Inhalt
FAQ: Promillegrenze für Fahrrad-Fahrer
Nicht nur für Kfz-Fahrer gilt in Deutschland eine Promillegrenze. Auch das Fahrrad darf ab einem bestimmten Wert nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr geführt werden. Während die Grenze für Autofahrer bei 0,5 Promille liegt, ist die Promillegrenze für Fahrrad-Fahrer bei einem Wert von 1,6 angesetzt.
Überschreiten Sie die Promillegrenze für Radfahrer und werden dabei erwischt, müssen Sie mit drei Punkten in Flensburg und einer Geldstrafe rechnen.
Haben Sie die Promillegrenze für Fahrrad-Fahrer überschritten, kann die Fahrerlaubnisbehörde deswegen Ihre Fahreignung anzweifeln. Sie müssen dann mit der Aufforderung zur Teilnahme an einer MPU rechnen.
Promillegrenze fürs Fahrradfahren
Das Feierabendbier ist für manche Arbeitnehmer der Abschluss eines anstrengenden Tages oder einer anstrengenden Woche. Wer mehr als nur eine Flasche konsumiert, sieht sich schnell mit der Frage konfrontiert, ob er das Fahrzeug stehenlassen sollte.
Für Kfz-Fahrer gilt in Deutschland nämlich eine Promillegrenze von 0,5. Wer mit dem Fahrrad unterwegs ist, macht sich darum meist wenig Sorgen. Doch es gibt auch eine Promillegrenze für Fahrrad-Fahrer.
Aber wie hoch ist für Radfahrer die Promillegrenze? Welche Konsequenzen drohen, wenn Radler gegen den vorgegebenen Wert verstoßen? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend.
Gilt auch auf dem Fahrrad eine Alkoholgrenze?
Zwar gelten in der öffentlichen Diskussion immer wieder die Kfz-Fahrer als Regelmissachter, allerdings gibt es auch eine Menge Regeln gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO), an welche sich Radfahrer halten müssen.
So existiert zum Beispiel auch eine Promillegrenze fürs Fahrrad. Allerdings liegt diese nicht bei 0,5. Für Radler wird ein Grenzwert von 1,6 angesetzt. Werden Sie mit dieser oder einer höheren Promillezahl angehalten, drohen harte Sanktionen.
Gut zu wissen: Zwar liegt die Promillegrenze fürs Fahrrad im Rahmen einer Routinekontrolle bei 1,6, allerdings bedeutet das nicht, dass es bei niedrigeren Werten keinerlei Sanktionen gibt. Schon ab einem Wert von 0,3 Promille droht eine Strafanzeige, wenn Sie durch Ihre Fahrweise auffallen oder gar einen Unfall verursachen.
Promillegrenze mit dem Fahrrad missachtet: Diese Sanktionen drohen
Der nachfolgenden Tabelle können Sie noch einmal entnehmen, welche Sanktionen drohen, wenn Sie mit dem Fahrrad die Promillegrenze missachten:
Verstoß | Konsequenzen |
Mit 1,6 Promille oder mehr mit dem Fahrrad gefahren | 3 Punkte + Geldstrafe + Anordnung einer MPU |
Mit 0,3 Promille oder mehr fahrauffällig mit dem Fahrrad gefahren | Strafanzeige |
Wie läuft eine MPU ab?
Wie Sie der obigen Tabelle entnehmen können, droht bei einem Verstoß gegen die Promillegrenze für Fahrrad-Fahrer die Anordnung einer MPU. Doch was ist das eigentlich genau und wie läuft eine solche Untersuchung ab?
Durch die medizinisch-psychologische Untersuchung soll die Fahreignung eines Kfz-Fahrers überprüft werden. Sie wird demnach angeordnet, wenn Zweifel an der Fahreignung bestehen. Das ist zum Beispiel nach der Teilnahme am Straßenverkehr unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen der Fall.
Zudem wird eine MPU angeordnet, wenn ein Verkehrsteilnehmer die Fahrerlaubnis durch zu viele Punkte in Flensburg verloren hat. Die Untersuchung selbst ist in drei Teile aufgeteilt. Das sind:
- Verkehrsmedizin: Hierbei wird vor allem untersucht, ob ein konstanter Alkohol- oder Drogenmissbrauch des Betroffenen vorliegt.
- Verkehrspsychologie: Im Gespräch mit einem Psychologen soll der Verkehrssünder sein Verhalten reflektieren und einsehen. Das Gespräch wird aufgezeichnet.
- Leistungsdiagnostik: Hierbei muss der MPU-Absolvent einen Reaktionstest an einem Computer durchführen.
Bestehen Sie die MPU, können Sie in aller Regel eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen. Fallen Sie hingegen durch, dürfen Sie weiterhin nicht mit Kraftfahrzeugen am Straßenverkehr teilnehmen, da Sie Ihre Fahreignung nicht nachweisen konnten.
Wie hoch liegt die Promillegrenze bei Kraftfahrzeugen?
Auch für Kfz-Fahrer gibt es natürlich eine Promillegrenze. Während auf dem Fahrrad 1,6 Promille erlaubt sind, ist dieser Wert für motorisierte Verkehrsteilnehmer deutlich reduziert. Hier gilt eine Promillegrenze von 0,5. Allerdings drohen wie bei Radlern auch schon Sanktionen bei 0,3 Promille, wenn dieser Wert mit einer auffälligen Fahrweise einhergeht.
Wichtig: Für Fahranfänger in der Probezeit und junge Fahrer unter 21 Jahren gilt eine Promillegrenze von 0. Sie dürfen demnach keinerlei Alkohol konsumieren, bevor sie sich hinter das Steuer eines Kraftfahrzeuges setzen.