Bußgeldkatalog: Falsches Parken
Verstoß | Bußgeld | Punkte |
---|---|---|
Parken an unübersichtlichen Straßenstellen, in scharfen Kurven, auf Fußgängerüberwegen, 5 Meter vor bzw. 10 Meter nach Lichtzeichen oder im Halteverbot | 35 € | |
... mit Behinderung | 55 € | |
... länger als eine Stunde | 55 € | |
… länger als eine Stunde mit Behinderung | 55 € | |
Parken auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
... länger als eine Stunde | 70 € | 1 |
… länger als eine Stunde mit Behinderung | 80 € | 1 |
… länger als eine Stunde mit Gefährdung | 80 € | 1 |
… länger als eine Stunde mit Sachbeschädigung | 100 € | 1 |
Parken an einer Engstelle mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen | 100 € | 1 |
Parken vor oder in einer Feuerwehrzufahrt | 55 € | |
… mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen | 100 € | 1 |
Parken auf einer Sperrfläche | 25 € | |
... mit Behinderung | 25 € | |
… länger als 15 Minuten | 30 € | |
… länger als 15 Minuten mit Behinderung | 35 € | |
Parken in zweiter Reihe | 55 € | |
... mit Behinderung | 80 € | 1 |
... mit Gefährdung | 90 € | 1 |
... mit Sachbeschädigung | 110 € | 1 |
… länger als 15 Minuten | 85 € | 1 |
… länger als 15 Minuten mit Behinderung | 90 € | 1 |
Unzulässiges Parken in einer verkehrsberuhigten Zone | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
… länger als drei Stunden | 20 € | |
… länger als drei Stunden mit Behinderung | 30 € | |
Parken vor Grundstücksein- und -ausfahrten, 5 Meter vor einer Kreuzung oder Einmündung, im Bereich von Taxiständen, vor und hinter Andreaskreuzen oder über einem Schachtdeckel | 10 € | |
... mit Behinderung | 15 € | |
… länger als drei Stunden | 20 € | |
… länger als drei Stunden mit Behinderung | 30 € | |
Parken ohne Parkscheibe oder Parkschein bzw. Überschreitung der Parkdauer | ||
... um 30 Minuten | 20 € | |
... um eine Stunde | 25 € | |
... um zwei Stunden | 30 € | |
... um drei Stunden | 35 € | |
... um mehr als drei Stunden | 40 € | |
Parken auf einem Schwerbehindertenparkplatz | 55 € | |
Nicht platzsparend parken | 10 € | |
Parklückendiebstahl | 10 € | |
Parken in einem Fußgängerbereich | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
… länger als 3 Stunden | 70 € | |
Versperren des Abfahrtsweges eines anderen Kfz durch das Parken oder Abstellen Ihres Fahrzeuges | 20 € | |
Unberechtigtes Parken in einer Nothalte- oder Pannenbucht | 25 € | |
Parken in einem geschützten Bereich während nicht zugelassener Zeiten mit einem Kfz über 7,5 Tonnen oder einem Anhänger über 2 Tonnen | 30 € | |
Parken eines Anhängers ohne Zugfahrzeug (länger als zwei Wochen) | 20 € | |
Parken im Fahrraum von Schienenfahrzeugen | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | 1 |
Parken auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen | 70 € | 1 |
Parken an Stellen, an denen das Halten verboten ist | 25 € | |
... mit Behinderung | 40 € | |
… länger als eine Stunde | 40 € | |
… länger als eine Stunde mit Behinderung | 50 € | |
Unberechtigtes Parken an Haltestellen und auf Bussonderfahrstreifen | 55 € | |
... mit Behinderung | 70 € | |
... mit Gefährdung | 80 € | |
... mit Sachbeschädigung | 100 € | |
… länger als 3 Stunden | 70 € | |
… länger als 3 Stunden mit Behinderung | 80 € | |
… länger als 3 Stunden mit Gefährdung | 80 € | |
… länger als 3 Stunden mit Sachbeschädigung | 100 € | |
Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für E-Fahrzeuge | 55 € | |
Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge | 55 € | |
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer beim Ein- oder Aussteigen | 40 € | |
… mit Sachbeschädigung | 50 € |
Bußgeldrechner: Wie teuer sind Parkverstöße?
FAQ: Parken
An dieser Stelle haben wir für Sie zusammengefasst, wo der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zufolge ein Parkverbot herrscht.
Meist bleibt es bei einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld, wenn ein Parkverbot ignoriert wird. In seltenen Fällen können jedoch auch Punkte in Flensburg drohen. Womit Sie als Autofahrer im Detail rechnen müssen, wenn Sie falsch parken, können Sie dieser Tabelle entnehmen.
Haben Sie einen Strafzettel wegen einem Parkverstoß erhalten und möchten diesen anfechten, müssen Sie in der Regel erst einmal die Zahlungsfrist von einer Woche untätig verstreichen lassen. Daraufhin wird Ihnen ein Bußgeldbescheid zugestellt, gegen den Sie anschließend innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen können.
Im Video: Alles Wichtige zum Halten und Parken
Richtig parken: Eine Kunst für sich
Inhalt
Obwohl Kraftfahrer bereits in der Fahrschule lernen, wo sie ihr Fahrzeug abstellen dürfen und wo nicht, scheint dieses Wissen mit der Zeit immer mehr in Vergessenheit zu geraten. Teilweise werden die wohlbekannten Vorschriften aber auch einfach aus Zeitnot oder Bequemlichkeit in den Wind geschlagen. Dass ein solches Verhalten im deutschen Straßenverkehr nicht ohne Folgen bleibt, sollte dennoch jedem Fahrer klar sein.
In diesem Ratgeber informieren wir Sie darüber, wo das Parken erlaubt und wo es verboten ist, welche Verkehrsschilder auf ein Parkverbot hinweisen und wie hoch das Bußgeld beim Falschparken ausfallen kann. Zusätzlich erklären wir, wie Sie gegen einen Strafzettel vorgehen können, den Sie aufgrund eines Parkverstoßes an der Windschutzscheibe Ihres Fahrzeugs vorgefunden haben.
Welche Regeln schreibt die StVO beim Parken vor?
Die Vorschriften zum Halten und Parken sind in § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) definiert. Im zweiten Absatz des genannten Paragraphen werden zunächst einmal die Unterschiede zwischen diesen beiden Begriffen deutlich:
Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.“
Solange Sie also in Ihrem Kfz sitzen bleiben oder weniger als drei Minuten anhalten, kann Ihnen auch kein Bußgeld wegen falschem Parken aufgebrummt werden. Andersherum gilt: Wo ein Halteverbot herrscht, ist auch das Parken nicht zulässig. Ansonsten sollten Sie die folgenden Regeln aus der StVO beachten, wenn Sie Ihr Kfz parken und kein Bußgeld riskieren möchten:
- Parken Sie ausschließlich platzsparend.
- Wer eine Parklücke zuerst erreicht, hat das Recht, dort zu parken – selbst, wenn er zunächst einmal daran vorbeifahren muss, um daraufhin rückwärts einzuparken.
- Sofern das Parken auf dem Gehweg gestattet ist, darf dafür nur der rechte genutzt werden. In Einbahnstraßen dürfen Sie Ihr Fahrzeug auf dem rechten oder linken Gehweg abstellen, vorausgesetzt, es herrscht kein Verbot.
- Nutzen Sie den rechten Seiten- bzw. Parkstreifen oder fahren Sie zum Parken an den rechten Fahrbahnrand heran. Auf der linken Seite ist das Parken nur in Einbahnstraßen gestattet oder wenn sich auf der rechten Seite Schienen befinden.
- Einen Anhänger ohne entsprechendes Zugfahrzeug dürfen Sie nicht länger als zwei Wochen im öffentlichen Verkehr abstellen.
Zusammenfassung: Wo ist das Parken verboten?
Anschließend haben wir Ihnen zusammengefasst, wo Sie wegen einem vorherrschenden Parkverbot eine Strafe befürchten müssten, wenn Sie Ihren fahrbaren Untersatz dennoch dort abstellen:
- bis zu 5 Meter vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen
- vor Grundstücksein- und -ausfahrten (wenn die Fahrbahnen schmal ist auch gegenüber)
- vor Bordsteinabsenkungen
- im Kreisverkehr
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen
- im Bereich von Verkehrs- bzw. Durchfahrtsverboten
- vor und hinter Bahnübergängen mit Andreaskreuz (innerorts im Bereich von 5 Metern, außerorts im Bereich von 50 Metern)
- in einer Fußgängerzone
- an Engstellen, wenn weniger als 3 Meter zwischen dem parkenden Kfz und der Fahrstreifenbegrenzung liegen würden
- 15 Meter vor und hinter Haltestellen sowie direkt darauf
- auf Kraftfahrstraßen und Autobahnen
- auf Fahrradschutzstreifen
- auf Vorfahrtsstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften
- 5 Meter vor und hinter Fußgängerüberwegen sowie direkt darauf
- außerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen in verkehrsberuhigten Bereichen
- auf Straßen mit durchgezogener Linie
Welche Verkehrszeichen kündigen ein Parkverbot an?
Neben den grundlegenden Vorschriften zum Parken existieren auch diverse Verkehrszeichen, die auf ein Verbot hinweisen. Von Bedeutung sind dabei vor allem die Zeichen 283 (absolutes Halteverbot) und 286 (eingeschränktes Halteverbot). Bei Letzterem dürfen Sie nicht länger als drei Minuten halten, es sei denn, wenn Sie das Kfz ent- oder beladen bzw. wenn Personen ein- oder aussteigen.
Das Parken ist jedoch bei beiden Schildern verboten. Demzufolge zieht nicht nur das Parken im absoluten Halteverbot eine Strafe nach sich. Der folgenden Grafik können Sie entnehmen, welche Verkehrsschilder außerdem ein Parkverbot ankündigen:
Falsch parken: Welche Strafe ist möglich?
Grundsätzlich handelt es sich um eine geringe Ordnungswidrigkeit, wenn beim Parken nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Daher ist das Ganze meist mit einem Verwarnungsgeld oder einem Bußgeld erledigt. In seltenen Fällen können auch Punkte in Flensburg fällig werden, ein Fahrverbot hingegen nicht.
Wie streng die Sanktionen aus dem Bußgeldkatalog ausfallen, richtet sich danach, wie schwer der von Ihnen begangene Verstoß letztendlich war. Haben Sie einem anderen Fahrer die Parklücke vor der Nase weggeschnappt, droht beispielsweise ein niedrigeres Bußgeld als beim Parken auf dem Gehweg mit Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer.
Beim Parken ohne Parkscheibe sind die Kosten wiederum davon abhängig, wie lange Sie Ihr Kfz an der entsprechenden Stelle abgestellt hatten. Waren es lediglich 30 Minuten, müssen Sie also nicht so tief in die Tasche greifen wie bei drei Stunden. Wie hoch das Bußgeld beim Parken ohne Parkschein oder bei anderen Verstößen rund ums Parken im Detail ausfällt, verrät Ihnen die Tabelle am Anfang dieses Ratgebers.
Können Sie einen Strafzettel wegen falschem Parken anfechten?
Haben Sie falsch geparkt und daraufhin einen Strafzettel an Ihrem Kfz vorgefunden, mit dem Sie nicht einverstanden sind, können Sie gegen diesen vorgehen. Da es nicht möglich ist, Einspruch gegen einen Strafzettel einzulegen, müssen Sie dazu jedoch zunächst einmal die Zahlungsfrist verstreichen lassen, ohne eine Zahlung zu veranlassen. Die Frist liegt normalerweise bei einer Woche.
Die zuständige Behörde wertet dies in der Regel so, als wären Sie mit der Verwarnung in Form des Strafzettels nicht einverstanden und eröffnet dementsprechend ein Bußgeldverfahren. In diesem Zuge schickt sie Ihnen einen Bußgeldbescheid wegen falschem Parken. Gegen diesen können Sie anschließend Einspruch einlegen. Dazu haben Sie nach der Zustellung des Bescheids zwei Wochen Zeit.
Bedenken Sie jedoch, dass ein Bußgeldverfahren stets mit Gebühren und Auslagen einhergeht, die bei einem Strafzettel nicht anfallen. Sie sollten daher im Vorfeld in jedem Fall Ihre Erfolgschancen abwägen, da die Kosten weitaus höher ausfallen können als das im Vorfeld für das Falschparken anberaumte Bußgeld, sollte Ihrem Einspruch nicht stattgegeben werden.
Was viel wichtiger wäre und unbedingt zu erläutern ist:
Blau weises Schild (Parken) – Zusatzschild nur mit Parkscheibe darunter nicht vorhanden, Fahrer muss also davon ausgehen, dass er hier ohne Parkscheibe parken kann,
dann stellt sich heraus: Rückseitig über dem Bach zwischen den Bäumen ca. 40 Meter vom Parkplatz entfernt ist ein Zusatzschild, welches auf das Parken mit Parkscheibe verweist, das jedoch auf dem Parkplatz nicht zu sehen war,
ein zweites Schild in der Größe eine DIN A 4 Blattes (Parken nur mit Parkscheibe) ist in einer Seitenstraße ca. 60 Meter vom Parkplatz etfernt angebracht, das unmöglich vom Fahrzeug aus gesehen werden konnte.
Trotz allem wird eine Verwarnungsgeld von 20,00 € verhängt. Das kann nicht rechtens sein, denn Verkehrsschilder sind für Verkehrsteilnehmer so anzubringen, dass sofort der Sinn für den Autofahrer zu erkennen ist (Bundesverwaltungsgericht).