Viele zukünftige Rentner ärgern sich heutzutage darüber, dass sich das Renteneintrittsalter, in dem sie eine abschlagsfreie Rente erhalten können, stetig erhöht.
Einigen unter ihnen ist jedoch gar nicht bekannt, dass eine Rente ab 63 Jahren ohne Abschlag seit dem 1. Juli 2014 ebenfalls möglich ist.
Diese in Anspruch nehmen zu können, bedarf allerdings einiger Voraussetzungen zum Rentenbeginn und der Beiträge zur Rentenversicherung.
Lesen Sie im folgenden Ratgeber mehr zu der Frage: „Ist eine abschlagsfreie Rente mit 63 Jahren bereits möglich?“
Inhalt
FAQ: Rente mit 63 ohne Abzüge
Haben Sie bereits 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt, können Sie ggf. mit 63 Jahren ohne Abzüge in Rente gehen.
Nein. Für die Besteuerung der Rente macht es keinen Unterschied, in welchem Alter Sie in Rente gehen.
Welche Bedingungen müssen für eine Rente mit 63 ohne Abzüge vorliegen?
Das Wichtigste zuerst: Erst nach 45 Jahren können Bezugsberechtigte mit 63 bereits abschlagsfrei in Rente gehen. Das bedeutet, dass bereits 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden sein muss bzw. andere Anrechnungszeiten vorliegen müssen. Weiterhin müssen Bezugsberechtigte vor dem 1. Januar 1953 geboren sein und der Rentenbeginn muss im Jahr 2014 oder später erfolgen.
Ab diesem Datum steigt das Renteneintrittsalter wieder monatlich an. Wer nicht ganze 45 Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann die Rente mit 63 ohne einen Abschlag trotzdem erhalten. Allerdings müssen dann gewisse Anrechnungszeiten vorliegen. Zu diesen gehören unter anderem:
- Wehr- oder Zivildienst,
- Zeiten selbstständiger Tätigkeiten,
- Kindererziehungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes,
- Zeiten bzw. Jahre, in denen Arbeitslosengeld I empfangen wurde,
- Zeiten bzw. Jahre, in denen Angehörige gepflegt wurden (nicht erwerbsmäßig).
Auch die genannten Zeiten können unter anderem zu den 45 Beitragsjahren für den vorzeitigen Ruhestand hinzuzählen.
Wichtig ist: Jahre, in denen Arbeitslosengeld II beantragt oder ein Studium absolviert wurde, können nicht als Anrechnungszeiten für eine abschlagsfreie Rente ab 63 geltend gemacht werden.
Rente ohne Abzüge mit 63 Jahren: Muss jeder sie in Anspruch nehmen?
Selbstverständlich ist nicht jeder Bezugsberechtigte auch dazu genötigt, die Rente bereits mit 63 Jahren abschlagsfrei zu beanspruchen. Sie können weiterhin arbeiten, wenn die zukünftigen Rentner dies wollen.
Andersherum ist es jedoch auch möglich, dass Rentner, welche die Rente mit 63 Jahren ohne Abzüge erhalten, nebenbei noch arbeiten. Bei einem Minijob bleibt der Verdienst bis zu 520 Euro abzugsfrei (Stand: Oktober 2022), bei einem höheren Gehalt wird jedoch lediglich nur noch eine Teilrente ausgezahlt.
Abschlagsfrei in Rente mit 63: Ist das auch ohne 45 Beitragsjahre möglich?
Wollen auch Sie mit 63 abschlagsfrei in Rente gehen, haben jedoch noch keine 45 Beitrags– bzw. Anrechnungsjahre vorzuweisen, so ist dies nicht möglich. Rentner, die frühzeitig Ihren Ruhestand in Anspruch nehmen, müssen dann mit einer Verringerung ihrer Rente rechnen.
Mit 63 Jahren in Rente zu gehen, ohne einen Abschlag dafür hinnehmen zu müssen, ist nur bei Vorliegen der 45 Jahre in der Rentenversicherung möglich.
Besteuerung der Rente: Von der Rentenversicherung bis zum Ruhestand
Die Rentenbesteuerung der Rente mit 63 unterscheidet sich nicht von Renten, die mit der Regelaltersgrenze in Anspruch genommen werden.
Gehen Sie mit 63 Jahren in Rente – und das ohne Abzüge – so müssen Sie durch das Alterseinkünftegesetz seit dem Jahr 2005 Ihre Rente durch einen gewissen Prozentsatz besteuern.
Erhielten Sie also bereits 2014 die Rente mit 63 ohne Abzüge, so müssen Sie 68 % Ihrer Rente besteuern. Die restlichen 32 % bleiben Ihnen somit als Rentenfreibetrag, der aus Ihrer Rentenversicherung nicht besteuert werden muss.
ich kann mit 63 in Rente gehen, der Berater der Rentenversicherung hat mir jedoch gesagt, wenn ich diese nicht in Anspruch nehme bekomme ich für jedes Monat 0,5% zusätzlich, jetzt nach gut 2 Jahren sagt er das gilt nur für die normale Altersrente. Dadurch habe ich 2 Jahre und 4 Monate, sozusagen ca. 45 000 Euro verschenkt. Kann das sein?
Sehr gehrte Damen und Herren
ich bin Jahrgang 12/1958 und habe bis 08/2018 ohne Unterbrechung 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt .
Wenn ich bis 12/2022 weiter arbeite kann ich mit 64 abschlagsfrei in Rente gehen.
Nun meine Fragen:
Ich möchte 12/2020 mit 62 aufhören zu arbeiten, so das ich keine eigenen Einkünfte wie Gehalt, Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe erhalte, kann ich dann mit 64 abschlagsfrei in Rente gehen?
Wenn das so ohne weiteres nicht möglich ist, kann ich dann vielleicht durch freiwillige Zahlung des Mindestbeitrags an die Rentenkasse in den zwei Jahren erreichen, mit 64 abschlagsfrei in Rente zu gehen?
Wenn auch das nicht möglich ist, könnte ich dann einen Minijob über vielleicht 200€ annehmen um mit 64 abschlagsfrei in Rente zu gehen?
Hallo Peter V.,
dies sollten Sie mit den Experten der Rentenkasse bzw. der Rentenversicherung abklären In der Regel haben Sie dort einen Ansprechpartner, der mit Ihnen die Möglichkeiten durchgehen kann. Die Redaktion kann nicht beurteilen, welche Optionen in Ihrem Fall möglich sind.
Ihr Team von anwalt.org