Sie haben sich dazu entschlossen, Ihre bestehende Lebensversicherung zu kündigen und möchten nun wissen, was genau Ihnen dabei zusteht? Eine Kündigung ist immer gekoppelt mit einem Rückkaufswert. Welche Regelungen es in Deutschland für den Rückkauf einer Lebensversicherung gibt, erklärt Ihnen der nachfolgende Ratgeber.
Wichtige Informationen zum Rückkaufswert einer Lebensversicherung
Inhalt
Der Rückkaufswert: eine kurze Erklärung
Haben Sie sich einmal dazu entschlossen, Ihre Lebensversicherung zu kündigen, dann ist Ihnen sicherlich der Rückkaufswert ein Begriff. Kündigen Sie nämlich Ihre Lebensversicherung vor dem vereinbarten, automatischen Ablauf, bekommen Sie als Versicherungsnehmer vom Versicherer eine bestimmte Summe ausgezahlt – den Rückkaufswert.
Bereits bei der Unterzeichnung des Lebensversicherungsvertrags steht fest, dass eine gewisse Summe an Sie ausgezahlt wird, sollten Sie die Kündigung Ihrer Lebensversicherung einreichen. Das ist vertraglich festgehalten und somit durch beide Parteien bestätigt.
Ist bei einer Lebensversicherung der Rückkauf gesetzlich geregelt?
In Deutschland regelt das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) viele Faktoren bezüglich Lebensversicherungen. Zum Beispiel ist im § 169 zum Rückkaufswert folgendes festgelegt:
(1) Wird eine Versicherung, die Versicherungsschutz für ein Risiko bietet, bei dem der Eintritt der Verpflichtung des Versicherers gewiss ist, durch Kündigung des Versicherungsnehmers oder durch Rücktritt oder Anfechtung des Versicherers aufgehoben, hat der Versicherer den Rückkaufswert zu zahlen.
(2) Der Rückkaufswert ist nur insoweit zu zahlen, als dieser die Leistung bei einem Versicherungsfall zum Zeitpunkt der Kündigung nicht übersteigt. Der danach nicht gezahlte Teil des Rückkaufswertes ist für eine prämienfreie Versicherung zu verwenden. Im Fall des Rücktrittes oder der Anfechtung ist der volle Rückkaufswert zu zahlen.
[…]
(7) Der Versicherer hat dem Versicherungsnehmer zusätzlich zu dem nach den Absätzen 3 bis 6 berechneten Betrag die diesem bereits zugeteilten Überschussanteile, soweit sie nicht bereits in dem Betrag nach den Absätzen 3 bis 6 enthalten sind, sowie den nach den jeweiligen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für den Fall der Kündigung vorgesehenen Schlussüberschussanteil zu zahlen; § 153 Abs. 3 Satz 2 bleibt unberührt.
Diesem Paragraphen zu Folge steht dem Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung in der Regel ein Rückkaufswert bei einer Kündigung zu. Hierin ist außerdem vermerkt, dass dem Versicherten seine Überschussanteile und der Schlussüberschussanteil vom Versicherer gezahlt werden muss.
Vertragliche Regelungen zum Rückkaufswert
In einigen Fällen kann es auch dazu kommen, dass die Möglichkeit auf einen Rückkauf nur dann besteht, wenn dies im Vertrag vereinbart wurde. Bei Lebensversicherungen ist der Rückkauf in der Regel immer vertraglich festgehalten. Hierbei sollten Sie jedoch beachten, dass der Rückkaufswert durch hohe Gebühren sehr niedrig angesetzt sein kann. Das kommt häufig vor, wenn eine Lebensversicherung nach relativ kurzer Zeit wieder gekündigt wurde.
Bei einigen Arten von Lebensversicherungen ist der Rückkauf allerdings gänzlich ausgeschlossen. Darunter zählen beispielsweise bestimmte Ausführungen von Rentenversicherungen. Auch bei der Risikolebensversicherung steht Ihnen kein Rückkaufswert zu. Ist bei einer Kündigung Ihrer persönlichen Lebensversicherung kein Rückkaufswert zugesichert und Sie kündigen dennoch vorzeitig, dann kann die Versicherung zumindest so eingestellt werden, dass Sie keine Beiträge mehr zahlen müssen.
Den Rückkaufswert Ihrer Lebensversicherung berechnen: Geht das?
Ist es möglich, dass Sie den Rückkaufswert selbst berechnen? Generell sind Berechnungen dieser Art sehr schwierig zu realisieren für den Laien. Im Allgemeinen gilt aber: Kündigen Sie Ihre Lebensversicherung sehr früh, dann müssen Sie mit weitaus weniger Geld rechnen, als wenn Sie schon lange in die Versicherung eingezahlt haben und diese erst in den späteren Jahren kündigen. Würde die Höhe des Rückkaufswertes die Summe der Leistung übersteigen, die Sie beim Eintreten des Versicherungsfalls erhalten würden, dann wird nur die Höhe dieser Versicherungsleistung ausgezahlt. Das restliche Geld wird in einer neuen Versicherung angelegt, die beitragsfrei läuft.
Wie hoch speziell bei Ihrer Lebensversicherung der Rückkaufswert ist, kann pauschal nicht gesagt werden, weil dies von vielen Faktoren abhängt. Der Rückkaufswert ist in seiner Berechnung komplex und ist laut § 169, Abs. 3 VVG
[…] das nach anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik mit den Rechnungsgrundlagen der Prämienkalkulation zum Schluss der laufenden Versicherungsperiode berechnete Deckungskapital der Versicherung.
Hinzu kommt, dass unterschiedliche Banken auch verschieden hohe Gebühren und Abschlusskosten haben, mit denen Sie rechnen müssen. Diese Gebühren werden automatisch vom Rückkaufswert abgezogen. In der Regel ist es aber so, wenn Sie vorzeitig kündigen, dass der Rückkaufswert mit Abzug aller Gebühren wesentlich geringer ist, als die Summe, die Sie bereits in Ihre Versicherung eingezahlt haben. In den meisten Fällen ist daher eine Kündigung der Lebensversicherung nicht empfehlenswert.
Des Weiteren sollte solch ein Schritt nicht übereilt getätigt werden. Bestenfalls sollten Sie einen Experten zu Rate ziehen. Dieser kann Ihnen durch sein Know-How mit der Berechnung Ihres Rückkaufswertes helfen. Das ist vor allem wichtig, damit Sie die Angaben Ihres Versicherers überprüfen können, um Fehler zu umgehen.
Was ist alternativ zum Rückkauf möglich?
Ein Rückkauf, entstanden durch die Kündigung Ihrer Lebensversicherung, ist in vielen Fällen nicht die beste Lösung. Möchten Sie Ihre Versicherung definitiv nicht mehr fortführen, dann besteht auch die Möglichkeit, dass Sie Ihre Lebensversicherung verkaufen. Eine weitere Möglichkeit wäre, dass Sie Ihre Versicherung beleihen. Dies ist vorwiegend dann empfehlenswert, wenn Sie kurzfristig Geld benötigen, aber wissen, dass Sie in nicht allzu ferner Zukunft das dafür aufgenommene Darlehen zurückzahlen können. In diesem Fall fungiert Ihre Lebensversicherung als die Sicherheit Ihres Darlehens.
Weiterhin können Sie mit Ihrem Versicherer auch abklären, dass Sie eine Zeit lang oder für immer keine Beiträge mehr einzahlen. Somit wird Ihre Versicherung auf den Status „prämienfrei“ gestellt. Nicht außer Acht lassen sollten Sie hierbei allerdings, dass mit der Beitragsfreistellung Ihrer Lebensversicherung auch Ihre möglichen Leistungen sinken. Die genauen Konditionen, die sich daraus für Sie ergeben – auch bezüglich Ihres Rückkaufswertes – sollten Sie in Ruhe mit Ihrer Versicherungsgesellschaft besprechen oder gegebenenfalls dem Vertrag entnehmen.
Der Rückkaufswert bei Widerruf
Der § 152 VVG zum Widerruf des Versicherungsnehmers setzt ganz klar fest, dass derjenige, der die Versicherung abschließt, auch ein Widerrufsrecht besitzt. Von diesem kann 30 Tage lang ab Vertragsschluss Gebrauch gemacht werden. In diesem Fall bekommen Sie als Versicherungsnehmer den Rückkaufswert inklusive der Überschussanteile ausgezahlt. Der Wortlaut im Gesetz lautet wie folgt:
(1) Abweichend von § 8 Abs. 1 Satz 1 beträgt die Widerrufsfrist 30 Tage.
(2) Der Versicherer hat abweichend von § 9 Satz 1 auch den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile nach § 169 zu zahlen. Im Fall des § 9 Satz 2 hat der Versicherer den Rückkaufswert einschließlich der Überschussanteile oder, wenn dies für den Versicherungsnehmer günstiger ist, die für das erste Jahr gezahlten Prämien zu erstatten.[…]