Es gibt bei einigen Menschen immer wieder Zeiten im Leben, in denen sie vorübergehend nicht erwerbstätig sind und Arbeitslosengeld I oder II empfangen. Selten ist jemand während seines ganzen erwerbstätigen Lebens durchgängig beschäftigt.
Aus diesem Grund fragen sich viele Betroffene, was einmal aus ihrer Rente wird, wenn Zeiten der Arbeitslosigkeit die eigenen Einzahlungen in die Rentenversicherung unterbrechen.
Wer zahlt dann die Rentenversicherungsbeiträge? Und mit welcher Rentenhöhe können Betroffene rechnen, wenn sie in den Ruhestand gehen? Mehr zum Thema „Rente mit 63 trotz Arbeitslosigkeit“ lesen Interessierte in unserem Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Rente mit 63 trotz Arbeitslosigkeit
Grundsätzlich ist das möglich. Allerdings müssen dafür unterschiedliche Voraussetzungen gegeben sein. Hier lesen Sie, welche das sind.
Den Antrag auf Rente mit 63 sollten Sie spätestens drei Monate, nachdem Sie 63 Jahre alt geworden sind, stellen.
Arbeitslosengeld I und II – wo liegt der Unterschied?
Sowohl Zeiten, in denen Sie Arbeitslosengeld I oder auch Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV bekommen, werden in der Rentenversicherung angerechnet. Beim ALG I wird mit 80 % Ihres letzten Bruttogehalts gerechnet – und das höchstens bis zu einer Dauer von 24 Monaten. Beim ALG II werden seit 2011 keine Beiträge mehr gezahlt. Es kann höchstens eine Anrechnungszeit in der Rentenversicherung erfolgen.
Rente mit 63 nach Arbeitslosigkeit: Ist ein frühzeitiger Renteneintritt möglich?
Laut § 237 des Sechsten Sozialgesetzbuchs (SGB VI) haben Versicherte trotz Arbeitslosigkeit Anspruch, die Rente bereits mit 63 Jahren zu erhalten. Aber welche Personengruppe ist bezugsberechtigt? Um eine Altersrente bei Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit zu erhalten, müssen Versicherte einige Voraussetzungen erfüllen. Eine Rente mit 63, wenn Sie arbeitslos sind, erhalten sie in folgenden Fällen.
Sie müssen
- vor 1952 geboren sein,
- mindestens 15 Jahre lang versichert gewesen sein und
- entweder bei Rentenbeginn arbeitslos und nach Erreichen des Lebensalters von 58 ½ Jahren 52 Wochen arbeitslos gewesen sein oder
- mindestens zwei Jahre lang Altersteilzeitarbeit ausgeübt haben.
Zusätzlich müssen zukünftige Rentner in den letzten zehn Jahren vor Rentenbeginn mindestens acht davon Pflichtbeiträge in die Rentenversicherung eingezahlt haben. Werden alle Voraussetzungen erfüllt, so kann die Altersrente bei Arbeitslosigkeit bzw. Altersteilzeit bezogen werden.
Die Rente nach der Arbeitslosigkeit kann mit 63 Jahren jedoch nur mit Abschlägen in Kauf genommen werden.
Denn: Ein Renteneintrittsalter von 65 ist vorgesehen. Gehen bezugsberechtigte Rentner früher, also beispielsweise mit 63 Jahren, in Rente, so muss pro Monat ein Abschlag von 0,3 Prozent hinzugerechnet werden. Bei zwei Jahren ist das ein Prozentsatz von 7,2 %.
Rente mit 63, wenn Sie arbeitslos sind: Bedingungen unter der Lupe
Wie bereits erwähnt, müssen 15 Jahre Versicherungszeit vom Rentner vorgewiesen werden. Diese setzen sich nicht nur aus Pflichtbeitragszeiten zusammen, sondern können auch u. a. durch Ersatz- oder Kindererziehungszeiten bis zu einem bestimmten Zeitpunkt bestehen.
Auch der zehnjährige Zeitraum, in dem vor Renteneintritt eine achtjährige Beitragszahlung vorliegen muss, kann ausgeweitet werden. Das ist durch Anrechnungszeiten der Arbeitslosigkeit, Kindererziehung oder der Arbeitsunfähigkeit möglich.
Um herauszufinden, ob Sie alle wichtigen Voraussetzungen zum Erhalt der Rente mit 63, wenn Sie arbeitslos sind, erfüllen, sollten Sie sich mit einem Rentenexperten zusammensetzen.
Wann den Rentenantrag stellen?
In Rente mit 63? Egal ob arbeitslos oder nicht: Der Rentenantrag sollte frühzeitig gestellt werden, um Lücken in der finanziellen Versorgung zu vermeiden. Spätestens drei Monate nach dem Monat, in dem Sie 63 wurden, sollte der Antrag auf die Altersrente eingereicht werden. Geben Sie den Rentenantrag erst später ab, so wird Ihnen die Rente auch erst ab dem Antragsmonat – und nicht rückwirkend – gewährt. Das sollten Sie bedenken, wenn Sie sich mit Ihrem Rentenantrag Zeit lassen.
Weiterführende Literatur zum Thema
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl verschiedener Bücher:
- Winkel, Rolf (Autor)
- Pohlmann, Isabell (Autor)
Letzte Aktualisierung am 2024-11-20 / Affiliate Links / Bilder von der Amazon Product Advertising API
Hallo,
Bin 1965 geboren, habe 2025 die 45 Arbeitsjahre erfüllt. Wann kann oder darf ich frühestens in Rente gehen?
Hallo,
wie verhält es sich bei Geburtsjahr 1960, wenn man die Wartezeit von 35 Jahren schon mit 60 erreicht hat, mit 63 in Rente gehen könnte (Erreichte Rente abzüglich 0,3% pro Monat da die 45 Jahre Wartezeit und die 67 nicht erreicht sind) wenn man dann kurz vor 63 arbeitslos wird?
Die Wartezeit von 45 Jahren würden bei diesen Fall ohnehin nicht bis 67 erreicht.
Hat man dann 2 Jahre Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 (es wurde über 35 eingezahlt) ?
Und hätte man dann dem entsprechend nicht die 0,3 % Abzug pro Monat bei Wechsel von Arbeitslosigkeit in Rente mit 65?
Welche Folgen hätte das Gleiche Fallbeispiel bei einer Arbeitslosigkeit mit 61 und Übergang in die Rente mit 63
Hallo!
Ich bin BJ 62 und werde demnach im Dezember 2023 61 Jahre alt, ich habe dann ab September die 45 Jahre voll. Wenn ich mit meinem Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag mache und noch 2 Jahre ALG beziehe, kann ich dann mit 63 Rente beantragen (Abzüge sind mir klar)
Danke für Info
Hallo,
habe hier mal eine Frage bin 62 Bj. Kann somit da ich 45 Jahre voll habe mit 64 und 8Monaten ohne Abzügen in Rente gehen, wie sieht es aus wenn ich 2 Jahre vor Renteneintritt Arbeitslos werde
Mfg
Thomas
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin am 30. November 1957 geboren und hätte die Wartezeit für besonders langjährig Beschäftigte am 1. Oktober 2021 erfüllt. Mir fehlen aktuell also noch 18 Monate um nächstes Jahr abschlagsfrei in Rente für langjährig Beschäftigte gehen zu können. Nun sieht es so aus, dass mir gegenüber wegen der gegenwärtigen Corona Krise eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen wird, ohne dass mein Arbeitgeber in Insolvenz geht oder der Betrieb komplett liquidiert wird. Die noch notwendige Wartezeit könnte ich somit nur dann erfüllen, wenn ich einen Minijob bei Zahlung von Beiträgen an die Rentenversicherung finden würde. Da sich dies aufgrund der derzeitigen und zukünftig wahrscheinlich noch schwierigeren Lage am Arbeitsmarkt nur bedingt realisieren lässt, stellt sich mir die Frage, ob die Bundesregierung im Hinblick auf die derzeitige Corona Krise eventuell Überlegungen anstellt, dass die Wartezeit für den Eintritt in die vorgezogene Altersrente während einer Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Arbeitsjahren auch ohne Insolvenz des Arbeitgebers akzeptiert wird.
Gibt es dazu eine Diskussion oder eventuell sogar schon eine Entscheidung?
Besten Dank für eine Antwort und Ihre Hilfe!
R.M.
Hallo,
Ich bin am 28.04.1965 geboren, habe bis jetzt 40 jahre gearbeitet, ( mit 15 jahre lehre angefangen) zur zeit arbeitssuchend. Meine frage ist wie lange muss ich noch arbeiten, bevor ich in Rente für besonders langjährig versicherte gehen kann? Was gibt es für möglichkeiten? Danke im vorraus für Antworten.
Hallo liebes Anwalt.org-Team und alle die sich auskennen,
ich habe ALG1 beantragt und inzwischen – mit Sperrzeit 3 Monate – berechnet und bestätigt bekommen. Währenddessen lief mein vorher gestellter Antrag auf Versichertenrente mit Abschlag, der heute bewilligt wurde.
Jetzt ist meine Krankenkasse irritiert, und meine Frage ist:
Kann ich neben meiner bewilligten Rente auch ALG1 beziehen, denn ich suche nach wie vor Arbeit als Zuverdienst (gerne bis zum Deckel)?
Hallo, ich bin 59 Jahre alt und habe einen Ausweis der Schwerbehinderung von 50%
Ich lebe zudem im Ausland und gehe keiner Beschäftigung nach. Kann ich schon jetzt in den Ruhestand gehen, oder muss ich warten bis 61 und 4 Monaten? .
Hallo Willi,
das sollten Sie direkt mit der zuständigen Rentenversicherung abklären. Wir können nicht einschätzen. ob Sie die notwendigen Voraussetzungen für einen früheren Renteneintritt erfüllen.
Ihr Team von anwalt.org
Zitat: „Beim ALG II werden seit 2011 keine Beiträge mehr gezahlt. Es kann höchstens eine Anrechnungszeit in der Rentenversicherung erfolgen.“
Was ist mit dein Beiträgen aus ALG II, die VOR 2011 einbezahlt wurden? Verfallen diese ersatzlos? Bekomme ich diese zurückerstattet?
Ich war 2005 und 2006 im Hartz IV Bezug und während dieser Zeit wurden für mich auch Rentenbeiträge einbezahlt. Ebenso wurden vorher aus der Arbeitslosenhilfe zwei Jahre lang Rentenbeiträge einbezahlt.
Damals wurde die Zeit in Arbeitslosenhilfe und Hartz IV noch als Pflichtversicherungszeit anerkannt, da man ja Beiträge einbezahlt hat.
Durch den Wegfall der Anerkennung als Pflichtversicherungszeit erreiche ich 45 Arbeitsjahre nun erst mit genau 67 und kann nicht bereits als „Besonders langjährig Versicherter“ mit 65 Jahren abschlagsfrei in den Ruhestand gehen und das obwohl eben trotzdem ein Leben lang durchgängig Rentenbeiträge einbezahlt wurden.
Hier sehe ich einen Unterschied zu denen, die erst nach 2011 in den Hartz IV Bezug gekommen sind und für die nun keine Rentenbeiträge mehr einbezahlt werden. Dass diese mangels Zahlung keine Versicherungzeit anerkannt werden kann, leuchtet mir ein.
Dass meine aus Arbeitslosenhilfe und Hartz IV Bezug eingezahlten Beiträge aber nun einfach so verfallen sollen, ist in meinen Augen eine erhebliche Benachteiligung.
Leider finde ich nirgendwo einen Hinweis darauf, was mit den vor der Änderung 2011 einbezahlten Beiträge geschehen soll. Überall nur der Hinweis, dass „beim ALG II seit 2011 keine Beiträge mehr gezahlt werden“.
Hallo Hans G.,
in der Regel sollten diese gezahlten Beiträge erfasst sein. Wie dies bei Ihnen aussieht, kann Ihnen die zuständige Rentenversicherung bzw. der Rententräger mitteilen. Erkündigen Sie sich am besten direkt bei diesem.
Ihr Team von anwalt.org
Mein befristeter Arbeitsvertrag endet im Mai 2019. Er wird nicht verlängert. Dann bin ich 63 Jahre alt und melde mich arbeitslos. Muss ich eine Eingleiderungsvereinbarung bei der arbeitsagentur unterschreiben, obwohl ich Anspruch auf ALG1 habe bis zum Renteneintritt mit 65 ?
Ich bin im November 1954 geboren. Ich habe einen Altersteilzeitvertrag (4-Jahre aktiv/4-Jahre passiv, der im November 2017 ausgelaufen ist um Rente zu beantragen mit 9% Rentenverlust.
Durch das neue Gesetzt „Rente mit 63, für langjährige Versicherte“ (es lag noch keine Arbeitslosigkeit in meinem Berufsleben vor) habe ich den Rentenantrag erst am 01.04.2018 gestellt um so abschlagsfrei in Rente gehen zu können.
Als Überbrückung habe ich ALG 1 beantragt, jedoch wurde mir eine Sperrzeit von 12 Wochen auferlegt. Ich denke dies ist nicht rechtens?
Hallo K., Uwe,
da wir keine rechtliche Beratung anbieten, können wir nicht beurteilen, ob hier ein Fehler vorliegt oder nicht. Wenden Sie sich an die zuständige Arbeitsagentur und klären Sie dort ab, warum eine Sperrzeit eingetreten ist. Es kann durchaus sein, dass dies mit dem Datum der Antragstellung zur Rente zusammenhängt. Im Zweifel können Sie auch einen Anwalt vor Ort konsultieren.
Ihr Team von anwalt.org
Hallo ,Uwe ich habe genau dasselbe Problem gehabt.Bin in Widerspruch gegangen.Dieser wurde abgelehnt.Habe mir dann einen Anwalt fuer Sozialrecht genommen und siehe da die Sperre wurde aufgehoben und sogar meine Anwaltskosten wurden erstattet.Man muss nur kämpfen und nicht alles hinnehmen.
Ich werde im Mai 2018 63 Jahre alt habe meine 45 Arbeitsjahre bekomme bis April 2018 arbeitslosen Geld habe zur Zeit einen mini job Ichj. würde gerne in Rente gehen Kann ich das?
Hallo Schwerin R.,
das sollten Sie mit der zuständigen Agentur für Arbeit sowie der Rentenkasse klären und dann den Antrag auf Altersrente stellen. Wir können nicht beurteilen ob eventuelle etwas dagegen sprechen würde.
Ihr Team von anwalt.org
Mein Krankenversicherung sagt mir sie können mich nicht als Rentner versichern ,ich hätte zuwenig Beiträge eingezahlt.
Hallo Harald B.,
diesen Sachverhalten müssen Sie direkt mit der Versicherung klären. Da wir keine rechtliche Beratung anbieten dürfen, empfehlen wir Ihnen sich im Zweifelsfall an einen Anwalt zu wenden.
Ihr Team von anwalt.org
ich habe 4 herzinfakte und 13 stends im herzen und meine rente wird zu 3 mal abgelend ich bin harz4 empfänger und bin 1956 geboren bitte um hilfe
Ob ich mit volĺer Rente Sozalgeld beantragen muss oder mi 63 inRente gehe blebt sich imEndefeckt gleich ,da die Rente eh nicht reicht.
bla bla bla! diese Verallgemeinerung hat wohl jeder schon 1000 mal gelesen.
Wahr wird die damit aber nicht.