Produktwarnung: Verbraucherhinweise für mehr Sicherheit

Hinweise wie eine Produktwarnung dienen dem Schutz der Verbraucher.
Hinweise wie eine Produktwarnung dienen dem Schutz der Verbraucher.

Für Lebensmittel und Produkte des alltäglichen Gebrauchs gelten in Deutschland eine Vielzahl an Vorschriften. Diese dienen vor allem dem Verbraucherschutz und mögliche Gesundheitsrisiken beim Konsum bzw. bei der Verwendung reduzieren.

Trotz zahlreicher Kontrollen und Prüfverfahren kann es allerdings immer wieder vorkommen, dass von bestimmten Produkten eine Gefahr ausgehen kann. Dies ist zum Beispiel unter Umständen bei einer unsachgemäßen Verwendung der Fall. Um eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu vermeiden, bringen viele Hersteller auf ihren Waren eine sogenannte Produktwarnung an.

Doch was genau ist eine Produktwarnung und welchen Zweck erfüllt sie? Wie unterscheidet sich diese von einem Produktrückruf? Und welche skurrilen Warnhinweise gibt es im Ausland? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

FAQ: Produktwarnung

Wann erfolgt eine Produktwarnung?

Hierbei handelt es sich um Informationen für den Verbraucherschutz. Diese sollen sicherstellen, dass von einem Produkt bei sachgemäßen Gebrauch oder einem naheliegenden Fehlgebrauch keine Gefahr ausgeht.

Welche Vorschriften sind bei der Produktwarnung zu beachten?

Informationen zu den rechtlichen Vorgaben finden Sie hier.

Erfolgt eine Produktwarnung auch bei fehlerhaften Waren oder Mängeln?

Nein, bei schwerwiegenden Mängeln müssen die Hersteller ihre Produkte vom Markt nehmen und die Verbraucher informieren. In diesem Zusammenhang ist auch von einem Produktrückruf die Rede.

Was ist eine Produktwarnung?

Ob eine Produktwarnung notwendig ist, hängt auch von der jeweiligen Zielgruppe ab.
Ob eine Produktwarnung notwendig ist, hängt auch von der jeweiligen Zielgruppe ab.

Geht von einem Lebensmittel oder einem anderen Produkt eine Gefahr für den Verbraucher aus, sind die Hersteller dazu verpflichtet, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, welche zur Beseitigung des Risikos führen. Eine Option ist die sogenannte Produktwarnung.

Diese ist immer dann notwendig, wenn ein in den Verkehr gebrachtes Produkt bei sachgemäßen Gebrauch sowie einem naheliegenden Fehlgebrauch nicht die erforderliche Sicherheit bietet. Der Mangel ist dabei allerdings nicht auf eine fehlerhafte Konstruktion oder Produktion zurückzuführen.

Erkennt der Hersteller entsprechende Gefahren bzw. wird er auf solche Aufmerksam gemacht, ist er zu einer Produktwarnung verpflichtet. Unter Umständen kann es daraufhin auch zu einer Veränderung des Produktes oder einer Anpassung der Verpackung kommen. Bei der Produktwarnung handelt es sich um die notwendigen Informationen, welche eine gefahrenlose Verwendung gewährleisten sollen.

Wird ein Gefahrenpotenzial erst spät entdeckt – befindet sich das Gut bereits im Vertrieb – existieren grundsätzlich zwei Möglichkeiten. Entweder erhalten die Konsumenten durch öffentliche Warnungen die notwendigen Informationen zur gefahrenlosen Handhabung oder es erfolgt ein Rückruf der jeweiligen Produkte.

Für die Einschätzung, ob tatsächlich eine Produktwarnung notwendig ist, gehen die Verantwortlichen immer von ihrer durchschnittlichen Zielgruppe bzw. ihren Kundenkreis aus. Handelt es sich dabei zum Beispiel um Kinder bzw. deren Eltern als Konsumenten, gelten in der Regel höhere Anforderungen an die Sicherheit eines Produktes.

Rechtliche Vorschriften zur Produktwarnung

Produktwarnungen sind in Deutschland gemäß dem Produktsicherheitsgesetz vorgeschrieben.
Produktwarnungen sind in Deutschland gemäß dem Produktsicherheitsgesetz vorgeschrieben.

Wer in Deutschland Waren in den Verkauf bringen möchte, muss dabei eine Vielzahl an Vorschriften und Gesetzen beachten. Die strengen Regularien – welche Hersteller unter Umständen auch an ihre Grenzen bringen können – dienen dabei vor allem dem Schutz der Verbraucher und sollen gesundheitliche Risiken reduzieren.

Die Vorgaben zur Produktwarnung gehen aus dem Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt – in der Kurzform auch als Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) bezeichnet – hervor. Demnach darf ein Produkt nur dann auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung eine Gefährdung der Sicherheit und Gesundheit auszuschließen ist.

Um diesen Anforderungen zu entsprechen, benötigen Verbraucher nicht selten entsprechende Instruktionen. Dazu heißt es in § 3 Abs. 4 ProdSG:

Sind bei der Verwendung, Ergänzung oder Instandhaltung eines Produkts bestimmte Regeln zu beachten, um den Schutz von Sicherheit und Gesundheit zu gewährleisten, ist bei der Bereitstellung auf dem Markt hierfür eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitzuliefern […].

Es zeigt sich somit, dass der Gesetzgeber die Hersteller in die Pflicht nimmt, ihre Waren so sicher wie möglich zu machen. Daher besitzen auch die manchmal übertrieben wirkenden Hinweise ihre Daseinsberechtigung – selbst dann, wenn es sich um einen Erdnuss-Schokoriegel handelt, welcher Spuren von Nüssen enthalten kann.

Wie unterscheiden sich Produktwarnung und Produktrückruf?

Im allgemeinen Sprachgebrauch werden Produktwarnung und -rückruf in einem Atemzug genannt und nicht selten auch synonym verwendet. Zudem gehen scheinbar viele Verbraucher davon aus, dass es sich bei der Benachrichtigung über vermeintliche Gefahren – zum Beispiel die Meldung von Metalspänen in bestimmten Lebensmitteln – um eine Produktwarnung handelt, welche einen Produktrückruf nach sich zieht.

Diese Annahme wurde bereits durch die Definition zu Beginn dieses Ratgebers widerlegt. Allerdings erfolgt auch von Seiten der Behörden keine eindeutige Differenzierung der Begriffe. So veröffentlicht zum Beispiel das Schnellwarnsystem der Europäischen Kommission „RAPEX“ (Rapid Exchange of Information System) europaweite Warnungen zu gefährlichen Produkten. Dabei handelt es sich allerdings in der Regel um Produktrückrufe.

Eine Auswertung zu den Rückrufen erfolgt durch die EU durch eine Liste über gefährliche Produkte. Besonders häufig fielen dabei Spielzeuge, Kraftfahrzeuge und Kleidung auf. Beanstandet wird dabei unter anderem die Belastung mit schädlichen Chemikalien.

Produktwarnung international

Eine Produktwarnung kann auch der Vermeidung hoher Entschädigungen dienen.
Eine Produktwarnung kann auch der Vermeidung hoher Entschädigungen dienen.

In Deutschland soll eine Produktwarnung den Verbrauchern vor allem Informationen für eine ordnungsgemäße Verwendung der Produkte liefert. Typischerweise handelt es sich dabei um Hinweise wie: „ACHTUNG! Erstickungsgefahr durch verschluckbare Kleinteile.“ oder „Kann Spuren von … enthalten.“

In den USA hat eine solche Produktwarnung hingegen eine andere Funktion. Denn sie dient in erster Linie der Vermeidung hoher Ansprüche nach Schmerzensgeld und Schadensersatz. Daher finden sich im Land der unbegrenzten Möglichkeiten unter anderem folgende Hinweise auf Produkten:

  • Dieses Produkt ist nicht als Zahnbohrmaschine gedacht. (Bohrmaschine)
  • Nicht bügeln, wenn das T-Shirt am Körper getragen wird.
  • Das Kind vor dem Zusammenklappen des Kinderwagens herausnehmen.
  • Stecken Sie keine Lebewesen in die Waschmaschine.
  • Benutzen Sie kein brennendes Streichholz oder eine offene Flamme, um den Benzinstand zu prüfen.
  • Trocknen Sie Ihr Handy nicht in der Mikrowelle.
  • Verwenden Sie die Mikrowelle nicht für Haustiere.

Zwar handelt es sich bei einer solchen Produktwarnung noch immer um einen Hinweis zur ordnungsgemäßen Verwendung von Produkten, hat aber mit einem bestimmungsgemäßen Gebrauch eher weniger zutun. Darüber hinaus gilt in Deutschland der Grundsatz, dass zum Beispiel für weitverbreitetes Werkzeug keine gesonderte Warnhinweise notwendig sind, da bereits Kindern der vorsichtige Umgang mit Hammer, Säge und Co. beigebracht wird.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

Bildnachweise

1 Gedanke zu „Produktwarnung: Verbraucherhinweise für mehr Sicherheit

  1. Maja

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    ich habe am 22. März eine Uhr bestellt. Die Firma I. hat die Lieferungszeit bis zu 10 Werktage. Am Montag, am 20. April habe ich die Uhr endlich bekommen, aber ohne Schließe. Firma antwortet mir nicht. Wie kann solche Firma noch existieren und die Menschen weiter Betrügen?
    Vielen Dank und schöne Grüße,
    Maja (Österreich)

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