In sechs Jahren schuldenfrei? Für viele Hochverschuldete klingt dies nach einem Traum. Das Prinzip Privatinsolvenz ermöglicht es grundsätzlich, sich aus der Schuldenfalle zu befreien – das Verfahren ist für Betroffene allerdings oft sehr aufreibend.
Doch der Weg in die Privatinsolvenz ist an Voraussetzungen gekoppelt: Nicht jedem steht die Option offen, sich durch das Programm schuldenfrei zu stellen.
Sie erfahren im Folgenden, ab wann Sie Privatinsolvenz beantragen können, welche Umstände Ihnen Steine in den Weg legen können und welche Bedingungen für eine Privatinsolvenz vom Schuldner erfüllt werden müssen.
Inhalt
FAQ: Voraussetzungen der Privatinsolvenz
Das Verfahren der Verbraucherinsolvenz (umgangssprachlich Privatinsolvenz) steht Verbrauchern offen, also z. B. Angestellten, Beamten, Rentnern und Arbeitslosen.
Zunächst muss der Schuldner zahlungsunfähig bzw. überschuldet sein. Privatinsolvenz anmelden darf außerdem nur, wer mithilfe einer Bescheinigung belegen kann, dass ein außergerichtlicher Vergleich mit seinen Gläubigern über den Schuldenabbau misslungen ist.
Ein Insolvenzverfahren ist dann möglich, wenn das Einkommen und Vermögen des Schuldners nicht ausreicht, um seine Schulden zu bezahlen (Überschuldung) oder wenn er seine fälligen Zahlungspflichten nicht erfüllen kann (Zahlungsunfähigkeit).
Wer kann Privatinsolvenz beantragen? Bedingungen und Stolpersteine
Der letzte Ausweg einer hoffnungslosen Überschuldung ist die Privatinsolvenz. Viele Voraussetzungen müssen zu diesem Schritt allerdings erfüllt werden. Der Gesetzgeber möchte nämlich verhindern, dass Zahlungsunwillige diesen Weg missbrauchen.
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Rahmenbedingungen der Privatinsolvenz: Formale Voraussetzungen
Die banalste der Voraussetzungen zur privaten Insolvenz ist die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.
Schulden allein reichen nicht aus: Der Betroffene muss auch außerstande sein, diese zu bezahlen. Er darf also keine Vermögenswerte – etwa Immobilien oder Lebensversicherungen – besitzen.
Liegt das Einkommen über den Lebenserhaltungskosten des Betroffenen, verspricht der Antrag zum privaten Insolvenzverfahren ebenfalls nur wenig Erfolg.
Darüber hinaus müssen zur Privatinsolvenz folgende grundlegende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie haben nicht mehr als 20 Gläubiger
- Sie sind nicht selbstständig tätig
Erst, wenn diese drei Basisbedingungen erfüllt sind, haben Sie eine Chance, das private Insolvenzverfahren zu eröffnen.
Sind alle anderen Schritte ausgeschöpft?
Bevor Sie privatinsolvent gehen können, müssen Sie versuchen, sich mit Ihren Gläubigern außergerichtlich zu einigen. Es obliegt dem Schuldiger also, all jene Personen zu kontaktieren, bei denen er Schulden hat und Vorschläge zu den Rückzahlungsmodalitäten zu unterbreiten.
In der Praxis legen Sie als Schuldner Ihren Gläubigern jeweils einen möglichen Tilgungsplan für Ihre Schulden vor. Dieser kann auch einen gewissen Schuldenschnitt beinhalten. Die Summe dieser Vorschläge wird in einem „Schuldenbereinigungsplan“ zusammengefasst. Ihre Bemühungen gelten als gescheitert, wenn:
- Ihr Vorschlag von einem oder mehreren Adressaten nicht angenommen wird, oder
- eine Zwangsvollstreckung vollzogen wird, oder
- Sie die Bedingungen Ihres Vorschlags nicht mehr einhalten können.
Der Versuch einer außergerichtlichen Einigung ist einer der wichtigsten Voraussetzungen in Sachen Privatinsolvenz. Eine Schuldnerberatung hilft Betroffenen dabei, durchführbare Vorschläge zu formulieren.
Bevor die Privatinsolvenz an sich beginnt, erhalten die Gläubiger vom Gericht erneut den bereits erstellten Schuldenbereinigungsplan . Lehnen mehr als die Hälfte derjenigen den Plan erneut ab, startet die Privatinsolvenz.
Eine eidesstattliche Versicherung abgeben?
Laien können rechtliche Begrifflichkeiten nicht immer leicht voneinander unterscheiden und verwechseln die Privatinsolvenz mit einem Offenbarungseid bzw. einer eidesstattlichen Versicherung.
Letztere können Schuldner abgeben um ihren Kreditgebern zu beweisen, dass sie die Rückzahlungen nicht leisten. In der Regel gilt sie für zwei Jahre. Der Eid ist aber unabhängig von dem privaten Insolvenzverfahren.
Bei diesem erhalten die Gläubiger zwar auch die Informationen zu Vermögens- und Einkommensstand ihres Schuldners, doch damit enden die Gemeinsamkeiten auch.
Hoffnungsmodell Privatinsolvenz: Ab wie viel Schulden ist der Schritt möglich?
Eine der wichtigsten Fragen betrifft die Höhe der Schulden: Können Schuldner erst ab einem gewissen Grad der Verschuldung in die Privatinsolvenz gehen?
Ab wann kann man Privatinsolvenz anmelden?
Es muss nicht immer zu spät sein: Die private Insolvenz ist nicht erst dann möglich, wenn Sie sich hoffnungslos verschuldet haben, sondern wenn dieser Umstand bereits droht und nicht abzuwenden ist.
Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn Ihr Arbeitsvertrag gekündigt wurde und Sie keine neue Anstellung finden, aber dennoch Kredite abbezahlen müssen. In dieser Situation wissen Sie schon Monate im Voraus, dass Sie Ihre Schulden zukünftig nicht werden bezahlen können.
Es gelten jedoch alle oben genannten Voraussetzungen: Der Betroffene muss zahlungsunfähig sein und seinem Gläubiger einen Schuldenbereinigungsplan vorgelegt haben.
Bei geringen Schulden Privatinsolvenz anmelden?
Auch, wenn die Privatinsolvenz keine bestimmten Voraussetzungen in Sachen Schuldenhöhe vorgibt, stellt sich bei geringen Beträgen die Frage, inwieweit dieser schwerwiegende Schritt notwendig ist. Alternativen bieten den Vorteil, dass sie keine Gerichtskosten verursachen.
Haben Sie nur geringe Schulden, ist eine Schuldnerberatung dringend anzuraten. Mit Hilfe des Beraters können Sie versuchen, Vergleiche zu erreichen. Viele Gläubiger lassen sich auf einen geringen Schuldenschnitt oder eine Verringerung der Zahlungsraten ein.
Fazit: Dann erfüllen Schuldner alle Voraussetzungen zur Privatinsolvenz
- Sie können bestehende oder in naher Zukunft auf Sie zukommende Schulden nicht bezahlen
- Sie haben versucht, Ihre Gläubiger außergerichtlich zu einem Weg des Schuldenabbaus zu bewegen
- Ihr Schuldenbereinigungsplan wurde von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt bestätigt
- Sie haben nicht mehr als 20 Gläubiger
- Sie haben nicht selbständig gearbeitet bzw. haben keine entsprechenden Schulden
Tipp: Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie wirklich zur Privatinsolvenz wirklich jede Voraussetzung Privatinsolvenz erfüllen, können Sie einen Schuldnerberater aufsuchen. Für Arbeitslose ist die entsprechende Beratung kostenlos.
Welche Art von Schulden schließen die Privatinsolvenz aus? Betrifft das auch Schulden bei der Justizkasse, wie z.B. Gerichtskosten, psychatrische Gutachterkosten und Anwaltskosten für Pflichtverteidiger?
Sehr geehrte Damen und Herren,
muss ich einen evtl. potieziellen Arbeitgerber über die bervorstehende P.Insolvenz informieren?
m.f.g
Hallo ich hsb ein ganz großes Problem ich hsb 2 Verträge am laufen und wurde aus der Maßnahme gekündigt und hab jetzt nur 200 Euro Kindergeld zu Verfügung und habe 1400 euro Schulden ich habe aber nie eine Mahnung bekomm und hab jetzt das Inkasso auf mich sitzen ich weiß einfach nicht mehr weiter und hab angst das was schlimmes passiert meine eltern können mir auch nicht helfen
Sehr geehrte Damen und Herren
Ich suche eine Lösung..
Weil ich mit 2 Banken die Raten nicht zurück zahlen kann…ich habe noch mehr aber zahle die kleinen Raten …
Mit freundlichen Grüßen Pietro M
Habe eine Frage, beziehen Grundsicherung und Hartz IV, ist trotzdem mit wahnsinnigen Sparen einigermaßen gelungen zu leben und auch noch die gewissen Raten zu bezahlen, auch durch Hilfe. Jetzt ist mein Mann durch Schlafanfälle etc. ein Pflegefall. Wir haben noch über ein Auto einen Kredit mit 8.500,– unglaublich wurde früher abgeschlossen, monatlich 297,– zu bezahlen, hat ibis jetzt gerade immer sehr sparsam pünktlich gereicht.Jetzt hat das Auto am Wochenende einen Getriebeschaden, anscheinend mit 5.000. Was kann ich jetzt machen oder war geschieht ???Vielen Dank, freundliche Grüße Wilma K.
Hallo Wilma K.,
können Sie sich die Reparaturkosten nicht leisten, sollten mit dem Kreditinstitut über die Finanzierung sprechen. Eventuelle können Sie bezüglich der Raten eine Vereinbarung treffen. Zudem ist es auch ratsam, wenn Sie sich an einen Schuldnerberatung in Ihrem Wohnort wenden und mit den Berater abklären, wie Sie am besten vorgegen können. Dort können Ihnen eventuell auch Wege aufgezeigt werden, wie Sie die Situation handhaben können.
Ihr Team von anwalt.org