Ist die Privatinsolvenz für Hartz-4-Empfänger eine Option?

Sind Privatinsolvenz und Hartz 4 vereinbar?
Sind Privatinsolvenz und Hartz 4 vereinbar?

Dank Privatinsolvenz können sich Menschen aus der Schuldenfalle befreien. Das Insolvenzverfahren ist allerdings alles andere als leicht zu durchlaufen und verursacht zudem einige Kosten.

Das Modell Privatinsolvenz ist für Hartz-4-Empfänger sowohl besonders attraktiv als auch ausnehmend schwer durchzustehen.

Arbeitslosigkeit kann nämlich oft zum Auslöser einer Verschuldung werden. Doch wie lassen sich Hartz 4 und Privatinsolvenz vereinbaren? Welche Bedingungen sind zu erfüllen?

In diesem Ratgeber erfahren Sie, was in Sachen Privatinsolvenz für Hartz-4-Empfänger gilt und worauf sich Betroffene einstellen müssen.

FAQ: Privatinsolvenz für Hartz-4-Empfänger

Wer bezahlt die Kosten für das Privatinsolvenzverfahren?

Für die Kosten der Privatinsolvenz muss der Schuldner allein aufkommen.

Kann ich Prozesskostenhilfe für die Verbraucherinsolvenz beantragen?

Nein. Prozesskostenhilfe ist für die Privatinsolvenz nicht vorgesehen.

Ich bin Hartz-4-Empfänger. Wie soll ich dann diese Verfahrenskosten bezahlen?

Damit auch mittellose Menschen die Privatinsolvenz anmelden können, räumt der Gesetzgeber ihnen die Möglichkeit der Verfahrenskostenstundung ein.

Achtung! Aktuell läuft ein Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung einer EU-Richtlinie in deutsches Recht. Danach soll die Restschuldbefreiung im Rahmen einer Insolvenz bereits nach 3 Jahren erfolgen. Diese Neuregelung gilt voraussichtlich für Schuldner, die ihren Insolvenzantrag ab dem 1.10.2020 stellen. Weitere Informationen zur geplanten Gesetzesänderung haben wir in unserem Ratgeber zur Privatinsolvenz zusammengefasst.

Dann können Hartz-4-Empfänger Privatinsolvenz anmelden

Die Voraussetzungen einer Privatinsolvenz sind bei Hartz-4-Empfängern nicht anders geregelt als bei jedem anderen. Um privatinsolvent gehen zu können, müssen arbeitslose folgende Kriterien erfüllen:

  • Keine Schulden aus einer Selbstständigkeit
  • Nicht mehr als 20 Gläubiger
  • Erfolgloser Versuch einer außergerichtlichen Einigung
  • Schuldenabbauplan
  • Zahlungsunfähigkeit

Der Schuldenabbauplan – oder „Schuldenbereinigungsplan“ – sollte mit einem Finanz- oder Schuldnerberater zusammen entworfen werden. Er soll einen realistischen Weg aufzeigen, innerhalb der nächsten Jahre einen Teil der Schulden abzubauen.

Folgender Abschnitt geht genauer auf die Vorgabe zum Versuch eines außergerichtlichen Vergleichs ein.
Bitte beachten Sie: Seit dem 01.01.2023 gibt es das Arbeitslosengeld II bzw. Hartz IV nicht mehr. Es wurde ersetzt durch das neu eingeführte Bürgergeld. Mehr dazu erfahren Sie in unserem umfassenden Ratgeber zum Bürgergeld.

Den Gläubigern einen Ausweg bieten: Außergerichtliche Einigung versuchen

Auch mit Hartz 4 sind zur Privatinsolvenz einige Bedingungen zu erfüllen.
Auch mit Hartz 4 sind zur Privatinsolvenz einige Bedingungen zu erfüllen.

Ein Insolvenzverfahren kann erst dann eröffnet werden, wenn außergerichtliche Einigungen gescheitert sind.

Schuldner müssen daher vorab mit allen Gläubigern in Kontakt treten und ihnen mögliche Vergleiche anbieten.

Diese beinhalten in der Regel einen Plan zur Ratenzahlung, einen Verzicht auf Verzinsung der Schulden sowie einen gewissen Schuldenschnitt. Es empfiehlt sich, diese Vorschläge im Rahmen einer Schuldnerberatung auszuarbeiten.

Tipp: Das Jobcenter übernimmt in der Regel die Kosten der Schuldnerberatung – sofern diese gerechtfertigt ist. Stellen Sie vorab einen entsprechenden Antrag bei der Behörde. Zudem finden sich stets unentgeltliche Schuldenberater.

Gelten für die Privatinsolvenz von Hartz-4-Empfängern besondere Regelungen?

Bis 2001 eröffneten die Gerichte erst dann ein Insolvenzverfahren, wenn der Betroffene zumindest genug Rücklagen vorweisen konnte, um die Verfahrenskosten zu bezahlen. Bis dahin hatten völlig mittellose Schuldner also keine Chance auf die rettende private Insolvenz.

Da Hartz-4-Empfänger kaum Rücklagen bilden können, profitieren Sie von der Gesetzesänderung aus dem Jahr 2001: Sie können das Insolvenzverfahren durchlaufen und sind nach dessen Abschluss schuldenfrei.

Welche Anforderungen gelten während der Privatinsolvenz für Hartz-4-Empfänger?

Ziel des Privatinsolvenzverfahrens ist es, Schuldnern zu helfen, sich aus der Überschuldung zu befreien. Diese sollen dabei einen Teil ihrer Schulden begleichen – indem sie regelmäßige Zahlungen an ihre Gläubiger leisten. Nach Ablauf von drei bis sechs Jahren werden die restlichen Schulden gestrichen.

Die private Insolvenz ist für Hartz-4-Empfänger ein Weg aus den Schulden.
Die private Insolvenz ist für Hartz-4-Empfänger ein Weg aus den Schulden.

Doch wie sollen Schulden während der Privatinsolvenz mit Hartz-4-Bezügen abbezahlt werden? Wichtig für das Gericht ist nicht zwingend, dass Schuldner tatsächlich Geld an ihre Gläubiger zurückzahlen – sofern sie sich intensiv und nachweisbar bemühen.

Für Hartz-4-Empfänger bedeutet dies, während der Privatinsolvenz

  • die Bemühungen zur Arbeitssuche zu erhöhen,
  • alles dafür zu tun, auch nur kleinere Beträge abzubezahlen,
  • das Gericht regelmäßig über ihre Bemühungen und deren Folgen zu unterrichten.

Nach drei Jahren endet eine Privatinsolvenz frühestens mit einer Restschuldbefreiung, wenn der Schuldner mindestens 35 % seiner Schulden sowie die gesamten Gerichtskosten beglichen hat. Für Hartz-4-Empfänger ist dies in der Regel ausgeschlossen.

Beziehen Sie Hartz 4, dauert Ihre Privatinsolvenz daher wahrscheinlich ganze sechs Jahre.

Muss ein Hartz-4-Empfänger die Kosten der Privatinsolvenz tragen?

Grundsätzlich muss der Antragsteller stets für die Verfahrenskosten aufkommen. Da diese mitunter sehr hoch sein können, sollte bei der Beantragung der Privatinsolvenz eine Stundung der Zahlungen mitbeantragt werden. Jobcenter kommen nicht für die Kosten der Insolvenzverfahren von Hartz-4-Empfängern auf.

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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

6 Gedanken zu „Ist die Privatinsolvenz für Hartz-4-Empfänger eine Option?

  1. Nezira T.

    Hallo ,ich beziehe Hartz4 und möchte gerne Privatinsolvenz anmelden ,wurde gerne Wiesen ob die Jobcenter für die kossten aufkommen wurde.was das kosten wurde für mich.
    Ich bin 32jajre alt
    Lebe in Berlin
    Mit freundlichen Grüßen

  2. Lilly

    Hey, 🙋‍♀️
    ich hab da ne recht dringliche Frage, und zwar:
    ,,Wie heißt das Formular vom integrationscenter welches für die Privatinsolvenz benötigt wird?

    Ich sag schon mal vielen lieben Dank im voraus!🙏😉

  3. Arman A

    Ich habe bitte eine Frage!!!
    bin 73 jahre Alt , Rentner und beziehe Grundsicherung. ich habe seit 14.03.2019 eine Insolvenzverfahren beantragt
    und fuehre ich die Anforderungen ordnungsgemae weiter. koennen Sie bitte mir sagen wann mein Insolvenzverfahren, mit Ruecksicht auf neuen gesetlichen zuordnungen beendet wird??? und was fuer Moeglichkeiten zur fruehzeitigen Schuldenbefreiung erwarten kann????

  4. Sabine r

    Guten Tag ich in in der Insolvenz bekomme harz4 ich bezahle 100 Euro Strom man sagte mir das Guthaben vom Strom geht mit in die Masse aber ich bezahle es doch von meinem Lebensunterhalt

  5. Tanja N

    Guten Tag
    Ich möchte gern die privat Insolvenz machen. Arbeite in einem Gleitzonevertrag u bin aufstockerin vom Job Center. Habe bei der Schufa mir schon alles zukommen lassen.
    Möchte gern wissen ob es eine Chance für mich gibt die Privat Insolvenz zu machen.

    Vielen Dank im Voraus
    Mfg

  6. Hans-Uwe

    Möchte Privatinsolvenz anmelden .

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