Nach Angaben des statistischen Bundesamtes passierten 4,1 Prozent der Unfälle mit Personenschäden in 2015 unter Alkoholeinfluss. 7,4 Prozent aller tödlich Verletzten starben in Folge eines Unfalls bei dem Alkohol im Spiel war.
Seit 1953 gibt es eine Promillegrenze für Autofahrer. Ursprünglich belief sich diese auf 1,5 Promille. Mittlerweile gelten allerdings strengere Regelungen. Wir klären über die Alkoholgrenze am Steuer auf. Außerdem gehen wir darauf ein, was es für weitere Promillegrenzen in Deutschland gibt. Dürfen Radfahrer beispielsweise betrunken fahren?
Inhalt
FAQ: Promillegrenze
Allgemein liegt die Promillegrenze in Deutschland für Kraftfahrer bei 0,5 Promille. Bei einer auffälligen Fahrweise oder einem alkoholbedingten Unfall kann jedoch auch ein Wert von 0,3 Promille bereits ausreichen, damit das Ganze als Verstoß gegen geltendes Verkehrsrecht angesehen wird.
Für Fahranfänger, die in der Probezeit sind oder das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gilt eine Null-Promille-Grenze.
Informationen dazu, was auf Sie zukommt, wenn Sie sich nicht an die Promillegrenze halten, finden Sie in unserem Ratgeber zum Thema Alkohol am Steuer.
Promillerechner – Wie hoch ist der Promillewert?
Die Alkoholgrenze fürs Auto im Gesetz: Trunkenheit im Verkehr
§ 316 Strafgesetzbuch (StGB) legt fest, was Trunkenheit im Verkehr ist:
Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315d) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist. (§ 316 Abs. 1 StGB)
Es werden auch Verkehrsteilnehmer bestraft, die nach Abs. 1 fahrlässig handeln.
Wer die Alkoholgrenze beim Autofahren missachtet, muss je nach Umstand mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen. Aber auch Punkte in Flensburg, ein Fahrverbot oder ein Führerscheinentzug sind denkbare Konsequenzen.
Wie viel Promille darf ein Autofahrer haben?
Die Frage: „Mit wie viel Promille darf man noch Auto fahren?“ lässt sich nicht pauschal beantworten, denn in Deutschland gibt es verschiedene Promillegrenzen.
Das Strafrecht unterscheidet zwischen einer absoluten und einer relativen Fahruntüchtigkeit. Davon hängt dann situationsbedingt beim Autofahren auch die Alkoholgrenze ab.
0,0 Promille: Dann ist Alkohol am Steuer nicht erlaubt
Eine absolutes Alkoholverbot am Steuer und damit eine 0,0-Promillegrenze gilt für zwei verschiedene Personengruppen.
- Fahranfänger, die noch in der Probezeit sind bzw.
- Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht beendet haben.
Dies legt § 24 c Straßenverkehrsgesetz (StVG) fest:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder die Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränks steht.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Hierzu ein Bespiel: Peter macht kurz vor seinem 18. Geburtstag seinen Führerschein. Dieser gilt ab seinem Geburtstag. Damit endet seine Probezeit an seinem 20. Geburtstag. Dennoch gilt für ihn ein weiteres Jahr die 0,0-Promillegrenze beim Autofahren.
Zweites Beispiel: Ursula entscheidet sich mit 25 Jahren dazu, einen Führerschein zu machen. Am 25.07.2017 besteht sie die praktische Prüfung und sie erhält den Führerschein. Auch wenn sie bereits über 21. Jahre alt ist, gilt für sie ein absolutes Alkoholverbot am Steuer – bis zum 25.07.2019, denn dann ist die Probezeit vorüber.
Wann gilt die Promillegrenze von 0,3?
Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille liegt eine relative Fahruntüchtigkeit vor, wenn Fahrfehler zu beobachten sind. Hierzu können beispielsweise zählen:
- Reaktionsverzögerungen
- Fahren in Schlangenlinien
- erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen
Diese Promillegrenze kann je nach Gewicht und Sättigung des Autofahrers bereits nach einem Bier oder Sekt erreicht sein. Kommt es zu schweren Fahrfehlern, liegt nicht mehr nur eine Ordnungswidrigkeit vor, sondern ggf. kann dies bereits eine strafrechtliche Verfolgung nach § 316 StGB nach sich ziehen.
0,5 Promille als Grenze für Autofahrer
§ 24a Abs. 1 StVG legt folgendes zu dieser Promillegrenze fest:
Ordnungswidrig handelt, wer im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 0,25 mg/l oder mehr Alkohol in der Atemluft oder 0,5 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder eine Alkoholmenge im Körper hat, die zu einer solchen Atem- oder Blutalkoholkonzentration führt.
Dies wird aber nur als Ordnungswidrigkeit ausgelegt, wenn keine Fahrfehler vorliegen, ansonsten liegt eine Straftat vor.
Die Ordnungswidrigkeit wird wie folgt bestraft:
Verstoß gegen die 0,5-Promillegrenze | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | Fahrverbot |
---|---|---|---|
... zum ersten Mal | 500 | 2 | 1 Monat |
... zum zweiten Mal | 1000 | 2 | 3 Monate |
... zum dritten Mal | 1500 | 2 | 3 Monate |
Missachten Sie also die Promillegrenze von 0,5 mehrmals, drohen entsprechend höhere Sanktionen.
Spätestens ab 1,1 Promille liegt eine Straftat vor
Die höchste Promillegrenze liegt bei 1,1. In diesem Fall liegt eine absolute Fahruntüchtigkeit vor. Es ist dann auch unerheblich, ob der Autofahrer auffällig gefahren ist oder nicht. Er begeht damit eine Straftat und muss sich vor Gericht verantworten.
Die zuständigen Richter entziehen dann regelmäßig die Fahrerlaubnis und verhängen eine Sperrfrist. In dieser Zeit darf die Fahrerlaubnis nicht neu beantragt werden.
Die Promillegrenze von 0,8 gibt es seit 2001 nicht mehr.
Promillegrenze am LKW-Steuer
Für Berufskraftfahrer gilt die gleiche Promillegrenze wie für Autofahrer. Wer nun also meint, Brummifahrer müssen besondere Regelungen und Gesetze beachten, liegt falsch. Doch auch wenn die Alkoholgrenze in Deutschland für Berufskraftfahrer theoretisch bei 0,5 Promille liegt, schieben die meisten Arbeitgeber vertraglich einen Riegel vor.
Im Arbeitsvertrag vieler LKW-Fahrer findet sich ein entsprechender Passus, dass für sie während der Arbeitszeit ein striktes Alkoholverbot gilt. Halten sich die Fahrer daran nicht, ist eine Abmahnung gerechtfertigt.
Liegt gar ein schwerwiegender Verstoß vor und dem Arbeitgeber kann eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht zugemutet werden, ist auch eine sofortige Kündigung rechtens. So entschied beispielsweise das Arbeitsgericht Berlin (Az. 24 Ca 8017/13), dass eine fristlose Kündigung wirksam ist.
Der Berufskraftfahrer baute mit 0,64 Promille einen Unfall, verletzte den Unfallgegner und verursachte einen erheblichen Sachschaden. Einer vorigen Abmahnung bedarf es nicht, so der Richter.
Gibt es eine spezielle Promillegrenze, die bei einem Unfall gilt?
Unabhängig von der Promillegrenze ist ein Unfall unter Alkoholeinfluss immer schlimm. Nicht nur, dass dadurch Personen verletzt oder gar getötet werden können, auch der Unfallverursacher muss mit harten Konsequenzen rechnen.
Bauen Sie einen Unfall unter Alkoholeinfluss, ist die Promillegrenze wenig entscheidend. So oder so bekommen Sie Probleme mit der Haftpflichtversicherung. Diese darf Ihnen die Leistungen kürzen oder auch ganz versagen.
Sie kommt also erst einmal für den Schaden auf, nimmt den Unfallverursacher dann aber (teilweise) in Regress.
In den Policen findet sich nämlich eine Trunkenheitsklausel, die besagt, dass der Versicherer seiner Leistung nicht nachkommen muss, wenn der Kraftfahrer infolge des Genusses von Alkohol nicht in der Lage ist, dass Fahrzeug zu führen.
Hinsichtlich der Promillegrenze sollten Sie wissen: Ab 0,3 Promille zählt ein Unfall zu den bereits angesprochenen Fahrfehlern. Sie machen sich dann ggf. strafbar. Dann müssen Sie mit Punkten in Flensburg, einer Geld- oder Freiheitsstrafe und einem Führerscheinentzug rechnen.
Je nach Umstand erfüllen Sie den Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs. Dies ist bei einem Unfall meist gegeben.
Im § 315c StGB heißt es hierzu:
Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
[…] nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen,
[…] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Kann Ihnen Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, droht nach § 315c Abs. 3 StGB eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.
Mehr zur Promillegrenze erfahren Sie in diesem Video
Alkohol am Steuer: Die Promillegrenze hat ihren Grund
Alkohol ist Ethanol und damit ein Gift, welches in den Blutkreislauf gelangt. Es verbreitet sich im gesamten Körper und beeinflusst diesen. Im Gehirn angekommen, verändert der Alkohol die Informationsübertragung der Nervenzellen. Daraus ergeben sich zum einen körperliche Folgen und zum anderen psychische.
Tests zeigen, dass bereits ab 0,2 Promille Entfernungen falsch eingeschätzt werden. Gerade im Straßenverkehr fatal, wenn Sie beispielsweise die Distanz der Fußgängerampel falsch einschätzen und dann zu spät bremsen.
Darüber hinaus führt der Alkohol dazu, dass sich das Sichtfeld einschränkt. Daraus resultiert, dass der Fahrer sein Umfeld schlechter wahrnimmt. Die Konzentration und die Reaktionsfähigkeit lassen deutlich nach. Zudem sinkt die Hemmschwelle und Sie fahren unter Umständen deutlich riskanter als im nüchternen Zustand.
Während das erste Gläschen noch entspannend wirkt, führt ein höherer Alkoholkonsum zu einem höheren Aggressionspotential. Ein einzelnes Symptom kann im Straßenverkehr schon verheerende Folgen haben, doch meist treten sie zusammen auf. Damit stellt ein betrunkener Autofahrer nicht nur eine große Gefahr für sich selbst, sondern auch für alle anderen Straßenteilnehmer dar. Dies rechtfertigt die Einführung der Promillegrenze.
Was sind Promille? Das Wort stammt aus dem Lateinischen und beschreibt ein Verhältnis von 1:1000. Damit ist meist die Menge an Alkohol im Blut gemeint. Diese lässt sich wie folgt berechnen:
w
Promille = | Alkoholmenge in Gramm |
Flüssigkeitsmenge in Kilogramm |
Demnach lässt sich z. B. nicht pauschal sagen, wie viel Promille Sie nach einem Glas Wein haben. Es kommt dabei immer auf Ihre individuelle Blutmenge an.
Doch wie berechnen Sie nun die Menge Alkohol in Gramm? Hierzu benötigen Sie die Volumenprozent, die auf den alkoholischen Flaschen angeben sind und die Menge, die Sie getrunken haben.
Nun wenden Sie folgende Formel an:
Menge in ml x Vol.-%⁄100 x 0,8 = Alkoholmenge in Gramm
Die Flüssigkeitsmenge in Kilogramm lässt sich nur schätzen. Schließlich hängt diese von individuellen Faktoren ab. Folgende Formel hilft bei der Berechnung:
Für Männer:
Körpergewicht in kg⁄100 x 70 = Wassermenge in kg
Für Frauen:
Körpergewicht in kg⁄100 x 60 = Wassermenge in kg
Wie schnell baut der Körper Alkohol ab?
Nachdem nun klar ist, wie Sie die Promille berechnen können, ist es noch wichtig zu wissen, wie schnell diese denn wieder abgebaut werden. Den Abbau übernimmt die Leber. Dies läuft in drei Phasen ab. In der ersten Phase spaltet ein Enzym den Alkohol. Danach wandelt der Körper dieses Gift in Essigsäure um. Dann gibt die Leber diese als Körperflüssigkeit ab.
Der Abbau von Alkohol kann nicht durch Kaffee oder eine kalte Dusche beeinflusst werden. Höchstens führt dies dazu, dass Sie sich besser fühlen. „Nüchterner“ werden Sie davon allerdings nicht.
Wie schnell Sie nun allerdings wieder ins Auto steigen können und die Promillegrenze nicht überschreiten, lässt sich nicht pauschal beantworten. Dies hängt nicht nur davon ab, wie viel Sie getrunken haben, sondern auch davon, was Sie vorher gegessen haben.
Was aber medizinisch feststeht: Männer bauen den Alkohol schneller ab als Frauen. Als Faustformel lässt sich sagen, dass erstere 0,2 Promille pro Stunde abbauen und letztere 0,1 Promille.
Mit Hilfe der obigen Promille-Formel können Sie demnach ausrechnen, wie lange der Körper für den Abbauprozess braucht. Fühlen Sie sich am nächsten Morgen noch nicht gut, sollten Sie lieber auf öffentliche Verkehrsmittel umsteigen, bevor Sie die Promillegrenze überschreiten. Der Führerschein kann auch wegen des sogenannten Nachtrunks entzogen werden.
Alkohollimit in Deutschland überschritten: Weitere Konsequenzen
Nachdem wir nun die Promillegrenzen im Auto für Deutschland erklärt haben, wollen wir auf die Bußgelder und Strafen eingehen, die bei Überschreitung drohen.
Zu unterscheiden ist zwischen der Ordnungswidrigkeit, die Sie begehen, wenn Sie im Auto die Promillegrenze von 0,5 missachten und einer Straftat. Entsprechend fallen dann auch die Strafen aus.
Solange Ihnen mit bis zu 1,09 Promille keine Fahrfehler nachgewiesen werden können, begehen Sie erstere und es drohen ein Bußgeld und ein Fahrverbot. Sobald Sie aber beispielsweise einen Unfall bauen, können Sie strafrechtlich belangt werden und dass auch schon bei 0,3 Promille.
Überschreiten Sie mit Alkohol am Steuer die Grenze von 1,09, liegt in jedem Fall immer eine Straftat vor. Es kann dann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen sowie eine Geld- oder Freiheitsstrafe verhängt werden.
Verstoß/Straftat | Bußgeld in Euro | Punkte in Flensburg | sonstiges |
---|---|---|---|
Verstoß gegen 0,5-Promillegrenze zum ersten Mal | 500 | 2 | 1 Monat Fahrverbot |
... zum zweiten Mal | 1000 | 2 | 3 Monate Fahrverbot |
... zum dritten Mal | 1500 | 2 | 3 Monate Fahrverbot |
Gefährvdung des Verkehrs z. B. Unfall (gilt ab 0,3 Promille) | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheits- oder Geldstrafe | |
über 1,09 Promille im Blut | 3 | Entziehung der Fahrerlaubnis, Freiheits- oder Geldstrafe |
Wann droht eine MPU?
Entzieht Ihnen die Behörde die Fahrerlaubnis, weil Sie in Sachen Alkohol und Promille die Grenze überschritten haben, erhalten Sie zugleich eine Sperrfrist. In dieser Zeit dürfen Sie die Fahrerlaubnis nicht neu beantragen.
Wie lange diese Sperre andauert, hängt von der Schwere der Straftat und der individuellen Vorgeschichte ab. Sie dauert mindestens sechs Monate, kann aber auch lebenslänglich verhängt werden. Klar ist jedoch: Je höher der Promillewert, desto länger gilt die Sperrfrist.
Drei Monate bevor die Sperrfrist abläuft, kann der Führerschein dann neu beantragt werden. Gerade im Zusammenhang mit der Überschreitung der Promillegrenzen im Straßenverkehr verlangt die Führerscheinstelle dann häufig einen Nachweis für eine erfolgreiche medizinisch-psychologische Untersuchung.
Die Entscheidung, ob Sie eine MPU wegen Missachtung der Promillegrenze und anschließendem Führerscheinentzug absolvieren müssen, liegt bei der Behörde. Dabei ist auch Ihre Vorgeschichte relevant. Sind Sie beispielsweise schon mal mit Alkohol am Steuer erwischt worden, ist eine MPU kaum zu umgehen.
Fahren Sie Auto, obwohl Ihnen der Führerschein entzogen wurde, begehen Sie eine Straftat. Nach § 21 StVG droht dann eine Freiheitsstrafe von einem Jahr oder eine Geldstrafe.
Womit müssen Fahranfänger rechnen, wenn Sie die Promillegrenze im PKW missachten?
Fahranfänger, die unter 21 Jahre alt sind und/oder sich in der Probezeit befinden, dürfen keinen Schluck Alkohol zu sich nehmen, wenn sie danach noch fahren wollen. Seit 2007 gilt die 0,0-Promillegrenze.
Halten Sie sich daran nicht und lassen sich erwischen, drohen verschiedene Konsequenzen:
- Bußgeld von 250 bis zu 1.500 Euro
- mind. zwei Punkte in Flensburg
- ggf. Fahrverbot
- Verlängerung der Probezeit um weitere zwei Jahre
- Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar
Welche Strafe Sie genau erwartet, hängt von der Blutalkoholkonzentration ab. Bleibt der Wert unter 0,5, zahlen Sie ein Bußgeld von 250 Euro und bekommen einen Punkt. Überschreiten Sie diesen Wert, zahlen Sie beim ersten Mal 500 Euro und erhalten ein Fahrverbot von einem Monat. Beim zweiten Mal zahlen Sie dann 1000 Euro und drei Monate Fahrverbot drohen. Beim dritten Mal zahlen Sie 1500 Euro und erhalten ebenfalls drei Monate Fahrverbot.
Gefährden Sie mit 0,3 Promille oder mehr den Verkehr, so ist dies eine Straftat. Sie erhalten drei Punkte und der Führerschein wird entzogen. Gleiches droht bei einem Promillewert von über 1,09.
Lassen Sie sich in der Probezeit mit Alkohol am Steuer erwischen, begehen Sie einen A-Verstoß und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre. Hinzu kommt eine Anordnung zu einem Aufbauseminar. Leisten Sie sich den zweiten A-Verstoß in der verlängerten Probezeit, entzieht Ihnen die Behörde die Fahrerlaubnis.
Promillegrenze im Straßenverkehr für Radfahrer
Vermeintlich verantwortungsvolle Verkehrsteilnehmer steigen nach dem Alkoholgenuss nicht mehr hinters Lenkrad, wählen aber stattdessen den Drahtesel. Auch das ist nicht ganz ungefährlich und es gilt eine Promillegrenze zu beachten.
Im Jahr 1986 legte der Bundesgerichtshof (BGH) diese auf 1,7 fest. Die Richter nahmen einen Grundwert von 1,5 an. Hinzu kommt ein Sicherheitszuschlag von 0,2 Promille. Wegen vereinfachter Messmethoden liegt die aktuelle Promillegrenze bei 1,6.
Kritiker wollen die Grenze deutlich nach unten schieben. Sie sind der Meinung, dass Erwachsene bei einem Wert von 1,6 Promille eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr darstellen.
Doch auch bei den Radlern gilt: Fahren Sie auffällig, beispielsweise in Schlangenlinien, machen Sie sich bereits mit einem geringeren Wert strafbar.
Betrunkene Radfahrer begehen laut Verkehrsrecht keine Ordnungswidrigkeit. Insofern kann an dieser Stelle kein Bußgeld genannt werden. Erreichen Sie die Promillegrenze von 1,6 oder fahren unter Alkoholeinfluss auffällig, begehen Sie eine Straftat. Der Richter kann Ihnen dann in diesem Zusammenhang den Führerschein entziehen bzw. eine MPU verlangen.
Fahrrad schieben und so die Alkoholpromillegrenze umgehen?
Nun mag manch ein Radler auf die Idee kommen, dass die Lösung des Problems darin besteht, das Fahrrad zu schieben. Doch auch Fußgänger müssen sich an gewissen Regeln im Straßenverkehr halten. Missachten Sie diese im betrunkenen Zustand, drohen auch in diesem Fall Konsequenzen.
Eine feste Promillegrenze lässt sich allerdings nicht nennen – vielmehr kommt es auf das Verhalten der Fußgänger an. Laufen Sie beispielsweise torkelnd auf die Straße und riskieren so einen Unfall, kann dies als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr gewertet werden.
Laut § 315b StGB gilt folgendes:
(1) Wer die Sicherheit des Straßenverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
1. Anlagen oder Fahrzeuge zerstört, beschädigt oder beseitigt,
2. Hindernisse bereitet oder
3. einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt,
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Bevor der Richter Ihnen allerdings die Fahrerlaubnis entziehen kann, muss er eine MPU anordnen. Er geht dann aufgrund Ihres Verhaltens von einem Alkoholproblem aus, mit welchem Sie nicht geeignet wären ein Auto zu führen. Fällt das Gutachten negativ aus, ist die Fahrerlaubnis häufig weg.
Promillegrenze beim Autofahren im Ausland
Auch im Ausland müssen Sie sich an die Verkehrsregeln halten. Insofern sollten Sie sich vor der Reise mit den entsprechenden Verordnungen vertraut machen. So gelten in vielen europäischen Ländern andere Promillegrenzen als hierzulande.
In folgenden Ländern ist Alkohol am Steuer komplett tabu:
- Albanien
- Moldawien
- Rumänien
- Russland
- Slowakei
- Tschechien
- Ukraine
- Ungarn
- Weißrussland
Dann gibt es Länder, die kennen eine 0,2-Promille-Grenze. Hierzu zählen:
- Estland
- Norwegen
- Polen
- Schweden
In Bosnien-Herzegowina gilt eine Promillegrenze von 0,3. Für Fahranfänger gilt drei Jahre lang ein absolutes Alkoholverbot. Dies betrifft auch Fahrer, die unter 21 Jahre alt sind. Für Litauen gilt eine 0,4-Promillegrenze.
Die 0,8-Promille als Grenze gibt es in folgenden drei Ländern:
- Großbritannien (ohne Schottland)
- Lichtenstein
- Malta
Die anderen Länder kennen die 0,5-Promillegrenze. Allerdings gelten hier teilweise Einschränkungen, weswegen wir Ihnen dies als Tabelle präsentieren:
Land | Zusatzregel |
---|---|
Aaland | |
Belgien | |
Bulgarien | |
Dänemark | 0,5 Promille für Fahranfänger |
Färöer | |
Finnland | |
Frankreich | 0,2-Promillegrenze für Fahranfänger (drei Jahre lang) |
Griechenland | 0,2-Promillegrenze für Motorradfahrer und Fahranfänger (zwei Jahre lang) |
Irland | |
Island | |
Italien | 0,0-Promillegrenze für Fahranfänger (drei Jahre lang) und Personen unter 21 Jahren |
Kroatien | 0,0-Promillegrenze für Fahrer unter 25 Jahren |
Lettland | 0,2-Promillegrenze für Fahranfänger (zwei Jahre lang) |
Luxemburg | 0,2-Promillegrenze für Fahranfänger (zwei Jahre lang) |
Mazedonien | |
Monaco | |
Niederlande | 0,2-Promillegrenze für Fahranfänger (fünf Jahre lang) |
Österreich | 0,1-Promillegrenze für Fahranfänger (fünf Jahre lang) |
Portugal | |
Schweiz | 0,1-Promillegrenze für Fahranfänger und Berufskraftfahrer |
Serbien | 0,0-Promillegrenze für Fahranfänger (ein Jahr lang) und Motorradfahrer |
Montenegro | |
Schottland | |
Slowenien | 0,2-Promillegrenze für Fahranfänger (zwei Jahre lang) und Personen unter 21 Jahren |
Spanien | 0,3-Promillegrenze für Fahranfänger (zwei Jahre lang), Fahrer von Kfz mit mehr als acht Sitzplätzen & für Berufskraftfahrer |
Türkei | gilt nur für Pkw ohne Anhänger, ansonsten Alkoholverbot |
Zypern |
Halten Sie sich im Auto nicht an die Alkoholgrenze, drohen Ihnen Strafen. So sind beispielsweise in Großbritannien 6.414 Euro fällig und in Schweden müssen Sie mit einer Höhe des Bußgelds ab 40 Tagessätzen rechnen. Da hilft es auch nicht, dass Sie in dem Urlaubsland nicht gemeldet sind. Bußgelder der anderen EU-Staaten werden auch in Deutschland vollstreckt.