Organspende: Wer kann wann welche Organe spenden?

Wie läuft die Organspende in Deutschland ab?
Wie läuft die Organspende in Deutschland ab?

Organspende schenkt Leben. Diese Meinung vertreten ungefähr 70 Prozent der Deutschen. Einen sogenannten Organspendeausweis besitzen jedoch lediglich 25 Prozent. Neben der Initiative „Organspende Rheinland-Pfalz“ haben sich mit den Jahren einige weitere Organisationen gebildet, die sich der Aufklärung und der Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende widmen.

Aufklären, informieren und die Menschen dazu anregen, sich mit der Problematik auseinanderzusetzen – darum kümmert sich auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). In puncto Organspende möchte die BZgA erreichen, dass möglichst viele Personen ihre Entscheidung zu Lebzeiten in einem Organspendeausweis oder einem ähnlichen Dokument festhalten.

In Deutschland ist bereits seit einigen Jahren ein regelrechter Mangeol an Spendeorganen zu verzeichnen. Erkrankte Patienten, die dringend auf ein solches Organ angewiesen sind, müssen oft jahrelang darauf warten und sterben zum Teil bereits in dieser Wartezeit. Dies liegt teilweise auch daran, dass viele Deutsche nicht bereit sind, ihre Organe zur Verfügung zu stellen.

Viele fürchten, die Organspende würde vorgenommen, bevor der Tod wirklich eingetreten ist oder entscheiden sich aus religiösen Gründen dagegen. Dass sich die Ärzte wie Aasgeier auf ihre Organe stürzen würden, ist jedoch ein verbreiteter Irrglaube. Es gibt zahlreiche Vorschriften, die bei einer Organspende eingehalten werden müssen.

Doch was ist Organspende genau? Welche Organe kann man spenden? Wie läuft eine deutsche Organspende eigentlich ab? Und kann eine Organspende auch Kinder betreffen? Antworten auf diese Fragen sowie weitere Informationen zu den Themen Transplantation und Organspende gibt Ihnen der folgende Ratgeber.

FAQ: Organspende

Wer kommt als Organspender in Betracht?

Hier finden Sie eine Auflistung der Kriterien, die erfüllt werden müssen, damit ein Mensch als Organspender geeignet ist.

Wie läuft eine Organspende ab?

Wie eine Organspende gemäß Transplantationsgesetz in Deutschland abläuft, können Sie hier nachlesen.

Ist es Pflicht, einen Organspendeausweis zu besitzen?

Nein. In Deutschland ist niemand verpflichtet, einen Organspendeausweis zu besitzen oder seine Organe zu spenden. Die Organspende erfolgt immer freiwillig.

Was bedeutet Organspende?

Was ist Organspende?
Was ist Organspende?

Die Definition von Organspende sieht folgendermaßen aus: Gesunde Organe werden zur Verfügung gestellt, damit diese Menschen transplantiert werden können, die sie benötigen.

Was in der Theorie einfach klingt, ist jedoch an einige Bedingungen geknüpft. Die wohl wichtigste Voraussetzung für eine Organspende ist die Zustimmung des Spenders.

Es existieren zwei Arten der Organspende:

  1. Die Lebendspende (z. B. wenn eine lebendige Person einer anderen eine Niere oder einen Teil der Leber spendet)
  2. Die postmortale Spende (z. B. wenn eine Person verstorben ist und diese vor ihrem Tod einer Organspende zugestimmt hat. Diese Art der Organspende betrifft meist die Lunge oder das Herz)
In beiden Fällen kann die Organspende nur stattfinden, wenn der Spender dieser zustimmt bzw. ihr vor seinem Tod zugestimmt hat. Da bereits verstorbene Menschen darüber keine Entscheidung mehr treffen können, kommt an dieser Stelle ein sogenannter Organspendeausweis zum Tragen.

In diesem ist genau festgehalten, ob die betroffene Person bereit ist, ihre Organe nach ihrem Tod zur Verfügung zu stellen und zu spenden. Weiterhin kann in einem Organspendeausweis auch angegeben werden, dass nur bestimmte Organe entnommen werden dürfen oder die Organspende generell abgelehnt wird.

Die vierte Möglichkeit besteht darin, im Organspendeausweis eine Person zu benennen, die im Fall des Todes darüber entscheiden darf, was mit den Organen geschieht. Bereits im Alter von 16 Jahren kann ein solcher Organspendeausweis ausgefüllt werden und ist damit rechtsgültig.

Im Fall einer postmortalen Organspende muss die Definition jedoch noch um ein Detail erweitert werden: Laut Gesetz muss zweifelsfrei festgestellt werden können, dass der Patient hirntot ist und damit keine medizinischen Möglichkeiten mehr bestehen, um diesem zu helfen.

Wo bekomme ich einen Organspendeausweis?

Um Ihre Entscheidung, ob Sie nach Ihrem Tod einer Organspende zustimmen oder nicht, festzuhalten, benötigen Sie nicht unbedingt einen Organspendeausweis. Es ist kein Problem, Ihre Entscheidung einfach auf einem Blatt Papier festzuhalten. Packen Sie Ihre Erklärung jedoch in Ihr Testament, wird Sie Ihnen nichts nützen, da dieses erst eröffnet wird, wenn es für eine Organspende schon zu spät ist.

Einen Organspendeausweis können Sie sich kostenlos besorgen.
Einen Organspendeausweis können Sie sich kostenlos besorgen.

Bestehen Sie auf den originalen Organspendeausweis, dann reicht es schon, wenn Sie in Apotheken oder Arztpraxen die Augen aufhalten. Häufig werden die Ausweise dort kostenlos ausgelegt. Weiterhin gibt es die Möglichkeit, den Ausweis online zu bestellen oder herunterzuladen.

Es dauert nur wenige Minuten, den Organspendeausweis auszufüllen. Die Folgen sind jedoch um einiges weitreichender:

  • Treffen Sie keine Entscheidung in puncto Organspende, müssen Ihre Angehörigen sich dem stellen, was sehr belastend sein kann.
  • Sie haben die Wahl, Ihre eigene Entscheidung zu treffen und auf diese Weise Ihr Persönlichkeitsrecht wahrzunehmen.
Ein Organspendeausweis wird weder registriert, noch muss er an einer bestimmten Stelle hinterlegt werden. Ändern Sie Ihre Meinung zu einem späteren Zeitpunkt, so können Sie einfach das Dokument vernichten. In einem neuen Organspendeausweis können Sie im Anschluss Ihre überdachte Entscheidung dokumentieren. Zudem macht es Sinn, eine Person Ihres Vertrauens oder ein Familienmitglied über die getroffene Entscheidung zu informieren.

Seit 2012 sind übrigens private Krankenkassen dazu verpflichtet, Versicherten, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, in puncto Organspende eine Info zum Thema sowie einen Organspendeausweis zuzusenden und ihnen qualifizierte Ansprechpartner zur Verfügung zu stellen, die ihre Fragen beantworten.

Die Geschichte der Organspende

Seit wann gibt es eigentlich die Organspende? Im Jahr 1906 wurde vom französischen Chirurg Alexis Carrel die erste Nierentransplantation an Tieren durchgeführt. Es folgten einige Jahre, in denen vor allem die Abstoßungsreaktionen des Körpers erforscht und genau studiert wurden. 1954 war es dann schließlich soweit: In Boston nahm der amerikanische Chirurg Joseph E. Murray die erste erfolgreiche Nierentransplantation an einem Menschen vor.

Bei Spender und Patient handelte es sich um Zwillingsbrüder, was einen reibungslosen Ablauf der Organspende weitgehend sicherstelle. Bei einer Organspende durch Angehörige diesen Grades kommt es nämlich in der Regel nicht zu einer Abstoßungsreaktion. Die erfolgreich durchgeführte Organspende verschaffte dem Patienten weitere acht Jahre. Auch sein Bruder erreichte ein hohes Alter. Im Jahr 1990 erhielt Murray übrigens den Nobelpreis für Medizin.

Die Geschichte der Organspende: 1954 fand die erste erfolgreiche Nierentransplantation statt.
Die Geschichte der Organspende: 1954 fand die erste erfolgreiche Nierentransplantation statt.

Beim Thema Organspende geht die Geschichte noch weiter: 1962 wurde das erste Mal post mortem eine Nierentransplantation mit Erfolg von Dr. Murray durchgeführt. Fünf Jahre später transplantierte der ebenfalls amerikanische Chirurg Tom Starzl erfolgreich die erste Leber.

Die erste Herztransplantation fand im gleichen Jahr statt und wurde von Dr. Christian N. Barnard vorgenommen. Nach 18 Tagen verstarb der Patient.

Barnard gab jedoch nicht auf und nahm kurz darauf eine weitere Organspende des Herzens vor. Dieses Mal wurde das Leben des Patienten um anderthalb Jahre verlängert. Es folgt die erste erfolgreiche Transplantation einer Lunge im Jahr 1968 (Dr. Fritz Derom) sowie die erste mit Erfolg durchgeführte Dünndarmtransplantation 1987.

Mit den Jahren wurden außerdem weitere Wirkstoffe entwickelt und verbessert, welche verhindern sollten, dass das Organ nach der Transplantation abgestoßen wird. Um eine bessere Kommunikation zwischen Patienten und Spendern gewährleisten zu können, wurde im Jahr 1967 die Stiftung Eurotransplant gegründet. 1983 kam es schließlich zur Gründung der DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation), die bis heute besteht und sich um die Koordinierung der Organspende in Deutschland kümmert.

Wissenschaftler arbeiten stetig daran, altbewährte Methoden der Organspende zu verbessern oder neue zu schaffen. Dank einer speziellen Konservierungsflüssigkeit können in Zukunft beispielsweise 30 Prozent mehr Herztransplantationen vorgenommen werden. Der Eingriff muss dann nicht mehr innerhalb von vier, sondern acht Stunden stattfinden.

Unterstützt werden diese Organisationen durch das Transplantationsgesetz (TPG), welches 1997 in Kraft trat. Im TPG wird geregelt, wann eine Organspende zulässig ist und wann nicht. Liegt beispielsweise keine Zustimmung zur Organspende vor (entweder durch den Spender selbst oder dessen Angehörige), darf diese nicht durchgeführt werden.

Das Transplantationsgesetz (TPG)

Wie bereits erwähnt, befasst sich das Transplantationsgesetz damit, wann eine Organspende zulässig ist. Dies ist jedoch noch nicht alles. In § 1 TPG heißt es unter anderem:

Ziel des Gesetzes ist es, die Bereitschaft zur Organspende in Deutschland zu fördern. Hierzu soll jede Bürgerin und jeder Bürger regelmäßig im Leben in die Lage versetzt werden, sich mit der Frage seiner eigenen Spendebereitschaft ernsthaft zu befassen und aufgefordert werden, die jeweilige Erklärung auch zu dokumentieren. Um eine informierte und unabhängige Entscheidung jedes Einzelnen zu ermöglichen, sieht dieses Gesetz eine breite Aufklärung der Bevölkerung zu den Möglichkeiten der Organ- und Gewebespende vor.“

Organspende: Was kann man spenden? Viele Organisationen setzen sich für die Aufklärung ein.
Organspende: Was kann man spenden? Viele Organisationen setzen sich für die Aufklärung ein.

Demnach stellt bei der Organspende die Aufklärung einen überaus wichtigen Faktor dar. Viele Menschen wissen schlichtweg nicht, welche gesetzlichen Regelungen es in puncto Organspende gibt und befassen sich auch nicht damit. Dies möchte das Transplantationsgesetz ändern.

Es wird dabei auch hier zwischen der Organspende nach dem Tod und der Organspende von lebenden Menschen unterschieden.

Bei Ersterem gilt der Hirntod als Mindestvoraussetzung, um Organe entnehmen zu dürfen. Das Großhirn, das Kleinhirn sowie der Hirnstamm dürfen über keinerlei Funktionen mehr verfügen, damit eine Organspende nach dem Tod rechtens ist. Hinzu kommt selbstverständlich die Zustimmung des Patienten oder eines Angehörigen.

Möchte ein Lebender seine Organe spenden, müssen laut § 8 TPG mehrere Punkte abgehakt werden:

  • Eine Organspende ist in der Regel nur dann möglich, wenn es sich beim Spender um eine volljährige Person handelt.
  • Nachdem der Spender über alle möglichen Risiken aufgeklärt wurde, muss er seine Einwilligung für den Eingriff erteilen.
  • Weiterhin muss die betroffene Person sich als Spender eignen. Diese Eignung muss von einem Arzt festgestellt werden.
  • Alle weiteren Risiken neben der Operation müssen ausgeschlossen werden können. Der Spender darf nach der Organspende keiner weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigung ausgesetzt sein.

Um die Vermittlung von Organen zu erleichtern und damit niemand den Überblick verliert, verpflichtet das TPG Transplantationszentren, Wartelisten zu führen, auf denen sich Patienten wiederfinden, die „nach dem Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft“ ein Spenderorgan benötigen. In § 10 TPG heißt es dazu:

Die Transplantationszentren sind verpflichtet, Wartelisten der zur Übertragung von vermittlungspflichtigen Organen angenommenen Patienten […] zu führen sowie unverzüglich über die Annahme eines Patienten zur Organübertragung und seine Aufnahme in die Warteliste zu entscheiden und den behandelnden Arzt darüber zu unterrichten, ebenso über die Herausnahme eines Patienten aus der Warteliste.“

Das Transplantationsgesetz zwingt niemanden zur Organspende.
Das Transplantationsgesetz zwingt niemanden zur Organspende.

Bei vermittlungspflichtigen Organen handelt es sich beispielsweise um Leber, Niere, Herz oder Darm. Soziale oder finanzielle Aspekte müssen bei der Auswahl, welche Patienten auf die Warteliste kommen, übrigens komplett missachtet werden.

Es geht ausschließlich darum, wie dringend die Organspende benötigt wird und wie die Aussichten auf Erfolg aussehen.

Es sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden, dass das Transplantationsgesetz niemanden zwingen möchte, seine Organe im Leben oder nach dem Tod zur freien Verfügung zu stellen. In § 2 TPG wird dies genau definiert:

Niemand kann verpflichtet werden, eine Erklärung zur Organ- und Gewebespende abzugeben.“

Es steht demnach jedem Menschen frei, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden bzw. dies in einem Organspendeausweis zu erklären. Eins sollte jedoch jedem Menschen klar sein: Organspende rettet Leben. Nach dem Tod werden die Organe beispielsweise nicht mehr benötigt, können jedoch das Leben eines anderen Menschen verlängern. Blut- sowie Gewebespenden fallen übrigens nicht unter das Transplantationsgesetz.

Organspende: Welche Organe können gespendet werden?

Es existieren eine ganze Reihe Organe, die man spenden kann. Dabei muss jedoch differenziert werden, ob es sich um eine postmortale Organspende oder eine Lebendspende handelt. Ist letzteres der Fall, so können ausschließlich Organe gespendet werden, die sich schnell wieder regenerieren oder in Paaren vorhanden sind. Dazu gehören beispielsweise

  • Teile der Lunge, da jeder Mensch normalerweise mit zwei Lungenflügeln ausgestattet ist.
  • Teile der Leber, weil diese über die Fähigkeit einer schnellen Regeneration verfügt.
  • eine Niere, da jeder Mensch in der Regel zwei Nieren besitzt.

Folgende Organe eignen sich hingegen für eine Organspende nach dem Tod:

  • Leber
  • Lunge
  • Herz
  • Dünndarm
  • Niere
  • Pankreas (Bauchspeicheldrüse)
Organspende: Was kann gespendet werden?
Organspende: Was kann gespendet werden?

Da zwischen Organ- und Gewebespenden unterschieden wird, fallen die folgenden Beispiele zwar nicht unter das Transplantationsgesetz, können aber trotzdem nach dem Tod gespendet werden:

  • Sehnen
  • Knorpelgewebe
  • Teile der Hirnhaut
  • Haut
  • Gehörknöchelchen
  • Knochengewebe
  • Blutgefäße
  • Hornhaut der Augen
  • Herzklappen

Wie funktioniert die Organspende?

Bereits seit dem Jahr 2000 kümmert sich die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) um die Organspende in Deutschland. Selbst wenn der Patient keinen Organspendeausweis oder ähnliches bei sich trägt, muss die DSO informiert werden, wenn ein Verdacht auf Hirntod besteht. Wird dieser letztendlich bestätigt, muss die DSO auch davon in Kenntnis gesetzt werden.

Im Anschluss müssen vor einer möglichen Organspende die Angehörigen über die vorliegende Situation aufgeklärt werden. Im Zuge dieses Gespräches soll besprochen werden, ob eine Organspende im Sinne des Patienten gewesen wäre oder nicht. Auch, wenn ein Organspendeausweis oder ein ähnliches Dokument bereits bestätigt, dass Organe entnommen werden dürfen, muss ein dazu berechtigter Arzt oder ein Koordinator der DSO das Gespräch mit den Angehörigen suchen.

Nachdem alle offenen Fragen geklärt sind, wird die eigentliche Organspende vorbereitet. Dazu teilt die DSO alle relevanten medizinischen Daten des Verstorbenen der Organisation „Eurotransplant“ mit. Diese untersucht wiederum alle vorliegenden Kriterien und sucht nach einem passenden Empfänger. Nur zertifizierte Transplantationszentren haben das Recht, die Entnahme der Spenderorgane anzuordnen.

Es gelten zwar je nach Organ unterschiedliche Fristen, in denen die Organspende die jeweiligen Empfänger erreichen muss, es sollten allerdings alle Organe so schnell wie möglich dem Empfänger implantiert werden. Aus diesem Grund dürfen beispielsweise bei Lunge und Herz ausschließlich Ärzte des Empfängerkrankenhauses die Entnahme vornehmen.

Direkt im Anschluss daran können die Spenderorgane transplantiert werden. Der Organspender wird nach dieser Prozedur wie ein normaler Verstorbener behandelt und dementsprechend wird sich im Krankenhaus um ihn gekümmert.

Wer darf Organe spenden?

Wer kann Organe spenden?
Wer kann Organe spenden?

Für eine Organspende nach dem Tod kommen ausschließlich Menschen infrage, bei denen das Herz-Kreislauf-System nur noch künstlich betrieben wird und der Hirntod eingetreten ist.

Das Kleinhirn, das Großhirn sowie der Hirnstamm müssen ihre Funktion unwiederbringlich verloren haben, damit eine Transplantation der Organe rechtens ist.

Die zweite Bedingung, die ein potentieller Organspender in jedem Fall erfüllen muss, ist die Zustimmung zur Organspende. Es empfiehlt sich, dies bereits zu Lebzeiten in einem Organspendeausweis oder einem ähnlichen Dokument festzuhalten. Dabei haben Sie vier Möglichkeiten:

  1. Sie stellen all ihre Organe zur freien Verfügung
  2. Sie stimmen einer Entnahme ausgewählter Organe zu
  3. Sie widersprechen der Organspende
  4. Sie bestimmen eine Person, die nach Ihrem Tod die Entscheidung trifft

Durch die ersten drei Möglichkeiten nehmen Sie Ihren Angehörigen die Entscheidung ab. Diese müssen nämlich nur über eine mögliche Organspende entscheiden, wenn keine Zustimmung vorliegt oder Sie einen Angehörigen dazu bestimmt haben.

Die Notwendigkeit einer Untersuchung zu Lebzeiten ist übrigens nicht gegeben. Wenn Sie sich dazu entscheiden, Organe nach Ihrem Tod zu spenden, sollten Sie jedoch in Ihrem Organspendeausweis auf bestimmte Vorerkrankungen (z. B. Krebs oder Tuberkulose) hinweisen.

Bei einer Lebendspende verhält es sich etwas anders. Um den Handel mit Organen weitgehend einzuschränken, ist eine Organspende von lebendigen Personen nur für folgende Gruppen erlaubt:

  • Verlobte
  • Ehegatten
  • eingetragene Lebenspartner
  • Verwandte ersten oder zweiten Grades
  • andere Personen, die dem Organempfänger auf eine sonstige Weise besonders nahe stehen und ihm persönlich am Herzen liegen

Wer darf keine Organe spenden?

In gewissen Fällen ist eine deutsche Organspende ausgeschlossen.
In gewissen Fällen ist eine deutsche Organspende ausgeschlossen.

Beim Thema Organspende spielt es eine immens wichtige Rolle, dass es sich um funktionsfähige und gesunde Organe handelt, die einem anderen Menschen implantiert werden sollen. Liegt beispielsweise ein positives Testergebnis auf das HI-Virus oder eine akute Krebserkrankung vor, darf die betroffene Person in keinem Fall ihre Organe spenden.

Handelt es sich um andere Erkrankungen, haben die behandelnden Ärzte die Pflicht, aufgrund der Untersuchungen und der dazugehörigen Befunde zu entscheiden, ob eine Organspende infrage kommt. Ist z. B. nur ein einziges Organ betroffen, können andere möglicherweise trotzdem gespendet werden.

Wie lange kann man Organe spenden?

Es geht bei einer Organspende nicht darum, wie alt ein Mensch ist, sondern vielmehr darum, in welchem gesundheitlichen Zustand er sich befindet. Dies ist vor allem auf den Zustand und die Beschaffenheit der Organe bezogen. In der Regel weisen jüngere Menschen ein höheres Potential als Organspender auf als ältere.

So muss es jedoch nicht in jedem Fall sein. Verstirbt beispielsweise eine Person im Alter von 60 Jahren, so können ihre Organe – wenn sie denn funktionstüchtig sind – das Leben eines anderen Menschen trotzdem verlängern. Oft verhält es sich so, dass das Alter von Spender und Empfänger bei einer Transplantation sich ungefähr im gleichen Rahmen bewegt.

Bei der Hornhaut der Augen oder den Knochen macht es keinen Unterschied, ob sie von einem 20-jährigen oder einem 70-jährigen Patienten gespendet werden. Es existiert keine Altersgrenze. Soll jedoch beispielsweise Haut gespendet werden, so darf der Spender maximal 75 Jahre alt sein. Bänder und Sehnen sind an eine Grenze von 65 Jahren gebunden.

Im Gegenzug existiert keine Altersbegrenzung für eine Organspende in die andere Richtung. Handelt es sich um Kinder unter 14 Jahren, liegt die Entscheidung bei den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, ob der Organspende zugestimmt oder sie abgelehnt wird. Da junge Menschen ab einem Alter von 14 Jahren vor dem Gesetz als Jugendliche gelten, haben sie ab dann die Möglichkeit, einer Entnahme der Organe zu widersprechen. Wurde das 16. Lebensjahr erreicht, dürfen sie eine Organspende ablehnen oder ihr zustimmen.

Was bedeutet eine Organspende für die Familie?

Wurde bereits zu Lebzeiten festgelegt, ob eine Organspende vorgenommen werden darf oder nicht, entlastet dies die Hinterbliebenen um ein Vielfaches. Denn ohne eine solche Zustimmung liegt es in ihren Händen, zu entscheiden, was der Verstorbene in puncto Organspende gewollt hätte.

12 bis 18 Stunden haben Familien in der Regel Zeit, um eine solche Entscheidung zu treffen. Viele sind schlichtweg überfordert und in vielen Fällen noch wie gelähmt über den Tod eines Menschen, der ihnen nahe stand. Erst nach der Organspende können Angehörige sich von dem Verstorbenen verabschieden.

Zwischen 12 und 18 Stunden haben Angehörige Zeit, darüber zu entscheiden, ob der Verstorbene Organe spenden wollte oder nicht.
Zwischen 12 und 18 Stunden haben Angehörige Zeit, darüber zu entscheiden, ob der Verstorbene Organe spenden wollte oder nicht.

Je nachdem, welche Organe entnommen wurden, sind chirurgische Eingriffe zu erkennen, was viele zusätzlich verstört. Nichtsdestotrotz müssen hinterbliebene Familienmitglieder die Entscheidung des Verstorbenen akzeptieren und versuchen, es als gute Tat für die Menschheit zu sehen und nicht darüber zu urteilen.

Der Familie wird übrigens nicht mitgeteilt, was mit den entnommenen Spenderorganen geschieht oder wer diese erhält.

Ethische Aspekte der Organspende

Dass es sich bei einer Organspende in der Regel um eine selbstlose Tat handelt, steht außer Frage. Da der Verstorbene seine Organe nicht mehr benötigt, spendet er sie einem Patienten, dessen Leben sich dadurch möglicherweise um ein Vielfaches verbessert oder verlängert.

Trotzdem ist Organspende ein Thema, bei dem sich die meisten Menschen nicht einig sind. Einige zweifeln den Hirntod als Kriterium für den Tod an. Auch wenn das Gehirn bereits seine Funktion eingestellt hat, kann das Herz immer noch weiter schlagen – der vor dem Gesetz Verstorbene sieht demnach nicht wie ein Verstorbener aus.

Von der medizinischen Seite her gibt es ebenfalls Bedenken: Selbst wenn ein Mensch als hirntot gilt, können bis zu 97 Prozent des gesamten Organismus noch lebendig sein. Haare und Fingernägel wachsen weiter, es kann auf Schmerzen reagiert werden und die Verdauung funktioniert in der Regel ebenfalls noch. Viele Patienten entscheiden sich gegen eine Organspende, da sie sich davor fürchten, dass sie für hirntot befunden werden, obwohl sie es eigentlich nicht sind.

Ob die medizinischen Gerätschaften und Techniken der Diagnose überhaupt mit Sicherheit bestätigen können, dass der gesamte Hirnstamm abgestorben sei, ist ebenfalls ein wichtiger Punkt, der die Kritiker der Organspende beschäftigt. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass selbst vor dem Gesetz jedem Menschen die Wahl gelassen wird, ob er einer Organspende zustimmt oder sie ablehnt.

Organspende in der Werbung

Neben Til Schweiger oder Matthias Schweighöfer setzen sich noch einige weitere Prominente dafür ein, das Thema Organspende in den Medien präsenter zu machen. Im Jahr 2013 war beispielweise der Comedian Ralf Schmitz in einem Werbespot der BZgA zu sehen. Unter dem Motto „Kein Witz“ versucht Schmitz, mit Humor auf das Thema Organspende aufmerksam zu machen:

Die BZgA erntete von einigen Seiten Kritik für den Spot, da dieser über die Aufklärung zum Thema Organspende weit hinausgehe. In § 2 des Transplantationsgesetzes heißt es nämlich:

Die Aufklärung hat die gesamte Tragweite der Entscheidung zu umfassen und muss ergebnisoffen sein.“

Den Kritikern zufolge handele es sich dabei jedoch nicht um bloße Aufklärung, sondern um Werbung pro Organspende. Die Entscheidung dürfe niemandem abgenommen werden. Die BZgA rechtfertigte sich insofern, dass durch einen kurzen Werbefilm nun mal nur wenige Informationen gegeben werden können, sie dies durch Internetangebote und Broschüren aber wettmache.

Da es dem Spot schlichtweg an Ernsthaftigkeit und Respekt für ein solches Thema fehle, forderten die Kritiker, ihn nicht mehr zu zeigen. Dies blieb jedoch ohne Erfolg.

Organspende gegen Bezahlung?

15 bis 30 Prozent der Patienten in Europa, die bereits auf Transplantationslisten stehen und auf ein neues Organ warten, sterben innerhalb dieser Wartezeit. Ein Mangel an Spendeorganen ist weltweit zu verzeichnen. Obwohl knapp 40.000 Menschen in Europa dringend eine neue Niere benötigen, müssen sie im Durchschnitt fünf Jahre darauf warten.

Dies erfüllt einige Patienten mit Angst. Werde ich lange genug durchhalten können? Was passiert, wenn es zu lange dauert, einen passenden Spender zu finden? Viele trauen den Behörden nicht und beschließen, sich der Sache selbst anzunehmen und auf eigene Faust eine Person zu finden, die zu einer Organspende bereit ist. Natürlich in den meisten Fällen gegen Bezahlung.

In den USA sowie den EU-Ländern ist der Organhandel jedoch illegal. § 17 des Transplantationsgesetzes besagt dazu Folgendes:

Organspende gegen Bezahlung kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.
Organspende gegen Bezahlung kann mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft werden.

Es ist verboten, mit Organen oder Geweben, die einer Heilbehandlung eines anderen zu dienen bestimmt sind, Handel zu treiben. […] Ebenso ist verboten, Organe oder Gewebe, die nach Absatz 1 Satz 1 Gegenstand verbotenen Handeltreibens sind, zu entnehmen, auf einen anderen Menschen zu übertragen oder sich übertragen zu lassen.“

Dem amerikanischen Nachrichtensender CNN handelt es sich beim Organhandel um den „zweitlukrativsten Handel weltweit“. Da Spenderorgane überall knapp sind, kurbelt dies das Geschäft mit den Organen nur noch mehr an. Auf den Philippinen, in Indien oder Lateinamerika entscheiden sich immer mehr Menschen dazu, eine Niere zu verkaufen, um der Armut ein Stück weit entgehen zu können. 1000 bis 2000 Euro erhalten die Spender von korrupten Ärzten für das Organ. Der Weiterverkaufswert liegt jedoch bei ungefähr 30.000 Euro.

Internationale Verbrecherbanden gehen sogar noch einen Schritt weiter und entführen einer Reportage der ARD aus dem Jahr 2009 zufolge Kinder und Erwachsene in Ägypten, um ihre Organe zu stehlen und dann teuer zu verkaufen. Auch im Jahr 2011 machte Ägypten mit einem Organraub-Skandal auf sich aufmerksam. Flüchtlingen aus dem Sudan oder Äthiopien wurden angeblich bei lebendigem Leib Organe entnommen, um diese zu verkaufen.

In Brasilien wurden drei Ärzte wegen Mordes verurteilt, da diese ihre Patienten fälschlicherweise für hirntot befunden hatten. Auch diese witterten das große Geld mit dem Verkauf von Organen. Bei einer Organspende gegen Bezahlung muss jedoch nicht nur der Verkäufer mit einer hohen Strafe rechnen – auch der Empfänger des Spenderorgans kann belangt werden:

Wer entgegen § 17 Abs. 1 Satz 1 mit einem Organ oder Gewebe Handel treibt oder entgegen § 17 Abs. 2 ein Organ oder Gewebe entnimmt, überträgt oder sich übertragen lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (Quelle: § 18 TPG)

Ärzte, die sich nicht an das Transplantationsgesetz halten und beispielsweise eine Organtransplantation vornehmen, obwohl keine Zustimmung vorlag oder die Transportbedingungen für ein entnommenes Organ nicht sichergestellt waren, können laut § 20 TPG außerdem mit einer Geldstrafe von bis zu 30.000 Euro bestraft werden.

Organspende: Zahlen und Fakten

Auch Kinder können eine Organspende benötigen und stehen daher auf Transplantationslisten.
Auch Kinder können eine Organspende benötigen und stehen daher auf Transplantationslisten.

Laut einer Statistik des Portals Statista wurden im Jahr 2015 insgesamt 877 Organspender in Deutschland gezählt. Dies bedeutet eine Anzahl von 10,7 Organspendern je Million Einwohner, die nach dem Tod ihre Organe gespendet haben.

Im Jahr 2015 wurden in Deutschland 3.169 Transplantationen durchgeführt. Davon wurden in 1.520 Fällen Nieren entnommen und gespendet. Doch auch die weiteren Angaben sind interessant:

  • 71 Prozent der Deutschen sind prinzipiell damit einverstanden, eine Organspende nach dem Tod durchführen zu lassen, 19 Prozent sind dagegen und 10 Prozent sind sich unsicher.
  • 764 Menschen standen im Jahr 2015 auf der Warteliste von Eurotransplant und warteten auf eine neue Lunge.
  • Auf eine neue Leber warteten 1.835 Personen.
  • Die wenigsten postmortalen Organspenden wurden im Jahr 2014 in Russland getätigt. Es waren lediglich 3,2 Spender je Million Einwohner.
  • In Deutschland waren es 2014 10,7 Spender je Million Einwohner.
  • Die meisten Organspender gab es 2014 in Spanien. Es waren insgesamt 35,9 Spender je Million Einwohner.
  • 2014 wurden innerhalb der EU 1.822 Lungentransplantationen durchgeführt.
  • Außerdem fanden 2.146 Herztransplantationen, 7.390 Lebertransplantationen und 17.670 Nierentransplantationen statt.

Des Weiteren existieren in ganz Europa verschiedene Regelungen zur Organspende. In Deutschland gilt beispielsweise die Entscheidungslösung, was bedeutet, dass jeder Mensch selbst entscheiden kann, ob er eine Organentnahme ablehnt oder ihr zustimmt. In der Türkei, Spanien, Ungarn oder der Schweiz gilt unter anderem die Widerspruchslösung. Hat die betroffene Person nicht zu Lebzeiten der Organentnahme widersprochen, so darf sie völlig legal durchgeführt werden.

Eine sogenannte Zustimmungslösung gilt unter anderem in Rumänien, Großbritannien, den Niederlanden und Dänemark. Die betroffene Person muss zu Lebzeiten einer Organspende zustimmen. Tut sie dies nicht, müssen Familienmitglieder auf der Basis der ihnen vorliegenden Annahmen entscheiden, was der Verstorbene gewollt hätte.

Deutschland ist damit das einzige Land, in dem die Entscheidungslösung gilt. Die meisten EU-Länder müssen sich an die Widerspruchslösung halten und sich vor ihrem Tod gegen eine Organentnahme entscheiden, wenn sie diese nicht wünschen. Ansonsten kann eine Organspende völlig rechtens vonstattengehen und auch Familienmitglieder können an dieser Entscheidung nichts mehr ändern.
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Über den Autor

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Jennifer A.

Jennifer studierte Rechtswissenschaften an der Universität Bayreuth. Seit 2018 ist sie fester Bestandteil des Redaktionsteams von anwalt.org. Sie nutzt ihr breites Wissen über das deutsche Rechtssystem seither für die Erstellung gut verständlicher Texte in Bereichen wie dem Asylrecht, Steuerrecht und Verbraucherrecht.

Bildnachweise

2 Gedanken zu „Organspende: Wer kann wann welche Organe spenden?

  1. Martin

    Guten Tag lieber Autor,
    für mich stellt sich die Frage, Gegen welches Gesetz die Werbung zur Blutplasmaspende verstößt, wenn man offen Ausspricht wie hoch die Aufwandsentschädigung ist? Das Organhandel gegen Geld und deren Werbung dafür verboten ist leuchtet mir vollkommen ein, Jedoch werden Blut und Plasmaspenden dringend benötigt und es handelt sich um sich regenerierende Ressourcen. Ich denke die Akzeptanz in der Bevölkerung Blutplasma spenden zu gehen wäre höher wenn man offen sagt, dass man 100-200€ im Monat damit erhalten kann.
    Und wo ist hier die Grenze vom erlaubten zum verbotenen? darf ich auf Facebook offen posten wie viel ich für meine Spende erhalten habe oder mache ich mich damit schon strafbar?
    Vielen Dank für Ihre fachkundige Unterstützung

    Grüße

  2. Barbara

    Guten Tag,

    laut Beitrag kann nicht nur ein ganzes Herz, sondern auch eine Herzklappe gespendet werden. Das ist eine neue Erkenntnis für mich, da ich immer annahm, nur vollständige Organe lassen sich spenden bzw. verwenden.

    Wie sieht es aber aus, im Falle von z.B. einer künstlichen Herzklappe? Wenn diese mechanisch ist, handelt es sich dann dennoch um ein Organ? Und kann auch die dann über eine Spende weiterverwendet werden?

    Vielen Dank.

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