FAQ: Niederlassungserlaubnis verlängern
Eine Verlängerung der Niederlassungserlaubnis ist nicht nötig, da es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel handelt. In Ausnahmefällen kann der Titel jedoch wieder entzogen werden. Entsprechende Infos finden Sie hier.
Mit der Niederlassungserlaubnis haben Sie in Deutschland ein Aufenthaltsrecht auf unbegrenzte Zeit. Das bedeutet, dass es kein Ablaufdatum für diesen Titel gibt. Lediglich die Karte, mit der Sie sich und Ihre Niederlassungserlaubnis ausweisen, kann ablaufen. Was dann zu tun ist, erfahren Sie hier.
Nein, wie es das Wort „unbefristet“ bereits vermuten lässt, bedeutet eine Niederlassungserlaubnis, dass Sie in Deutschland auf unbestimmte Zeit leben und arbeiten dürfen. Im nächsten Schritt kann ein Antrag auf Einbürgerung gestellt werden.
Der Aufenthaltstitel Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Verlängern müssen Sie den also nicht.
Inhalt
Die Niederlassungserlaubnis als unbefristeter Aufenthaltstitel
Mit der Niederlassungserlaubnis haben Ausländer in Deutschland ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht nach dem Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Das bedeutet: Eine Niederlassungserlaubnis bedarf keiner Verlängerung. Das ist gleichzeitig einer der wesentlichen Vorteile dieses Aufenthaltstitels. Er gibt Planungssicherheit für die eigene Zukunft und erspart zudem regelmäßige Besuche bei der Ausländerbehörde. Letztere entfallen komplett.
Während Sie andere Aufenthaltstitel wie ein Visum, eine Aufenthaltserlaubnis oder eine Blaue Karte EU nach einer gewissen Zeit verlängern lassen müssen – es handelt sich dabei um unbefristete Aufenthaltstitel – müssen Sie eine Niederlassungserlaubnis nicht verlängern lassen. Sie wird auf unbestimmte Zeit erteilt.
Allerdings: Fälschlicherweise gehen viele Inhaber einer Niederlassungserlaubnis davon aus, dass diese ausläuft. Das ist darauf zurückzuführen, dass die Karte, die als Identitätsnachweis den jeweiligen Aufenthaltstitel ausweist, ein Ablaufdatum besitzt. Das bezieht sich jedoch nicht auf die Niederlassungserlaubnis an sich.
Niederlassungserlaubnis: Karte verlängern
Aufenthaltstitel werden in Deutschland elektronisch auf einem Chip gespeichert und als Plastikkarte im Scheckkartenformat ausgestellt. Deshalb ist auch vom elektronischen Aufenthaltstitel, kurz eaT, die Rede.
Die Karte ist vergleichbar mit einem deutschen Personalausweis und dient Ausländern als Ausweisdokument. Neben der Optik gibt es noch eine weitere Ähnlichkeit: Beide sind nur begrenzt gültig.
Bei der Niederlassungserlaubnis bezieht sich die Gültigkeit jedoch nicht auf den Titel an sich, sondern lediglich auf die Karte als Ausweis. Diese muss regelmäßig erneuert werden – spätestens alle zehn Jahre. Hintergrund ist, dass die Karte ein Foto vom Ausweisinhaber zeigt. Das soll möglichst aktuell sein. Die Niederlassungserlaubnis verlängern Sie mit der Beantragung einer neuen Karte aber nicht. Das ist auch nicht nötig.
Müssen Sie Ihre Karte mit der Niederlassungserlaubnis verlängern lassen, entstehen Kosten. Für die Neuausstellung wird eine Gebühr in Höhe von 60 Euro fällig
Verfall einer Niederlassungserlaubnis: Das ist wichtig
Wenngleich es keine Notwendigkeit gibt, eine Niederlassungserlaubnis zu verlängern – der Aufenthaltstitel wird unbefristet erteilt. Unter bestimmten Umständen droht der Verfall. Insbesondere, wenn Sie sich über einen längeren Zeitraum im Ausland aufhalten. Mit einer Niederlassungserlaubnis können Sie sich zwar frei bewegen und auch Reisen außerhalb von Deutschland antreten. Ein Auslandsaufenthalt sollte jedoch eine maximale Dauer von sechs Monaten nicht überschreiten.
Längere Auslandsaufenthalte sind unter bestimmten Umständen, bspw. zur Pflege eines nahen Angehörigen oder aufgrund eines Auslandssemesters, möglich. Eine Fristverlängerung müssen Sie allerdings vor Antritt der Reise beantragen.
Lange Auslandsaufenthalte können Ihren Aufenthaltstitel also beeinflussen. Riskieren Sie Ihre Niederlassungserlaubnis nicht und verlängern Sie auf Antrag mögliche Fristen. Sofern Sie gute Gründe vorweisen können, steht dem nichts im Wege.