ruhezeiten sind stets zu beachten. Auch die liebevoll geschriebenen Info-Zettel für die Nachbarn schützen nicht davor, dass die Feiernden wegen einer nächtlichen Ruhestörung von der Polizei Besuch bekommen. Sie werben aber für Verständnis.

Kommt es dennoch zu Beschwerden, droht dem Gastgeber ein Bußgeld sowie eine Abmahnung bzw. Kündigung vom Vermieter. Dazu kommt es aber meist nur dann, wenn der lärmende Mieter sich uneinsichtig zeigt und regelmäßig gegen die Ruhezeiten verstößt. In einem schweren Fall ist es der Polizei bei einer Ruhestörung wegen Musik auch erlaubt, die Hifi-Anlage zu beschlagnahmen.

Ruhestörung am Wochenende

Ruhestörung: Lärm durch eine Party ist zu vermeiden.
Ruhestörung: Lärm durch eine Party ist zu vermeiden.

Auch am Wochenende gibt es wie bei der Nachtruhe besondere Zeiten, in denen alle zur Vermeidung von Lärm aufgerufen sind. Für eine Ruhestörung am Samstag gelten aber keine besonderen Regelungen, denn der Samstag gilt allgemein als Werktag.

Trotzdem kann eine Ruhestörung zu bestimmten Zeiten am Wochenende Probleme machen. Am siebten Tag der Woche ist grundsätzlich auf Lärm zu verzichten. Die Sonntagsruhe gilt ganztägig und verbietet handwerkliche Arbeiten wie Bohren, Hämmern oder Sägen. Ebenfalls untersagt ist das Rasenmähen am Sonntag. Eine Ruhestörung liegt allerdings nicht vor, wenn Kinder im Hof laut spielen oder Rabatz im Kinderzimmer machen. Von den Nachbarn wird in dieser Hinsicht viel Toleranz erwartet. Eine Ruhestörung durch Kinder liegt nur dann vor, wenn die Geräusche außerhalb jeglicher sozialer Norm liegen.

Ruhestörung am Feiertag

Genauso wie eine Ruhestörung am Sonntag vermieden werden muss, gilt auch am Feiertag eine ganztägige Ruhezeit. Zu respektieren sind alle gesetzlichen Feiertage, so dass zwischen 22 Uhr des Vorferiertags bis 6 Uhr des Nachfeiertags übermäßiger Lärm zu unterlassen ist (Nachtruhe + Feiertagsruhe). Feiertage sind aber nicht in jedem Bundesland gleich. Regionale Unterschiede sind also zu beachten. Dies gilt beispielsweise für den Reformationstag (31. Oktober), welcher vornehmlich in den neuen Bundesländern gefeiert wird.

Wie am Sonntag ist auch am Feiertag eine Ruhestörung durch einen Rasenmäher zu vermeiden.

Ruhestörung: Was Sie aushalten müssen:

  • Ruhestörung durch Hunde (täglich maximal 30 Minuten)
  • nächtliches Duschen (maximal 30 Minuten und 10 Minuten am Stück)
  • Ruhestörung durch ein Baby (jederzeit)
  • Musizieren z. B. Schlagzeug (2 Stunden täglich)
  • Party (nach 22 Uhr nur noch in Zimmerlautstärke)
  • Trittgeräusche (außer High Heels)
  • Kinderlärm (z. B. Spielplatz, Kita)
  • Straßenlärm
  • Ruhestörung durch Baulärm (Baustelle bestand schon zum Einzug, ansonsten Mietminderung möglich)

Was ist zu tun bei einer Ruhestörung? Polizei oder Ordnungsamt rufen?

Reden Sie erst mit dem Nachbar, bevor Sie wegen einer Ruhestörung die Polizei rufen.
Reden Sie erst mit dem Nachbar, bevor Sie wegen einer Ruhestörung die Polizei rufen.

Betroffene wissen häufig nicht richtig, wie sie sich verhalten sollen, wenn es zur Ruhestörung in der Mietwohnung kommt. Insbesondere zu Ruhezeiten stellt es häufig ein Problem dar, wenn die Nachbarn lärmen. Aber ist immer die Polizei oder das Ordnungsamt bei einer Ruhestörung zu informieren?

Im Sinne des Hausfriedens sollten Mieter stets ein hohes Maß an Toleranz walten lassen. Heute ist es vielleicht der Nachbar, der etwas zu laut Musik hört, aber vielleicht kommen Sie selbst einmal in die Lage, in der sie die Ruhezeiten etwas großzügiger auslegen. Ist die Geräuschkulisse allerdings nicht zu ertragen, hilft in der Regel das Gespräch mit dem Nachbarn. Vielleicht ist es ihm nicht bewusst, dass er Sie stört. Bleiben Sie aber unbedingt freundlich.

Hilft Reden nicht und kommt es auch häufiger zur Ruhestörung am Tag oder in der Nacht, sollten Sie den Vermieter informieren. Dieser kann den lärmenden Mieter abmahnen und so für Ruhe sorgen.

Ist das Problem allerdings akut und der Nachbar reagiert nicht auf Ihr Bitten, können Sie auch die Behörden verständigen. Zu beachten ist allerdings, dass ein Verstoß gegen die Ruhezeit vorliegen oder der Lärm außergewöhnlich störend sein muss. Die Beamten werden nach dem Anruf prüfen, ob eine Ruhestörung vorliegt. Häufig hilft allein die Präsenz der Polizei gegen uneinsichtige Nachbarn.

Versuchen Sie allerdings im Sinne einer guten Nachbarschaft das Problem erst im Guten zu klären. Die Polizei sollten Sie nur hinzuziehen, wenn es Ihnen absolut ernst ist.

Können Sie eine Anzeige wegen Ruhestörung stellen?

Es ist möglich, wegen einer Ruhestörung eine Anzeige zu stellen. Dazu müssen Sie entweder die Polizei rufen, beispielsweise bei einer akuten Lärmbelästigung, oder Sie müssen beim Ordnungsamt eine Lärmanzeige stellen. Darüber hinaus gibt es auch noch zivilrechtliche Möglichkeiten wie die „strafbewehrte Unterlassungserklärung“. Mit der Unterzeichnung verpflichtet sich die zu laute Partei, die fortlaufende Ruhestörung zu vermeiden, andernfalls kommt eine Vertragsstrafe auf sie zu.

Ist der Ruhestörer nicht bereit, das Dokument zu unterzeichnen, können Sie gerichtlich gegen ihn vorgehen.

Ruhestörung beim Vermieter melden

Ruhestörung durch Musik? Nur während der Ruhezeiten.
Ruhestörung durch Musik? Nur während der Ruhezeiten.

Ist der Nachbar uneinsichtig und verändert sein Verhalten nicht, obwohl Sie mit ihm das Gespräch gesucht haben, können Sie den Ruhestörer auch beim Vermieter melden. Dieser ist verpflichtet, Ihre Wohnung in einem vertragsmäßigen Zustand zu halten. Störende Geräusche und Nachbarn beeinträchtigen diesen und können einen Mangel an der Mietsache darstellen. Unter Umständen rechtfertigt dies auch eine Mietminderung.

Mit der Meldung einer Ruhestörung gemäß Hausordnung ist der Vermieter am Zug und muss den Mangel beheben. Dies kann durch ein Gespräch mit dem störenden Mieter erfolgen oder auch per Abmahnung. In schweren Fällen kann sogar die Kündigung ausgesprochen werden. Kommt es regelmäßig zur Ruhestörung, empfiehlt es sich zudem, ein „Lärmtagebuch“ zu führen, in dem Sie darüber Buch führen, wann und wie sie gestört werden. Dieses Tagebuch hilft Ihnen dabei, das Problem zu belegen.

Abmahnung und Kündigung wegen Ruhestörung

Eine Abmahnung für einen Mieter wegen einer Ruhestörung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen. Letzteres ist zu bevorzugen, da im Streitfall ein Beleg für die Abmahnung existiert. Diese Maßnahme ist stets dann zulässig, wenn ein Vermieter den Eindruck hat, dass sich ein Mieter vertragswidrig verhält. Verstößt der Mieter häufig gegen die Hausordnung sowie Ruhezeiten und stört dadurch den Hausfrieden, ist dies gegeben.

Vermieter haben in der Regel ein hohes Interesse daran, dass lärmende Mieter ihr Verhalten ändern, da die Nachbarn, welche unter dem Krach leiden, eine Mietminderung wegen Ruhestörung durchsetzen können. Dies würde für den Vermieter einen finanziellen Nachteil darstellen, welchen er auch per Schadensersatzforderung ausgleichen kann.

Eine Ruhestörung kann auch tagsüber erfolgen. Es muss also nicht immer ein Verstoß gegen die Ruhezeiten sein. Bellt beispielsweise der Nachbarshund den ganzen Tag und überschreitet damit die zulässigen 30 Minuten, kann der Vermieter den Hundebesitzer per Abmahnung dazu auffordern, die Lärmbelästigung zu vermeiden. Eventuell hilft eine Hundeschule, im Zweifel muss der Mieter allerdings auf das Tier verzichten.

Es kann zur Abmahnung wegen einer Ruhestörung kommen.
Es kann zur Abmahnung wegen einer Ruhestörung kommen.

Diese Regeln sind bei einer Abmahnung zu beachten:

  • Formlos, mündlich oder schriftlich möglich
  • Von allen Vermietern an alle Mieter
  • Rechtssicherer Zugang der Abmahnung (z. B. Bote oder Einschreiben)
  • Konkrete Benennung des vertragswidrigen Verhaltens
  • Gewünschtes Verhalten beschreiben
  • Frist setzen, bis wann die mietvertragliche Pflichtverletzung eingestellt werden muss
  • Benennung der Konsequenzen bei ausbleibender Verhaltensänderung

Abmahnung wegen Ruhestörung: Unser Muster hilft Ihnen dabei

Sollten Sie als Vermieter gezwungen sein, einem Mieter eine Abmahnung wegen einer Ruhestörung zu erteilen, können Sie unser Muster als Formulierungshilfe nutzen. Wichtig ist, dass Sie die konkreten Verstöße benennen.

Achten Sie auch darauf, dass Sie verhältnismäßig bleiben. Bei einem kleineren, eher unbedeutenden Verstoß müssen Sie nicht direkt mit der Kündigung drohen. Allerdings sollten Sie auch die Konsequenzen einer ausbleibenden Verhaltensänderung klar angeben.

Muster für eine Abmahnung wegen einer Ruhestörung:

Name/n des/der Vermieter/s
Anschrift des/der Vermieter/s

An:

Name/n des/der Mieter/s
Anschrift des/der Mieter/s

Musterstadt, den tt.mm.jjjj

Abmahnung wegen Ruhestörung

Sehr geehrte(r) Herr/ Frau [Name/n des/der Mieter],

mir wurde von anderen Hausbewohnern mitgeteilt, dass Sie [Benennen der konkreten Ruhestörung]. Soweit mir bekannt ist, begann dies am [Datum] und findet seitdem [regelmäßig/unregelmäßig] [werktags/sonntags/feiertags] zwischen hh – hh Uhr statt. Dieses Verhalten stellt eine erhebliche Lärmbelästigung der anderen Hausbewohner dar.

Ich weise Sie hiermit ausdrücklich auf [Nummer Klausel im Mietvertrag] Ihres Mietvertrages vom [Datum des Mietvertrages] hin. Hiernach haben Sie sich verpflichtet, die Ruhezeiten [Auflistung der Ruhezeiten] zu respektieren. Sie verhalten sich also vertragswidrig, wenn Sie [Benennung der Ruhestörung / ggf. mit Auflistung]

  • [Ruhestörung] [Uhrzeit]
  • [Ruhestörung] [Uhrzeit]

Im Interesse der anderen Hausbewohner kann ich dieses Verhalten nicht länger dulden. Daher fordere ich Sie dazu auf, [Forderung].

Sollte sich trotz dieser Abmahnung in den [Frist] keine Besserung einstellen und Sie unterlassen nicht den vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache, werde ich das Mietverhältnis mit Ihnen gemäß § 569 Abs. 2 BGB fristlos kündigen.

Ich hoffe, dass Sie künftig die Ruhezeiten einhalten und ich diese Maßnahme nicht ergreifen muss.

Mit freundlichen Grüßen

………………………………
Name des/der Vermieter/s

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

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147 Gedanken zu „Ruhestörung: Was können Sie tun?

  1. Juliane P.

    Hallo,
    ich werde seit eineinhalb Jahren mehrmals pro Nacht (zwischen Mitternacht und 4 Uhr von meinem Nachbar) gestört durch Küchenschrank, Fenster zuschlagen oder Rollo geräuschvoll runterrasseln. Meine Nachbarn haben ihre Küche direkt neben meinem Schlafzimmer. Ich habe diese mehrmals darauf angesprochen und auch schriftlich gebeten sich an die Hausregeln zu halten. Vergebens. Letztes Jahr beschwerte ich mich bei der Hausverwaltung. Sie handelte gleich. Im Januar ging die nächtliche Ruhestörung weiter. Ich informierte viermal die die Hausverwaltung per E-Mail und Brief. Es wurde nicht reagiert. Letzten Freitag hab ich dort angerufen. Die zuständige Person war nicht da. Heute versuchte ich es wieder. Es war dauernd besetzt. Ich entschied mich es mit meinem Handy zu versuchen und es ging prompt einer ran. Nach Durchstellen an die zuständige Ansprechperson wurde ich gleich heftig angegangen. Mir wurde unterstellt, ich sei die einzigste Person im Haus, die sich beschwert. Was gar nicht stimmt. Die Nachbarin, die unter den lärmenden Nachbarn wohnt hat sich schon mehrmals bei diesen beschwert. Außerdem unterstellte mir der Verwalter ich würde ihn anschreien und ihn nicht ausreden lassen, was ich mehr als seltsam fand. Er unterstellte mir gewissermaßen ich beschwere mich ohne Grund. Er meinte, die Nachbarn beschweren sich über mich, weil ich mich beschwere. Auch auf die Frage, ob man nicht Schallschutzmaßnahmen vornehmen könne ging er gar nicht erst ein. Er brach statt dessen das Gespräch ab. Ich bin mehr als geschockt über das Verhalten. Anstatt etwas zu unternehmen, dass alle im Haus ruhig schlafen können, egal was wird man so angegangen. Muss ich das so hinnehmen, was kann ich tun? Ich komme überhaupt nicht zu Ruhe. Das ist ist ein Mehrfamilienhaus und ein Neubau, der mit den günstigsten Baumitteln erstellt wurde.

    1. anwalt.org

      Hallo Juliane P.,

      Sie können die anderen betroffenen Mieter bitten, sich Ihrer Beschwerde anzuschließen und gemeinsam die Hausverwaltung kontaktieren. Zudem ist es sinnvoll, wenn jeder Mieter ein Lärmprotokoll anfertigt und mitsendet. Darüber hinaus haben Sie auch die Möglichkeit, eine Mietminderung anzukündigen, wenn die Verwaltung nicht gewillt ist, sich der Beschwerden anzunehmen. In diesem Fall sollten Sie sich jedoch rechtlich von einem Mieterverein oder einem Anwalt beraten lassen. Denn die Mietminderung sollte angemessen ausfallen. Eien rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  2. Jenny.K.

    HI
    ich wohne in einem 6 Familienhaus zur Miete, angrenzend ebenfalls 6 Familien.

    In meinem Haus gab es 4 Wohnungswechsel in einem Jahr, mit jedem Einzug wurden die Zustände im Haus schlechter.
    Sei es die Vertragsklauseln werden nicht mehr erfüllt, oder der Vermieter kümmert sich nicht mehr.
    Es handelt sich um eine sehr große Vermietergesellschaft.
    Nun kommt hinzu das die neuen Mieter unter mir ein junges Pärchen mit Baby, auf alles „S***“ was es gibt. Sie haben angefangen die im Mietvertrag aufgezählten Ruhezeiten zu brechen, woraufhin der Vermieter meinte, es sei ja nicht gesetzlich festgelegt und nur eine „Empfehlung“ . Im Vertrag steht aber fest, Ruhezeit von bis. Hinzu kommt das das Haus sehr hellhörig ist, und unsere Nachbarn scheinbar jeden Tag seit 1 Jahr möbel rücken, aufstellen usw. Oder sogar Täglich Monatelang Bohren und Hämmern. Muss ich das ertragen und einfach hinnehmen? Ein Lärmprotokoll wurde mehrfach eingereicht, jedoch reicht das dem Vermieter nicht und er möchte nun das andere Mieter mit unterschreiben. Diese sind aber entweder ebenso laut oder nie zu Hause oder leben komplett isoliert und beteiligen sich nicht. Ich steh also allein da und fühle mich ignoriert. Vor einem Jahr lebte hier noch eine ältere Dame welche ebenfalls ständig einen Beschwerdeanruf an den Vermieter schickte, und dann von diesem schon ignoriert wurde….

    1. anwalt.org

      Hallo Jenny.K.,

      in der Regel sollten die im Vertrag vereinbarten Zeiten eingehalten werden. Ist der Vermieter nicht gewillt, den Mangel abzustellen oder zu beseitigen, haben Sie die Möglichkeit, eine Mietminderung anzukündigen. In diesem Fall empfehlen wir Ihnen, sich von einem Mieterverein beraten zu lassen. Dieser kann Ihnen weitere Wege aufzeigen und auch einen angemessenen Prozentsatz für die Minderung empfehlen.

      Ihr Team von anwalt.org

  3. Helga R.

    BITTE EINE ANTWORT VON EINEN RECHTSANWALT !!!

    Ich war zu Besuch, und der Mieter hatte die Musik zu unserer Party aufgedreht. Die Polizei die dann irgendwann kam hat jetzt auch gegen mich ermittelt! Darf ich den als Gast so einfach an die Musikanlage und die Musik Leiser machen?, ich wohne ja nicht da? kann mann mich jetzt so einfach mit einem Bussgeld belegen?

    1. anwalt.org

      Hallo Helga R.,

      wenn Sie eine Rechtsberatung zu Ihrer Frage wünschen, wenden Sie sich bitte an einen Anwalt. Wir bieten eine rechtliche Beratung nicht an.

      Ihr Team von anwalt.org

  4. Nicole

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Wir haben ein großes Problem mit den neuen Nachbarn.
    Wir sind 4 Reihenhäuser.
    In eines der mittleren ist eine Familie eingezogen die keinerlei Rücksicht auf Ruhezeiten oder sonstiges nimmt.
    Seit dem Einzug vor 6 Wochen wird nur getrammpelt, Sonntags und abends ab halb 11 gebohrt.
    Am Wochenende ist morgens um 7 die Nacht vorbei.
    Ein Gespräch ist nicht möglich da sie der Ansicht sind das es keine Belästigung wäre. Selbst die Eigentümerin des äußeren Hauses hört den krach.
    Der Vermieter der neuen Nachbarn kann nicht unternehmen.
    Was können wir noch tun?

    Vielen Dank

    1. anwalt.org

      Hallo Nicole,

      in diesem Fall ist eine rechtliche Beratung bei einem Mieterverein oder einem Anwalt zu empfehlen. Diese können Ihnen Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie am besten in dieser Situation vorgehen. Ist der Lärm extrem und übermäßig, können Sie durchaus auch die Polizei hinzuziehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  5. Dana W.

    Hallo,
    wir sind Ende letzten Jahres in eine neue Wohnung gezogen. Der Vermieter hat uns vor dem Einzug darüber informiert, das der Mieter über uns seine Mutter tagsüber mit einem Stuhl durch die Gegend zieht, da diese nicht mehr laufen kann.
    Da wir berufstätig sind war uns das egal. Allerdings mussten wir feststellen, dass die Leute über uns Nachtaktiv sind und er sie mehrmals Nachts durch die Wohnung zieht. Dieses Geräusch ist so laut, dass teilweise die Gläser in der Vitrine klirren u ich davon auch nachts geweckt werde. Haben wir die Möglichkeit die Mieter über uns zur Verwendung eines Rollstuhls zu zwingen? Ich weiß von meinem Großvater, dass dieser einen Rollstuhl vom Arzt verschrieben bekommen hat, als er nicht mehr richtig laufen konnte, gegen eine Gebühr von 10€.

    Was hätten wir alternative für Möglichkeiten?
    Danke u LG
    Dana

    1. anwalt.org

      Hallo Dana W.,

      Sie können eventuell mir Ihrem Vermieter über die Situation sprechen und eventuell darauf hinweisen, dass dies vielleicht keine vertragsgerechte Nutzung der Wohnung ist und eine Mietminderung vielleicht eine Option darstellt. Zudem ist es eventuell auch möglich, dem Mieter über Ihnen über seine Möglichkeiten in Bezug auf einen Rollstuhl zu informieren und ihm so aufzuzeigen, dass dies eine Erleichterung für ihn darstellen könnte. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, empfehlen Ihnen sich bezüglich rechtlicher Möglichkeiten auch bei einem Mieterverein in Ihrem Wohnort zu informieren.

      Ihr Team von anwalt.org

  6. nicole k.

    Hallo seit ca anfang januar haben wir einen neuen nachbarn. seit anfang februar ist nun auch der rest der familie eingezogen. leider über mir. seit dem einzug, die haben ein kleines kind 2 oder 3 jahre rennt von ca 5.30 uhr teils auch ein wenig später bis nach 2 uhr nachts oben hin und her (je nachdem wie lange es schläft, kann es abends länger sein wo es rennt oder eben auch früher sein wo es schläft dafür dann aber auch morgens früher wieder getrampel). nichts gegen kinder, kinder sind laut und haben das recht sich auszutoben. darum geht es auch gar nicht. eher darum das dass haus hier verdammt alt und auch sehr hellhörig ist. sobald oben leben in der bude ist, wackeln hier unten im wahrsten sinne die wände, der boden bebt und die gläser in der vitrine klirren aneinander. ich hab mich schon desöfteren beim hausmeister beschwert. dessen aussage ist nur, tja damit musst du leben ist nunmal ein kind. mein partner und ich arbeiten und brauchen schlaf, aber egal wann wir uns versuchen hinzulegen, keine chance weil es oben hämmert, poltert und trampelt. mit dem nachbarn reden, nun ja, wie wenn nicht mal mehr das hallo erwidert wird, wenn man den im flur sieht und grüsst. ein lärmprotokoll glaube ich brauch ich nicht zu fertigen, ein ruheprotokoll würde weniger zeit aufwenden.
    so nun zum eigentlichen problem. der neue ist ein guter freund von unserem vermieter. der vermieter und ich konnten uns schon nicht zu zeiten leiden, als sein vorgänger noch mein vermieter war und er noch nicht. wenn ich mich also nun beim vermieter melde und mich beschwere, wird er nichts tun. was kann ich also machen? denn ich werd hier noch bekloppt und immer aggressiver wenn zb selbst nur ein blatt papier zu boden fällt.
    danke für die reaktionen

    1. anwalt.org

      Hallo nicole k.,

      Sie können beispielsweise prüfen, ob eine Trittschalldämmung vorhanden ist. Sollte das nicht der Fall, können Sie eine Mietmidnerung ankündigen bis der Mangel behoben ist. Lassen Sie sich hier jedoch vom Mieterverein beraten. Die Mitarbeiter dort kennen eventuell noch weitere Möglichkeiten, die Sie nutzen können.

      Ihr Team von anwalt.org

  7. Lina

    Hallo,
    mein Nachbar der oben drüber wohnt hat fast jeden Tag sehr laute Musik und sehr hohen Bass an. Ich habe ihn bereits mehrfach freundlich per SMS , Briefe und auch persönlich darum gebeten zumindest seinen Bass herunter zu regeln. Leider kein Erfolg. Mir kommt es sogar vor das nach jeder SMS und Brief er extra die Musik höher regelt.

    Meinen Vermieter habe ich bereits seid Monate nachweislich darüber in Kenntnis gesetzt. Er schrieb ihn bisher nur SMS. Darauf hatte der Nachbar nicht reagiert. Heute hatte der Vermieter nachdem ich ihn nochmals angerufen hatte mitgeteilt das andere Nachbarn zwar hin und wieder Musik hören diese aber nicht laut sei. Diese Nachbarn wohnen auf der anderen Seite und sind in der Regel sowieso erst gegen 20 UHR Zuhause. Der Vermieter meinte ich sei zu empfindlich und ich soll ihn nicht weiter belästigen. Die Ruhestörungen belasten mich so sehr das ich wegen den heutigen Vorfall bereits einen Blutdruck von 185/130 hatte. Was kann ich effektiv machen ?

    1. anwalt.org

      Hallo Lina,
      welche rechtlichen Schritte Sie aufgrund der Ruhestörung einleiten können und wie erfolgsversprechend diese in Ihrem individuellen Fall sind, sollten Sie ggf. mit einem Anwalt für Mietrecht abwägen.

      Ihr Team von anwalt.org

  8. Jürgen

    Hallo,

    gegenüber meinem Wohnhaus steht ein Mehrparteienhaus.
    Dieses Mietshaus gehört einem Herrn der ca. 200 km entfernt wohnt.
    Die Immobilie hat er einem Unternehmen komplett vermietet, das Alkohol- und Drogenabhängige betreut bzw. ein Dach über den Kopf gegen Bezahlung von irgendwelchen Sozialträgern gibt. Teilweise in einem Wohnheim und teilweise in diesem Haus mir gegenüber.

    In einer dieser Wohnungen ist ein sehr schwieriger Mieter eingezogen.
    Er hat eine zwielichtige Vergangenheit, ist Alkoholiker, wurde wegen unsozialem Verhalten und Lärmbelästigungen aus dem Wohnheim umgesiedelt.
    Vom ersten Tag in dem er die Wohnung bezogen hat belästigt er mich jede Nacht mit überlautestem Fernseher bei offenem Fenster.
    Dies zog mehrere Polizeieinsätze nach sich aber ohne beseitigenden Erfolg bzgl. der permanenten Lärmbelästigung.
    Er löste zusätzlich einen größeren Polizeieinsatz aus, indem er telefonisch androhte mich zu erstechen.
    Auch dies blieb ohne Konsequenzen.
    Den Vermieter habe ich mehrfach gebeten für ein ordentliches Mieterverhalten zu sorgen. Er hat nach langem hin und her eine Abmahnung geschrieben.
    Auch dies blieb ohne Erfolg auf das Verhalten des Mieters bezogen.
    Seitdem verkündet der Vermieter, dass das ganze ihn (Vermieter) nichts mehr angeht und er auch nichts mehr unternehmen werde.
    Was ist ihre Meinung zu dem Sachverhalt?

    Mit freundlichen Grüßen
    Jürgen

    1. anwalt.org

      Hallo Jürgen,
      wir können zu einem solchen Sachverhalt grundsätzlich keine Stellung beziehen. Welche rechtlichen Schritte Sie ggf. aufgrund der Lärmbelästigung einleiten können, sollten Sie mit einem fachkundigen Anwalt abwägen.

      Ihr Team von anwalt.org

  9. Mandy

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich bin Eigentümer einer Wohnung seit 6 Jahren und wohne selbst darin. Vor 1,5 Jahren ist eine Familie mit einem Kind unter mir einzogen. Kurze Zeit später folgte das zweite Kind. Seither schreit die Mutter den ganzen Tag über ab 6Uhr in der Wohnung so rum, dass ich jedes Wort bei mir hören kann. Es fliegen Sachen durch die Wohnung, lautes Stampfen, Poltern – das kann ich am Boden spüren. An Ruhe ist hier nicht mehr zu denken. Ohropax helfen auch nicht. Ich kann mich in keinem Zimmer mehr zurückziehen, da man es überall hören kann wie sie keift und schreit. Abends, wenn der Mann nachhause kommt, schreien die sich gegenseitig an und hinterher heulen alle Kinder. Vor dieser Familie wohnte auch eine Familie drin und man konnte nichts hören außer die normalen Wohngeräusche, daher kann es nicht umbedingt am Schallschutz liegen, sondern am rücksichtslosen Verhalten der Erwachsenen. Ich habe bereits die Vermieterin der besagten lauten Familien mehrfach darum gebeten tätig zu werden. Leider ohne Erfolg. Sie sagt immer sie hat es an ihre Mieter weitergegeben – doch es ändert sich nichts. Was kann ich tun, damit endlich Ruhe einkehrt? Mit der schreienden Frau kann man nicht reden, mit ihrem Mann leider auch nicht. Sie sind nicht einsichtig und meinen sie wohnen hier alleine. Mir geht das schon an die Gesundheit. Ich bin ratlos. Haben Sie noch einen Tipp?

    1. anwalt.org

      Hallo Mandy,

      Vermieter sind bei Eigentumswohnungen ebenfalls dafür verantwortlich, dass die Mieter sich an die Ruhezeiten halten und es zu keiner Belästigung kommt. Tun sie dies nicht, können sie unter Umständen für eine Haftung und Schadensersatzansprüche herangezogen werden. Lassen Sie sich diesbezüglich am besten von einem Anwalt beraten. Dieser kann Ihnen weitere Vorgehensweisen aufzeigen. Eine rechtliche Beratung können wir nicht anbieten.

      Ihr Team von anwalt.org

  10. Claudia

    Hallo,

    ich habe leider auch schwierige Nachbarn und auch der Vermieter hilft nicht wirklich. Was kann ich tun wenn Nachbarn Nachts waschen (es aber nicht zugeben und somit der direkte Beweis schwierig ist da es 3 Wohnungen sind die waschen) und meine direkte Nachbarin hin und wieder so laut stöhnt (mal morgens, sonst abends) das man es über drei Räume hört?

    1. anwalt.org

      Hallo Claudia,

      Sie haben die Möglichkeit ein Lärmprotokoll anzufertigen und dies dem Vermieter zukommen zu lassen. Ist dieser nicht gewillt einzugreifen, können Sie eine Mietminderung ankündigen. Lassen Sie sich diesbezüglich zuvor am besten von einem Mieterverein beraten. Dieser kann Ihnen auch weitere Wege aufzeigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Lisa

    Hallo,

    wir haben seit einigen Wochen eine neue Mieterin über uns wohnen, die alleinerziehend ist und oftmals Ihre Kinder für mehrere Tage zu Besuch hat.

    Das Problem ist, dass das Haus in dem wir wohnen sehr alt und dementsprechend hellhörig ist. Wir fühlen uns vor allem durch die Geräusche aus der Wohnung über uns belästigt, wenn die Kinder zu Besuch sind. Da diese viel Lärm machen.

    Mit unserer Nachbarin kann man leider nicht reden und wir haben auch schon unsere Vermieterin informiert, sich der Sache anzunehmen. Die hat daraufhin unsere Nachbarin angerufen mit der Bitte ruhiger zu sein. Leider zeigte die wenig Verständnis und wir würden auch noch von ihr beschimpft.

    Wir möchten nur unsere Ruhe haben und keinen Nachbarschaftsstreit. Aber so wie die Situation momentan ist, ist es für uns auch nicht länger hinnehmbar.

    Was können wir tun?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe!

    1. anwalt.org

      Hallo Lisa,

      Sie haben zunächst weiterhin die Möglichkeit, bei der Vermieterin um Beseitigung des Mangels (hier Lärm) zu bitten. Hierzu wäre ein Lärmprotokoll und auch eventuell andere Mieter bzw. Nachbarn als Zeugen eine gute Option Ihre Forderung zu unterlegen. Ist dies erfolglos, können Sie eine Mietminderung ankündigen bis der Mangel beseitigt ist. Lassen Sie sich am besten diesbezüglich von einem Mieterverein beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Sharon

    Wie ist es eigentlich wenn der Vermieter schon mehrmals verständigt worden ist… das bei uns hier auf dem Hof Fußball Gespielt wird der Ball fliegt gegen unsere Fenster und Balkone vieles ist schon kaputt geschossen worden …Haben uns schon mehrmals beim Vermieter Beschwert nur es Passiert hier nichts.

    1. anwalt.org

      Hallo Sharon,

      Sie haben hier die Möglichkeit, eine Mietminderung anzukündigen und sich darauf zu berufen, dass die Mängel trotz mehrmaligen Hinweise nicht beseitigt wurden. Lassen Sie sich am besten bei einem Mieterverein oder von einem Anwalt beraten wie hoch die Minderung ausfallen kann und welche Möglichkeiten Sie in diesem Zusammenhang noch haben.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. Patrick

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    Ich weiß nicht mehr weiter.
    Ich wohne hier seit 3 jahren zur Miete und seit ungefähr einen halben Jahr hab ich ständig sporadisch, extremen Lärm. Aufgrund einer Neueröffnung eines Nightclub. Uns trennen nur ein Paar wände. Das selbst Ohrstöpsel nicht helfen.

    Ich hab schon eine E-Mail zu dem Besitzer geschickt und nur das kam dabei raus

    „Guten Tag ,

    Bitte entschuldigen Sie für die verspätete Antwort , die Damen mieten sich lediglich ein Zimmer und gehen
    ihren Diensten nach .
    Ich verweise jedoch stets auf die Hausordnung und bitte auf die Nachbarschaft Rücksicht zu nehmen .

    Ich habe nun nochmals Schilder dafür in der Wohnung auf gehangen und ich hoffe das es nach 22:00 nicht mehr
    zu läuten Vorfällen und Störungen kommt .“

    Leider tretet keine besserung ein.

    Wenn Lärm herrcht ruf ich auch an. Aber auf dauer habe ich keine Geduld mehr. Weil das telefonat stets unfreundlich ist. Und ich stets höflich bleibe.
    Ein umzug kommt momentan nicht als option, wegen finanzeller sicht.
    Ich hab auch schon angefangen ein Lärmprotokoll zu führen, weiß aber nicht ob das viel bringt , weil ich glaube das es nur mich betrifft da ich ganz unten wohne. Wegen beweispflicht.

    Für einen Rat wär ich dankbar.

    MFG

    Patrick

    1. anwalt.org

      Hallo Patrick,

      Sie können sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung setzen und diesen bitten auch den Besitzer einzuwirken, dass dieser die Regel zur Nachruhe in seinem Gewerbe besser durchsetzt. Legen Sie Ihrem Vermieter auch das Lärmprotokoll vor. Die Ankündigung einer Mietminderung wäre eine weitere Option, lassen Sie sich diesbezüglich am besten von einem Mieterverein im Vorfeld beraten.

      Handelt es sich um eine besonder starke Lärmbelästigung, können Sie die Polizei oder das Ordnungsamt verständigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  14. Sabine P.

    Mein Nachbar oberhalb lässt sich jeden Tag unter der Woche zwischen 4:22 und 5:10 ein Wannenbad ein. Im ganzen Haus ist es still, ..dieses Geräusch ist so laut, das ich jeden Tag munter bin zu dieser Zeit. Dies seit 1 1/2 Jahren. Nun platzt mir der Kragen und ich denke schon ans ausziehen, … nur wie komm ich dazu? An meine Genossenschaft habe ich geschrieben, und man erklärte mir, mit dem Herren gesprochen zu haben, ihn auf die Hausordnung (RUHE von 22 – 6 Uhr) angesprochen zu haben, ihm gesagt, er solle dies unterlassen, er versichert hat, er tut es nicht mehr. Bis auf einen Tag, macht er es jeden tag wieder. Die Genossenschaft unterichte ich per mail, jedesmal wenn er es wieder tut. Das sollte ich auch tun. Es hebt keiner mehr ab in der Genossenschaft, auf meine Mails kommt auch keine Antwort mehr. Was kann ich noch tun? Mein ganzer Tag ist kaputt durch dieses zeitige aufwecken. Bitte um Ihre Hilfe. Ich bin auch rechtschutz versichert. Aber offenbar tut der was er will, was die Dame von der Genossenschaft sagt, ist ihm auch egal. Mietminderung?

    1. anwalt.org

      Hallo Sabine P.,

      eine Mietminderung kann unter Umständen eine Option sein. Lassen Sie sich hier am besten von einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht beraten, um eine angemessene Minderung anzusetzen. Denn ein zu hoch angesetzter Prozentsatz kann ein Kündigungsgrund sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  15. Marion

    Unter mir ist vor ca. 6 Wochen ein junger Mann eingezogen. Unter meinem Schlafzimmer hat er seine PC-Spiel-Hölle eingerichtet. Dort zockt er, bevorzugt bei Nacht, stundenlang. Die erste Nacht war unerträglich laut. Ich dachte, er feiert eine Party, aber er war alleine, hat online gespielt und sich mit virtuellen Kontakten unterhalten. Ich habe ihn sofort am nächsten Morgen angesprochen. Seither nutzt er ein Headset, somit höre ich wenigstens die PC-Geräusche und die Spielpartner nicht mehr. Allerdings steigert er selbst sich so rein, dass er oft anfängt laut zu schreien und ich im Zimmer darüber nicht einschlafen kann, oder daran aufwache. Der Vermieter weiß Bescheid, der Mieter spielt unbeeindruckt weiter. Der Vermieter denkt über eine Lärm-Isolierung nach, aber bis das passiert kann es noch dauern. Leider lassen sich die Geräusche nicht mit einem Handy-Mikro aufzeichnen, es ist alles zu dumpf. Ich bin schon total entnervt.

    1. anwalt.org

      Hallo Marion,

      Sie haben die Möglichkeit ein Lärmprotokoll anzufertigen und dieses zusammen mit einer Ankündigung einer Mietminderung an den Vermieter übergeben. Die Minderung kann für den Zeitraum erfolgen, in dem der Mangel noch besteht oder die Maßnahmen durch den Vermieter noch nicht durchgeführt sind. Dieser kann den lauten Mieter durchaus auch abmahnen.
      Ist die Belästigung erheblich, können Sie auch die Polizei verständigen.

      Eventuell kann Ihnen auch eine Beratung bei einem Mieterverein weitere Möglichkeiten aufzeigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  16. Sunny

    Hallo,
    ich bin vor einigen Monaten in eine neue Wohnung gezogen. Einer der Nachbarn macht häufig sehr laute Musik, auch spät abends und sonntags.
    Ich habe dies bereits dem Vermieter mitgeteilt, aber dieser meint ich solle mit dem Mieter/Nachbarn selber reden, er könne da nichts tun. Oder die Polizei anrufen.
    Selber reden traue ich mich nicht, da diese Leute offenbar auch alkoholisiert sind und einen großen Hund haben. Ich bin eine junge Frau und wohne allein. Polizei finde ich übertrieben.
    Ich bin durch den Lärm aber sehr gestresst, bekomme Kopfschmerzen und kann nicht lernen.
    Ist der Vermieter verpflichtet mit den Leuten zu reden und kann ich, wenn er es nicht tut die Miete kürzen?

    1. anwalt.org

      Hallo Sunny,

      in der Regel muss ein Vermieter dafür sorgen, dass sich alle Mieter an die Hausordnung sowie die gesetzlichen Ruhezeiten halten. Bringt das Gespräche mit dem Vermiet kein Ergebnis, ist es ratsam ein Lärmprotokoll zu erstellen und ihm dieses mit dem Hinweis auf eine Mietminderung zukommen zu lassen. Ein dauerhafte Lärmbelästigung kann durchaus eine Minderung begründen. Sie sollten sich eventuell von einem Mieterverein beraten lassen. Dieser kann Sie bezüglich der Minderungsquote und des Schreibens beraten.

      Sie haben auch immer die Möglichkeit die Polizei zu rufen. Dies kann durchaus eine angemessene Maßnahme sein.

      Ihr Team von anwalt.org

  17. Kerstin

    Hallo,
    welchen Weg würden Sie empfehlen, wenn eine Mieterin ihrem Vermieter sich ständig wiederholende Verletzungen der Ruhezeiten und rücksichtsloses Verhalten durch den Obermieter angezeigt hat, der Obermieter jedoch kein Mieter sondern Eigentümer seiner Wohnung in einem Mietshaus ist? Eine Hausordnung besteht, doch der Obermieter ist uneinsichtig.
    Vielen Dank.
    MfG
    Kerstin

    1. anwalt.org

      Hallo Kerstin,

      in diesem Fall empfiehlt es sich, eine rechtliche Beratung bei einem Anwalt in Anspruch zu nehmen. Dieser kann unter Umständen eine Unterlassungsverfügung erwirken. Eventuell kann hier auch ein Mieterverein weitere Möglichkeiten aufzeigen.

      Ihr Team von anwalt.org

  18. Bettina S.

    Hallo ich habe eine wichtige Frage und zwar lebt eine Freundin von mir in einem Haus mit 2 Wohnungen diese sind beide Eigentumswohnungen. Sie besitzt eine Eigentumswohnung und ihr Dauer Lärmender uns höchst aggressiver Nachbar besitzt die andere Wohnung. Sie hat schon alles versucht um endlich in Ruhe leben zu können, aber nichts hat geholfen. Polizei, Ordnungsamt und die Stadt selbst könnten ihr nicht helfen das endlich Ruhe einkehrt im Haus. Jetzt würde ich gerne wissen was sie dagegen tun kann aus gesetzlicher Sicht um Ruhe zu bekommen. Mir gehen 2-3 Sachen nicht aus dem Kopf, wo ich gerne auch eine Antwort darauf hätte. Wenn man eine Eigentumswohnung käuflich erwirbt dann geht man einen Kaufvertrag oder? Wenn das so ist, dann verpflichtet man sich doch eigentlich als Eigentümer dazu die gleichen Ruhestörungs Gesetze ein zuhalten wie es für normale Mieter gilt oder irre ich mich da? Beide Wohnungen haben den gleichen Wert und sind auch beides Eigentum das müsste ja heißen das der Nachbar rein rechtlich gesehen sich genauso an die Ruhezeiten und alles andere halten muss. Ich habe denke und korrigieren sie mich wenn ich falsch liege, das es in diesem Fall keinen Unterschied macht ob Eigentum oder Gemietet. Mieter sind verpflichtet dazu sich an diese gesetzt zu halten und Eigentümer müssen doch auch die gleichen Gesetze befolgen wie Mieter auch. Oder liege ich da falsch mit meiner Vermutung? Gesetze müssen von jedem Bürger eingehalten werden und da kennt das Gesetz glaube ich keinen Unterschied ob Eigentum oder Gemietet. Vielleicht können sie uns diese Frage beantworten und uns damit einen Schritt weiter helfen.

    1. anwalt.org

      Hallo Bettina S.,

      in der Regel müssen sich alle an die gesetzlichen Ruhezeiten und Vorgaben bezüglich Lautstärken bzw. Lärm halten. Führen Gespräche oder das Rufen der Polizei nicht zum Erfolg, sollten Sie sich an einen Anwalt wenden. Es besteht unter Umständen die Möglichkeit, eine Unterlassung zu erwirken. Da wir Rechtsberatung anbieten können, ist eine Beurteilung des Sachverhalts durch uns nicht möglich.

      Ihr Team von anwalt.org

  19. Beate

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    1. Fall
    wir wissen nicht mehr weiter, wie wir uns verhalten sollen, seit fast 2 Jahren, wohnen wir in mit 20 Familien unter einem Dach. Nach ca 5 Tagen ging es los, bei einem Nachbar auf unterer Etage, der Tag und Nacht so laut den Fernseher an hatte, das man Ihn durch 3 Zimmer hörte. Mein Mann kontaktierte den Nachbar deswegen, ok kein Problem, sagte er. das ging dann einige Wochen gut. Dan fing es wieder an, Wir klebten eine nette, freundliche Karte an die Wohnungstüre der Nachbarn um Rücksichtnahmen. als der Nachbar nach Hause kam, den Breif sah, knallte er die Tür zwei mal richtig laut zu, dann klingelte er bei uns, hat du das geschrieben.Er sagte die Geräusche müssen wo anderst herkommen.Er hätte den Fernseher umgestellt. Als Sie 2 Wochen im Urlaub waren, war kein Fernsehgerät zu hören.Das Problem ist nicht gelöst, wir können nicht schlafen, wollen nicht das die Situation eskalliert.

    2. Fall
    Vor einem Jahr ist ein Mann, auf das gleiche Stockwerk gezogen, diese Wohnung grenzt nicht an unsere Wohnung. 2 Tage nachdem er eingezogen ist ging es auch los, da er Nachts zum Zeitungen austragen geht, hat er Montag bis Samstag ,die Nachtruhe erheblich gestört.Darauf hin habe ich Ihn 2 mal freundlich gebeten Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Zumal die rechts und links angrenzenden Wohnungen, von älteren Herrschaften bewohnt werden.Er machte gleich weiter. Darauf hin schrieb ich eine freundliche Karte, warf sie in den Briefkasten.Er beschwerte sich über mich bei der Hausverwaltung.Das erfuhr ich als ich die Lärmbelästigung der Hausverwaltung meldete.
    Lange rede kurzer Sinn, letzte Woche haben wir mitbekommen, wie die Hausverwaltung, bei einem Nachbarzum Gespräch war, und man hörte, wie die Nachbarn sagten, wir währen von anfang an gegen den Nachbar gewesen, und keiner im Haus außer uns hatte was gegen den Mann, und er hat noch nie,seit er hier wohnt Lärm gemacht.Diese Nachbarn stellen uns als lügner hin, wir sind nur noch enttäucht!!!! Die andere Nachbarin, sagt, sie steht zwischen den Stühlen.
    Wir haben bei der Hausverwaltung einen Termin vereinbart, um diese Probleme zu lösen,die Dame sagte, die Probleme sind gelöst, er war noch nie Laut. Wir wissen nicht warum die Menschen hier so reagieren, vermuten Ihnen der Lärmende Nachbar leid tut, weil er Mitten in der Nacht zum Zeitungaustragen muss.
    Wir haben ein Lermprotokoll geschrieben, aber das wird wohl eh nichts wert sein. Was können wir gegen diese Intriegen tun?

    1. anwalt.org

      Hallo Beate,

      Sie können bei einer starken Lärmbelästigung auch durchaus die Polizei verständigen. Da Sie mit der Hausverwaltung bereits in Kontakt sind, sollten Sie jedoch versuchen das zunächst auf diesem Wege zu klären. Eine dauerhafte Lärmbelästigung kann auch eine Mietminderung begründen. Lassen Sie sich hierzu am besten von einem Mieterverein beraten oder konsultieren Sie einen Anwalt.

      Da wir keine rechtliche Beratung anbieten, können wir in Bezug auf die Sachlage mit den anderen Mietern und deren Äußerungen keine Beurteilung abgeben. Auch hier könnten Mietverein oder Anwalt beratend zur Seite stehen.

      Ihr Team von anwalt.org

  20. Jan

    Hallo!

    ich bin Vermieter einer Studenten-WG, die wohl immer Mal abends laut feiern. Meinen (!) anderen Mieter stört das nicht (Geschäft). Allerdings sprechen die Nachbarn aus den anderen Häusern mich an, anstatt sich direkt an die Studenten zu wenden. Muss ich mich überhaupt darum kümmern, sprich: was sind meine Pflichten als Vermieter/Hauseigentümer den anliegenden Nachbarn gegenüber?

    Herzlichen Dank!

    1. anwalt.org

      Hallo Jan,

      ein Vermieter bzw. Eigentümer sollte sich zwar darum kümmern, dass in seinem Immobilien die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten werden, allerdings sind Sie in der Regel nicht gehalten, aufgrund von Beschwerden von Nachbarn, gegen Ihre Mieter vorzugehen, wenn in Ihrem Haus keine Beschwerden vorliegen. Sie können mit den Mietern sprechen und versuchen eine Lösung zu finden, die allen etwas bringt.

      Ihr Team von anwalt.org

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