Viele angehende Rentner in Deutschland fragen sich bereits Jahre oder Monate vor dem Renteneintritt, ab welchem Alter eine abschlagsfreie Rente möglich ist.
Manche Arbeitnehmer träumen davon, bereits mit 63 ihre Arbeitsstelle aufgeben und den Lebensabend durch die Rentenversicherung einige Jahre früher genießen zu können. In einigen Fällen ist das auch möglich, jedoch sind für eine Rente ab 63 einige Voraussetzungen nötig.
Aber welche sind das für Rentner genau? Wann müssen Abschläge beim Rentenanspruch mit 63 Jahren hingenommen werden – und wann ist eine abzugsfreie Rente möglich? Wer kann genau mit 63 früher in Rente gehen? Lesen Sie hier mehr zum Thema!
Inhalt
FAQ: Voraussetzungen für die Rente mit 63
Grundsätzlich ist eine Rente mit 63 auch ohne Abschläge möglich. Allerdings gelten dafür strikte Voraussetzungen. Hier lesen Sie, welche das sind.
Eine Rente mit 63 inklusive Abschlägen ist für langjährig Versicherte und Frauen meist möglich.
Rentenversicherung: Wann kann ich mit 63 Jahren in Rente gehen?
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, in denen der Ruhestand bereits ab einem Alter von 63 funktioniert. Allerdings müssen manchmal Abschläge hingenommen werden, damit eine frühe Rente bezogen werden kann. Aber welche Bedingungen gelten für eine Rente, die mit 63 auch ohne Abschläge bezogen werden kann?
Hierfür müssen Sie bereits mindestens 45 Beitrags- bzw. Anrechnungsjahre in Ihrer Rentenversicherung vorweisen. Zusätzlich müssen Sie bis Ende Dezember 1952 geboren sein und frühestens im Jahr 2014 Ihre erste Rente erhalten haben.
Erfüllen Sie die genannten, für eine Rente mit 63 Jahren wichtigen, Voraussetzungen, so steht einer verfrühten Rente, die abschlagsfrei ist, nichts im Wege. Diese Rente wird als „Rente für besonders langjährig Versicherte“ bezeichnet.
Neben den Beitragszeiten zählen auch Anrechnungszeiten zu den 45 vorzuweisenden Jahren der Arbeitnehmer in Deutschland. Hierbei können unter anderem Erziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, Wehr- oder Zivildienstzeiten oder auch Phasen, in denen ALG 1 empfangen wurde, zählen.
Ab wann ist eine Rente mit 63 mit Abschlägen möglich?
Mit Abschlägen ist eine Rente mit 63 unter anderen Voraussetzungen zu beantragen. Eine Regelaltersrente wird grundsätzlich nur ab Erreichen der Regelaltersgrenze oder später gezahlt, ein früherer Bezug ist nicht möglich. Allerdings können sowohl die Rente für langjährig Versicherte und die Altersrente für Frauen bereits mit 63 Jahren bezogen werden.
In beiden Fällen beträgt bei der Rentenversicherung die Regelaltersgrenze 65 Jahre – für jeden Monat, den früher in den Ruhestand gegangen wird, ist ein Abschlag von 0,3 % fällig. Die Bedingungen für eine Rente mit 63 sind also, dass Sie einen Abschlag von insgesamt 7,2 % für die 24 Monate bzw. zwei Jahre, die Sie früher in Rente gehen, in Kauf nehmen müssen.
Gelten für die abschlagsfreie Rente mit 63 auch bestimmte Voraussetzungen, wenn sie durch Schwerbehinderte bezogen wird? Erhalten Personen eine Rente für schwerbehinderte Menschen, so kann diese ebenfalls bereits ab 63 Jahren ohne Abschläge bezogen werden, wenn der Bezugsberechtigte vor 1952 geboren wurde.
Wann die Rente mit 63 Jahren beantragen?
Erfüllen Sie alle für die Rente mit 63 wichtigen Bedingungen, so sollten Sie rechtzeitig an die Beantragung bei der Rentenversicherung denken. Nur so kann gewährleistet werden, dass Sie eine fortlaufende Zahlung erhalten und nicht in finanzielle Nöte geraten.
Deshalb gilt: Ist die Voraussetzung für eine Rente mit 63 für Sie erfüllt, dann sollten Sie spätestens drei Monate nach dem Monat, in dem Sie das 62. Lebensjahr vollendet haben, den Antrag für eine abschlagsfreie Rente bei der Deutschen Rentenversicherung einreichen.
1963 geboren. Seit Jahren HartzIV. Darf ich früher in Rente gehen als 2030. Würde das sofort. Was sind die Bedingungen und an wen kann ich mich wenden, ohne dafür erst mal zur Kasse gebeten zu werden, bevor mir irgendwer hirnlosen Schmalz erzählt? Bitte hier um neutrale Auskünfte, die auch der Wahrheit entsprechen, und nicht, wie im Internet üblich, so daher ersponnen sind. Wenn Sie Ahnung davon haben, geben Sie bitte verständliche und nachhaltige Informagionen zum Thema. Danke. Als Hinweis: Im Internet gebe ich aus Betrugsschutz und Datenschutzgründen niemals meine persönlichen Daten wie Name und Emailadresse an! D.h. Sie werden verstehen, dass die abgeforderten Daten generell anonym sind, frei erfunden sind, und zum Schutz vor Spammissbrauch nicht tatsächlich zurück verfolgbar bleiben müssen.
Danke für das Verständnis und für Uhre Antworten.
Hallo
Wenn ich mit 63 Jahren mit Abzügen in die Rente gehe, bekomme ich dann mit 65 Jahren eine Abzügssfreie Rente?
Bin 1960 geboren, habe 48 Jahre gearbeitet, wann kann ich frühstens in Rente gehen,
Meine Frau ist 1958 geboren,hat 45 Jahre als Zahnartzthelfern gearbeitet.2Jahre der Lehrzeit wurden als Studium gerechnet, das heißt meine Frau müßte noch 2 Jahre arbeiten für die volle Rente.Zum Jahresende geht die Zahnärtztin in Ruhestand.Ist dieses nicht eine besondere Lage?
Hallo,
ich bin 58 Jahre, stehe einen Monat vor meinem 59igsten Lebensjahr, bin 2001 ausgewandert, nach Mallorca und 2006 weiter nach Paraguay gezogen und lebe seitdem hier, da ich nicht mehr nach DE zurück kehren werde, würde ich gerne meine deutsche Staatsangehörigkeit abgeben, die paraguayische annehmen um somit das Recht auf die Auszahlung meines Rentenbeitrages zu erhalten, habe es versucht eine schriftliche Erklärung zu diesem thema zu bekommen, aber keine Antwort kommt hier an, also meine nächste Frage, welche Anforderungen benötige ich um mit 63 Jahren meine Rente zu erhalten, vielen Dank für Ihre Bemühungen
Hallo Ute C. E.,
diese Angelegenheit sollten Sie direkt mit der Rentenversicherung klären. Eine Rente mit 63 ist nach 45 Beitragsjahren ohne Abzüge möglich. Die Jahre im Ausland, wenn keine Sozialversicherungsabkomme mit Deutschland besteht, werden dann nicht mit gezählt.
Eine Beitragserstattung kann beantragt werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung folgende Voraussetzungen bestehen: keine Versicherungspflicht, keine Möglichkeit auf freiwillige Versicherung und seit dem Ende der Versicherungspflicht eine Frist von 24 Monaten abgelaufen ist.
Eventuell kann Ihnen auch die deutsche Botschaft Fragen beantworten oder Informationen zu kommen lassen.
Ihr Team von anwalt.org
Ich bin 63 Jahre alt und bekomme nicht ganz 45 Beitragszeiten zusammen. Besteht dennoch für mich die Möglichkeit mit 63 1/2 Jahren in Rente zu gehen?
Hallo kretschmer,
das sollten Sie am besten mit der zuständigen Rentenkasse abklären. Diese sollten Ihnen mitteilen können, welche Faktoren bei Ihnen eine Rolle spielen und wann Sie in Renten gehen können.
Ihr Team von anwalt.org