FAQ: Positivstaater
Als Positivstaat wird im deutschen Ausländerrecht ein Land bezeichnet, dessen Staatsangehörige für einen Kurzaufenthalt kein Visum für die Einreise in die Europäische Union benötigen.
In der EU-Verordnung 2018/1806 werden unter Anlage 2 alle Drittstaaten angegeben, bei denen für Kurzaufenthalte die Verpflichtung für ein Visum aufgehoben ist. Als Positivstaater gelten demnach unter anderem die Staatsangehörigen von Australien, Japan und die Vereinigten Staaten. Mehr dazu hier.
Für kurzfristige Aufenthalte gilt eine zeitliche Beschränkung auf 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Ist ein langfristiger Aufenthalt geplant, benötigen Positivstaater einen Aufenthaltstitel gemäß Aufenthaltsgesetz.
Inhalt
Positivstaater: Definition und Bestimmungen
Als Positivstaater werden die Angehörigen von Staaten bezeichnet, die für Kurzaufenthalte von der Visumspflicht befreit sind. Grundlage dafür sind üblicherweise Abkommen mit der Europäischen Union. Die Befreiung gilt dabei ausschließlich für kurzfristige Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Zudem dürfen Positivstaater währenddessen keine Erwerbstätigkeit ausüben.
Ist ein längerer Aufenthalt vorgesehen oder soll eine Arbeit aufgenommen werden, müssen auch Positivstaater gemäß Aufenthaltsgesetz einen Aufenthaltstitel erwerben. Dabei kann es sich etwa um ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis handeln.
Die Beantragung eines längerfristigen Aufenthaltstitels ist nicht immer während eines visumfreien Kurzaufenthalts möglich. Abhängig von der Staatsangehörigkeit ist es dann ggf. erforderlich, den Schengen-Raum zu verlassen und im Heimatland bei der deutschen Botschaft ein entsprechendes nationales Visum zu beantragen.
Übrigens! Voraussichtlich ab Mitte 2025 benötigen alle Positivstaater für die Einreise bei Kurzaufenthalten in den Schengen-Raum eine ETIAS-Reisegenehmigung. Es handelt sich dabei nicht um ein neues Visum, sondern um eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung für Reisende.
Welche Länder gehören zu den Positivstaaten?
Gerade für touristische Reisen oder den Besuch von Familienangehörigen und Freunden geht der Status als Positivstaater mit Erleichterungen einher, denn die Besorgung der Visa ist mit Aufwand und zusätzlichen Kosten verbunden.
Grundsätzlich auf ein Visum verzichten können die Bürger der Europäischen Union. Welche Ausländer darüber hinaus als Positivstaater gelten, ergibt sich aus Anlage 2 der EU-Verordnung 2018/1806. Dort werden alle visumfreien Drittstaaten aufgeführt. Zu ihnen zählen:
- Albanien
- Andorra
- Antigua und Barbuda
- Argentinien
- Australien
- Bahamas
- Barbados
- Bosnien und Herzegowina
- Brasilien
- Brunei
- Chile
- Costa Rica
- Dominica
- Ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien
- El Salvador
- Georgien
- Grenada
- Guatemala
- Heiliger Stuhl
- Honduras
- Israel
- Japan
- Kanada
- Kiribati
- Kolumbien
- Kosovo
- Malaysia
- Marshallinseln
- Mauritius
- Mexiko
- Mikronesien
- Moldau
- Monaco
- Montenegro
- Nauru
- Neuseeland
- Nicaragua
- Palau
- Panama
- Paraguay
- Peru
- Salomonen
- Samoa
- SAR Hongkong
- SAR Macau
- San Marino
- Serbien
- Seychellen
- Singapur
- St. Kitts und Nevis
- St. Lucia
- St. Vincent und die Grenadinen
- Südkorea
- Taiwan
- Timor-Leste
- Tonga
- Trinidad und Tobago
- Tuvalu
- Ukraine
- Uruguay
- Vanuatu
- Venezuela
- Vereinigte Arabische Emirate
- Vereinigte Staaten
- Vereinigtes Königreich
Die visumfreie Einreise der Positivstaater ist dabei in der Regel an einen biometrischen Reisepass gebunden. Dieser muss im Einklang mit den Normen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) ausgestellt sein.
Müssen Reisende für kurzfristige Aufenthalte in der EU ein Schengen-Visum beantragen, gelten diese als Negativstaater. Zu ihnen zählen etwa die Einwohner von Afghanistan, Belarus, China, Indien, Irak, Katar, Thailand und der Türkei.