Private Krankenversicherung: Ist die Beitragserhöhung unwirksam?

Private Krankenversicherung: Kann die Beitragserhöhung unwirksam sein?
Private Krankenversicherung: Kann die Beitragserhöhung unwirksam sein?

FAQ: PKV-Erhöhung unwirksam

Wann ist eine PKV-Beitragserhöhung unwirksam?

Nur unter bestimmten Voraussetzungen kann eine private Krankenversicherung eine Beitragserhöhung durchführen. Unwirksam ist ein solches Vorgehen daher zum Beispiel, wenn die Anpassung nicht ausreichend begründet wurde.

Was kann ich gegen die unrechtmäßige Beitragserhöhung der PKV unternehmen?

Erfolgte eine PKV-Beitragserhöhung rechtswidrig, können Sie dagegen klagen. Wie erfolgsversprechend ein solches Vorgehen ist, sollten Sie im Vorfeld mit einem Anwalt für Versicherungsrecht abklären.

Wie lange kann ich von der PKV eine falsche Beitragserhöhung zurückfordern?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Urteil vom 17. November 2021 (Az. IV ZR 113/20) entschieden, dass geschädigte Versicherungsnehmer entsprechende Ansprüche drei Jahre lang geltend machen können. Ist diese Frist verstrichen, tritt die Verjährung ein.

Wann liegt eine unrechtmäßige Beitragserhöhung bei der PKV vor?

Unter welchen Umständen kann eine von der PKV angekündigte Beitragserhöhung rechtswidrig sein?
Unter welchen Umständen kann eine von der PKV angekündigte Beitragserhöhung rechtswidrig sein?

Wie hoch die Beiträge für die private Krankenversicherung können die Versicherungsunternehmen nicht vollkommen willkürlich bestimmen. Denn der Gesetzgeber schreibt vor, dass diese möglichst konstant kalkuliert werden sollen. Anpassungen sind allerdings möglich, wenn Lebenserwartung und Gesundheitskosten steigen. Darüber hinaus gilt es weitere Voraussetzungen zu erfüllen und gesetzliche Vorgaben zu berücksichtigen.

Werden die Vorschriften nicht beachtet, kann die, durch eine private Krankenversicherung angekündigte Beitragserhöhung unrechtmäßig sein. Mögliche Gründe können dabei insbesondere sein:

  • Schwellenwert zu gering
  • Begründung fehlt oder unzureichend
  • Berechnungsgrundlage falsch
  • Treuhänder nicht unabhängig

Eine PKV darf ihre Tarife nur anpassen, wenn dies finanziell notwendig ist. Ausschlaggebend sind dabei die Abweichungen zwischen den tatsächlichen und den kalkulierten Krankheitskosten, die mindestens zehn Prozent betragen müssen. Wird dieser Schwellenwert missachtet, kann die Beitragserhöhung der PKV unwirksam sein.

Die Beitragsanpassung der PKV muss zudem immer begründet sein. Allgemeine Floskeln reichen dabei nicht. Eine PKV-Beitragserhöhung kann außerdem unrechtmäßig sein, wenn es sich bei dem Tarif um ein sogenanntes Lockangebot handelt, welches nur durch mehrere Anpassungen in kurzer Zeit eine belastbare Berechnungsgrundlage erreichen kann.

Nicht zuletzt muss jede Beitragserhöhung durch einen unabhängigen Treuhänder geprüft werden. Dieser kontrolliert, ob alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind und ob die Höhe der Anpassung zulässig ist. Entfällt die Prüfung oder ist der Treuhänder nicht unabhängig, kann eine, durch die private Krankenversicherung angestrebte Beitragserhöhung ebenfalls unwirksam sein.

PKV-Erhöhung möglicherweise unwirksam: Was nun?

Wie gehe ich gegen die unrechtmäßige Beitragserhöhung der PKV vor?
Wie gehe ich gegen die unrechtmäßige Beitragserhöhung der PKV vor?

Sie hegen den Verdacht, dass Ihre private Krankenversicherung eine Beitragserhöhung unrechtmäßig durchsetzen will? Dann sollten Sie einen fachkundigen Anwalt für Versicherungsrecht konsultieren, denn das Versicherungsrecht ist ziemlich komplex. Für Laien ist es daher beinahe unmöglich, die Verträge und Vereinbarungen selbst zu prüfen. Doch welche Möglichkeiten haben Verbraucher, wenn sich am Ende herausstellt, dass eine private Krankenversicherung die Beitragserhöhung unwirksam vorgenommen hat?

In diesem Fall können die Versicherungsnehmer Klage einreichen. Gibt ein Gericht den Betroffenen Recht, können diese eine Rückerstattung der zu viel gezahlten Beitrage samt angefallener Zinsen fordern.

Wichtig! Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht gegenüber der PKV nicht zeitlich unbegrenzt. Laut einem BGH-Urteil beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre, wobei diese erst zum Jahresende beginnt. Ausschlaggebend ist dabei in der Regel der Zeitpunkt des Zugangs der Änderungsmitteilung.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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