Passives Wahlrecht: Wer darf in Deutschland gewählt werden?

Wer hat ein passives Wahlrecht in Deutschland?
Wer hat ein passives Wahlrecht in Deutschland?

FAQ: Passives Wahlrecht

Was ist ein passives Wahlrecht?

Das passive Wahlrecht ist das Recht, für ein politisches Amt zu kandidieren und gewählt zu werden. Es ermöglicht Bürgern, sich selbst zur Wahl zu stellen, im Gegensatz zum aktiven Wahlrecht, das das Recht zu wählen beschreibt.

Wer hat in Deutschland ein passives Wahlrecht?

In Deutschland haben Sie ein passives Wahlrecht ab einem Alter von 18 Jahren. Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein. Mehr zu den genauen Voraussetzungen finden Sie in dieser Tabelle.

Kann man das passive Wahlrecht verlieren?

Das passive Wahlrecht kann durch eine strafrechtliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr für die Dauer von fünf Jahren entzogen werden. Ein richterlicher Beschluss kann zudem in bestimmten Fällen dazu führen, dass das passive Wahlrecht für zwei bis fünf Jahre aberkannt wird.

Was bedeutet “passives Wahlrecht” in Deutschland?

Ein passives Wahlrecht ist laut Definition das Recht, für ein politisches Amt zu kandidieren.
Ein passives Wahlrecht ist laut Definition das Recht, für ein politisches Amt zu kandidieren.

Das passive Wahlrecht, auch als Wählbarkeit bekannt, ist ein fundamentales demokratisches Recht, das es Bürgern ermöglicht, für ein öffentliches Amt zu kandidieren und gewählt zu werden.

In Deutschland ist dieses Recht im Grundgesetz verankert und bildet einen wesentlichen Bestandteil des demokratischen Systems. Ein passives Wahlrecht beschreibt also – einfach erklärt – das Recht einer Person, für ein politisches Amt kandidieren zu dürfen. 

Im Gegensatz zum aktiven Wahlrecht, das das Recht zu wählen beschreibt, ermöglicht das passive Wahlrecht Bürgern, sich selbst zur Wahl zu stellen. Dieses Recht ist in Deutschland auf verschiedenen politischen Ebenen verankert und unterliegt bestimmten Voraussetzungen und Einschränkungen.

Wie wirkt sich die Briefwahl auf ein passives Wahlrecht aus? Die Form der Wahlbeteiligung hat keinen Einfluss auf ein passives Wahlrecht. Die Briefwahl ist eine Möglichkeit, die es Bürgern erlaubt, auch dann an einer Wahl teilzunehmen, wenn sie nicht vor Ort im Wahllokal abstimmen können.

Wer darf in den Bundestag gewählt werden?

Passives Wahlrecht geht mit Voraussetzungen wie Volljährigkeit und deutsche Staatsangehörigkeit einher.
Passives Wahlrecht geht mit Voraussetzungen wie Volljährigkeit und deutsche Staatsangehörigkeit einher.

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit jemand ein passives Wahlrecht besitzt. Das Grundgesetz regelt diese Bedingungen in Artikel 38 Absatz 2.

  • Eine der wichtigsten Voraussetzungen für ein passives Wahlrecht ist die Altersgrenze. Diese liegt für Bürger, die für den Bundestag kandidieren wollen, beispielsweise bei 18 Jahren. 
  • Kandidaten müssen Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sein.
  • Personen dürfen nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sein, beispielsweise durch einen richterlichen Beschluss

Bei der Bundestagswahl können grundsätzlich alle Deutschen kandidieren, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, sich zur Wahl zu stellen:

  • Als Kandidat einer Partei: Parteien können Kreiswahlvorschläge in den Wahlkreisen sowie Landeswahlvorschläge (Landeslisten) in den Ländern einreichen.
  • Als Wahlkreiskandidat: Diese werden in einem bestimmten Wahlkreis direkt gewählt.

Je nach Wahlart unterscheiden sich die Voraussetzungen für ein passives Wahlrecht. Bei der Kommunalwahl, der Landtagswahl und der Bundestagswahl müssen die Kandidaten grundsätzlich bestimmte allgemeine Voraussetzungen erfüllen, wie etwa das Alter und die Staatsangehörigkeit. Wer jedoch für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren möchte, muss zusätzlich das 40. Lebensjahr vollendet haben.

Wer darf gewählt werden? Bundestagswahl, Landtagswahl & Co.

Das passive Wahlrecht ist nicht nur auf die Bundestagswahl beschränkt. Auch bei anderen Wahlen, wie der Europawahl oder den Landtagswahlen, können Bürger für ein politisches Amt in Deutschland kandidieren, wenn sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen:

WahlartMindestalterStaatsangehörigkeitWohnsitz
passives Wahlrecht bei der Bundestagswahl18 JahreDeutsch Deutschland
passives Wahlrecht bei der Landtagswahl18 JahreDeutschMindestens drei Monate gewöhnlicher Aufenthalt im jeweiligen Bundesland
passives Wahlrecht bei der Kommunalwahl16 JahreDeutsch oder EU-BürgerWohnsitz in der Gemeinde
passives Wahlrecht bei der Europawahl18 JahreDeutsch oder EU-BürgernWohnsitz/gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

Wie wird der Bundeskanzler gewählt? Ein passives Wahlrecht spielt an dieser Stelle nur eine indirekte Rolle: Der Bundeskanzler wird nicht direkt vom Volk gewählt, sondern vom Bundestag. Um für das Amt des Bundeskanzlers in Betracht zu kommen, muss eine Person zunächst im Bundestag als Abgeordneter tätig sein, da nur Abgeordnete des Bundestags zur Wahl des Bundeskanzlers berechtigt sind.

Können Sie ein passives Wahlrecht verlieren?

Für bis zu fünf Jahre können Sie Ihr passives Wahlrecht verlieren, wenn Sie straffällig werden.
Für bis zu fünf Jahre können Sie Ihr passives Wahlrecht verlieren, wenn Sie straffällig werden.

Das passive Wahlrecht ist nicht unantastbar. Es gibt einige Gründe, warum man Ihnen Ihr passives Wahlrecht entziehen könnte. Ein solcher Grund kann etwa eine strafrechtliche Verurteilung sein. Wer aufgrund von schweren Straftaten eine Freiheitsstrafe verbüßt oder in einem anderen rechtlichen Verfahren für unzurechnungsfähig erklärt wird, kann unter Umständen von der Kandidatur für öffentliche Ämter ausgeschlossen werden.

§ 45 des Strafgesetzbuches sieht vor, dass jemand, der wegen eines Verbrechens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wurde, für fünf Jahre seine Wählbarkeit verliert. Ebenfalls kann das Gericht ein passives Wahlrecht bei einer Vorstrafe für zwei bis fünf Jahre aberkennen. 

Nicht wählbar sind demnach Personen, die:

  • Vom aktiven Wahlrecht ausgeschlossen sind (gemäß § 13 Bundeswahlgesetz bei Bundestagswahlen).
  • Infolge eines Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

Sascha Münch (Rechtsanwalt)
Sascha Münch

Sascha Münch ist Rechtsanwalt für Verbraucher-, Schadens- und Wirtschaftsrecht sowie Notar a. D. Er studierte an der Universität Bremen und absolvierte im Anschluss sein Referendariat am OLG Celle. Als Autor für anwalt.org informiert er seine Leser zu Themen wie Vertragsabschlüssen und Entschädigungen.

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