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FAQ: Pflegegrad erhöhen
Es ist möglich, den Pflegegrad erhöhen zu lassen, wenn sich der Zustand der pflegebedürftigen Person verschlechtert und diese immer weniger Aufgaben des Alltags ohne Hilfe bewältigen kann.
Stellen Sie einen erhöhten Pflegebedarf fest, können Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden und dort einen Antrag auf Erhöhung des Pflegegrads stellen.
Weigert sich die Pflegekasse, den Pfleggrad zu erhöhen, können Sie gegen deren Entscheidung einen Widerspruch einlegen. Bleibt dieser ohne Erfolg, besteht die Möglichkeit einer Klage. Es empfiehlt sich, in diesem Fall einen Anwalt, der sich mit dem Pflegerecht auskennt, zu konsultieren.
Pflegegrade als Ausdruck der Pflegebedürftigkeit
Durch Beiträge zur Pflegeversicherung soll sichergestellt werden, dass Menschen bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit finanzielle Unterstützung erhalten. Je nachdem, wie schwer diese ausgeprägt ist, erfolgt eine Einteilung in Pflegegrade.
Ein solcher Grad ist immer mit bestimmten Leistungen verbunden, auf welche die pflegebedürftige Person einen Anspruch hat. Ein höherer Pflegegrad bedeutet demnach größere finanzielle Unterstützung. Doch ist es auch möglich, den Pflegegrad erhöhen zu lassen?
Dieser Frage geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie umfassend darüber, welche Schritte Sie einleiten können, damit der Pflegegrad erhöht wird. Sie erfahren außerdem, was Sie tun können, wenn die Pflegekasse einer Erhöhung vom Pflegegrad nicht zustimmt.
Welche Pflegegrade gibt es?
Stellen Sie fest, dass Sie einige Aufgaben des Alltags nicht mehr ohne Hilfe bewältigen können, ist es möglicherweise an der Zeit, einen Pflegegrad zu beantragen. In § 14 Absatz 1 SGB XI ist ausführlich definiert, wann eine Pflegebedürftigkeit vorliegt:
Pflegebedürftig im Sinne dieses Buches sind Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Es muss sich um Personen handeln, die körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen nicht selbständig kompensieren oder bewältigen können. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, und mit mindestens der in § 15 festgelegten Schwere bestehen.
Es muss sich also um eine dauerhafte Einschränkung handeln. Je nachdem, welcher Pflegegrad bei Ihnen anerkannt wird, stehen Ihnen unterschiedliche Leistungen zu. Die Einteilung erfolgt von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigungen der Selbständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigungen der Selbständigkeit).
Gut zu wissen: Haben jemand einen Pflegegrad beantragt, erfolgt zunächst eine Begutachtung der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Ist diese abgeschlossen, erhält der Betroffene einen Leistungsbescheid, welcher angibt, in welchen Pflegegrad er eingestuft wurde.
Wie können Sie den Pflegegrad erhöhen lassen?
Stellen Sie einen gestiegenen Pflegebedarf fest, haben Sie die Möglichkeit, den Pflegegrad per Antrag erhöhen zu lassen. Diesbezüglich müssen Sie sich an Ihre Pflegekasse wenden. Diese ist meist der Krankenversicherung angegliedert.
Die Pflegekasse wird Ihren Antrag prüfen und einen Termin zur erneuten Begutachtung der Pflegesituation mit Ihnen vereinbaren. Je nachdem, wie das Gutachten ausfällt, erhöht die Pflegekasse im Anschluss den Pflegegrad oder nicht.
So läuft die Begutachtung ab
Haben Sie einen Antrag gestellt, um den Pflegegrad erhöhen zu lassen, erhalten Sie Besuch von einem Gutachter. Dieser wird aufgrund von sechs Modulen beurteilen, wie hoch der Pflegebedarf ist. In die Beurteilung fließen die nachfolgenden sechs Lebensbereiche ein:
- Mobilität (zu 10 Prozent)
- kognitive und kommunikative Fähigkeiten sowie Verhaltensweisen und psychische Problemlage (beide Module zu jeweils 15 Prozent)
- Selbstversorgung (zu 40 Prozent)
- Bewältigung von und selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (zu 20 Prozent)
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte (zu 15 Prozent)
Anhand dieser Begutachtungsleitlinien ist klar zu erkennen, dass die Selbstversorgung ein wesentlicher Faktor ist, wenn Sie einen Antrag stellen, um den Pflegegrad erhöhen zu lassen. Stellen Sie hierbei also eine deutliche Verschlechterung fest, sollten Sie sich an die Pflegekasse wenden.
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Punktezahl für den jeweiligen Pflegegrad erreicht werden muss:
Punkte | Pflegegrad |
---|---|
12,5 bis unter 27 | 1 |
27 bis unter 47,5 | 2 |
47,5 bis unter 70 | 3 |
70 bis unter 90 | 4 |
90 bis 100 | 5 |
Was Sie tun können, wenn der Antrag auf Erhöhung vom Pflegegrad abgelehnt wird
Es kann auch vorkommen, dass durch das Gutachten kein gestiegener Pflegegrad festgestellt und die Pflegekasse den Pflegegrad nicht erhöhen wird. Erhalten Sie einen solchen Bescheid, fragen sich Betroffene oft, ob sie dagegen vorgehen können.
Grundsätzlich haben Sie nach dem Erhalt des Bescheids einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen, wenn Sie der Meinung sind, dass eine Erhöhung vom Pflegegrad angemessen ist. Die Pflegekasse kann den Fall dann erneut prüfen und wird eventuell erneut einen Gutachter zu Ihnen schicken.
Entscheidet sich die Pflegekasse dazu, den Pflegegrad zu erhöhen, erhalten Sie die sogenannte Abhilfe, also einen positiven Bescheid. Fällt dieser negativ aus, können Sie auch gegen diesen Widerspruchsbescheid vorgehen, indem Sie eine Klage vor Gericht einreichen.
Diesbezüglich empfiehlt es sich, einen Anwalt zu konsultieren. Dieser kann Sie kompetent beraten und Ihre Interessen vor Gericht vertreten.
Welche Leistungen aus der Pflegeversicherung gibt es?
Wenn Sie den Pflegegrad erhöhen lassen, geht dies mit höheren Leistungen einher. Doch welche Leistungen bietet die Pflegeversicherung eigentlich? Nachfolgend wollen wir Ihnen einen kleinen Überblick der finanziellen Unterstützung verschaffen:
- Pflegegeld: Bis zu 947 Euro Pflegegeld können Sie pro Monat erhalten, wenn Sie im Pflegegrad 5 eingestuft werden. Es handelt sich dabei um eine finanzielle Entschädigung für die Pflege durch Angehörige oder Ehrenamtliche in den eigenen vier Wänden.
- Pflegesachleistungen für die häusliche Pflege: Nicht immer können Angehörige den Pflegebedarf zuhause alleine decken. Durch die Pflegesachleistungen haben Sie einen finanziellen Spielraum, um einen Pflegedienst zu beauftragen. Bis zu 2.095 Euro stehen Ihnen hierfür im Monat zu.
- Pflegeleistungen bei einem vollstationären Aufenthalt: Ist eine Betreuung bzw. Verpflegung in den eigenen vier Wänden nicht mehr möglich und der Betroffene muss in einer stationären Einrichtung untergebracht werden, so werden die Kosten dafür mit bis zu 2.005 Euro pro Monat bezuschusst.
Der nachfolgenden Tabelle können Sie entnehmen, welche Summe Ihnen beim jeweiligen Pflegegrad zustehen:
Pflegegrad | Geldleistung (ambulant) | Sachleistung (ambulant) | Leistungsbetrag (vollstationär) |
---|---|---|---|
1 | - | - | - |
2 | 332 € | 724 € | 770 € |
3 | 573 € | 1.363 € | 1.262 € |
4 | 765 € | 1.693 € | 1.775 € |
5 | 947 € | 2.095 € | 2.005 € |
Der Entlastungsbetrag beträgt 125 € für jeden Pflegegrad | |||
(Stand 2024) |
Grundsätzlich müssen Sie sich für eine dieser Leistungen entscheiden. Allerdings ist auch eine kombinierte Leistung aus Pflegesachleistungen und dem Pflegegeld möglich. Letzteres wird allerdings nur noch in der Höhe ausbezahlt, welche Sie nicht für Pflegesachleistungen verwenden.
Gut zu wissen: Es gibt noch einige weitere Leistungen, die nicht monatlich, aber beispielsweise jährlich ausbezahlt werden können. So können Sie zum Beispiel einen Zuschuss für notwendige Umbauarbeiten beantragen.
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