Berlin/Brandenburg: Ein Arbeitnehmer klagte, weil er von seinem Arbeitgeber die Kündigung erhielt, nachdem er an einen anderen Standort versetzt worden war und die Versetzung nicht befolgt hatte. Die Kündigung und sämtliche Abmahnungen erklärte das Gericht jedoch für unzulässig.
Als Arbeitnehmer die Versetzung nicht befolgt: Ist die Kündigung unausweichlich?
Arbeitgeber sind generell dazu berechtigt, Arbeitnehmer beispielsweise an einen anderen Standort des Unternehmens zu versetzen. Der Arbeitgeber beruft sich hierbei auf das Direktionsrecht, das im Arbeitsrecht das Recht genannt wird, das ihm erlaubt, einem Arbeitnehmer Anweisungen zu geben. Dieses ergibt sich aus § 106 der Gewerbeordnung (GewO):
Der Arbeitgeber kann Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung nach billigem Ermessen näher bestimmen, soweit diese Arbeitsbedingungen nicht durch den Arbeitsvertrag, Bestimmungen einer Betriebsvereinbarung, eines anwendbaren Tarifvertrages oder gesetzliche Vorschriften festgelegt sind.
Das dieses Recht aber Grenzen hat, erklärte jetzt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB). Versetzt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer von heute auf morgen an einen anderen Standort, der mehr als hundert Kilometer entfernt vom bisherigen Arbeitsort liegt, muss der Arbeitnehmer dieser Anweisung nicht nachkommen.
Wenn dieser die Versetzung also nicht befolgt, ist eine Kündigung laut DGB unzulässig. Er verwies außerdem auf ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg.
Unrechtmäßige Kündigung: Worum ging es bei dem Urteil?
Ein Lagerarbeiter wurde von Zossen in das 171 km entfernte Dresden versetzt. Da er die Versetzung nicht befolgt hatte, ließen Kündigung und vorhergehende Abmahnungen aufgrund von Arbeitsverweigerung nicht lange auf sich warten.
Der Fall landete vor Gericht, wo Richter dem Arbeitgeber recht gaben. Das Gericht wies darauf hin, dass es sich bei der Versetzung um eine unbillige Weisung handelte und daher auch keine Arbeitsverweigerung stattgefunden hat.
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Das genannte Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg ist vom 17.11.2017 und unter dem Aktenzeichen 2 Sa 965/17 zu finden.
Ein Kollege von mir hat vor, zu kündigen. So nahm er Kontakt zu einem Anwalt für Arbeitsrecht, damit er für ihn einen Aufhebungsvertrag aushandelt. Darüber hinaus klärte er ihn über sämtliche sozialrechtliche Folgen auf.
Einer Nachbarin wurde einmal die Lohnzahlung eingestellt. Danach wandte sie sich an einen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht. Er klagte ihre Ansprüche ein. Zudem kontrollierte er, ob alles korrekt bei der Entgeltfortzahlung verlief.
Eine Kollegin hat vor, zu kündigen. Daher nahm sie Kontakt zu einem Anwalt für Arbeitsrecht, damit er für sie einen Aufhebungsvertrag aushandelt. Darüber hinaus klärte er sie über sämtliche sozialrechtliche Folgen auf.
Guten Tag,
In meiner Firma gab es jetzt einen Fall in dem wir Umziehen mussten. Das heißt jetzt für mich, über eine Stunde mehr Fahrtweg. Ich hatte ja den Job durchaus deswegen angenommen weil der Arbeitsweg auch so kurz war und jetzt hat sich alles geändert. Nun ich werde hier wohl nicht viel tuen können? Diese 2 Stunden vom Tag werde ich mir nicht nehmen lassen.
Kann man sich an einen Anwalt für Arbeitsrecht wenden, wenn man nicht versetzt werden möchte? Mein Arbeitgeber hat mir auch schon angedeutet, dass ich bald nach Wien gehen soll. Allerdings ist meine Familie in Berlin und ich mag nicht umziehen nachdem ich so oft den Wohnort für Ausbildung und Studium gewechselt habe.