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FAQ: Pflegegrad 4
Mit dem Pflegegrad 4 haben Sie einen Anspruch auf ein Pflegegeld in Höhe von 765 Euro monatlich. Welche weiteren Leistungen Sie erhalten, können Sie hier nachlesen.
Pflegegrad 4 erhalten alle Menschen, welche bei der Begutachtung eine Punktzahl zwischen 70 und 89 erhalten. Dieser Grad der Pflegebedürftigkeit geht mit einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit einher.
Sie können sich telefonisch an Ihre Pflegekasse (ist meist der Krankenkasse angegliedert) wenden und ein entsprechendes Antragsformular anfordern. Haben Sie dieses ausgefüllt, wird sich ein Gutachter mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren.
Pflegegrad 4 bei schwerster Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
Die Leistungen der Pflegeversicherung sollen Menschen absichern, die aufgrund des gestiegenen Alters oder einer Krankheit pflegebedürftig sind. Seit Anfang des Jahres 2017 gibt der Pflegegrad an, wie intensiv ein Mensch auf Hilfe angewiesen ist.
Die Pflegegrade reichen dabei von 1 bis 5. Der Pflegegrad 4 geht mit einer schwersten Beeinträchtigung der Selbstständigkeit einher. Der Betroffene ist also im Alltag auf die Hilfe Dritter angewiesen.
Doch welche Leistungen gehen mit dem Pflegegrad 4 konkret einher? Wie wird bestimmt, welcher Pflegegrad angemessen ist? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund und informiert Sie außerdem darüber, wie Sie den Pflegegrad 4 beantragen können.
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Pflegegrad 4: Welche Voraussetzungen müssen Sie erfüllen?
Was ist ein Pflegegrad eigentlich genau? Das Bundesministerium für Arbeit definiert den Pflegegrad auf seiner Internetseite wie folgt:
Die Pflegegrade orientieren sich nach der Schwere der Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten der pflegebedürftigen Person. Der Pflegegrad wird mithilfe eines pflegefachlich begründeten Begutachtungsinstruments ermittelt. Die fünf Pflegegrade sind abgestuft: von geringen Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten (Pflegegrad 1), bis zu schwersten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).
Voraussetzung, damit ein Antrag auf Pflegegrad 4 Aussicht auf Erfolg hat, ist also, dass eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit beim Antragsteller vorliegt. Ob diese tatsächlich vorliegt, wird im Rahmen eines Gutachtens festgestellt.
Wichtig: Damit ein Anspruch auf Leistungen aus der Pflegekasse gegeben ist, muss der Antragssteller in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre als Mitglied in die Pflegeversicherung eingezahlt haben. War der Betroffene familienversichert, so wird auch dies angerechnet.
Wie läuft die Begutachtung für den Pflegegrad ab?
Für die Begutachtung setzt sich ein unabhängiger Gutachter vom Medizinischen Dienst mit Ihnen in Verbindung, um einen Termin zu vereinbaren. Es wird also keinen Überraschungsbesuch bei Ihnen geben.
Es empfiehlt sich, dass beim Besuch des Gutachters auch die Angehörigen bzw. der Betreuer des Betroffenen (sofern vorhanden) anwesend sind. Die Begutachtung selbst erfolgt anhand eines Punktesystems.
Dabei werden die nachfolgenden sechs Lebensbereiche genau unter die Lupe genommen:
- Mobilität
- Geistige und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – sowie deren Bewältigung
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Zur Beurteilung dieser unterschiedlichen Lebensbereiche steht der Grad der Selbstständigkeit im Vordergrund. Je unselbstständiger die pflegebedürftige Person ist, desto mehr Punkte erhält sie in den einzelnen Modulen. Diese werden unterschiedlich stark gewichtet.
Damit der Antragsteller in die Pflegestufe 4 eingestuft wird, ist eine Punktzahl zwischen 70 und 89 Punkten erforderlich. Die genaue erforderliche Punktzahl für die jeweiligen Pflegegrade können Sie der nachfolgenden Tabelle entnehmen:
Punkte | Pflegegrad |
---|---|
12,5 bis unter 27 | 1 |
27 bis unter 47,5 | 2 |
47,5 bis unter 70 | 3 |
70 bis unter 90 | 4 |
90 bis 100 | 5 |
Gut zu wissen: Wie bereits erwähnt, ist die Selbstständigkeit das wichtigste Kriterium, um einen angemessenen Pflegegrad zu ermitteln. Daher fließt das Modul „Selbstversorgung“ bezüglich der Punktzahl mit 40 Prozent in die Gesamtwertung ein. Die Mobilität entscheidet hingegen nur zu zehn Prozent über die Gesamtpunktzahl.
Leistungen bei Pflegegrad 4
Die Einstufung in den jeweiligen Pflegegrad hat unmittelbare Auswirkungen auf die Leistungen, welche Ihnen von der Pflegeversicherung zustehen. Beim Pflegegrad 4 sind dies unterschiedliche Formen der (finanziellen) Hilfe, welche Sie in Anspruch nehmen können.
Nachfolgend wollen wir Ihnen einige davon genauer erläutern:
- Pflegegeld (765 Euro pro Monat): Erfolgt die Pflege durch Angehörige, Freunde oder Bekannte in den eigenen vier Wänden, besteht bei Pflegegrad 4 der Anspruch auf Pflegegeld. Dieses kann die pflegebedürftige Person an die Pflegenden für Ihren Einsatz weitergeben.
- Pflegesachleistungen (1.693 Euro pro Monat): Können die Angehörigen die Pflege zuhause nicht alleine bewältigen, stehen der pflegebedürftigen Person monatlich 1.693 Euro für Pflegesachleistungen zur Verfügung, wie beispielsweise die Beauftragung von einem ambulanten Pflegedienst.
- Vollstationäre Pflege (1.775 Euro pro Monat): Bei Pflegegrad 4 erhalten Sie einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 1.775 Euro, wenn Sie in einer vollstationären Pflegeeinrichtung untergebracht sind. Dieses bietet eine Betreuung rund um die Uhr an.
Neben diesen drei Leistungen haben Sie mit dem Pflegegrad 4 auch Anspruch auf einen Zuschuss in Höhe von 4.000 Euro für Wohnraumanpassungen. Außerdem steht Ihnen ein Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat zu.
Wichtig: Grundsätzlich müssen Sie sich zwischen dem Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder dem Zuschuss zur stationären Pflege entscheiden. Die ersten beiden Leistungen können allerdings auch kombiniert werden. In diesem Fall erhalten Sie das Pflegegeld allerdings nicht mehr im vollen Umfang. Es verringert sich um den Prozentsatz, welcher für die Pflegesachleistungen aufgewendet wird.
Pflegegrad 4 beantragen: So müssen Sie vorgehen
Pflegegrade werden nicht bis in die Ewigkeit festgelegt. Verschlechtert sich der Zustand eines Menschen, besteht die Möglichkeit, eine Höherstufung zu beantragen. Haben Sie beispielsweise Pflegegrad 3 und die Alltagskompetenz nimmt immer mehr ab, können Sie den Pflegegrad 4 beantragen.
Zu diesem Zweck wird erneut ein Gutachter erscheinen, um sich ein Bild von der aktuellen Pflegebedürftigkeit zu machen. Ergibt dessen Gutachten, dass eine Höherstufung zum Pflegegrad 4 gerechtfertigt ist, erhalten Sie einen entsprechenden Leistungsbescheid.
Gut zu wissen: Wird Ihr Antrag auf Pflegegrad 4 abgelehnt, können Sie dagegen einen Widerspruch einlegen. Die Pflegekasse wird den Fall dann anhand der Aktenlage nochmal bewerten oder ggf. erneut einen Gutachter zu Ihnen schicken.
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Gut zu wissen, dass für Pflegegrad 4 der Antragsteller eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit aufweisen muss. Da unser erster Antrag abgelehnt wurde, werden wir uns eine Fachanwältin für Medizinrecht suchen. Die kann uns hoffentlich helfen, dass der Antrag bewilligt wird.