Bußgeldtabelle: Verstöße bei der Personenbeförderung
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
In einem Kfz mehr Personen befördert, als mit Sicherheitsgurten ausgestattete Sitzplätze vorhanden waren | 5 € | |
In einem Wohnwagen hinter einem Kfz Personen befördert | 5 € | |
Beförderung von Personen auf der Ladefläche oder dem Laderaum eines Fahrzeugs | 5 € | |
Mitnahme einer Person auf einem Fahrrad, obwohl dieses nicht zur Personenbeförderung geeignet ist | 5 € | |
Mitnahme eines Kindes auf einem Fahrrad ohne vorgeschriebene Sicherung | 5 € | |
Ein Kind in einem Kfz ohne vorgeschriebene Sicherung mitgenommen | 30 € | |
Mehrere Kinder in einem Kfz ohne vorgeschriebene Sicherung mitgenommen | 35 € | |
Kind ohne jede Sicherung mitgenommen | 60 € | 1 |
Mehrere Kinder ohne jede Sicherung mitgenommen | 70 € | 1 |
Bußgeldrechner: Wie hoch fällt das Bußgeld aus?
FAQ zur Personenbeförderung
Möchten Sie sich darüber informieren, was bei der Personenbeförderung zu beachten ist, können Sie dies in § 21 der Straßenverkehrsordnung nachlesen. Eine Übersicht über die wichtigsten Regeln finden Sie hier.
Das kommt auf den jeweiligen Verstoß an. Nehmen Sie beispielsweise mehr Personen mit, als mit Sicherheitsgurten ausgestattete Sitzplätze vorhanden sind, so müssen Sie mit einem Bußgeld in Höhe von 5 Euro rechnen. Befindet sich ein Kind ohne jegliche Sicherung in Ihrem Fahrzeug, beträgt das Bußgeld 60 Euro, des Weiteren fällt ein Punkt in Flensburg an. Weitere Verstöße mit den entsprechenden Sanktionen finden Sie hier.
Um eine gewerbliche Personenbeförderung handelt es sich dann, wenn ein Fahrer für den Transport bezahlt wird. Taxifahrer & Co benötigen einen Personenbeförderungsschein (P-Schein). Mehr dazu erfahren Sie hier.
Weitere Ratgeber zur Personenbeförderung
Was gilt bei der Personenbeförderung – im Video erklärt
Gesetzliche Grundlage für die Personenbeförderung: § 21 der Straßenverkehrsordnung
Inhalt
Bei der Personenbeförderung handelt es sich, wie der Name schon sagt, um die Beförderung von Personen. Dieses Thema ist, wie sich viele Leser vielleicht denken könnten, nicht nur für Taxi- oder Busfahrer von Bedeutung. Fast jeder Kraftfahrzeugführer nimmt nämlich regelmäßig Personen in seinem Gefährt mit – auch dabei handelt es sich um Personenbeförderung.
Was dabei zu beachten ist, regelt § 21 der Straßenverkehrsordnung (StVO).
- Grundsätzlich gilt für die Personenbeförderung in einem Pkw, dass nur so viele Personen mitgenommen werden dürfen, wie es Sitzplätze, die mit einem Sicherheitsgurt ausgestattet sind, gibt.
- Beim Transport von Kindern ist außerdem zu beachten, dass diese in einem geeigneten Kindersitz Platz nehmen müssen, der vorschriftsmäßig gesichert ist. Diese Regelung gilt für alle Kinder, die das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und kleiner als 150 cm sind.
- Ein allgemeines Verbot für den Personentransport besteht zudem für Motorräder ohne besonderen Sitz sowie für Zugmaschinen, die über keine geeignete Sitzgelegenheit verfügen.
Gut zu wissen: In Bussen dürfen laut § 21 Abs. 1 StVO mehr Personen befördert werden als es Sitzplätze gibt, wenn die Fahrzeuge über eine Zulassung für die Mitnahme von stehenden Fahrgästen verfügen.
Personenbeförderung auf dem Fahrrad
Was vielen Radlern vielleicht nicht bewusst ist: Auch bei der Personenbeförderung mit dem Rad müssen sie einiges beachten.
So dürfen Radfahrer nur dann eine andere Person mitnehmen, wenn das Fahrrad auch zur Personenbeförderung geeignet ist. Der Fahrer muss außerdem mindestens 16 Jahre alt sein.
Sollen Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr mitgenommen werden, so müssen diese in einem besonderen Sitz Platz nehmen, der dafür sorgt, dass ihre Füße nicht in die Speichen geraten können.
Ist die Personenbeförderung auf einem Anhänger erlaubt?
Anhänger sorgen dafür, dass Zugfahrzeuge mehr Lasten transportieren können. Doch ist mit einem Anhänger auch die Personenbeförderung erlaubt? Die Antwort findet sich in § 21 StVO. Dabei gilt:
- In Wohnanhängern, die von einem Fahrzeug gezogen werden, dürfen keine Personen mitgenommen werden.
- Das Verbot gilt auch für andere Anhänger.
- Ausnahme: Auf Anhängern, die in der Land- oder Forstwirtschaft eingesetzt werden, dürfen Personen mitgenommen werden, wenn diese über geeignete Sitzgelegenheiten verfügen. Während der Fahrt dürfen Mitfahrer nicht stehen, es sei denn, dies ist nötig, um die Ladung zu begleiten.
Auch auf einer Ladefläche oder im Laderaum eines Kfz dürfen keine Personen mitgenommen werden. Ausnahmen für die Personenbeförderung bestehen nur dann, wenn Baustellenpersonal auf einer Baustelle von A nach B gebracht wird oder wenn mitgenommene Personen im Laderaum oder auf der Ladefläche notwendige Arbeiten ausführen.
Wie viele Personen darf ich befördern?
Mit einem Führerschein der Klasse B für Fahrzeuge bis zu einem Gesamtgewicht von 3500 kg gilt: Die private Personenbeförderung von 8 weiteren Personen ist erlaubt. Sollen mehr Personen von A nach B gebracht werden, benötigen Sie einen Führerschein der Klasse D, der umgangssprachlich als Busführerschein bekannt ist.
Personen nicht korrekt befördern: Diese Bußgelder drohen
Halten Sie sich nicht an die oben genannten Regeln zur Personenbeförderung, müssen Sie mit entsprechenden Sanktionen rechnen. Befinden sich in Ihrem Fünfsitzer beispielsweise sechs Personen, so wird laut aktuellem Bußgeldkatalog ein Bußgeld in Höhe von 5 Euro fällig. Gleiches gilt, wenn Sie in einem Wohnwagen Personen transportieren.
Nehmen Sie ein Kind ohne jede Sicherung mit, droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro, des Weiteren erhalten Sie einen Punkt in Flensburg. Mit welchen weiteren Sanktionen bei Verstößen gegen die Regeln bezüglich der Personenbeförderung Sie rechnen müssen, können Sie in dieser Tabelle nachschauen.
Gewerbliche Personenbeförderung – Das müssen Taxifahrer & Co beachten
Sobald eine Person eine andere gegen Bezahlung in einem Fahrzeug mitnimmt, handelt es sich um eine gewerbliche Personenbeförderung. Das ist etwa bei Taxifahrten der Fall oder wenn ein Fahrer mit einem Mietwagen eine bezahlte Personenbeförderung durchführt.
Hier sind weitere Regeln zu beachten, die im privaten Rahmen nicht greifen. Gesetzliche Grundlage ist unter anderem das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für Bus, Taxi etc.
Fahrer benötigen in der Regel für die gewerbliche Personenbeförderung zusätzlich zum Führerschein den sogenannten Personenbeförderungsschein – kurz P-Schein genannt. Dieser muss bei der zuständigen Behörde beantragt werden. Von angehenden Taxifahrern wird dabei verlangt, dass sie sich in der Umgebung, wo sie fahren, gut auskennen. Aus diesem Grund müssen sie zusätzlich eine Ortskundeprüfung ablegen.
Eine spezielle Versicherung, wenn die Personenbeförderung mit einem Fahrzeug stattfindet, müssen unter anderem Unternehmer abschließen. Eine herkömmliche Kfz-Haftpflichtversicherung reicht nicht aus.
Personenbeförderung ohne Personenbeförderungsschein: Welche Konsequenzen hat das?
Wie wir bereits erläutert haben, benötigen Fahrer, die gewerblich Personen befördern, einen P-Schein. Mit welchen Sanktionen ist in diesem Zusammenhang zu rechnen, wenn sich ein Fahrer nicht an diese Regel hält? In diesem Fall muss der Fahrer mit einem Bußgeld in Höhe von 75 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Gut zu wissen: Für die Personenbeförderung fällt Umsatzsteuer an. Das gilt jedoch nicht für den Transport von Verletzten oder Kranken, beispielsweise mit einem Rettungswagen. In diesem Fall müssen keine Steuern gezahlt werden.
Mitfahrgelegenheiten von Privatleuten: Wird ein P-Schein benötigt?
Und wie verhält es sich, wenn Privatleute beispielsweise über Plattformen im Internet Mitfahrgelegenheiten anbieten? Benötigen sie in diesem Fall einen Personenbeförderungsschein?
Erfolgt die Personenbeförderung privat und erhält der Fahrer keine Bezahlung dafür, sondern beteiligen sich die Mitfahrer nur an Kraftstoffkosten, so wird keine ausdrückliche Erlaubnis in Form eines Personenbeförderungsscheins benötigt.
Darf ich als mit der Führerscheinklasse B 8 Personen plus mich mitnehmen oder zähle ich bei den 8 Personen rein?