Bußgeldtabelle: Verstöße rund um Autoreifen
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Sie fuhren bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte ohne Winterreifen | 60 € | 1 |
... mit Behinderung | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 100 € | 1 |
... mit Unfall | 120 € | 1 |
Sie fuhren mit abgefahrenen Reifen | 60 € | 1 |
... mit Gefährdung | 75 € | 1 |
... mit Unfall | 90 € | 1 |
Sie ordneten als Halter die Inbetriebnahme eines Kfz trotz abgefahrener Reifen an | 75 € | 1 |
Sie fuhren als Halter des Kfz mit abgefahrenen Reifen | 75 € | 1 |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 |
... mit Unfall | 110 € | 1 |
FAQ: Reifen
Die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von Reifen liegt bei 1,6 Millimetern. Wie Sie die Profiltiefe messen können, erfahren Sie hier.
Die Winterreifenpflicht bezieht sich nicht auf einen bestimmten Zeitraum. Vielmehr müssen Sie Winterreifen aufziehen, wenn die jeweils vorherrschenden Wetterbedingungen danach verlangen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte. Sind Sie im Winter mit Sommerreifen unterwegs, kommen laut Bußgeldkatalog mindestens 60 Euro und ein Punkt auf Sie zu.
Sind Autoreifen zwischen sechs und acht Jahre alt, sollten Sie einen Wechsel vornehmen. Spätestens nach zehn Jahren sollten Sie die Reifen endgültig entsorgen. An dieser Stelle erklären wir, wie Sie das Alter bei Autoreifen herausfinden können.
Auf die richtige Bereifung kommt es an
Inhalt
Obwohl Reifen ein essentieller Bestandteil von Autos, Motorrädern und anderen Fahrzeugen sind, ist einigen Kraftfahrern dennoch nicht klar, welche gesetzlichen Vorschriften es gibt, wie es hinsichtlich der Profiltiefe aussieht und was genau im Winter zu beachten ist. Da bei Regelmissachtungen Bußgelder sowie Punkte in Flensburg drohen können, sollten Sie sich dieses Wissen jedoch als Fahrer sowie als Fahrzeughalter unbedingt aneignen.
In diesem Ratgeber erklären wir unter anderem, welche Profiltiefe Autoreifen mindestens aufweisen sollten, wie Sie diese überprüfen können und wann ein Reifenwechsel empfehlenswert ist. Zusätzlich finden Sie hier Informationen zur Winterreifenpflicht sowie zu möglichen Gefahren bei der Mischbereifung.
Unterwegs mit dem Pkw: Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe aufweisen
Der Gesetzgeber schreibt eine gewisse Profiltiefe vor, die Autoreifen mindestens aufweisen müssen. Auf der ganzen Reifenfläche müssen Profilrillen und Einschnitte zu sehen sein, wobei vorgegeben wird, dass im Hauptprofil eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern vorhanden sein muss.
Als Hauptprofil wird der mittlere Bereich der Laufflächen der Reifen bezeichnet, der die breiten Rillen vorweist. Empfehlenswert ist es jedoch, nicht bis zur Verschleißgrenze mit den Reifen zu fahren. Vorzugsweise sollten Sommerreifen ab 3 Millimetern und Winterreifen ab 4 Millimetern ersetzt werden. Abgefahrene Reifen können sich schließlich negativ auf das Fahrverhalten des Kfz auswirken: Die Bodenhaftung nimmt mit jedem Millimeter ab, es entsteht eine erhöhte Gefahr für Aquaplaning und der Bremsweg verlängert sich.
Um auszuschließen, dass es aufgrund von abgefahrenen Reifen zu einem Unfall im Straßenverkehr kommt, sollten Sie daher regelmäßig kontrollieren, ob das Profil noch in Ordnung und nicht zu niedrig ist. Dazu können Sie einen einfachen Test durchführen:
- Stecken Sie eine 1-Euro-Münze in das Profil der Reifen.
- Der goldene Messingrand der Münze beträgt ungefähr 3 Millimeter.
- Verschwindet er, wenn Sie die Münze in das Profil halten, erfüllen die Reifen die gesetzlichen Vorgaben zur Mindestprofiltiefe.
- Können Sie den Rand noch deutlich erkennen, sollten Sie sich schnellstmöglich einen neuen Satz Reifen zulegen.
Wann es Zeit für einen Reifenwechsel ist
Generell sollten Autofahrer die Reifen ihres Kfz nicht nur bezüglich der Mindestprofiltiefe kontrollieren. Auch das Vorhandensein von Rissen und anderweitigen unschönen Stellen sollten überprüft werden.
Mit dem regelmäßigen Check der Reifen und der Felgen auf ordnungsgemäßen Zustand kann vielleicht der ein oder andere Unfall verhindert werden.
Manchmal sollten Sie trotz optimaler Profiltiefe dennoch einen Reifenwechsel in Erwägung ziehen. Um keine Gefahr im Straßenverkehr darzustellen, sollten Sie auch das Alter der Reifen im Auge behalten. Gerade Wenigfahrer werden feststellen, dass die Profiltiefe auch noch nach vielen Jahren noch im Normbereich liegt. Es gibt zwar keine generelle Pflicht für Autos, die Reifen nach bestimmten Jahren zu wechseln, doch es stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko dar, wenn man mit veralteten Reifen fährt:
- Das Gummi des Reifens wird porös und spröde
- Hitze, UV-Licht und weitere Witterungseinflüsse wirken sich negativ aus
- Die Haftung kann abnehmen
- Das Gummi kann hart werden und/oder Risse bekommen
Experten empfehlen, Autoreifen, die zwischen sechs und acht Jahre alt sind, auszutauschen. Spätestens nach zehn Jahren sollten Sie die Pneus endgültig entsorgen und neue Reifen aufziehen. Um bei Ihren Autoreifen das Alter zu bestimmen, benötigen Sie lediglich die sogenannte DOT-Nummer („Department of Transportation“). Dies ist eine vierstellige Kennziffer, die sich in an der Seite des Reifens befindet.
Die ersten beiden Ziffern stehen für die Kalenderwoche der Herstellung, die letzten beiden wiederum bezeichnen das Jahr. Zum Beispiel sollten Sie einen Autoreifen definitiv entsorgen, wenn er die Ziffer „DOT 2213“ trägt. Schließlich wurde dieser dann in der 22. Woche des Jahres 2013 hergestellt und ist zu alt, um noch als verkehrssicher zu gelten.
Winterreifenpflicht: Ab wann müssen Sie Winterreifen aufziehen?
Neben der Mindestprofiltiefe und dem Alter bzw. dem generellen Zustand der Reifen kann auch die Einhaltung der Winterreifenpflicht für einen Reifenwechsel sprechen. Eine solche gilt in Deutschland seit 2010.
Der Großteil der Kraftfahrer ist wohl der Meinung, Winterreifen seien „von O bis O“ Pflicht (Oktober bis Ostern). Dies stimmt jedoch nur zum Teil. In § 2 Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) heißt es:
Der Führer eines Kraftfahrzeuges darf dies bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte nur fahren, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die unbeschadet der allgemeinen Anforderungen an die Bereifung den Anforderungen des § 36 Absatz 4 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genügen.“
Daraus lässt sich ableiten, dass es keinen exakten gesetzlichen Zeitraum gibt, in dem Winterreifen verpflichtend sind. Vielmehr richtet sich dies nach den vorherrschenden Wetterbedingungen. Da ab Oktober durchaus schon mit Glätte zu rechnen ist, befindet sich also durchaus ein Stückchen Wahrheit in der allseits bekannten Regel. Dennoch sollten Sie schon vorher Ihre Reifen wechseln, sollte die Wetterlage danach verlangen. Ansonsten kann Ihnen im Zuge einer Polizeikontrolle nicht nur ein Bußgeld von mindestens 60 Euro, sondern ebenfalls ein Punkt in Flensburg drohen.
Mischbereifung: Gar nicht so ungefährlich
Beim Austausch der Reifen können Sie bekanntlich viel Geld sparen, indem Sie nur die Reifen erneuern, die auch wirklich erneuerungsbedürftig sind. Generell ist das auch nicht verboten, es sei denn, es werden radiale mit diagonalen Reifen gemischt oder es sollen zwei verschiedene Reifengrößen auf einer Achse aufgezogen werden.
Autofahrer müssen sich sowieso an die Bestimmungen in Sachen Reifen halten, die im Fahrzeugschein aufgelistet sind. Die zugelassenen Reifengrößen finden sich in der Zulassungsbescheinigung Teil I unter der Ziffer 15. Fahrer mit alten Fahrzeugscheinen, die vor 2005 ausgestellt worden sind, finden die Größen unter der Ziffer 20ff. Das Fahren mit Mischbereifung ist jedoch nicht ohne Risiko. Eine solche Bereifung bringt einige Gefahren für Autofahrer mit sich.
Auf nasser Fahrbahn verhalten sich Reifen mit unterschiedlicher Profiltiefe natürlich anders. Ebenso ist es bei der Kombination aus Winter- und Sommerreifen. Diese Reifenarten verhalten sich auch grundsätzlich anders, da das Profil der Bereifung unterschiedlich gestaltet ist und eine andere Gummimischung vorliegt. Abschließend haben wir Ihnen in dieser Tabelle noch einmal zusammengefasst, wann das Mischen von Reifen gestattet ist und wann nicht:
Mischbereifung erlaubt | Mischbereifung verboten |
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✔ Unterschiedliche Modelle oder Hersteller von Reifen ✔ Sommerreifen und Winterreifen ✔ Verschiedene Profiltiefe ✔ Run Flat-Reifen mit Standard-Reifen (sofern Run-Flat-Reifen vorgeschrieben sind, dürfen Sie diese allerdings nicht mit Standard-Reifen mischen) | X Diagonal- mit Radialreifen X Unterschiedliche Größe der Reifen (sofern dies laut Fahrzeugschein auf Vorder- und Hinterachse nicht ausdrücklich zulässig ist) |