Spätestens seit dem Jahr 2008 ist der Rechtsanspruch auf Kita- und Kindergartenplätze in aller Munde. Doch was bedeutet dieses Recht in der Praxis? Ist ein Kitaplatz nun immer sicher? Haben Eltern einen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sie keinen Betreuungsplatz für ihr Kind bekommen? Diese und weitere Fragen beantworten wir im nachfolgenden Ratgeber.
Inhalt
FAQ: Rechtsanspruch auf Kitaplatz
Ja. Laut Kindschaftsrecht gibt es seit 1996 einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz ab 3 Jahren.
Ja. Seit 2013 haben nun auch Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Anspruch auf einen Kitaplatz bzw. auf die Betreuung durch eine Tagesmutter. Mehr dazu lesen Sie hier.
Stellt die Kommune nach Antragsstellung keinen Platz in der Kita zur Verfügung und der betreuende Elternteil hat deswegen einen Verdienstausfall, entsteht mitunter ein Anspruch auf Schadensersatz. Wie das möglich ist, lesen Sie hier.
Rechtsanspruch auf den Kindergartenplatz besteht bereits seit 1991
Aus dem achten Buch des Sozialgesetzbuchs geht folgendes hervor:
Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung. (§ 24 Abs. 3 SGB VIII)
Dieser Kitaplatz-Anspruch begründet sich in einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Neuregelung des Abtreibungsparagrafen 218. Die Idee dahinter: Der Platz-Rechtsanspruch in einer Kita sollte Eltern ermutigen, ihre Kinder zur Welt zu bringen.
Es besteht ein Rechtsanspruch: In die Kita darf jedes Kind laut Kinderförderungsgesetz
Durch das Kinderförderungsgesetz, welches 2008 in Kraft trat, wollte der Bund den Ausbau des Betreuungsangebots voranbringen. In diesem Zuge wurde der Kita-Rechtsanspruch ab August 2013 erweitert.
Bis 2015 ergab sich aus dem Grundgesetz, dass Eltern, die ihre Kinder unter drei Jahren selbst betreuten und ihre Recht auf einen Kitaplatz nicht wahrnahmen, ein monatliches sog. Betreuungsgeld erhielten. Mit dem Urteil vom 21. Juli 2015 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass dieser Anspruch nicht verfassungskonform sei (BVerfG, 21.07.2015, Az.: 1 BvF 2/13). Das Betreuungsgeld als Landesleistung gibt es seitdem nur noch in Bayern und nicht mehr als bundesweite Leistung.
Aus § 24 Abs. 2 SGB VIII ergibt sich bezüglich des Anspruchs auf einen Betreuungsplatz nun folgendes:
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
Unter Umständen haben Kinder, die das erste Lebensjahr noch nicht vollendet haben, einen Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz. Dies gilt vor allem dann, wenn die Eltern berufstätig bzw. arbeitssuchend sind (§ 24 Abs. 1 SGB VIII).
Recht auf Kindergartenplatz durchsetzen: So sollten Sie vorgehen
Es ist also laut Kindschaftsrecht festzuhalten, dass Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres einen Platz-Rechtsanspruch in einer Kita haben. Sie haben aber keinen Platz in der Kita bekommen? Was ist nun zu tun?
In erster Linie benötigen Eltern eine schriftliche Absage, gegen diese können sie Widerspruch einlegen. Es ist unbedingt zu empfehlen, einen Anwalt hinzuzuziehen, der Sie beraten und den Rechtsanspruch auf Kita- bzw. Kindergartenplatz durchsetzen kann.
Wann haben Kinder im Kindergarten auf einen Ganztagsplatz Anspruch? Die Kita muss sich nach den Bedürfnissen der Eltern richten. Haben diese einen Vollzeitjob, muss die Betreuung auch entsprechend erfolgen.
Letzter Schritt: Ihren Rechtsanspruch bei der Kita vor Gericht einklagen
Hat der Widerspruch keinen Erfolg, können Eltern Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht einlegen. Zusätzlich sollten Sie eine einstweilige Verfügung beantragen, damit Ihre Klage schnell behandelt wird.
Haben Sie keinen Platz in der Kita erhalten und bringen Ihr Kind deshalb in einer privaten Einrichtung unter oder haben einen Verdienstausfall, haben Sie ggf. Anspruch auf Schadensersatz. Diesen müssen Sie auf zivilrechtlichem Wege einklagen. Der Bundesgerichtshof entschied in diesem Zusammenhang allerdings auch, dass der Schadensersatzanspruch nur besteht, wenn die Kommune bei der Vergabe der Kita-Plätze unsauber gearbeitet hat.
Muss bei Schadensersatzzahlung wegen fehlenden Kitaplatzes die Versicherungssumme auch gezahlt werden vom jeweiligen Landkreis?
Da ich kein Arbeitslosengeld 1 beantragen kann (aufgrund fehlender Betreuung) muss der Landkreis bis zur Vergabe eines Platzes Schadensersatz monatlich zahlen..
Wie sieht es aber mit der Krankenversicherung aus die jetzt auch für diesen Zeitraum freiwillig versichert werden muss ( damalige Firma / Arbeitgeber wurde geschlossen)
Jetzt soll ich 200 Euro monatlich solange die Krankenversicherung selber zahlen ? Muss das der Landkreis mit übernehmen ?
Warum qoll ich auf de Schaden sitzen bleiben ?
Hallo,
Wie sehen sie das Urteil aus Göttingen in dem ein Anspruch auf mind. 6 Stunden tägliche Betreuung (wie in vielen Bundesländern und Kommunen schon üblich) anstelle der 4Stunden zugesprochen wird? Gilt dies in Ihren Augen für „alle“ Kinder-auch wenn sich ein Elternteil in Elternzeit (mit Säugling) befindet? Meiner Tochter soll der Kindergartenplatz auf 4 Stunden gekürzt werden, da meine Frau in Elterzeit ist. Ein Kapazitätenmangel o.ä. wurden nicht als Grund genannt.
Danke!
Hallo ist sowas Rechtlich das ortsansässige Kinder bei ein Montessori Kita bevorzugt sind?
Auszug aus Email.:
dass Ihr Wohnort außerhalb unseres
Einzugsgebietes der Verwaltungsgemeinschaft liegt und wir Ihnen keinen Platz zusichern können, da ortsansässige Kinder bevorzugt behandelt werden.
Guten Abend, wir haben folgendes Problem. Wir wohnen in E., mein Sohn hat eine Zusage von einem Kindergarten im Nachbarort bekommen, wo er such seit 2 Wochen hingeht.
Meinen 1 jährigen Sohn, haben wir erst bei einer Tagesmutter angemeldet, die sich in dem Nachbarort ist, wo mein älterer Sohn zum Kindergarten geht. Hat auch alles gut geklappt, bis wir die Beitragsrechnung bekommen haben. Wir sollen insgesamt ca 700€ kindergartenbeiträge zahlen, weil uns der geschwisterbonus nicht zu steht, weil hier zwei verschiedene Jugendämter zuständig sind.
Daraufhin habe ich für meinen einjährigen Sohn doch noch einen kitaplatz in dem sogenannten Nachbarort bekommen. Doch jetzt stellt das zuständige Jugendamt sich quer, der Platz würde uns nicht zu stehen, weil wir aus E. kommen und das mein älterer Sohn den Platz bekommen hat, war nur ein Versehen.
Ich bin gerade wirklich am Ende. Ich muss übernächste Woche wieder arbeiten. Was soll ich jetzt machen? Kann ich irgendetwas tun, oder muss ich das so hinnehmen?
Bitte helfen sie mir!
Hallo Doris,
bitte wenden Sie sich für eine rechtliche Einschätzung zu Ihrer Situation bitte an einen Anwalt. Eine Rechtsberatung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Ihr anwalt.org-Team
Hallo,
Ich befinde mich derzeit in der Situation wie viele andere Eltern. Ich und mein Lebensabschnittsgefahrte haben keinen Anspruch auf Notbetreuung für unsere 3 jährige Tochter., arbeiten aber beide 40 Stunden.
Nach nun 7 Wochen bin ich emotional am Ende und müde … jeden Tag von 6Uhr morgens bis 23:00 Uhr abends zu arbeiten, da die Betreuung des Kindes ein ungestörtes Arbeiten unmöglich macht. Nun wurde bekannt gegeben, dass ich das Kind voraussichtlich auch in den kommenden Monaten unterbringen kann. Kann ich mich einklagen und/oder Schadenersatz einfordern?
Hallo Anne,
eine entsprechende Grundlage hier besteht für die aktuelle Ausnahmesituation nach hiesiger Kenntnis nicht. Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt, wenn Sie eine rechtliche Einschätzung wünschen. Eine Rechtsberatung ist an dieser Stelle nicht möglich.
Ihr anwalt.org-Team
Wie verhält es sich mit den 35h/Woche Betreuungspätzen-geteilt? Entsprechen diese dem Rechtsanspruch auf einen 35h Platz , wenn man sein Kind mittags für 2h abholen muss, weil die Kita schließt?
Hallo,
habe folgendes Problem, wollte heute mein 3. Kind in der Kita anmelden für Januar 2021.
Mein ältestes Kind ist bereits in der Schule und mein mittleres Kind kommt Sep.2021 in die Schule. Nun wollte ich einen Kindergartenplatz für meinen jüngste in dem Kindergarten wo mein mittlere bereits ist.
Laut Aussage von der Stadt kann ich nicht damit rechnen im gleichen Kindergarten ein Platz zu bekommen. Das bedeutet ich habe zwei Kinder in unterschiedlichen Kitas.
Der jetzige Kindergarten liegt in direkter Umgebung zur Wohnung per Fuß zu erreichen, alle anderen Kitas müssten mit dem Auto angefahren werden.
Gibt es einen Anspruch auf eine Kindergartenplatz im selben Kindergarten für Geschwisterkinder? Was kann ich hier machen?
Wie ist es wen man durch einen Wohnungsumzug einen neuen Kitaplatz benötigt und beide Elternteile voll berufstätig sind und man mündlich eine Zusage für einen Platz bekommen hat und nach Abgabe der Unterlagen nach fünf Wochen eine telefonische Absage bekommt für diesen Platz. Was kann man machen.