Wie ist die Residenzpflicht im Asylgesetz geregelt?

Was bedeutet die Residenzpflicht für Flüchtlinge?
Was bedeutet die Residenzpflicht für Flüchtlinge?

Die Flüchtlingskrise in Deutschland ab 2015 löste diverse Debatten aus, in denen Rechte und Pflichten von Flüchtlingen neu diskutiert wurden, wobei von Residenzpflicht und Wohnsitzauflage am meisten die Rede war. Beantragt eine Person Asyl, gilt die Residenzpflicht.

Doch was ist die Residenzpflicht, wenn Asyl beantragt wird?

FAQ: Residenzpflicht

Was bedeutet Residenzpflicht?

Gemäß Asylrecht bedeutet die Residenzpflicht, dass sich der Betroffene in einem bestimmten Gebiet des Landes aufhalten muss.

Für wen gilt eine Residenzpflicht?

In aller Regel gilt eine solche nur für die ersten drei Monate, wenn der Betroffene Asyl beantragt. Hier lesen Sie, wann die Residenzpflicht verlängert werden kann.

Was ist eine Residenzpflicht gemäß § 61 AufenthG?

Die Residenzpflicht ist laut Definition im Asylrecht die Pflicht, sich räumlich in einem bestimmten Gebiet des Landes aufzuhalten. Personen mit der Aufenthaltsgestattung haben eine räumliche Beschränkung, welche in der Regel der Bezirk der zuletzt zuständigen Ausländerbehörde im Inland ist, wohin sie sich unverzüglich nach ihrer Einreise zu begeben haben.

Von der räumlichen Beschränkung kann abgewichen werden, wenn der Ausländer eine Ausbildungsstätte, eine Hochschule, eine Arbeitsstelle oder eine Schule besucht. Die Residenzpflicht gilt für Flüchtlinge, die in Deutschland Asyl suchen, deren Asylantrag aber noch nicht fertig bearbeitet wurde – sprich Asylbewerber – und für Geduldete.

Im Jahr 1982 wurde die Residenzpflicht für Asylbewerber geschaffen und ist im § 56 Asylgesetz verankert. Die Residenzpflicht steht aber im Widerspruch zum Grundsatz der Freizügigkeit gemäß Artikel 26 des Genfer Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge von 1951, in dem das Recht auf Freizügigkeit garantiert ist. Die Residenzpflicht unterstützt das Integrationsgesetz, da das Eingliedern in die Gesellschaft erschwert wird, wenn zu viele Flüchtlinge in Ballungsräume ziehen.

Die Residenzpflicht für Asylbewerber und Geduldete gibt es innerhalb der Europäischen Union nur in Deutschland. Sie ist seit dem 01. Januar 2015 grundsätzlich auf drei Monate begrenzt. Ab dem 01. Juli 2013 wurde die Residenzpflicht in allen Ländern außer Bayern und Sachsen auf das Landesgebiet ausgedehnt.

Wie ist die Residenzpflicht in Deutschland geregelt?
Wie ist die Residenzpflicht in Deutschland geregelt?

Während der Flüchtlingskrise in Europa ab 2015 stand die Residenzpflicht für anerkannte Flüchtlinge häufig zur Debatte.

Demnach sollte eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge eingeführt werden. Der Unterschied zwischen der Wohnsitzauflage und der Residenzpflicht besteht darin, dass die Wohnsitzauflage Asylbewerber und Geduldete verpflichtet, in einem bestimmten Wohnort zu wohnen, während die Residenzpflicht diese verpflichtet, sich in einem bestimmten Bereich der Ausländerbehörde aufzuhalten.

Zum 6. August 2016 führte das Integrationsgesetz den § 12a AufenthG neu ein, welcher eine Wohnsitzauflage für anerkannte Flüchtlinge festlegt. Der Grund hierfür ist, dass bestimmte Politiker sowie die Bundesagentur für Arbeit befürchten, dass anerkannte Flüchtlinge nach der Anerkennung in die Großstädte ziehen.

Seit dem 29. Juli 2017 können einzelne Länder Asylsuchende verpflichten, bis zur Asylantragsentscheidung des BAMF für bis zu 24 Monate in der zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen.

Viele Betroffene haben sich in Form von Protesten dafür eingesetzt, dass die Residenzpflicht für Asylbewerber abgeschafft wird. Zwei Mitglieder von Flüchtlingsselbstorganisationen haben sogar vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen das Gesetz geklagt, jedoch wurde die Klage am 20. November 2007 für unzulässig erklärt.

Verletzen Flüchtlinge die Residenzpflicht, droht ein Bußgeld von 2.500 Euro. Beim zweiten Verstoß kann sogar eine einjährige Haftstrafe verhängt werden.

Wann kann die Residenzpflicht verhängt werden?

Wird eine räumliche Beschränkung verhängt, wenn Asyl beantragt wird, so gilt diese nur für die ersten drei Monate. Die Residenzpflicht kann nach drei Monaten nur unter folgenden Umständen verhängt werden:

  • Wenn Sie wegen einer Straftat verurteilt wurden.
  • Wenn Sie gegen das Betäubungsmittelgesetz verstoßen haben.
  • Wenn aufenthaltsbeendende Maßnahmen bevorstehen.

Wollen Sie den Ihnen zugewiesenen Aufenthaltsbezirk verlassen, obwohl bei Ihnen nach drei Monaten immer noch eine Residenzpflicht besteht, müssen Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Genehmigung beantragen.

Freizügigkeitsrecht, Integrationsgesetz und Residenzpflicht

Die Residenzpflicht erlischt nach drei Monaten und der Betroffene darf ohne Genehmigung reisen, solange er sich innerhalb von Deutschland bewegt.
Wenn die Residenzpflicht erlischt, ist das Reisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne Genehmigung erlaubt.

Das Freizügigkeitsrecht könnte dazu führen, dass sich viele Personen mit demselben soziokulturellen Migrationshintergrund in bestimmten Städten sammeln.

Diese Clusterbildung erschwert in der Regel die gesellschaftliche Integration.

Nach Art. 11 Grundgesetz (GG) können sich Flüchtlinge streng genommen nicht auf das Freizügigkeitsrecht berufen, weil dieses nur für deutsche Staatsangehörige gilt.

Für sie gilt die allgemeine Handlungsfreiheit, die jedoch die Zuweisung eines Wohnorts an Ausländer zulässt. Dies gilt für folgende Personen:

  • Asylbewerber
  • Jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion
  • Spätaussiedler
  • Asylbewerber, die gerade eine verlängerte Residenzpflicht in ihrer Erstaufnahmeeinrichtung von bis zu sechs Monaten auferlegt bekommen haben.

Für anerkannte Flüchtlinge gilt die Freizügigkeit nach Art. 26 der Genfer Flüchtlingskonvention:

Jeder vertragschließende Staat wird den Flüchtlingen, die sich rechtmäßig in seinem Gebiet befinden, das Recht gewähren, dort ihren Aufenthalt zu wählen und sich frei zu bewegen, vorbehaltlich der Bestimmungen, die allgemein auf Ausländer unter den gleichen Umständen Anwendung finden.

Das Integrationsgesetz wurde am 31. Juli 2016 als Reaktion auf die Flüchtlingskrise erlassen und trat am 06. August 2016 in Kraft. Es beinhaltet folgende Regelungen:

  • Frühzeitiges Besuchen von Integrationskursen
  • Rechtssicherheit während der Ausbildung
  • Bessere Steuerung durch Wohnsitzregelung
  • Arbeitsgelegenheiten für Flüchtlinge
  • Verzicht auf Vorrangprüfung
  • Ausbildung ermöglichen
  • Niederlassungserlaubnis hängt von Integration ab
  • Einheitliche Regelung zur Aufenthaltsgestattung.

Das Rechtstellungsverbesserungsgesetz

Was ist der Unterschied zwischen einer Wohnsitzauflage und einer Residenzpflicht?
Was ist der Unterschied zwischen einer Wohnsitzauflage und einer Residenzpflicht?

Am 01.01.2015 ist das Rechtstellungsverbesserungsgesetz in Kraft getreten, mit dem die räumliche Beschränkung für Asylbewerber und Geduldete auf drei Monate nach Einreise in das Bundesgebiet befristet wird.

Die für Asylbewerber geltende Residenzpflicht erlischt dann automatisch nach drei Monaten und das Reisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist ohne Genehmigung erlaubt.

Personen, die eine Duldungsbescheinigung oder Aufenthaltsgestattung haben, in der eine Nebenbestimmung enthalten ist, welche besagt, dass der Aufenthalt auf das Land Berlin und Brandenburg räumlich beschränkt ist, müssen nicht extra vorsprechen, um diese Nebenbestimmung zu streichen. Hat der Betroffene jedoch die Duldung oder Aufenthaltsgestattung nach dem 01.01.2015 ausgestellt bekommen, gelten andere Bestimmungen.

Mit der Lockerung der Residenzpflicht wurden weitere Regelungen festgelegt. Asylbewerber erhalten demnach Geld- statt Sachleistungen, wenn Sie sich nicht mehr in den Erstaufnahmeeinrichtungen aufhalten. Damit wird einerseits der Verwaltungsaufwand der Kommunen reduziert, andererseits die Selbstbestimmung der Asylbewerber gestärkt.

Die Vorrangprüfung entfällt in bestimmten Fällen, sodass eine Arbeitsaufnahme für Asylbewerber einfacher ist. Bislang waren sie nur berechtigt, eine Arbeit aufzunehmen, wenn keine deutschen Arbeitnehmer, EU-Bürger oder entsprechend rechtlich gleichgestellte Ausländer für das Angebot zur Verfügung gestanden haben.

Diese Vorrangprüfung entfällt nun in folgenden Fällen:

  • Für Hochschulabsolventen in Engpassberufen, welche die Voraussetzungen für eine Blaue Karte EU erfüllen.
  • Für Fachkräfte, die eine anerkannte Ausbildung für einen Engpassberuf haben oder an einer Maßnahme zur Berufsanerkennung teilnehmen.
  • Für Personen, die seit 15 Monaten ununterbrochen in Deutschland erlaubt, geduldet sind oder eine Aufenthaltsgestattung haben.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Wie ist die Residenzpflicht im Asylgesetz geregelt?

  1. Susa H.

    Nun wurde durch die ALB Hamburg bei einer Duldungsverängerung wegen bevorstehender Eheschließung (aber noch kein Heiratstermin wegen derzeitiger Urkundenüberprüfung) das Verbot ausgesprochen, die Stadt zu verlassen. Infolgedessen es nun fraglich ist, ob mein zukünftiger Ehemann mich in Dresden besuchen darf.

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