Reiseausweis für Ausländer und Staatenlose: Was ist ein Grauer Pass?

Wer bekommt den Reiseausweis für Ausländer?
Wer bekommt den Reiseausweis für Ausländer?

FAQ: Reiseausweis für Ausländer

Wer bekommt einen Reiseausweis für Ausländer?

Ausländer, für die eine Passbeschaffung unzumutbar ist, und Staatenlosen können gemäß Aufenthaltsrecht einen deutschen Reiseausweis für Ausländer beantragen. Wer Anspruch hat, erfahren Sie hier

Welche Voraussetzungen müssen für den Reiseausweis erfüllt sein?

Um einen Reiseausweis beantragen zu können, muss ein gültiger Aufenthaltstitel vorhanden und die Unzumutbarkeit der Passbeschaffung nachweisbar sein. Mehr zu den notwendigen Voraussetzungen und den Kosten für den Ausweis haben wir hier zusammengefasst.

Kann ich mit einem Reiseausweis für Ausländer reisen?

Grundsätzlich sind Reisen innerhalb der EU uneingeschränkt möglich. Wenn Inhaber eines Reiseausweises in Drittstaaten reisen wollen, müssen sie mit eventuellen Beschränkungen rechnen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier

Was ist ein grauer Reiseausweis für Ausländer?

Reiseausweis für Ausländer: Zu den Voraussetzungen gehört ein Aufenthaltstitel.
Reiseausweis für Ausländer: Zu den Voraussetzungen gehört ein Aufenthaltstitel.

In Deutschland besteht eine Ausweispflicht. Diese gilt auch für Ausländer, die sich im Land aufhalten. Das kann entweder durch den nationalen Pass oder durch ein entsprechendes Dokument wie einen deutschen Passersatz für Ausländer erfolgen. Als richtiger Passersatz gilt in Deutschland der sogenannte Notreiseausweis. Ein weiteres Dokument, mit dem Ausländer und auch Staatenlose der Ausweispflicht nachkommen und auch reisen können, stellt der Reiseausweis für Ausländer, auch Grauer Pass genannt, dar. Das unterscheidet diesen Reiseausweis vom Reiseausweis für Geflüchtete, der blau ist. 

Und wann wird ein solcher Reiseausweis für Ausländer ausgestellt? Welche rechtlichen Grundlagen greifen, wenn Ausländer der Ausweispflicht nachkommen sollen und wollen, aber kein nationales Dokument besitzen?

Rechtlich werden die Voraussetzungen zum Reiseausweis für Ausländer nicht im AufenthG geregelt, sondern in der Aufenthaltsverordnung (AufenthV). Insbesondere die §§ 5 – 11 AufenthV sind hier von Bedeutung. Demnach wird in der Bundesrepublik Deutschland ein Reiseausweis für Ausländer bei folgenden Sachlagen ausgestellt:

Einem Ausländer, der nachweislich keinen Pass oder Passersatz besitzt und ihn nicht auf zumutbare Weise erlangen kann, kann nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen ein Reiseausweis für Ausländer ausgestellt werden.

Ein deutscher Reiseausweis für Ausländer und Staatenlose wird durch die zuständige Ausländerbehörde erstellt. Es liegt im Ermessen dieser, ob das Beschaffen eines nationalen Dokuments unzumutbar ist und die Voraussetzungen für den Reiseausweis erfüllt sind. Es handelt sich also immer um eine Einzelfallentscheidung.

Wichtig: Geflüchtete Personen müssen ebenfalls einen Reiseausweis für Ausländer beantragen, wenn subsidiärer Schutz besteht. Sie fallen unter die Regelungen aus § 5 AufenthV. 

Reiseausweis für Ausländer: Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Wo ist ein Reiseausweis für Ausländer in Deutschland zu beantragen?
Wo ist ein Reiseausweis für Ausländer in Deutschland zu beantragen?

Wer hat Anspruch auf einen Reiseausweis für Ausländer und wo ist ein grauer Pass zu beantragen? Grundsätzlich ist der Antrag für einen grauen Pass bei der zuständigen Ausländerbehörde einzureichen. In der Regel können Sie etwaige notwendige Formulare online herunterladen. 

Den Reiseausweis für Ausländer beantragen, geht online allerdings nicht. Es ist eine persönliche Vorsprache notwendig, da biometrische Daten erfasst werden. Da für jeden Antragsteller ein einzelner Antrag notwendig ist, müssen Eltern den Reiseausweis für Ausländer für ihre Kinder beantragen. 

Da ein Antrag nur möglich bei einer Staatenlosigkeit oder bei vorliegenden Unzumutbarkeit ist, hat der Gesetzgeber definiert, wann das der Fall ist. Unzumutbar ist die Beschaffung nach § 5 AufenthV zum Beispiel unter folgenden Voraussetzungen:

  • Rechtzeitige Beschaffung oder Verlängerung im Herkunftsland ist nicht möglich
  • bei Staatenlosigkeit
  • bei anerkannten Flüchtlingsstatus

Zu den weiteren Voraussetzungen nach § 6 AufenthV gehört, dass Antragsteller einen rechtmäßigen Aufenthaltstitel besitzen. Neben einer Aufenthaltserlaubnis sind das die Niederlassungserlaubnis oder der Daueraufenthalt-EU. Ist der Reiseausweise eine Voraussetzung für die Erteilung dieser Titel, kann der Ausweis ebenfalls erteilt werden, sofern alle anderen Voraussetzungen vorliegen. Auch für die endgültige Ausreise aus dem Bundesgebiet kann ein Reiseausweis ausgestellt werden. 

Grauer Pass für Ausländer. Eine Einbürgerung ist nur mit diesem meist nicht möglich.
Grauer Pass für Ausländer. Eine Einbürgerung ist nur mit diesem meist nicht möglich.

Im Ausland können Ausländer einen Reiseausweis ohne Chip erhalten, wenn sie nach Deutschland einreisen wollen und die notwendigen Voraussetzungen für einen Aufenthaltstitel vorliegen (siehe § 7 AufenthV).

Achtung: Ein Reiseausweise für Ausländer beinhaltet keine Arbeitserlaubnis. Diese ist immer vom jeweiligen Aufenthaltstitel abhängig. In der Regel ist eine solche bei unbefristeten Aufenthaltstiteln inkludiert. 

Wollen Inhaber eines Reiseausweises die Einbürgerung beantragen, sollten sie vorab klären, ob das für sie möglich ist. Denn eine Einbürgerung mit einem Reiseausweis für Ausländer ist in der Regel nicht zulässig. Die Identität des Antragstellers ist üblicherweise über die nationalen Dokumente nachzuweisen. Wie das bei Staatenlosen gehandhabt wird, ist dann eine Einzelfallentscheidung

Wichtige Unterlagen für die Antragstellung

Für den Antrag auf einen Reiseausweis für Ausländer müssen Sie beim persönlichen Termin dann folgende Unterlagen mitbringen:

  • Aufenthaltstitel
  • Nachweise zum Wohnsitz (Meldebescheinigung, Vermieterbescheinigung, Mietvertrag)
  • aktuelles biometrisches Passbild
  • bisheriger Reiseausweis bei Verlängerungen

Mussten Antragsteller wegen einer Einbürgerungen den nationalen Pass bereits abgeben und erhalten daher auch keinen neuen, muss die Einbürgerungszusage ebenfalls eingereicht werden. Auch eine Bestätigung der Botschaft des Herkunftslandes ist notwendig. 

Wann müssen Sie den Reiseausweis für Ausländer verlängern?

Bei einem Reiseausweis für Ausländer ist die Gültigkeit begrenzt.
Bei einem Reiseausweis für Ausländer ist die Gültigkeit begrenzt.

Nach § 8 AufenthV hat auch der Reiseausweis für Ausländer eine begrenzte Gültigkeit. Für Kinder unter 12 Jahre ist der Ausweis maximal sechs Jahre oder bis zum 12. Geburtstag gültig. Zwischen 12 und 24 Jahren sind es ebenfalls maximal sechs Jahre

Ab 24 Jahre ist der Reiseausweis für Ausländer zehn Jahre gültig. Anders sieht das bei Staatenlosen aus. Hier wird der Ausweis immer nur für höchstens drei Jahre ausgestellt und das unabhängig vom Alter. Zudem ist es wichtig, dass der Ausweis nicht länger gültig ist als der Aufenthaltstitel.

Kosten für den grauen Pass

Der Reiseausweis für Ausländer ist mit Gebühren verbunden. Je nach Alter und rechtlicher Grundlage für den Ausweise unterscheiden sich diese. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht zum Reiseausweis für Ausländer und dessen Kosten:

Alter Antrag­stellerGebühren
ab 24 Jahre100 EUR
ab 24 Jahre mit sub­sidiärem Schutz70 EUR
unter 24 Jahre97 EUR
unter 24 Jahre mit sub­sidiärem Schutz38 EUR
Staaten­lose ab 24 Jahre70 EUR
Staaten­lose unter 24 Jahre38 EUR

Grauer Reiseausweis für Ausländer: Wohin kann man reisen?

Für den Reiseausweis für Ausländer fallen Kosten an.
Für den Reiseausweis für Ausländer fallen Kosten an.

Kann man mit dem Reiseausweis für Ausländer reisen? Was ist der Unterschied zwischen einem Reiseausweis und einem Reisepass? Im Gegensatz zum Reisepass gehen mit dem Reiseausweis für Ausländer bestimmte Einschränkungen einher. So erlaubt ein grauer Pass zwar Reisen, welche Länder jedoch besucht werden können, ist beschränkt. In der Regel ist das Herkunftsland vom Gültigkeitsbereich des Ausweises ausgeschlossen. 

Aber ist ein Reiseausweis ein gültiges Ausweisdokument für Auslandsreisen? Für die Europäische Union ist das der Fall. Die Freizügigkeit kann uneingeschränkt genutzt werden. Nur zusammen mit einem abgelaufenem deutschen Pass oder Personalausweis wird der Reiseausweis in Irland, Bulgarien und Rumänien anerkannt. Ob das auch auf andere nationale Dokumente anwendbar ist, müssen Sie bei den Botschaften oder Konsulaten klären

Nur zur Einreise genutzt werden kann ein Reiseausweise für Ausländer auf Zypern, und das oft auch nur teilweise. Eine Ausreise ist mit dem Ausweis dort nicht möglich. Reisende müssen sich also vorab informieren und gegebenenfalls von einer Reise absehen.

Als Tourist dürfen Inhaber mit dem Reiseausweis zudem auch in folgende Länder einreisen:

  • Albanien
  • Algerien
  • Andorra
  • Island
  • Liechtenstein
  • Monaco
  • Norwegen
  • San Marino
Reiseausweis für Ausländer: In welche Länder Sie reisen können, ist eingeschränkt.
Reiseausweis für Ausländer: In welche Länder Sie reisen können, ist eingeschränkt.

Außerhalb der EU bzw. des EWRs kann es ebenfalls so sein, dass ein Reiseausweis für Ausländer nur in Verbindung mit einem abgelaufenen deutschen Pass oder Personalausweis anerkannt wird. Inwieweit das auf andere abgelaufene nationale Pässe und bei Staatenlosen zutrifft, müssen Reisende auch hier wieder bei den jeweiligen Auslandsvertretungen klären. Zu den Staaten gehören zum Beispiel Kanada, Kroatien, Mexiko oder auch die Schweiz oder Serbien. 

Zudem gibt es auch Staaten, die den Reiseausweis nicht anerkennen. Zu den Staaten zählen unter anderem Ägypten, die Malediven, Nordmazedonien, Sri Lanka, Großbritannien und Nordirland. Ob dann für Reisen ein Notreiseausweis anerkannt wird, müssen Betroffene ebenfalls vorab klären

Darüber hinaus befreit der Ausweis nicht von der Visapflicht, wenn eine solche besteht.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Dörte L.
Dörte L.

Dörte studierte an der Universität Potsdam Anglistik und Germanistik. Bereits während dieser Zeit hat sie sich im Zuge verschiedener Praktika in Redaktionen mit Themen wie Internetrecht, Umweltschutz, Verbraucherschutz und Mietrecht befasst. Mit ihren Kenntnissen und Erfahrungen in diesen und weiteren Schwerpunktbereichen unterstützt sie das anwalt.org-Team seit 2016.

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