FAQ: Für die Niederlassungserlaubnis anfallende Kosten
Als unbefristeter Aufenthaltstitel werden für die Niederlassungserlaubnis unterschiedlich hohe Gebühren erhoben. Die Kosten variieren dabei zwischen 113 und 147 Euro. Einzelheiten zur Gebührenstaffelung finden Sie hier. Für Minderjährige betragen die Kosten für eine Niederlassungserlaubnis 55 Euro.
In der Regel müssen Flüchtlinge für die Gebühren selbst aufkommen, die für eine Niederlassungserlaubnis anfallen. Eine Kostenbefreiung ist nicht vorgesehen bzw. nur unter bestimmten Voraussetzungen. Wer ggf. von Gebühren befreit ist, erfahren Sie hier.
Da die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel ist, ist keine Verlängerung vonnöten. Lediglich ein Übertrag auf eine neue eAT-Karte kann erforderlich sein. Wann das der Fall ist und was genau das bedeutet, erfahren Sie im Weiteren.
Inhalt
Gebühren für Niederlassungserlaubnis: Staffelungen
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Bedeutet: Ausländer haben damit in Deutschland ein dauerhaftes Bleiberecht, können sich frei bewegen und arbeiten. Dabei ist eine Niederlassungserlaubnis mit Kosten verbunden. Je nach persönlicher Situation bzw. Qualifikation können die unterschiedlich hoch ausfallen.
Diese Staffelungen sind vorgesehen:
- 147 Euro für Hochqualifizierte
- 124 Euro für Selbstständige
- 55 Euro für Jugendliche
- 113 Euro in sonstigen Fällen bspw. für Geflüchtete
Eine Niederlassungserlaubnis kann eigenständig oder mithilfe eines auf Migrationsrecht spezialisierten Anwalts beantragt werden. Bei anwaltlicher Unterstützung fallen zusätzliche Aufwendungen an.
Als unbefristeter Aufenthaltstitel besteht kein Bedarf, eine Niederlassungserlaubnis zu verlängern. Weitere Kosten entstehen in dem Zusammenhang also nicht. Nur unter bestimmten Umständen ist ein Entzug möglich, bspw. als Folge einer schweren Straftat.
Gebührenbefreiung in Sonderfällen
In bestimmten Fällen können Ausländer bei einer Niederlassungserlaubnis von anfallenden Kosten befreit werden. Das trifft insbesondere bei folgenden Personengruppen zu:
- Zugewanderte mit Asylberechtigung und sonstige Ausländer, die international schutzberechtigt sind.
- Menschen, die sich aufgrund eines besonderen politischen Interesses ein Aufenthaltsrecht in Deutschland erlangt haben.
- Ausländer, die für ihren Lebensunterhalt nicht eigenständig aufkommen können.
Die genannten Sonderfälle sind unter Umständen an weitere strenge Voraussetzungen geknüpft. Eine Beratung, ob eine Gebührenbefreiung möglich ist, ist deshalb ratsam.
Antrag auf Niederlassungserlaubnis vom Anwalt: Kosten und Nutzen
Eine Niederlassungserlaubnis mit anwaltlicher Hilfe zu beantragen, kann Vorteile mit sich bringen – insbesondere mit Blick auf kürzere Verfahrenszeiten. Ein Fachanwalt für Migrationsrecht weiß, wie die Behörden ticken und was für einen vollständigen Antrag benötigt wird.
Die Services, die mit einer Niederlassungserlaubnis einhergehen, verursachen Kosten, die zusätzlich zu den Gebühren anfallen, die durch die Behörden erhoben werden. Einen allgemeingültigen Preis gibt es dabei nicht.
Beauftragen Sie einen Anwalt mit der Beantragung eines Aufenthaltstitels, erkundigen Sie sich vorab über anfallende Kosten.
Übertrag der Niederlassungserlaubnis: Kosten für eine neue eAT-Karte
Auch wenn für die Ausstellung einer Niederlassungserlaubnis eine einmalige Gebühr anfällt – weitere Kosten sind nicht auszuschließen. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Pass abläuft. Die Passnummer ist gemeinsam mit dem jeweils gültigen Aufenthaltstitel als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) auf der Karte gespeichert. Die sogenannte eAT-Karte wiederum dient als Ausweisdokument.
Läuft der Pass ab, müssen Ausländer bei der jeweiligen Auslandsvertretung einen neuen beantragen. Die Passnummer wird dann zusammen mit der Niederlassungserlaubnis übertragen. Die Kosten für die Neuausstellung der eAT-Karte belaufen sich auf 67 Euro.