Notarkosten für Testament, Grundstückskaufvertrag und Co.

FAQ: Notarkosten

Können Notare die Kosten für Ihre Arbeit frei bestimmen?

Nein, das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) legt fest, welche Gebühren beim Notar anfallen.

Wie werden die Notarkosten berechnet?

Welche Kosten für den Dienst eines Notars anfallen hängt sowohl vom Geschäftswert als auch vom gesetzlich festgelegten Gebührensatz ab. Zur Veranschaulichung haben wir in dieser Tabelle ein paar Gebühren berechnet.

Welche Ausgaben muss ich für eine Beurkundung einplanen?

Verschiedene Beispielrechnungen haben wir hier zusammengestellt.

Ausgaben für Beurkundung und Beglaubigung

Die Notarkosten sind gesetzlich definiert.
Die Notarkosten sind gesetzlich definiert.

Müssen Sie für einen Erbvertrag, einen Immobilienkaufvertrag oder eine andere Beurkundung die Dienste eines Notars in Anspruch nehmen, entstehen dadurch Kosten. Diese sollten Sie insbesondere beim Kauf von Grundstücken oder Wohnungen im Hinterkopf berücksichtigen.

Doch wie lassen sich die Notarkosten berechnen? Kann ein Notar die Kosten bzw. Gebühren selbst festlegen? Und wie hoch fallen die Notarkosten bei einem Wohnungskauf aus? Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der nachfolgende Ratgeber.

Wie lassen sich die Notarkosten berechnen?

Ein Notar berechnet die Kosten anhand von Geschäftswert und Gebührensatz.
Ein Notar berechnet die Kosten anhand von Geschäftswert und Gebührensatz.

Wie hoch die Notarkosten in Deutschland ausfallen bzw. welche Gebührensätze für die verschiedenen Tätigkeiten gelten, ist im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) festgeschrieben. Eine freie Preisgestaltung existiert somit nicht, denn gemäß § 17 Abs. 1 Bundesnotarordnung (BNotO) ist der Notar dazu verpflichtet, für seine Tätigkeit die gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren zu erheben.

Das Kostenverzeichnis (KV) zum GNotKG schreibt für jedes Geschäft einen bundeweit einheitlichen Gebührensatz vor, welcher die Grundlage für die Berechnung der Notarkosten bildet. Die konkrete Gebühr wird dann anhand des Geschäftswertes und des Gebührensatzes ermittelt.

Auszug aus der GNotKG-Gebührentabelle
Werteinfache Gebührdoppelte Gebühr
10.000 Euro75 Euro150 Euro
50.000 Euro165 Euro330 Euro
100.000 Euro273 Euro546 Euro
500.000 Euro935 Euro1.870 Euro
1.000.000 Euro1.735 Euro3.470 Euro

Ein Preisvergleich bei verschiedenen Notaren lohnt sich nicht, denn durch die gesetzlich definierten Gebührensätze können Sie bei den Notarkosten meist nicht sparen. Allerdings lassen sich zum Beispiel die Notarkosten für eine Vorsorgevollmacht vermeiden, denn eine Beglaubigung oder Beurkundung ist hierbei gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Wichtig! Damit sich Notarkosten von der Steuer absetzen lassen, muss es sich dabei um sogenannte Anschaffungskosten handeln. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Notarkosten beim Erwerb einer Immobilie anfallen.

Beispielrechnungen für Notargebühren

Wie hoch die Kosten beim Notar tatsächlich ausfallen, hängt vom individuellen Fall ab.
Wie hoch die Kosten beim Notar tatsächlich ausfallen, hängt vom individuellen Fall ab.

Wie hoch die Kosten für einen Notar ausfallen, hängt grundsätzlich immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Die nachfolgenden Beispiele dienen daher nur der Veranschaulichung. Für eine individuelle Einschätzung sollten Sie sich daher ggf. an einen Notar wenden.

Möchten Eheleute den gesetzlichen Güterstand ändern, ist dafür ein notarieller Ehevertrag nötig. Den Notarkosten beim Ehevertrag liegt dabei das zusammengerechnete Reinvermögen beider Ehegatten zugrunde. Das GNotKG schreibt für die Berechnung eine doppelte Gebühr (KV Nr. 21100 GNotKG) vor. Bei einem Reinvermögen von 40.000 Euro erhält der Notar demnach 290 Euro.

Ob Notarkosten bei einer Schenkung anfallen, hängt grundsätzlich von Gegenstand der Schenkung ab. Denn bei einem Auto oder Schmuckstück ist der Gang zum Notar nicht nötig. Handelt es sich dabei allerdings um eine Immobilie, muss anhand des Verkehrswerts eine doppelte Gebühr berechnet werden (KV Nr. 21100 GNotKG).

Wie hoch die Notarkosten beim Hauskauf ausfallen, hängt unter anderem auch davon ab, ob der Notar noch Genehmigungen einholen muss oder die Ablösung einer alten Grundschuld notwendig ist. Als Grundlage für die Berechnung der Notarkosten bei einem Kaufvertrag dient in der Regel der angenommene Kaufpreis. Liegt dieser bei 160.000 € schlagen Entwurf und Beurkundung durch eine doppelte Gebühr (KV Nr. 21100 GNotKG) in Höhe von 762 Euro zu Buche.

Nicht selten fordern Banken als Sicherheit für einen Kredit die Eintragung einer Grundschuld. Diese finanzielle Belastung eines Grundstücks muss bei Notar erfolgen. In der Regel werden die Notarkosten einer Grundschuld anhand des Geschäftswertes mit einer einfachen Gebühr berechnet (KV Nr. 21200 GNotKG).

Bei der Beglaubigung eines Abiturzeugnisses handelt es sich um eine Abschriftsbeglaubigung. Die Notarkosten für diese Beglaubigung liegen in der Regel bei 10 Euro.

Ergänzend zu den gesetzlich definierten Gebühren fallen bei den Notarkosten zusätzlich Auslagen für Kopien, Telefon und Porto an. Darüber hinaus ist die Umsatzsteuer von aktuell 19 Prozent zu erheben.
1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne (96 Bewertungen, Durchschnitt: 4,16 von 5)
Loading ratings...Loading...

Über den Autor

Nicole
Nicole P.

Seit 2016 verstärkt Nicole die Redaktion von anwalt.org. Zuvor absolvierte sie ein Studium der Buchwissenschaft und Kulturanthropologie in Mainz. Zu ihren thematischen Schwerpunkten zählen unter anderem die verschiedenen Aspekte des Verkehrs- und insbesondere des Urheberrechts.

Bildnachweise

28 Gedanken zu „Notarkosten für Testament, Grundstückskaufvertrag und Co.

  1. Berthold N

    Kann mir jemand sagen:
    Frage 1: Welche Gebühren kann ein Notar nach einem persönlichen Gespräch für den Entwurf eines Vertrages über Nießbrauch verlangen?
    Frage 2: Fallen zusätzliche Kosten an, wenn ein solcher Nießbrauchvertrag in einen Überlassungsvertrag (mit Wohnrecht) beim gleichen Notar umgestellt werden sollte?

  2. Ulrich D

    Hallo, wir (Eheleute) haben eine notarielle gegenseitige General-und Vorsorgevollmacht erstellen lassen. Ist es zulässig, dass wir beide jeweils eine Rechnung erhalten? Wie wird der zur Berechnung zugrunde liegende Wert berechnet?
    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
    Ulrich Dumpf

  3. Raulin

    Ich habe einen Grundstück mit Kaufwert X plus folgenden Verpflichtungen
    – Bauverpflichtung (20%KW)
    – Verfügungsbeschränkung (10%KW)
    – eingeschränkte Nutzung (20%KW)
    diese wurden von Gericht jeweils mit einen Betrag beleg. Siehe Klammer.
    Die Gebühren beziehen sich jetzt nicht mehr auf die Kaufpreis aber auf die Geschäftswert = KW + 50% KW.
    Kann mir mal jemand erklären? und worauf soll sich die Notarkosten beziehen? da im alle Bespiele im Net wird immer nur von Kaufwert gesprochen.

  4. Muse

    Hallo, ich habe eine Rechnung für das Grundbucheintrag von einem Grundstück von meinem Notar bekommen und war sehr überrascht, welsche Kosten er alle dazu gezählt hat.
    Er hat in der Rechnung Bauverpflichtung mit 20% des Kaufpreises und Verbot Weiterveräußerung mit 10% und Bewilligung beschränkt persönliche Dienstbarkeit Geschäftswert 10000,00€ eingesetzt.
    Weis jemand, ob das rechtens ist.
    Bitte um Hilfe

Hinterlassen Sie einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert