Nottestament: Der letzte Wille im Wettlauf mit dem Tod

Wann ein Nottestament möglich ist, verrät dieser Ratgeber.
Wann ein Nottestament möglich ist, verrät dieser Ratgeber.

Manchmal gerät unser geordnetes Leben innerhalb einer einzelnen Sekunde vollkommen aus der Bahn. Sorgfältige Pläne lösen sich in kürzester Zeit in Rauch auf, weil etwas Unvorhersehbares eintritt. Das deutsche Erbrecht räumt Menschen in solchen Extremsituationen die Möglichkeit ein, ihren letzten Willen auch ohne einen Notar zu errichten. Diese Sonderform der Verfügung von Todes wegen bezeichnen Juristen als Nottestament.

FAQ: Nottestament

Was ist unter einem Nottestament zu verstehen?

Beim Nottestament handelt es sich grundsätzlich um eine Ausnahmeregelung für eine Verfügung von Todes wegen.

Wann ist ein Nottestament möglich?

Der Gesetzgeber sieht drei Optionen für Menschen vor, die ihren letzten Willen nicht mehr selbst niederschreiben oder gegenüber einem Notar erklären können. Welche das sind, erfahren Sie hier.

Wie lange ist ein Nottestament gültig?

Die Gültigkeit von einem Nottestament ist zeitlich begrenzt. Warum das so ist, erläutert der Ratgeber hier.

Was ist ein Nottestament?

Ein Notfalltestament ist nur für eine begrenzte Zeit gültig.
Ein Notfalltestament ist nur für eine begrenzte Zeit gültig.

Das deutsche Erbrecht schreibt für das Aufsetzen eines Testamentes strenge Formvorschriften vor. So muss ein privatschriftliches Testament zum Beispiel vollständig handschriftlich verfasst sein und anschließend unterschrieben werden. Erfüllt diese Form der Verfügung von Todes wegen die entsprechenden Kriterien nicht, ist es unwirksam.

Für Notsituationen, in denen eine Person nicht mehr in der Lage ist, seinen letzten Willen entsprechend der geltenden Vorschriften zu Papier zu bringen, sieht das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) allerdings Sonderregelungen vor. Bei diesem stehen die strengen Formvorschriften erst einmal außen vor.

Der Testierwillige kann aber nur unter bestimmten Umständen ein sogenanntes Nottestament aufsetzen. So muss sich die entsprechende Person zum Beispiel durch eine Krankheit oder einen Unfall in unmittelbarer Todesgefahr befinden. Der Gesetzgeber sieht in einer solchen Situation folgende Sonderformen des Testaments vor:

  • Nottestament vor dem Bürgermeister
  • Nottestament vor drei Zeugen
  • Nottestament auf See
Wichtig! Ein Nottestament ist ausschließlich – wie der Name bereits besagt – für Notfälle gedacht. Daher werden die Voraussetzungen, wie die Erreichbarkeit eines Notars, streng kontrolliert. So kamen verschiedene Gerichte zum Schluss, dass es durchaus möglich ist, in größeren Städten am Wochenende einen Notar zu finden, der zum Beispiel ins Krankenhaus kommt.

Nottestament vor dem Bürgermeister

Sie können vor dem Bürgermeister ein Nottestament errichten.
Sie können vor dem Bürgermeister ein Nottestament errichten.

Beim Bürgermeistertestament besteht gemäß § 2249 BGB die Möglichkeit, ein wirksames Testament vor dem Bürgermeister zu errichten. Voraussetzung ist dabei, dass sich der Erblasser in Lebensgefahr befindet und die Wahrscheinlichkeit für eine Verbesserung des Zustandes gering ist.

In diesem Fall besteht laut Gesetz die Möglichkeit, ein Nottestament zur Niederschrift des Bürgermeisters zu errichten. Zuständige ist dabei der Bürgermeister, in dessen Gemeinde sich der Testierwillige zum Zeitpunkt des Notfalls befindet.

Zusätzlich zum Bürgermeister selbst schreibt diese Form von einem Nottestament noch zwei weitere Zeugen vor. Diese dürfen nicht in irgendeiner Form durch das zu errichtende Testament bedacht werden.

Der Bürgermeister muss sich über den Gesundheitszustand des Erblassers vergewissern. Ist dieser von der lebensbedrohlichen Lage nicht überzeugt, hat dieser die Beurkundung abzulehnen.

Nottestament vor drei Zeugen

Können weder ein Notar noch der jeweilige Bürgermeister rechtzeitig erreicht werden, besteht auch die Möglichkeit, das Nottestament vor drei Zeugen zu errichten. Der Gesetzgeber schreibt dazu in § 2250 Abs. 1 BGB:

Wer sich an einem Ort aufhält, der infolge außerordentlicher Umstände dergestalt abgesperrt ist, dass die Errichtung eines Testaments vor einem Notar nicht möglich oder erheblich erschwert ist, kann das Testament […] durch mündliche Erklärung vor drei Zeugen errichten.

Eine mögliche Situation könnte zum Beispiel die Unterbringung auf einer Intensivstation in Folge eines schweren Unfalls sein. In diesem Fall könnte ein Nottestament im Krankenhaus erfolgen, wenn Krankenschwestern oder Ärzte als Zeugen fungieren.

Allerdings sind bestimmte Personen als Zeugen ungeeignet. Dabei handelt es sich zum einen um alle, die im Testament bedacht sind und zum anderen Personen, welche mit dem Erblasser in gerader Linie verwandt sind sowie mögliche Ehegatten.

Nottestament auf See

Nicht zuletzt kann ein Nottestament auch auf See errichtet werden. Dabei handelt es sich ebenfalls um ein Testament vor drei Zeugen, allerdings befinden sich die Personen zum Zeitpunkt der Errichtung an Bord eines Schiffes.

Dabei gilt es allerdings folgendes zu beachten: Zum einen muss sich der Erblasser auf einem deutschen Schiff aufhalten. Diese liegt vor, wenn das jeweilige Schiff unter deutsche Flagge segelt. Zudem muss sich der Kahn außerhalb eines deutschen Hafens befinden.

Vorgaben bei Nottestament

Befinden Sie sich auf einem Schiff, ist ein Nottestament auf See möglich.
Befinden Sie sich auf einem Schiff, ist ein Nottestament auf See möglich.

Ein Nottestament ist grundsätzlich nur dann zulässig, wenn sich die testierwillige Person in einer lebensbedrohenden Notlage befindet, ein handschriftliches Testament nicht möglich ist und davon auszugehen ist, dass die Zeit nicht mehr ausreicht, um einen Notar zu verständigen. Der Erblasser muss sich somit in akuter Lebens- oder Todesgefahr befinden, bei der eine gesundheitliche Verbesserung sehr unwahrscheinlich ist.

Das Nottestament ist als Sonderform des Testaments an verschiedene Vorgaben geknüpft. So muss dieses mündliche gegenüber mindestens drei Zeugen erklärt werden. Die Zeugen sind anschließend dazu verpflichtet, den letzten Willen der sterbenden Person in schriftlicher Form zu fixieren.

Nottestamente sind grundsätzlich an Formvorschriften gebunden. So müssen diese zum Beispiel folgende Elemente enthalten:

  • Feststellung der Person des Erblassers
  • Feststellung der Geschäfts- und Testierfähigkeit des Erblassers
  • Vorlesung, Genehmigung und Unterschrift des Erblassers sowie Unterschrift der Zeugen
Wichtig! Ist der Erblasser nicht mehr in der Lage das Nottestament zu unterzeichnen, ist dies ebenfalls in der Verfügung von Todes wegen zu vermerken.

Nottestament: Die Gültigkeit ist begrenzt

Ein Nottestament ist grundsätzlich nur für einen begrenzten Zeitraum gültig. Dabei ist es irrelevant, um welche Form oder Art es sich beim jeweiligen Notfalltestament handelt. Gemäß § 2252 BGB gilt eine solche Verfügung von Todes wegen als nicht errichtet, wenn dieses älter als drei Monate ist. Lebt der Erblasser zu diesem Zeitpunkt noch, ist ein neues Testament zu verfassen.

Das bedeutet auch, dass ein Nottestament automatisch nach drei Monaten ungültig wird, wenn sich der Zustand des Erblassers überraschend verbessert und er sein Leben wider Erwarten weiterhin bestreiten kann.

Allerdings sind der Beginn und auch der Ablauf der dreimonatigen Frist gehemmt, solange der Erblasser außerstande ist, ein Testament vor dem Notar zu errichten.

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Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

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