Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) stärkt die Rechte der Mieter beim Kündigungsschutz mit einem Urteil, welches die Richter zugunsten von Mietern fällten, die trotz eines lebenslangen Wohnrechts die Kündigung des Mietverhältnisses erhielten. Der BGH erklärte diese besondere Kündigungsschutzklausel aber nun für wirksam. (Az. VIII ZR 109/18)
Stärkere Rechte für Mieter beim Kündigungsschutz: Wie das Urteil zustande kam
Mietern aus Bochum war ein lebenslanges Wohnrecht zugesichert worden – und dennoch sollten sie nach 37 Jahren aus ihren Wohnungen ausziehen. Die Immobilie wurde im Jahr 2012 verkauft und ging von der Stadt an den neuen Besitzer über. Die besondere Kündigungsschutzklausel wurde vertraglich zwischen der Stadt und dem Immobilienkäufer festgehalten. In diesem Vertrag stand:
Die Mieter haben ein lebenslanges Wohnrecht. Der Käufer übernimmt das bestehende Mietverhältnis.
Der neue Eigentümer hatte den Mietern aber dennoch gekündigt. Der BGH stärkte nun die Rechte der Mieter beim Kündigungsschutz durch sein Urteil und entschied, dass diese Kündigungsschutzklausel und damit das lebenslange Wohnrecht der Mieter Gültigkeit besitzt und diese demnach in ihren Wohnungen bleiben können.
Wann ist die Kündigung des Mietverhältnisses rechtens?
Ein Mieter kann den Mietvertrag jederzeit und ohne Grund kündigen. Vermieter müssen eine Kündigung grundsätzlich begründen und ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses vorweisen. Folgende Gründe kommen zum Beispiel laut Mietrecht für die Kündigung des Mietvertrages infrage:
- Bei Mietschulden: Der Bewohner kann die Miete nicht mehr zahlen.
- Bei Ruhestörung: Der Mieter trägt zur Störung des Hausfriedens beispielsweise durch Lärmbelästigung bei (zum Beispiel während der Nachtruhe).
- Wegen Eigenbedarf: Der Hauseigentümer will den Wohnraum für sich selbst oder Angehörige nutzen.
Durch eine Sonderklausel im Mietvertrag können die Rechte der Mieter beim Kündigungsschutz laut BGH-Urteil gestärkt werden. Besteht ein spezieller Schutz, können Mieter demnach nicht einfach vor die Tür gesetzt werden. Solch eine Klausel ist allerdings nicht standardmäßig in jedem Mietvertrag enthalten.
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Ich habe eine mietrechtliche Frage: Sie schreiben der Vermieter kann wegen Ruhestörung kündigen? Welchen Schutz gibt es bei falscher Behauptung von Ruhestörung? Kann der Vermieter mich einfach fristlos kündigen oder macht es Sinn einen Rechtsanwalt für Mietrecht einzuschalten?