In Zeiten von Welt- und Europameisterschaften gibt es auf einmal unzählige Fußballfans in Deutschland, welche die Nationalmannschaft unterstützen. Häufig geht es dabei gar nicht um den Sport an sich, sondern viel mehr um das Event.
Das Public Viewing hat sich spätestens seit der WM 2006 in Deutschland etabliert und findet bei großen Spielen an unterschiedlichen Veranstaltungsorten statt. Doch was genau bedeutet Public Viewing eigentlich?
Wer darf solche Veranstaltungen ausrichten und welche Auflagen sind dabei zu beachten? Wie kann die Sicherheit bei einem solchen Event gewährleistet werden? Diesen Fragen widmet sich der nachfolgende Ratgeber und informiert Sie umfassend.
Inhalt
FAQ: Public Viewing
Mit Public Viewing wird in aller Regel eine Veranstaltung beschrieben, bei der sich Fußballfans gemeinsam im Freien auf großen Leinwänden ein Fußballspiel anschauen.
Wollen Sie selbst ein Public Viewing organisieren, müssen Sie in aller Regel eine entsprechende Lizenz erwerben und die Veranstaltung bei der Stadt anmelden. Handelt es sich um eine nicht gewerbliche private Veranstaltung mit nicht mehr als 300 Besuchern, ist in aller Regel keine Anmeldung erforderlich.
Hier erhalten Sie einen Überblick der Sicherheitsmaßnahmen, die beim Public Viewing auf der Fanmeile in Berlin getroffen werden müssen.
Public Viewing: Bedeutung des Begriffs
Der Begriff Public Viewing beschreibt die Liveübertragung einer Sportveranstaltung auf großen Videoleinwänden. Es handelt sich um eine Zusammensetzung der englischen Wörter „public“ (öffentlich) und „viewing“ (ansehen, anschauen).
In Deutschland wurde diese Art, gemeinsam Sport zu schauen, zur Fußball-Weltmeisterschaft 2006 etabliert. Charakteristisch für das Public Viewing sind große Leinwände und viele Besucher der Veranstaltung, welche nicht selten im Freien stattfindet.
Davon zu unterscheiden sind Bars und Kneipen, in welchen Sportereignisse übertragen werden. Es handelt sich hierbei nicht um ein Public Viewing im eigentlichen Sinne, da es sich um regelmäßige Veranstaltungen handelt, die in aller Regel nicht gesponsert werden.
Gut zu wissen: Die FIFA, welche quasi das Sportrecht im Fußball festlegt, definiert Public Viewing als eine Veranstaltung, bei der ein WM-Turnier übertragen und für ein Publikum zur Verfügung gestellt wird. Das Ganze erfolgt an einem anderen Ort als den privaten Wohnräumen.
Flanke, Kopfball, Tor: Public Viewing in Deutschland
Wie bereits erwähnt, findet Public Viewing in Deutschland vor allem seit der WM 2006 statt. In diesem Zusammenhang ist die Fanmeile in Berlin der bekannteste Veranstaltungsort. Diese befindet sich im Bezirk Tiergarten auf der Straße des 17. Juni zwischen dem Großen Stern und dem Brandenburger Tor.
Circa 1,8 Kilometer ist die Fanmeile lang und wird seit 2006 immer wieder genutzt, wenn wichtige Spiele für die deutsche Nationalmannschaft im Fußball anstehen. Mehrere hunderttausende Besucher finden hier Platz.
Auch für die EM 2020 sollte die Fanmeile in Betrieb genommen werden. Aufgrund der Corona-Krise wurde das Turnier jedoch auf 2021 verschoben.
Public Viewing: Was Veranstalter beachten müssen
Wer ein Public Viewing im großen Stil veranstalten möchte, muss einige grundlegende Dinge beachten. So spielt beispielsweise das Urheberrechtsgesetz eine wichtige Rolle. Für die Übertragung von einem großen Fußballturnier geben FIFA oder UEFA meist Lizenzregelungen raus, die es ermöglichen, ein Public Viewing zu veranstalten.
Die Übertragung einer Sportveranstaltung selbst fällt in aller Regel nicht unter den Urheberrechtsschutz. Allerdings kann im Rahmen der Übertragungen beispielsweise auch Musik abgespielt werden.
Hierbei ist es ggf. notwendig, für das Public Viewing bei der GEMA eine entsprechende Lizenz zu erwerben. Um ein großes Public Viewing durchführen zu dürfen, ist üblicherweise auch die Genehmigung der jeweiligen Stadt erforderlich.
Wichtig: Wird ein Fußballspiel auf öffentlichen Plätzen übertragen, ist dafür in der Regel eine entsprechende Lizenz erforderlich. Das gilt vor allem, wenn die Veranstaltung gesponsert wird oder Zusatzeinnahmen durch Eintrittsgelder generiert werden. In diesen Fällen ist eine Anmeldung vom Public Viewing zwingend erforderlich.
Können Sie privat ein Public Viewing veranstalten?
Doch wie sieht es eigentlich aus, wenn Sie mit ein paar Freunden und Bekannten ein Public Viewing im Garten auf einer großen Leinwand veranstalten wollen? In aller Regel ist dafür keine Lizenz vonnöten, wenn die nachfolgenden drei Bedingungen erfüllt sind:
- Keine Einnahmen durch Eintritt
- Kein Sponsoring
- Nicht mehr als 300 Zuschauer
Sicherheit bei Großveranstaltungen
Großveranstaltungen wie das Public Viewing auf der Fanmeile in Berlin erfordern ein ausreichendes Sicherheitskonzept. So müssen beispielsweise Fluchtwege ausgewiesen und Evakuierungspläne im Vorfeld ausgearbeitet werden.
Zudem ist es nicht gestattet, bestimmte Gegenstände zum Public Viewing mitzunehmen. Auf berlin.de beschreibt der Veranstalter daher, welche Gegenstände aus Sicherheitsgründen nicht mit auf die Fanmeile gebracht werden dürfen:
Das Mitbringen von scharfen, spitzen Gegenständen sowie solchen, die als Waffe benutzt werden können, ist verboten. Auch Glasflaschen sind nicht erlaubt, ebenso wie:
Waffen jeder Art auch Gegenstände, die als Waffen, Hieb-, Stoß und Stichwaffen oder als Wurfgeschosse verwendet werden können.
Gassprühdosen, ätzende, brennbare, färbende Substanzen oder Gefäße mit Substanzen, die die Gesundheit beeinträchtigen oder leicht entzündbar sind (Ausnahme: handelsübliche Taschenfeuerzeuge).
Flaschen, Becher, Krüge, Dosen oder sonstige Gegenstände, die aus Glas oder einem anderen zerbrechlichen, splitternden oder besonders hartem Material hergestellt sind.
sperrige Gegenstände wie Leitern, Hocker, (Klapp-)Stühle, Kisten, große Taschen, Rucksäcke, Reisekoffer.
Feuerwerkskörper, Leuchtkugeln, Rauchpulver und Rauchbomben oder andere pyrotechnische Gegenstände.
Fahnen- oder Transparentstangen, die länger als 1 Meter oder deren Durchmesser größer als 3 Zentimeter ist, sowie „Doppelhalter“. Mitgebrachte bzw. zugelassene Fahnen und Transparente müssen unter den Begriff „schwer entflammbar“ fallen.
größere Mengen von Papier oder Papierrollen.
mechanisch betriebene Lärminstrumente wie z.B. Megaphone, Gasdruckfanfaren.
alkoholische Getränke aller Art.
Tiere und
Laserpointer.
Lärmschutz vs. Public Viewing
Ein wichtiger Faktor im Zusammenhang mit dem Public Viewing in Deutschland ist auch der Lärmschutz. Grundsätzlich müssen Veranstaltungen im Freien, die erst nach 22 Uhr enden, nämlich die immissionsrechtlichen Lärmschutzanforderungen zum Schutz der Nachtruhe erfüllen.
Um solche Veranstaltungen während der Welt- und Europameisterschaften im Fußball zu ermöglichen, wurde daher in der Vergangenheit stets eine Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien erlassen, welche es ermöglichte, dass die Veranstaltungen auch bis in die späten Abendstunden durchgeführt werden durften.