Durch das Internet erwacht in vielen von uns der Schnäppchenjäger. Denn nirgendwo sonst lassen sich die Angebote verschiedener Händler so einfach vergleichen. Es werden Preisvergleichs-Portale befragt, Rabatt-Coupons gesucht und unbekannte Shops aus der ganzen Welt entdeckt. Aber nicht immer ist die Suche auch von Erfolg gekrönt.
Denn unter Umständen landet auch nach einer mehr oder weniger langen Versandzeit nicht das gewünschte Produkt bei uns. So kommt es immer wieder vor, dass sich die vermeintlichen Schnäppchen als Markenfälschungen herausstellen und die Kunden statt Originalware Plagiate kaufen.
Doch mit welchen Konsequenzen müssen Verbraucher rechnen, die versehentlich oder wissentlich Plagiate online kaufen? Ist dies strafbar? Und besteht ein Haftungsanspruch gegenüber den Onlinehändlern? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.
FAQ: Plagiate kaufen
Wer gefälschte Produkte von einer Urlaubsreise mitbringt, muss – solange die gesetzlichen Freimengen eingehalten werden – üblicherweises mit keinen Sanktionen für einen Verstoß gegen das Markenrecht rechnen. Dies gilt allerdings nur, wenn die Behörden nicht von einer gewerblichen Nutzung ausgehen.
Der Kauf von Plagiaten über das Internet stellt einen Verstoß gegen den gewerblichen Rechtsschutz dar und wird entsprechend sanktioniert.
In der Regel werden die Waren vom Zoll beschlagnahmt und vernichtet. Zudem müssen die Verantwortlichen mit einer Abmahnung samt Unterlassungserklärung rechnen.
Inhalt
Darf ich Markenfälschungen online kaufen?
Immer wieder stellt sich die im Internet vermeintlich günstig bestellte Markenware als schlechte Fälschung heraus. Von Markenfälschungen betroffen sind dabei unterschiedlichste Produkte, wie zum Beispiel teure Luxusuhren, Handtaschen namhafter Designer und kostspielige Elektronik. Doch müssen Sie mit Sanktionen rechnen, wenn Sie bewusst oder unbewusst Plagiate im Internet kaufen?
Führen Sie nach einem Urlaub für private Zwecke Produktfälschungen aus dem Ausland ein, stellt dies in der Regel keine Markenrechtsverletzung dar. Allerdings entscheiden die Behörden im jeweiligen Einzelfall, ob die Bestellung tatsächlich zu privaten Zwecken erfolgt. Mit einer Vernichtung der Waren ist aber in den meisten Fällen zu rechnen.
Von einer gewerblichen Nutzung ist zum Beispiel auszugehen, wenn Sie mehrere identische Repliken kaufen. Denn in einem solchen Fall ist von einem Weiterverkauf auszugehen, sodass die Bestellung und Einfuhr als Verstoß gegen das Markenrecht zu werten ist. Das Markenrecht ist eine Möglichkeit des gewerblichen Rechtsschutzes.
Besteht ein begründeter Verdacht auf eine Markenrechtsverletzung, kann der Zoll die Ware beschlagnahmen. Darüber hinaus wird der Rechteinhaber – also der Hersteller des Originalproduktes – informiert, dass zur gewerblichen Nutzung Plagiate eingeführt wurden. Zudem wird auch der Besteller über die Beschlagnahmung und eine drohende Vernichtung informiert.
Personen die Plagiate kaufen, einführen und weiterverkaufen wollen, müssen darüber hinaus in der Regel mit einer Abmahnung rechnen. Im Zuge dessen wird der Rechteinhaber auch die Abgabe einer Unterlassungserklärung verlangen, um zukünftig weitere Verstöße gegen das Markenrecht zu verhindern.
Bestellen Sie hingegen Plagiate über das Internet, müssen Sie grundsätzlich mit Sanktionen rechnen, denn eine gewerbliche Nutzung lässt sich dabei nicht ausschließen. Schließlich können Lieferungen auf dutzende Pakete aufgeteilt werden.
Gefälschte Ware aus dem Internet erhalten – was nun?
Allerdings erfolgt der Erwerb von Markenfälschungen nicht immer bewusst. Denn unter Umständen werben die Anbieter mit Originalen, nur um dann Fakes zu versenden. Doch welche Ansprüche haben Personen, die unwissentlich Plagiate online bestellen? Handelt es sich hierbei um Betrug?
Grundsätzlich gilt, wird ein Artikel unter einem Markennamen angeboten, besteht ein Anspruch darauf, auch Originalware bzw. Schadensersatz zu erhalten. Allerdings kann sich die Durchsetzung möglicher Rechtsansprüche außerhalb der EU schwierig gestalten. Zudem lässt sich häufig nicht gewährleisten, dass obwohl Sie Originale statt Plagiate kaufen wollen, Sie Ihre Ansprüche geltend machen können.
Daher sollten Verbraucher gründlich überlegen, was sie im Ausland bestellen. Sind die Produkte im Vergleich zum regulären Preis besonders günstig, ist nicht selten davon auszugehen, dass Sie Plagiate kaufen.
Experten raten außerdem bereits bei der Zahlung mögliche Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen. So können Sie zum Beispiel bei einer Zahlung per Lastschrift den Betrag innerhalb von 6 Wochen problemlos durch Ihre Bank zurückbuchen lassen. Alternativ dazu kann im Ernstfall bei einer Zahlung mit PayPal auch deren Käuferschutz einspringen.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe Irrtumlich eine Imitation Produkte gekauft.
Obwohl ich nach ein Paar Stunden die Bestellung storniert habe, das Produkt wurde geliefert, in Zoll blockiert und jetz warte ich wahrscheinlich auf eine Anklage von der Marke.
Ich möchte im Voraus kennenlernen, Rechtanwälte die darüber Erfahrung haben.
Danke für Ihre Hilfe.