Bußgeldkatalog: Rote Ampel überfahren
Bußgeldrechner: Rotlichtverstoß begangen?
FAQ: Rotlichtverstöße
Unabhängig davon, ob Sie aus Versehen oder absichtlich bei Rot über die Ampel gefahren sind, spielt es stets eine Rolle in Bezug auf die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog, wie lange die Ampel bereits rot war. Ein einfacher Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde) wird schließlich weniger hart geahndet wie ein qualifizierter (mehrere Sekunden). Allgemein können zwischen 90 und 360 Euro auf Sie zukommen. Zusätzlich drohen ein bis zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot. Einen Überblick über die möglichen Sanktionen verschafft Ihnen diese Tabelle.
Ist eine rote Ampel mit einem Blitzer ausgestattet, lösen zwei Kameras aus, sobald sie überfahren wird: Die erste beim Überfahren der Haltelinie und die zweite beim Einfahren in den Gefahrenbereich der Kreuzung. So kann nicht nur festgestellt werden, ob ein Rotlicht- oder ein Haltelinienverstoß stattfand, sondern auch, wie lange die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens bereits auf Rot stand.
Sie sind über Rot gefahren? In der Probezeit gilt dies als A-Verstoß. Neben den Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog müssen Fahranfänger zusätzlich mit einer Probezeitverlängerung von zwei auf insgesamt vier Jahre sowie der Anordnung eines Aufbauseminars rechnen.
Weitere Ratgeber rund um Rotlichtverstöße
Video: Das Wichtigste zum Rotlichtverstoß
Über eine rote Ampel fahren: Das hat Konsequenzen
Inhalt
Im heutigen Straßenverkehr sind Ampeln nicht mehr wegzudenken. Vor allem an großen und unübersichtlichen Kreuzungen sind sie sehr hilfreich, um den Verkehr zu regulieren. Damit verbessern sie gleichzeitig die Verkehrssicherheit.
Durch einfache Lichtsignale können schwere Unfälle verhindert werden – sofern sich alle Teilnehmer am Straßenverkehr auch an die entsprechenden Regeln einer Ampelkreuzung halten.
Immer wieder gibt es Fahrer, die genau das nicht tun und eine rote Ampel überfahren. Welche Strafe in einem solchen Fall droht und welche Konsequenzen ein Rotlichtverstoß in der Probezeit nach sich ziehen kann, erklären wir in diesem Ratgeber.
Rotlichtverstoß vs. Haltelinienverstoß
Rotlichtverstöße sind nicht ohne Grund sehr gefährlich: Ein Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern ist quasi vorprogrammiert, wenn Sie als Kraftfahrer über Rot fahren. Selbst wenn Sie noch früh genug zum Stehen kommen und einen Zusammenstoß vermeiden können, haben Sie dennoch eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer herbeigeführt. Daher ist es nicht gerade verwunderlich, dass das Fahren über eine rote Ampel eine hohe Strafe nach sich zieht.
Es muss allerdings differenziert werden, ob Sie tatsächlich die rote Ampel überfahren haben oder lediglich die Haltelinie. Maßgeblich ist dabei demzufolge das Einfahren in den entsprechenden Gefahrenbereich. Wer davor noch zum Halten kommt, hat zumeist nur mit den Folgen eines Haltelinienverstoßes zu rechnen. Ein solcher ist in der Regel mit einem Verwarnungsgeld von 10 Euro erledigt. Bei einem Rotlichtverstoß fallen die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog weitaus strenger aus.
Über Rot fahren: Die Strafe hängt von der Art des Verstoßes ab
Hat Sie eine rote Ampel geblitzt, zieht dies nicht zwingend immer dieselbe Strafe nach sich. Schließlich richten sich die Konsequenzen stets danach, welche Art von Rotlichtverstoß vorlag und wer diesen begangen hat. Fußgänger haben beispielsweise ein wesentlich niedrigeres Bußgeld zu erwarten als Autofahrer. Im Folgenden können Sie nachlesen, zwischen welchen Arten von Rotlichtverstößen unterschieden wird und was bei welchem Verstoß auf Sie zukommen kann, wenn Sie eine Ampel bei Rot überfahren haben:
- Einfacher Rotlichtverstoß: Wird Ihnen vorgeworfen, einen einfachen Rotlichtverstoß begangen zu haben, zeigte die Ampel zum Zeitpunkt des Überfahrens erst seit weniger als 1 Sekunde Rot. Wer zu diesem Zeitpunkt über Rot gefahren ist und geblitzt wurde, muss mit einem Bußgeld von 90 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen. Wenn Sie hingegen eine rote Ampel überfahren haben und dabei andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder sogar einen Unfall verschuldet haben, fallen die Sanktionen wesentlich strenger aus: Zwischen 200 und 240 Euro sind dann möglich. Hinzu kommen außerdem zwei Punkte in Flensburg und ein Monat Fahrverbot.
- Qualifizierter Rotlichtverstoß: Wenn Sie bei Rot über die Ampel fahren, obwohl diese bereits seit mehreren Sekunden rot war, leisten Sie sich einen qualifizierten Rotlichtverstoß. Die Konsequenzen sind dann wesentlich gravierender. So spielt es zum Beispiel keine Rolle, ob Sie jemanden dabei gefährdet haben oder ob es zu einer Sachbeschädigung bzw. zu einem Unfall kam: Zwei Punkte in Flensburg sowie ein einmonatiges Fahrverbot sind Ihnen sicher. Zusätzlich müssen Sie sich auf ein Bußgeld zwischen 200 und 360 Euro einstellen.
Daraus ergibt sich: Je länger die Lichtzeichenanlage bereits Rot zeigte, als sie überfahren wurde, desto strenger fallen die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog aus. Dies ist unter anderem in einem höheren Gefahrenpotenzial begründet: Sprang die Ampel gerade erst um, als Sie bei Rot geblitzt wurden, besteht schließlich zumindest die Möglichkeit, dass Sie es noch unbeschadet über die Kreuzung schaffen. Wenn Sie eine rote Ampel überfahren, die hingegen schon weitaus länger auf Rot stand, ist das Unfallrisiko enorm hoch und Sie bringen nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer in große Gefahr.
Droht ein höheres Bußgeld, wenn die rote Ampel mit dem Lkw überfahren wurde?
Wurden Sie bei roter Ampel geblitzt und waren mit einem Pkw unterwegs, müssen Sie sich auf die oben beschriebenen Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog einstellen.
Anhand eines „Blitzerfotos“, welches der Ampelblitzer anfertigt und auf dem sowohl der Fahrer als auch das Kennzeichen seines Fahrzeugs zu erkennen sind, kann der Verstoß bewiesen werden. Ein Bußgeldverfahren wird daraufhin eingeleitet.
Haften für den Verstoß muss im deutschen Verkehrsrecht stets der Fahrer, auch wenn dieser nicht gleichzeitig der Fahrzeughalter ist. Während eines Verfahrens soll ermittelt werden, wer das Kfz tatsächlich zum Tatzeitpunkt gesteuert hat. Im Übrigen macht es in Bezug auf Bußgeld, Punkte und Fahrverbot keinen Unterschied, ob Sie mit einem Pkw oder einem Lkw unterwegs waren, als die rote Ampel überfahren wurde: Die Sanktionen sind in beiden Fällen dieselben.
Rote Ampel als Fahrradfahrer überfahren und geblitzt worden
Gerade für Fahrradfahrer kann ein Unfall aufgrund eines Rotlichtverstoßes schlimme Folgen haben. Schließlich können sie sich nicht wie Pkw-Fahrer auf die „Knautschzone“ ihres Fahrzeugs verlassen, die zumindest ein gewisses Maß an Schutz bietet. Fahrer eines nichtmotorisierten Zweirads bekommen die Auswirkungen eines Zusammenpralls dementsprechend am eigenen Leib zu spüren und tragen daher weitaus schwerwiegendere Verletzungen davon.
Begehen Sie mit dem Fahrrad einen Rotlichtverstoß, fällt das Bußgeld zwar geringer aus als es mit einem Kfz der Fall gewesen wäre, teuer wird es allerdings dennoch:
- Überfahren Sie mit dem Rad eine rote Ampel, drohen ein Bußgeld von 60 Euro sowie ein Punkt in Flensburg.
- Kam es dabei zu einer Gefährdung oder einem Verkehrsunfall, werden 100 bzw. 120 Euro und ein Punkt fällig.
- Stand die Lichtzeichenanlage bereits seit mehreren Sekunden auf Rot, müssen Radfahrer 100 Euro und einen Punkt befürchten.
- Sollten Sie in diesem Fall jemanden gefährdet oder einen Unfall verschuldet haben, müssen Sie 160 bzw. 180 Euro zahlen. Auch hier landet ein Punkt auf dem Flensburger Konto.
Daraus wird deutlich: Auch mit dem Rad wirkt es sich auf die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog aus, ob es sich um einen einfachen Rotlichtverstoß (unter 1 Sekunde) oder einen qualifizierten (mehrere Sekunden) handelte. Wenn Sie mit dem Fahrrad eine rote Ampel überfahren, ohne einen Blitzer wahrgenommen zu haben, sollten Sie sich überdies nicht direkt in Sicherheit wiegen. Schließlich besteht auch die Option, dass Polizisten oder befugte Ordnungsbeamte die Ampel manuell überwacht haben und Ihren Verstoß so dennoch ahnden können. Dafür werden Sie sie jedoch normalerweise im Anschluss an die Regelmissachtung sofort aus dem Verkehr winken.
Rotlichtverstoß als Fußgänger begangen?
Wenn Sie als Fußgänger bei bei Rot über die Ampel laufen, wird nicht zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Rotlichtverstoß unterschieden. Es spielt demzufolge in Bezug auf die drohenden Sanktionen für diesen Verstoß keine Rolle, wie lange die Lichtzeichenanlage bereits Rot zeigte. Stattdessen sind lediglich zwei Szenarien denkbar:
- Der Fußgänger überquert die Ampel bei Rot. Dies hat ein Verwarnungsgeld von fünf Euro zur Folge.
- Der zu Fuß Gehende geht bei Rot über die Ampel und verursacht dadurch einen Unfall. Hier müssen im Regelfall zehn Euro gezahlt werden.
Da die Sanktionen für einen Rotlichtverstoß als Fußgänger sehr gering ausfallen und Kontrollen durch die Polizei zudem recht selten stattfinden, ist es keine Seltenheit, dass zu Fuß Gehende trotz roter Ampel die Straße überqueren. Vor allem aufgrund ihrer Vorbildfunktion gegenüber Kindern, aber auch, um Unfälle zu vermeiden, sollten Sie jedoch warten, bis die Ampel auf Grün springt, bevor Sie die Kreuzung überqueren.
Rote Ampel überfahren in der Probezeit: Was droht?
Fahranfänger müssen neben den regulären Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog mit zusätzlichen Maßnahmen rechnen, wenn sie eine rote Ampel in der Probezeit überfahren. Während dieser Bewährungsphase werden Zuwiderhandlungen im Verkehr in zwei Kategorien unterteilt: A-Verstöße (schwerwiegende Regelmissachtungen) und B-Verstöße (weniger schwerwiegende Regelmissachtungen). Das Überfahren einer roten Ampel wird in der Probezeit als A-Verstoß gewertet. Ein solcher hat diese Folgen:
- Die Probezeit wird von zwei auf insgesamt vier Jahre verlängert.
- Es wird die Teilnahme an einem Aufbauseminar angeordnet.
Nimmt ein Verkehrssünder trotz Aufforderung nicht an einem Aufbauseminar teil, droht ihm der Führerscheinentzug. Seine Fahrerlaubnis erhält er erst dann wieder zurück, wenn er den Nachweis der Teilnahme an diesem Seminar bei der zuständigen Führerscheinstelle eingereicht hat.
Bei Rot über die Ampel und geblitzt: Sonderfall grüner Blechpfeil
Dass eine rote Ampel weder überfahren noch zu Fuß überquert werden sollte, lernen bereits Kinder im jungen Alter während der Verkehrserziehung. Welcher Sonderfall tritt aber nun ein, wenn eine rote Ampel mit einem grünen Blechpfeil kombiniert ist? Treten hier andere Regeln in Kraft?
An dieser Ampel löst kein Blitzer so schnell aus, denn selbst wenn hier die Ampel auf Rot steht, darf der betreffende Autofahrer trotzdem nach rechts abbiegen. Diese Vorschrift gilt natürlich nur, wenn der Verkehr es zulässt.
Sie sollten an einer roten Ampel mit grünem Blechpfeil wie folgt agieren:
- Halten Sie wie gewohnt an der Haltelinie, auch wenn Sie bereits sehen, dass der Verkehr das Abbiegen zulässt.
- Die rote Ampel ist in diesem Fall wie ein Stoppschild zu behandeln. Das Halten ist also Pflicht!
- Sollte dann kein Fahrzeug Ihren Weg kreuzen, dürfen Sie bedenkenlos abbiegen.
Wichtig ist hierbei, dass Sie nicht zwingend die rote Ampel überfahren müssen, wenn ein Blechpfeil vorhanden ist. Fühlen Sie sich nicht sicher genug oder ist die Verkehrslage nicht gut einzusehen, können Sie auch warten, bis die Ampel auf Grün schaltet. Keine Sorge, ein Bußgeldbescheid wird Ihnen nicht drohen, wenn Sie an einer Ampel mit grünem Bleichpfeil nicht abbiegen.
Methoden der Ampelüberwachung
Ampeln können auf unterschiedliche Art und Weise überwacht werden. Zum einen kann ein stationärer Blitzer an der Lichtzeichenanlage angebracht sein, was vor allem an Unfallschwerpunkten eine gängige Überwachungsmaßnahme ist, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Handelt es sich um eine moderne Blitzerampel, kann sie zum Teil auch mit einem Geschwindigkeitsmessgerät gekoppelt sein, sodass nicht nur Rotlicht-, sondern ebenfalls Tempoverstöße festgestellt werden können.
Dazu fertigt der Ampelblitzer ein Beweisfoto vom Fahrer und vom Kennzeichen des Autos an. Das geht dann an die zuständige Behörde, die ein Bußgeldverfahren einleitet. Zum anderen kann aber auch eine mobile Rotlichtüberwachung stattfinden. Allerdings wird diese ohne einen Blitzer, der die rote Ampel ziert, durchgeführt. Hier wird vor allem die Polizei eingesetzt, um gezielt zu beobachten, ob eine rote Ampel überfahren wurde.
Wird ein Kraftfahrer dabei ertappt, stellen ihn die Beamten direkt im Anschluss. Manchmal gibt es aus diesem Grund auch spezielle Videoüberwachungskameras, die diese Arbeit übernehmen sollen. Dabei filmt eine Kamera die Ampel selbst und eine andere die Verkehrsteilnehmer, die diese Ampel überqueren. So können Rotlichtverstöße festgestellt, bewiesen und verfolgt werden. Für diese Art der Überwachungsmaßnahmen wird weitaus weniger Personal benötigt.
Rote Ampel überfahren: Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einlegen?
Haben Sie eine rote Ampel überfahren und wurden geblitzt, dann erwartet Sie im Regelfall ein Bußgeldverfahren. Sind Sie aber davon überzeugt, dass Sie den Ihnen vorgeworfenen Verstoß nicht begangen haben, kann es hilfreich sein, einen Anwalt für Verkehrsrecht zu konsultieren.
Unter Umständen hat die rote Ampel Sie nur geblitzt, weil sie falsch aufgebaut, nicht korrekt eingestellt oder einfach defekt war.
Auch wenn Ihnen ein Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, Sie aber Ihrer Meinung nach nur einen Haltelinienverstoß begangen haben, kann sich ein Einspruch lohnen. Ein Anwalt kann die Erfolgschancen in Ihrem individuellen Fall einschätzen und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen besprechen.