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FAQ zum Blitzer PoliScan Speed
Dieser Blitzer nutzt die sogenannte LIDAR-Technologie. Laserstrahlen tasten den Messbereich ab, vorbeifahrende Fahrzeuge werfen diese zurück. Aus den gesammelten Daten wird dann die Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet. Mehr zur Technik erfahren Sie hier.
Hierzu haben unterschiedliche Gerichte verschiedene Urteile gefällt. Eine klare Antwort gibt es also nicht. Mehr dazu erfahren Sie hier.
Gehen Sie davon aus, dass die Messung nicht korrekt erfolgte, können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Bußgeldbescheides gegen diesen Einspruch einlegen. Hierzu reicht ein formloses Schreiben an die zuständige Bußgeldstelle. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann Sie hinsichtlich Ihrer Erfolgsaussichten sowie des richtigen Vorgehens beraten.
Vitronic PoliScan Speed: Seine Funktionsweise einfach erklärt
Auf deutschen Straßen erfolgt die Geschwindigkeitsüberwachung mittels vieler unterschiedlicher Blitzer. Am bekanntesten sind dabei wohl die Radaranlagen, auch Starenkästen genannt. Blitzer können jedoch unter anderem auch mit Lichtschrankentechnik oder in die Straße eingelassenen Induktionsschleifen funktionieren.
Etwas weniger bekannt ist die sogenannte LIDAR-Technologie. Diese macht sich der Blitzer PoliScan Speed der Firma Vitronic zunutze. Das Messgerät sendet Laserstrahlen aus. Fährt ein Fahrzeug vorbei, reflektiert es diese. Der PoliScan Speed sammelt die Informationen der zurückgeworfenen Laserstrahlen und kann anhand dieser ein dreidimensionales Bild erstellen.
Anhand der Daten wird die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit ermittelt. Liegt eine Geschwindigkeitsüberschreitung vor, löst eine Kamera aus und fertigt ein Blitzerfoto an.
Wie auch bei anderen Blitzern erfolgt beim PoliScan Speed ein sogenannter Toleranzabzug. Das bedeutet, das ein gewisser Wert vom eigentlichen Messergebnis abgezogen wird:
- Bei Geschwindigkeiten bis 100 km/h wird beim PoliScan Speed eine Toleranz von 3 km/h abgezogen.
- Bei Geschwindigkeiten von mehr als 100 km/h werden drei Prozent des gemessenen Wertes abgezogen.
Wodurch zeichnet sich der PoliScan Speed als Blitzer aus?
Der Blitzer kann vielseitig eingesetzt werden. Dabei sind drei Formen voneinander zu unterscheiden:
- Der PoliScan Speed wird als Tower bzw. Säule als stationäres Messgerät verwendet.
- Er kann jedoch auch als mobiler Blitzer am Straßenrand aufgestellt werden.
- Zusätzlich gibt es eine semi-stationäre Option in Form eines sogenannten Enforcement Trailers, der auch als Blitzer-Anhänger bekannt ist.
Der PoliScan Speed der Firma Vitronic kann als Tower gleichzeitig zwei Fahrtrichtungen mit jeweils zwei Fahrstreifen überwachen. Dabei werden Geschwindigkeiten von maximal 320 km/h gemessen. Die beim PoliScan Speed mögliche Aufstellhöhe beträgt drei Meter.
Wenn auf unterschiedlichen Fahrstreifen oder für diverse Fahrzeugklassen verschiedene Tempolimits gelten, dann berücksichtigt dies der Blitzer. Der vom PoliScan Speed überwachte Messbereich umfasst eine Länge von maximal 75 Metern. Außerdem ist das Messgerät dazu in der Lage, Rotlichtverstöße aufzudecken.
Es können zudem zwei unterschiedliche Blitzer-Einheiten verbaut werden. Bei einer der beiden ist der vom PoliScan Speed ausgelöste Blitz sichtbar, bei der anderen wird ein unsichtbares Infrarotblitzlicht verwendet.
Probleme mit dem PoliScan Speed: Verschiedene Urteile sorgen für Verwirrung
Der PoliScan Speed hat in den vergangenen Jahren bereits viele Gerichte beschäftigt. Unterschiedliche Auslegungen der Gerichte sorgen dabei vielfach für Verwirrung. Besonders umstritten ist dabei die Frage, ob es sich um ein standardisiertes Messverfahren handelt – ob es also unter den gleichen Voraussetzungen die gleichen Ergebnisse liefert.
So hat das Amtsgericht Hoyerswerda beispielsweise im Dezember 2016 entschieden, dass die Geschwindigkeitsmessung durch das Gerät unverwertbar sei (Az.: 8 OWi 630 Js 5977/16). Es handele sich nicht um ein standardisiertes Messverfahren. Des Weiteren könne die Messwertbildung nicht nachvollzogen werden, da der PoliScan Speed keine Rohmessdaten speichere.
Eine andere Ansicht vertritt hingegen unter anderem das Oberlandesgericht Saarbrücken (Az.: 1 OWi 1 Ss Bs 53/16). Es handele sich um ein standardisiertes Messverfahren, da das Gerät der Bauartzulassung entspreche.
Ein beim PoliScan Speed festgestellte Messfehler betreffendes Urteil sprach unter anderem das Amtsgericht Mannheim im November 2016 (Az.: 21 Owi 509 Js 35740/15). Laut diesem werden Messungen auch außerhalb des erlaubten Bereiches durchgeführt, weshalb diese nicht der Zulassung entsprächen.
Weist der PoliScan Speed Fehlerquellen auf?
Neben den bereits genannten juristischen Problemfällen kann eine vom PoliScan Speed vorgenommene Messung fehlerhaft sein. Das ist etwa möglich, wenn
- das Gerät nicht ordnungsgemäß geeicht war,
- es zu einer Fehlzuordnung kam, weil der PoliScan Speed gleichzeitig zwei Fahrzeuge fotografiert hat,
- das Blitzerfoto nicht den Vorgaben entspricht,
- die Beamten beim mobilen Einsatz nicht regelkonform geschult waren oder
- die Aufstellung nicht ordnungsgemäß erfolgte.
Fehler dieser Art lassen sich in der Regel nur im Zuge einer Akteneinsicht feststellen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht kann die Unterlagen anfordern, prüfen und Ihnen erklären, ob sich ein Einspruch lohnen könnte.
Messung durch PoliScan Speed anfechten: Wie können Sie vorgehen?
Erhalten Sie einen Bußgeldbescheid, weil Sie vom PoilScan Speed geblitzt wurden, müssen Sie in jedem Fall mit einem Bußgeld rechnen. Je nach Schwere des Verstoßes können noch Punkte in Flensburg sowie ein Fahrverbot hinzukommen.
Was können Sie nun unternehmen, wenn Sie davon ausgehen, dass bei der Geschwindigkeitsmessung mit dem PoliScan Speed Fehler gemacht wurden?
In einem solchen Fall haben Sie die Möglichkeit, Einspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen. Hierzu müssen Sie innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Eingang des Bescheides ein formloses Schreiben an die zuständige Bußgeldstelle schicken.
Diesem muss zu entnehmen sein, dass Sie Einspruch gegen die Entscheidung einlegen. Nennen Sie außerdem in jedem Fall das Aktenzeichen, damit Ihr Einspruch auch korrekt zugeordnet werden kann.
Einen Einspruch sollten Sie jedoch nur bei begründeten Zweifeln an der Geschwindigkeitsmessung durch den PoliScan Speed einlegen. Unter Umständen kann der Fall nämlich vor Gericht landen. Gehen Sie aus der Verhandlung als Verlierer hervor, müssen Sie die entstandenen Gerichtskosten tragen. Aus diesem Grund ist es ratsam, wenn Sie sich zunächst von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten lassen. Dieser kann einschätzen, ob sich ein Einspruch tatsächlich lohnt.