Richtgeschwindigkeit in Deutschland: Empfehlung statt Tempolimit?

Welche Richtgeschwindigkeit gilt für Pkw und Motorräder auf Autobahnen? Die Antwort finden Sie in diesem Ratgeber.
Welche Richtgeschwindigkeit gilt für Pkw und Motorräder auf Autobahnen? Die Antwort finden Sie in diesem Ratgeber.

FAQ: Richtgeschwindigkeit

Was ist unter Richtgeschwindigkeit zu verstehen?

Bei der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h handelt es sich um eine Empfehlung des Gesetzgebers für Autobahnen und autobahnähnliche Straßen, auf denen keine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit vorgesehen ist.

Für welche Kraftfahrzeuge gilt auf Autobahnen die Richtgeschwindigkeit?

Empfohlen wird diese für alle Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 t. Für schwerere Fahrzeuge schreibt die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Tempolimits vor, weshalb die die Richtgeschwindigkeit nicht für Lkw oder Busse gilt.

Was bedeutet die überschrittene Richtgeschwindigkeit bei einem Unfall?

Bei einem Unfall kann die Missachtung der Richtgeschwindigkeit haftungsrechtliche Konsequenzen haben. Welche Kriterien dabei eine Rolle spielen, lesen Sie hier.

Freie Fahrt auf der Autobahn?

Müssen Autofahrer mit Sanktionen rechnen, wenn sie die Autobahnrichtgeschwindigkeit überschreiten?
Müssen Autofahrer mit Sanktionen rechnen, wenn sie die Autobahnrichtgeschwindigkeit überschreiten?

Die deutsche Autobahn erfreut sich international großer Bekanntheit, gilt sie doch als Straße ohne Tempolimit, auf welcher lediglich eine Richtgeschwindigkeit empfohlen wird. Das es sich dabei eher um einen übertriebenen Mythos als um die Realität handelt, weiß jeder, der die Autobahn nutzt. Denn die Streckenabschnitte ohne eine Geschwindigkeitsbeschränkung sind zum einen relativ rar und zum anderen gilt es auch dort die gesetzlichen Vorgaben zu beachten. 


Doch was heißt „Richtgeschwindigkeit“ konkret? Handelt es sich dabei um eine verpflichtende Vorgabe, nach der sich alle Verkehrsteilnehmer richten müssen? Für welche Fahrzeuge ist sie vorgesehen? Wird die Richtgeschwindigkeit durch ein Schild angeordnet? Können Sanktionen drohen, wenn Sie sich nicht an die Richtgeschwindigkeit halten? Und hat eine Missachtung Auswirkungen auf die Schadensregulierung bei einem Unfall? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Tempo 130 – Als Richtgeschwindigkeit lediglich eine Empfehlung?

Wie schnell Kraftfahrzeuge in Deutschland je nach Ortslage und Fahrzeugtyp unterwegs sein dürfen, ergibt sich vor allem aus § 3 StVO. Allerdings gelten die dort aufgeführten allgemein zulässigen Höchstgeschwindigkeiten für Kfz mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 t ausdrücklich nicht für Autobahnen und autobahnähnliche Straßen. Demnach gibt es dort für die entsprechenden Fahrzeuge kein Tempolimit.

Es gibt aber noch einen weiteren Gesetzestext, der sich mit dem Tempo auf der Autobahn befasst. So heißt es in der Autobahn-Richtgeschwindigkeitsverordnung unter § 1 wie folgt:

Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen

1. auf Autobahnen (Zeichen 330.1),

2. außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und

3. außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben,

nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) bestehen.

Doch was hat es nun mit dieser Richtgeschwindigkeit für die deutsche Autobahn sowie ähnliche Straßen auf sich? Wie aus dem Auszug bereits hervorgeht, handelt es sich hierbei um eine Empfehlung des Gesetzgebers. Autofahrer sind also nicht dazu verpflichtet, sich an diese Vorgabe zu halten.

Übrigens! Nicht nur auf der Autobahn gilt die Richtgeschwindigkeit. Verfügen Landstraße, Bundesstraße oder Kraftfahrstraße über einen autobahnähnlichen Aufbau, kann auch dort das Tempolimit für Pkw entfallen.

Einschränkungen bei der Richtgeschwindigkeit

Auch wenn der Gesetzgeber kein allgemeines Tempolimit vorsieht, gilt die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn für Pkw nicht immer. So beschränken unter anderen Verkehrszeichen die Geschwindigkeit auf bestimmten Streckenabschnitten.

Darüber hinaus können ein nicht vorhandenes Tempolimit bzw. die Richtgeschwindigkeit auch durch andere Vorschriften und Regeln beeinflusst werden. So heißt es unter § 3 Abs. 1 StVO:

Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen.

Zudem spielt bei einer nebel-, schneefall- oder regenbedingten Sichtweite von weniger als 50 m gemäß § 3 Abs. 1 Satz 3 StVO die Richtgeschwindigkeit keine Rolle mehr, denn in diesem Fall gilt unabhängig von Ortslage und Fahrzeugtyp eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von maximal 50 km/h.

Zeigt ein Verkehrsschild, wann die Richtgeschwindigkeit gilt?

Um den Schilderwald in Deutschland etwas zu lichten, wurden im Zuge der Verordnung zur Neufassung der Straßenverkehrs-Ordnung 2013 einige unnötige Verkehrszeichen gestrichen. Darunter auch das Schild für die Richtgeschwindigkeit, schließlich ergeben sich aus der Autobahn-Richtgeschwindigkeitsverordnung alle wichtigen Vorgaben.

Allerdings können Sie mancherorts noch immer die quadratischen, blauen Verkehrszeichen zur Richtgeschwindigkeit (VZ 380) vorfinden, denn für bereits aufgestellte Schilder gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Oktober 2022.

Darüber hinaus wird die Richtgeschwindigkeit auf dem VZ 393 ausgeschildert. Hierbei handelt es sich um Informationstafeln an Grenzübergängen, die ausländischen Autofahrer auf die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten innerorts und außerorts hinweisen.

VZ 380: Richtgeschwindigkeit
VZ 380: Richtgeschwindigkeit
VZ 393: Informationstafel an Grenzübergangsstellen
VZ 393: Informationstafel an Grenzübergangsstellen

Richtgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen missachtet: Drohen Sanktionen?

Wer die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, begeht üblicherweise keine Ordnungswidrigkeit.
Wer die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h überschreitet, begeht üblicherweise keine Ordnungswidrigkeit.

Überschreiten Sie mit einem Pkw die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn in Deutschland, stellt dies, solange keine anderweitigen Beschränkungen gelten, keine Ordnungswidrigkeit dar. Eine Sanktion für einen Tempoverstoß gemäß Bußgeldkatalog müssen Sie daher nicht befürchten.

Dies gilt allerdings nur solange, wie die Geschwindigkeit auch den vorherrschenden Umständen entspricht. Bei schlechter Sicht, Glätte oder Nässe kann nämlich auch die Richtgeschwindigkeit außerorts nicht mehr angemessen. Welche Sanktionen Ihnen in diesem Fall drohen können, verrät die nachfolgende Bußgeldtabelle:

VerstoßBuß­geld in EuroPunk­teFahr­ver­botLohnt ein Einspruch?
Bei schlech­ten Sicht- und Wetter­ver­hält­nissen mit nicht an­ge­pass­ter Ge­schwin­dig­keit ge­fahren1001Hier prüfen **
… mit Gefähr­dung1201Hier prüfen **
… mit Unfall­folge1451Hier prüfen **
Bei einer Sicht­weite von weni­ger als 50 m durch Nebel, Schnee­fall oder Re­gen außerorts schnel­ler als 50 km/h gefah­ren
... bis 20 km/h801Hier prüfen **
... von 21 bis 25 km/h1001Hier prüfen **
… von 26 bis 30 km/h1501Hier prüfen **
… von 31 - 40 km/h2001Hier prüfen **
… von 41 - 50 km/h32021 MonatHier prüfen **
… von 51 - 60 km/h48021 MonatHier prüfen **
… von 61 - 70 km/h60022 MonateHier prüfen **
… über 70 km/h70023 MonateHier prüfen **

Sie fahren mit Richtgeschwindigkeit oder schneller auf der Autobahn und sind in einen Unfall verwickelt? Ob Sie in diesem Fall mit Konsequenzen rechnen müssen, hängt grundsätzlich von den individuellen Umständen ab.

Hätte der Unfall durch die Einhaltung der Richtgeschwindigkeit vermieden werden können, müssen Autofahrer gemäß einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs von 17. März 1992 (Az.: VI ZR 62/9) mit einer Mitschuld rechnen. So entschied zum Beispiel das OLG Hamm in seinem Urteil vom 25. November 2010 (Az.: I-6 U71/10), dass bei einer Überschreitung der Richtgeschwindigkeit (160 km/h statt 130 km/h) eine Mithaftung von 20 Prozent angemessen ist.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

Bildnachweise

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