Pflichtteilsverzicht – Erbansprüche komplett aufgeben?

Trotz Enterbung steht gesetzlichen Erben ein Stück vom Kuchen zu - der Pflichtteilsverzicht kann helfen.
Trotz Enterbung steht gesetzlichen Erben ein Stück vom Kuchen zu – der Pflichtteilsverzicht kann helfen.

Setzen zwei Ehegatten sich in einem Berliner Testament gegenseitig als Erben ein, geht dies in aller Regel einher mit dem zumindest vorläufigen Ausschluss anderer gesetzlich Erbberechtigter. Gemeinsame Kinder und andere ausgewählte Erben werden in dieser letztwilligen Verfügung von Todes wegen als sogenannte Schlusserben eingesetzt und beerben dann letztlich den überlebenden Ehegatten.

Eine komplette Enterbung ist im Rahmen des Berliner Testaments und auch keiner anderen letztwilligen Verfügung möglich. Gesetzliche Erben haben trotz Enterbung in aller Regel einen Pflichtteilsanspruch. Dieser beträgt die Hälfte des gesetzlich zustehenden Erbteils.

Wollen Ehegatten und andere Erblasser sichergehen, dass die zumindest vorläufig aus der Erbfolge genommenen Erben den Pflichtteil nicht einfordern, können Sie mit den Betroffenen den sogenannten Pflichtteilsverzicht vereinbaren. Dadurch wird der Vorerbe zunächst vor hohen Ausgaben bei Eintritt des Erbfalls geschützt und die Erben verzichten (zunächst) zugunsten eines anderen.

Doch wie genau funktioniert der Verzicht auf den Pflichtteil? Wann ist er rechtswirksam? Und können Sie einen ausgesprochenen Pflichtteilsverzicht noch anfechten? Dies und mehr erfahren Sie im Folgenden.

FAQ: Pflichtteilsverzicht

Kann man auf das Erbe verzichten?

Ja. Grundsätzlich räumt das Erbrecht Ihnen die Möglichkeit ein, auf das Erbe zu verzichten.

Wie erkläre ich einen Pflichtteilverzicht?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie eine Erklärung für den Pflichtteilverzicht aussehen kann.

Kann ich den Verzicht rückgängig machen?

Einen Pflichtteilsverzicht rückgängig zu machen ist nur möglich, wenn der potenzielle Erblasser noch lebt.

Auf das Erbe verzichten: Gesetzliche Grundlage

Wenn Sie auf den Pflichtteil am Erbe verzichten, bleibt das gesetzliche Erbrecht meist unberührt.
Wenn Sie auf den Pflichtteil am Erbe verzichten, bleibt das gesetzliche Erbrecht meist unberührt.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) wartet mit zahlreichen Regelungen zum Erbrecht auf. In § 2346 BGB wird Erblassern und Erben das grundsätzliche Recht eingeräumt, den Erbverzicht zu erklären.

Während diese Form des Verzichts sich jedoch auf den kompletten Erbanspruch des Verzichtenden auswirkt und sogar auf dessen Abkömmlinge ausgeweitet werden kann, besteht auch die Möglichkeit, den Erbverzicht auf den Pflichtteil zu beschränken (§ 2346 Absatz 2 BGB). Damit ist auch nur der Pflichtteilsverzicht nach BGB zulässig.

Bei der Pflichtteilsverzichtserklärung handelt es sich um einen Vertrag, der zwischen Erblasser und Verzichtendem geschlossen wird. Er ist damit nur zu Lebzeiten des Erblassers möglich.

Der Verzicht auf den Pflichtteil kann mitunter auch weiter eingeschränkt werden, etwa auf einzelne Nachlassgegenstände, die nicht in die Pflichtteilsberechnung einfließen sollen, sodass nur ein partieller Pflichtteilsverzicht Ergebnis dieser Einigung ist.

Wird der Betroffene in einem Testament enterbt, kann er damit auch den Pflichtteil in aller Regel nicht mehr einfordern. Wird er jedoch als Erbe eingesetzt oder ist er gesetzlicher Erbe (bei fehlender Erblasserverfügung) und nimmt er das Erbe an, hat der erklärte Verzicht keine Bedeutung. Häufig wird beim Pflichtteilsverzicht eine Abfindung an den Verzichtenden geleistet.

Unterschied zwischen Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht: Beim Erbverzicht gibt der Verzichtende sein gesetzliches Erbrecht komplett auf – damit erlischt auch das Pflichtteilsrecht. Der Pflichtteilsverzicht hingegen erstreckt sich nur auf den anfallenden Pflichtteilsanspruch, der bei gesetzlichen Erben im Falle der Enterbung – und teils auch bei Erbausschlagung – erlischt. Das gesetzliche Erbrecht hingegen bleibt hiervon unberührt.

Pflichtteilsverzicht: Welche Form ist rechtlich bindend?

Wie sieht ein Pflichtteilsvertrag aus? Unser Muster bietet eine erste Orientierung.
Wie sieht ein Pflichtteilsvertrag aus? Unser Muster bietet eine erste Orientierung.

Mündliche Absprachen zwischen Erbe und Erblasser haben im Erbrecht kein Gewicht. Alle Vereinbarungen, die abweichend vom gesetzlichen Erbrecht getroffen werden, bedürfen der schriftlichen Form.

Während beim Berliner Testament Handschriftlichkeit und die Unterzeichnung durch beide Ehegatten genügt, müssen alle anderen Vereinbarungen zusätzlich notariell beurkundet werden.

Das gilt für den Erbvertrag ebenso wie für Erb- und Pflichtteilsverzicht. Das Muster, das wir Ihnen im Folgenden zur Verfügung stellen, können Sie damit zwar entsprechend an Ihre Situation anpassen und unterzeichnen.

Rechtswirksam ist ein solcher Pflichtteilsverzichtsvertrag erst durch notarielle Beglaubigung (§ 2348 BGB).

Verzicht auf den Pflichtteil – Ein Muster

Im Folgenden stellen wir Ihnen ein Muster einer solchen Pflichtteilsverzichtserklärung zur Verfügung. Sie können diese an Ihre Bedürfnisse und die jeweilige Fallkonstellation anpassen. Legen Sie diesen Vertrag jedoch in jedem Fall vor jeder Unterzeichnung einem Notar zur Prüfung vor, um doppeldeutige Formulierungen und Stolperfallen zu vermeiden. Abschließend muss der geprüfte Vertrag zum Pflichtteilsverzicht noch notariell beglaubigt werden.

MUSTER

Vor mir, dem unterzeichnenden Notar, erschienen am heutigen Tag [Datum]

Gerd Grantig, geboren am [Datum], wohnhaft in [Anschrift], ausgewiesen durch Personalausweisdokument [Nummer]

– nachfolgend Verzichtsempfänger –

und

Gerda Grantig geborene Glücklich, geboren am [Datum], wohnhaft in [Anschrift], ausgewiesen durch Personalausweisdokument [Nummer]

– nachfolgend Verzichtsempfänger –

und

Gordon Grantig, geboren am [Datum], wohnhaft in [Anschrift], ausgewiesen durch Personalausweisdokument [Nummer]

– nachfolgend Verzichtender –

zum Zwecke der Beurkundung des folgenden

Pflichtteilsverzichtsvertrages

I.

Die Verzichtsempfänger zu 1. und 2. sind Eltern des Verzichtenden, welcher damit gesetzlich erb- und pflichtteilsberechtigt ist.

Der Verzichtende verzichtet auf das ihm zustehende Pflichtteilsrecht, das ihm bei Erstversterben eines der beiden Verzichtsempfänger entsteht. Die Wirkung des Pflichtteilsverzichts erstreckt sich auch auf die Abkömmlinge des Verzichtenden.

Der hier erklärte Verzicht erstreckt sich ausdrücklich nur auf Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüche. Das gesetzliche Erbrecht des Verzichtenden bleibt hiervon unberührt.

II.

Der Verzichtende erhält für den Pflichtteilsverzicht folgende Abfindung von den Verzichtsempfängern:

  • Fahrzeug: Citroën DS 19, Baujahr 1956

Die Eigentumsübertragung von dem Verzichtsempfänger zu 1. auf den Verzichtenden erfolgt am [Datum].

Mit erfolgter Eigentumsübertragung ist der Pflichtteilsverzicht wirksam.

III.

Die Verzichtsempfänger zu 1. und 2. nehmen die hier getroffene Verzichtserklärung an.

Die Vertragsparteien wurden durch den unterzeichnenden Notar über den Inhalt und Umfang des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechts aufgeklärt und haben die Auswirkungen des Pflichtteilsverzichts verstanden.

[Ort, Datum]
………………………….
[Unterschrift Gerd Grantig]

[Ort, Datum]
………………………….
[Unterschrift Gerda Grantig]

[Ort, Datum]
………………………….
[Unterschrift Gordon Grantig]

[Ort, Datum]
………………………….
[Unterschrift beurkundender Notar]

Können Sie den Pflichtteilsverzicht rückgängig machen?

Können Sie den Pflichtteilsverzicht auch anfechten?
Können Sie den Pflichtteilsverzicht auch anfechten?

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, vertragliche Vereinbarungen auch wieder rückgängig zu machen. Dies ist allerdings nur bei Einverständnis aller Vertragspartner möglich. Das bedeutet hinsichtlich einer Verzichtserklärung bei Erbe und Pflichtteil, dass dies nur zu Lebzeiten des Erblassers möglich ist, gegenüber dem dieser Verzicht erklärt wurde.

Ist der Pflichtteilsverzicht hingegen als sittenwidrig einzustufen, dann ist dieser automatisch nichtig. Sittenwidrigkeit bei Rechtsgeschäften ist vor allem in folgenden Fällen anzunehmen (§§ 138 ff. BGB):

  • Das Rechtsgeschäft verstößt gegen die guten Sitten.
  • Die Vereinbarung verstößt gegen ein gesetzliches Verbot.
  • Die einseitig benachteiligende Vereinbarung fußte auf der Unkenntnis, Zwangslage, einen Mangel an Urteilsvermögen, erheblicher Willensschwäche auf Seiten des Benachteiligten.
Lässt sich bei dem Vertrag insgesamt oder in einzelnen Vertragsklauseln Sittenwidrigkeit erkennen oder Unwirksamkeit, dann können Sie den Pflichtteilsverzicht ggf. auch anfechten. Wenden Sie sich hierzu an einen versierten Anwalt für Erbrecht. Dieser kann Sie hinsichtlich der Erfolgsaussichten beraten.
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Über den Autor

Jana
Jana O.

Jana ist seit 2015 Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie studierte Ger­manis­tik, Philosophie und Englischen Literatur­wissenschaften an der Universität Greifswald. Ihr thematischer Fokus liegt insbesondere auf den Bereichen Familienrecht, Erbrecht, Strafrecht und Datenschutz.

Bildnachweise

20 Gedanken zu „Pflichtteilsverzicht – Erbansprüche komplett aufgeben?

  1. Maria B

    Wir haben mit beinen Söhnen einen Pflichtteilsverzicht notariell aufgesetzt.Beide Söhne haben zu Lebzeiten eine bestimmte Summe erhalten, die den Pflichtteil unseres Hauses entsprechen würde. Uns ging es darum, dass die Tochter unseres Sohnes bei einem evtl. Tod ihres Vaters nicht Pflichtsteilserbe ist. Das Haus soll unsere andere Enkelin erhalteb, was wir testamentarisch festgelegt haben. Haben die Söhne nach dem Pflichtsteilsverzeicht noch Anspruch auf das Haus wenn sie Ihre Pfichtteil b ereits zu Lebzeite erhalten haben.?

  2. Kira N.

    Vielen Dank für diese Beitrag zum Pflichtteilsverzicht. Interessant, dass es sich bei dem Pflichtteilsverzichtserklärung auch um einen zweiseitigen Vertrag handelt. Kann man diesen im Rahmen des Ausschlagens eines Erbes mit abschließen oder muss man gesondert zum Fachanwalt für Erbrecht.

  3. Alex O

    Hallo,
    vor knapp 10 Jahren haben meine Eltern mit meinem Bruder und mir einen notariellen Pflichtteilsverzichts-Vertrag geschlossen. Abfindungen wurden darin nicht vereinbart. Einzig sollte beim Tod eines Elternteils der überlebende finanziell geschützt werden.
    Jetzt haben sich in den letzten zwei Jahren in der Familie Dinge ereignet, die es ggf. absehbar machen, dass meine Eltern ihr Testament ändern. Eventuell dann uns zwei Kinder nicht mehr zu gleichen Teilen 50/50 einsetzen, sondern ggf. 2/3 und 1/3 oder gar ein Kind enterben.
    Was ist, wenn jetzt ein Elternteil stirbt? Wird dann nach dem überlebendem Elternteil das Erbe so aufgeteilt wie es in dem gemeinsamen Testament steht? Hat man dann durch den Pflichtteils-Verzicht auch keinen Anspruch mehr aus dem Erbe, wenn man z. B. enterbt wurde?

  4. Heiko H

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aufgrund Ihrer Homepage haben wir dem Notar einen Vertrag vorgelegt in welchen wir zum gegenseitigen Schutz bei einen möglichen Todesfall uns gegeneinander absichern, so das die Kinder nicht auf Ihren Pflichtteil sich berufen können, wenn einer stirbt. Wir sind nicht verheiratet und haben jeweils 1 Tochter. Der Pflichtteilsverzicht soll nur für die Immobilie EFH zählen.

    Wir haben im Internet gefunden, das bei einen Wert von 135.000 Euro, die Gebühr sich zwischen (546 Euro für 100T€ bzw. 870 für 200T€). Der Notar sagte uns, das man das nicht so rechnen kann. Das verstehen wir nicht.

    Die Gebühr soll wohl ca. 1.800 Euro betragen, da unbedingt 2 Verträge erstellt werden müssen weil wir nicht verheiratet sind. Ist dieser Umstand, das wir nicht verheiratet sind, tatsächlich zum grossen Nachteil für uns in der Gebührenordnung für Notare so geregelt?

    Danke für eine kurze Info.
    Freundliche Grüsse

  5. Karl-Hugo

    In welcher Höhe belaufen sich die Notargebühren f.d. Pflichtteilverzicht bei folgender Konstallation.
    Berliner Testament. Beide Ehepartner verheiratet zum 2 ten Mal , haben aus erster Ehe je einen Sohn.
    Gesetzl. Erbteil je Sohn liegt bei ca. EUR 90.000,00 , davon der Pflichtteil EUR 45.000,00.
    Ist für das Beurkundungsverfahren nach § 102 GNotKG als Geschäftswert der Pflichtteil beider Söhne,
    also EUR 90.000,00 oder nur der Pflichtteil für 1nen Sohn mit EUR 45.000,00 anzusetzen ?
    Was bedeuten Vollzugsgebühren § 112 GNotKG ?

  6. MiTa

    Hallo,
    vor einigen Monaten ist meine Mutter verstorben. In Ihrem Testament hatte Sie verfügt, dass ich die Alleinerbin des gesamten Vermögens sein soll und ihr Sohn / mein Bruder vom Erbe ausgenommen sein soll und auch den Pflichtteil nicht erhalten soll.
    Die Begründung des Ausschluss aus dem Pflichtteil ist generell etwas schwierig und könnte ein Gerichtsverfahren nach sich ziehen mit unbestimmten Ausgang.
    Daher habe ich meinen Bruder gebeten, den Pflichtteilsverzicht schriftlich dem Nachlassgericht zu bestätigen.
    Er hat dies auch schriftlich getan und auf den ihm gesetzlich zustehenden Pflichtteil aus dem Erblass verzichtet. Das Schreiben ist auch beim Nachlassgericht eingegangen.
    Da der Pflichtteilsverzicht nach Eintritt des Erbfalls erfolgt ist, bestehen eigentlich keine Formvorschriften. Hier wurde der Pflichtteilsverzicht nun aber sogar schriftlich ggü. dem Nachlassgericht bestätigt.
    Nun sind leider Unstimmigkeiten zwischen meinem Bruder und mir aufgetreten und er hat angedroht, den Pflichtteilsverzicht zurückzuziehen / zu widerrufen.
    Kann der Pflichtteilsverzicht von meinem Bruder wieder rückgängig gemacht werden?
    Vielen Dank für eine Rückmeldung im Voraus,
    MiTa

  7. Rainer

    Hallo,

    mich würde interessieren, ob ich als einziger Alleinerbe im Falle eines vorliegenden Berliner Testaments der Eltern, zwingend einen notariell beglaubigten Pflichtteilsverzichtsvertrag aufsetzen lassen muss, oder aber, ob nicht im Fall der Testamentseröffnung nach dem Erblassen eines Elternteils ein mündlicher Verzicht bei der Testamentseröffnung ausreichend ist?

  8. Irene U.

    Wie hoch sind die Kosten wenn wir beim Notar einen Pflichteilsverzicht unserer beiden Kinder beglaubigen lassen.
    Immobilien im Wert von 500.000€ sichern unser Alter durch Mieteinnahmen.
    Prozentuale Berechnung?
    Mit freundlichem Gruss
    Irene U.

  9. Tom V

    Hallo,
    im Freundes Kreis höre ich immer wie viel darüber, dass die Eltern oder meine Freunde direkt das Erbe ausschlagen. Also einen Erbverzicht erklären. Weil diese eben Schulden angehäuft haben. Den § 2346 BGB werde ich mir einmal genauer zu Gemüte führen.

  10. Michael

    Hallo,

    gibt es einen Mustertext für den Verzicht auf den Pflichtteil nach Eintritt des Erbfalls, den sogenennten Erlassvertrag ?

    1. anwalt.org

      Hallo Michael,

      Sie können den Mustertext im obigen Text durchaus auf Ihrer Bedürfnisse anpassen. Wir empfehlen Ihnen dies gemeinsam mit einem Notar zu tun.

      Ihr Team von anwalt.org

  11. Gisela F.

    Kann ein Pflichtteilsverzichtvertrag auch ohne einen Notar verfasst werden ?

    Genügen die Unterschriften unserer drei Kinder ?

    1. anwalt.org

      Hallo Gisela F.

      in der Regel ist ein Pflichtteilsverzichtsvertrag erst durch notarielle Beglaubigung rechtsgültig. Die Unterschriften reichen in dem Fall nicht aus. Lassen Sie sich am besten von einem Notar dazu beraten.

      Ihr Team von anwalt.org

  12. Sandy

    Hallo,

    Kann ein Pflichtteilsverzicht verjähren?

    1. anwalt.org

      Hallo Sandy,
      haben Sie notariell einen Pflichtteilsverzicht erklärt, verjährt dieser in der Regel nicht.

      Ihr Team von anwalt.org

  13. helen

    Sehr geehrte Damen und Herren,
    es existiert ein Erbvertrag mit 4 Personen, 2 Personen schon verstorben.
    Stiefvater ist der Vorerbe, Stiefsohn der Nacherbe für eine Imobilie. Der Stiefsohn hat auf alles gesetzlichen Pflichtteilansprüche verzichte. Stiefvater hat ihn als Alleinerbe eingesetzt. Alles festgehalten im Erbvertrag beim Notar mit allen 4 Unterschriften.
    Nach 4jährigen Bestehen des Erbvertrages hat der der Stiefvater ein Testerment eigenhändig verfasst und plötzlich seine eigene Tochter als Alleinerbin eingesetzt.
    Welches Testament gilt? Das im Erbvertrag mir Computer geschriebene Erwähnung das der Stiefsohn Alleinerbe sein soll oder das Handgeschriebene 4 Jahre jüngere Testament?
    Das die Imobilie dem Stiefsohn gehören wird als Nacherbe ist klar und unwiederruflich, das wissen wir. 2. Frage, wenn der Erbfall eintrifft und das Haus dem Nacherben gehört, darf die Tochter es nicht mehr ab dem Zeitraum betreten? Den Nacherben ( Stiefsohn) haben Vorerbe und dessen Tochter seit Jahren nicht mehr gesehen. Tochter pflegt seit 4 Jahren den Vater, obwohl sie enterbt worden ist. Danke und Grüße

    1. anwalt.org

      Hallo helen,

      da wir keine rechtliche Beurteilung anbieten können, sollten Sie sich in diesem Fall an einen Anwalt vor Ort wenden. Dieser kann mit Ihnen gemeinsam die Sachlage abklären.
      In Bezug auf das Betreten des Hause können wir ebenfalls keine Beurteilung abgeben, das dies in der Regel eine Angelegenheit zwischen den jeweiligen Personen ist. Es besteht üblicherweise nicht automatisch ein Verbot.

      Ihr Team von anwalt.org

      1. helen

        Vielen Dank !
        Grüsse helen

  14. E. Wollmer

    Ich habe mit meiner Tochter eine Pflichtteilsverzichtsvertrag mit der Notarin gemacht.Was bedeutet der Paragraf 2306BGB.

    1. anwalt.org

      Hallo

      der § 2306 bestimmt was passiert, wenn ein Pflichtteilsberechtigter in Bezug auf das Erbe beschränkt oder beschwert ist. Ist dies zum Beispiel durch die Einsetzung eines Nacherben oder Testamentsvollstreckers der Fall, dann kann der Pflichtteil in der Regel dennoch verlangt werden, wenn der Erbteil ausgeschlagen wird. Für eine ausführliche Erklärung sollten Sie sich mit der Notarin in Verbindung setzen.

      Ihr Team von anwalt.org

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