FAQ: Niederlassungserlaubnis für Studenten
Ja, auch als Student ist es möglich, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Die Voraussetzungen sind größtenteils die gleichen wie bei einer allgemeinen Niederlassungserlaubnis. Was bei Studenten anders geregelt ist, haben wir hier zusammengefasst.
Sofern alle Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis erfüllt sind und dieser erteilt wurde, können Inhaber dieser auch studieren. Wichtig ist, dass die Grundlagen für die Erlaubnis weiterhin erfüllt werden und der Aufenthalt in Deutschland bestehen bleibt.
Neben der Aufenthaltserlaubnis und einem gesicherten Lebensunterhalt müssen weitere Punkte wie die Sprachkenntnisse oder Einzahlungen in die Rentenkasse erfolgen. Wie das für eine Niederlassungserlaubnis nach dem Studium aussieht, lesen Sie hier.
Inhalt
Niederlassungserlaubnis: Hat ein Student diese Option?
Möchten Nicht-EU-Bürger dauerhaft in Deutschland leben, können sie eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Für Studenten kann sich das allerdings unter Umständen als recht schwierig erweisen. Sowohl eine Erlaubnis für Studenten als auch eine Niederlassungserlaubnis nach dem Studium sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die rechtliche Grundlage bildet unter anderem § 9 Aufenthaltsgesetz (AufenthG).
Gemäß Absatz kann eine Niederlassungserlaubnis nur dann erteilt werden, wenn der Antragsteller seit mindestens fünf Jahren eine Aufenthaltserlaubnis besitzt und sich rechtmäßig in Deutschland aufhält. Darüber hinaus muss er einen gesicherten Lebensunterhalt nachweisen sowie mindestens 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Dem Antragsteller muss die Beschäftigung erlaubt bzw. die Erlaubnis für eine Erwerbstätigkeit erteilt worden sein. Des Weiteren darf es keine Sicherheitsbedenken gegen die Erteilung der Niederlassungserlaubnis geben.
Weitere Voraussetzungen sind:
- ausreichendes Sprachniveau
- Grundkenntnis zur Rechts- und Gesellschaftsordnung
- ausreichender Wohnraum (für Antragsteller und mit ihm lebende Familienangehörige, falls vorhanden)
All diese Voraussetzungen gelten auch, wenn eine Niederlassungserlaubnis für ausländische Studenten beantragt wird. Einzig von der Verpflichtung zur Einzahlung in die Rentenkasse sind sie gemäß § 9 Absatz 3 AufenthG ausgenommen. Gleiches gilt übrigens auch für eine Ausbildung, die zu einem „schulischen oder beruflichen Abschluss führt“.
Das bedeutet also, dass Studenten nachweisen müssen, dass ihr Lebensunterhalt gesichert ist und dass dies ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel erfolgt. Grundsätzlich gelten BAFöG und die Ausbildungsförderung nicht als öffentliche Mittel in diesem Sinne, allerdings muss die Lebensunterhalt langfristig gesichert sein. Da die Förderung wie auch Stipendien zeitlich begrenzt ist, kann das bei der Niederlassungserlaubnis für Studenten zu Problemen führen, wenn die Behörde die Zukunftsprognose als nicht positiv einschätzt. Dazu werden auch die Berufsaussichten in Deutschland bewertet.
Der Lebensunterhalt muss in der Regel in der Zeit nach dem Studium gesichert sein. Liegen bereits Jobangebote oder ein Arbeitsvertrag vor, sollten diese bei der Antragstellung immer eingereicht werden.
Kann man mit einer Niederlassungserlaubnis studieren? Sofern der Lebensunterhalt belegt ist und alle anderen Voraussetzungen bestehen bleiben, kann mit einer vorhandenen Niederlassungserlaubnis studiert werden.
Nach dem Studium: Wann ist eine Niederlassungserlaubnis möglich?
Erfüllen Ausländer die Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis für Studenten nicht, gibt es die Möglichkeit, diese später zu beantragen. Unter anderem auch dann, wenn das Studium oder die Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurden und Antragsteller noch mindestens zwei weitere Jahre in Deutschland gearbeitet haben. Der Abschluss muss zudem an einer staatlich, staatlich anerkannten oder gleichwertigen Hochschule erworben worden sein.
Die Niederlassungserlaubnis für ausländische Absolventen deutscher Hochschulen kann dann erteilt werden, wenn der Erwerbstätigkeit der „akademischen Qualifikation“ entspricht bzw. mit dieser zusammenhängt. Wichtig ist, dass nach dem Abschluss für die Beschäftigung oder Selbständigkeit die entsprechende Aufenthaltserlaubnis vorhanden ist oder eine Blaue Karte EU vorliegt. Die Einzahlung in die Rentenversicherung ist in diesen zwei Jahren dann Pflicht und muss durchgängig erfolgen. Straftaten oder Verurteilungen verhindern in der Regel die Erteilung der Niederlassungserlaubnis.
Wichtig: Haben Inhaber der Blauen Karte EU ihren Abschluss bzw. die Ausbildung im Ausland absolviert, ist eine Niederlassungserlaubnis möglich, wenn sie 33 Monate hochqualifizierte Arbeit in Deutschland geleistet haben. Bei besonderen Sprachkenntnissen (mind. B1) kann diese Frist auf 21 Monate verkürzt werden. Ob der Arbeitsplatz eine solche Qualifikation darstellt, entscheidet die Behörde im Antragsverfahren.
Ablauf des Antragsverfahrens
Die Niederlassungserlaubnis für Studenten oder nach dem Studium ist bei der zuständigen Behörde zu beantragen. Ob Sie das spontan erledigen können oder einen Termin benötigen, müssen Sie an Ihrem Wohnort abklären.
Für den Antrag müssen folgende Dokumente eingereicht werden:
- Pass
- Aufenthaltserlaubnis (seit mind. zwei Jahren)
- Nachweis über gesicherten Lebensunterhalt
- Nachweis, dass keine Gründe für eine Ablehnung oder eine Ausweisung vorliegen und die Interessen der Bundesrepublik nicht gefährdet sind
- Nachweis über Zahlung der Rentenbeiträge
- Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit
- Nachweis zu Sprachkenntnissen, ausreichenden Wohnraum und Arbeitsplatz (Arbeitsvertrag)
- Hochschulabschluss bzw. Ausbildungsabschluss
Gegebenenfalls könnten weitere Dokumente notwendig sein. Diesbezüglich sollten sich Antragsteller immer bei der zuständigen Ausländerbehörde erkundigen. Für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis für Studenten fällt eine Gebühr an. Diese liegt derzeit bei 113 Euro.