Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte – wer bekommt sie?

Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist für Fachkräfte besonders geregelt
Die Erteilung der Niederlassungserlaubnis ist für Fachkräfte besonders geregelt

FAQ: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte

Was ist eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte?

Mit einer Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte dürfen Sie zeitlich unbegrenzt in Deutschland leben. Dasselbe gilt für Ihre Familienangehörigen. Sie können als Arbeitnehmer oder auch als Selbstständiger arbeiten. Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Antragstellung finden Sie in unserer Liste.

Was sind die Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis?

Hauptvoraussetzung für die Niederlassungserlaubnis ist, dass Sie als Fachkraft gelten. Nach dem Aufenthaltsgesetz gibt es vier verschiedene Personenkreise, auf die dieser Umstand zutrifft. Neben dem Status als Fachkraft müssen Sie außerdem weitere Voraussetzungen erfüllen – unter Umständen gelten für Sie erleichterte Bedingungen. Hier können Sie mehr zu den erleichterten Voraussetzungen erfahren.

Wie viel Geld muss ich für eine Niederlassungserlaubnis verdienen?

Das Aufenthaltsgesetz sieht vor, dass Sie ohne Inanspruchnahme von öffentlichen Mitteln für sich sorgen können müssen, um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Wie viel Sie hierfür verdienen sollten, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Ab dem vollendeten 45. Lebensjahr ist es obligatorisch, dass das monatliche Gehalt 55 % der jährlichen Bemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung umfasst, sofern nicht aus anderen Quellen eine angemessene Altersvorsorge sichergestellt ist.

Die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte – wer kann sie bekommen?

Die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte bietet zahlreiche Vorteile
Die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte bietet zahlreiche Vorteile

Wenn Sie sich dauerhaft in Deutschland niederlassen wollen, aber eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, haben Sie die Möglichkeit, eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten. Wenn Sie eine Fachkraft sind, sind die Bedingungen besonders günstig – denn in Deutschland werden Fachkräfte dringend gebraucht. Für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte können je nach Art der Qualifikation unterschiedliche Voraussetzungen gelten.

Als Fachkraft nach dem Aufenthaltsgesetz gelten Sie, wenn Sie eines der folgenden vier Kriterien erfüllen:

Sie haben…

  • …eine deutsche oder ausländisch gleichwertige Berufsausbildung
  • …eine deutsche oder ausländisch gleichwertige akademische Ausbildung

Oder Sie sind…

  • …Inhaberin oder Inhaber einer Blauen Karte
  • …eine internationale Forscherin oder Forscher (nach EU-Richtlinie 2016/801)

Wann erhalte ich als Fachkraft eine Niederlassungserlaubnis?

Sie können einen Termin mit der Ausländerbehörde machen, um dort Ihren Antrag auf Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte zu stellen. Die Bedingungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis werden im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) festgelegt. In § 18 wird die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte geregelt. Sie sind berechtigt, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben seit mindestens drei Jahren eine Aufenthaltserlaubnis
  • Sie können selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen
  • Sie haben mindestens 36 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt
  • Sie sind berufstätig
  • Sie verfügen über Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau B1)
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse über die Lebensverhältnisse in Deutschland (diese werden durch einen Test überprüft)
  • Sie besitzen genügend Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen

Niederlassungserlaubnis als Fachkraft: Wann gibt es erleichterte Bedingungen?

Eine Niederlassungserlaubnis garantiert einer Fachkraft zahlreiche Sicherheiten
Eine Niederlassungserlaubnis garantiert einer Fachkraft zahlreiche Sicherheiten

In einigen Fällen können für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erleichterte Bedingungen gelten. Es gibt vier Möglichkeiten, die Niederlassungserlaubnis zu besonderen Konditionen zu beantragen. Welche Kriterien Sie dafür erfüllen müssen, erfahren Sie im Folgenden:  

Sie sind Inhaberin oder Inhaber einer Blauen Karte EU

Wenn Sie eine Blaue Karte besitzen, erhalten Sie eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte unter folgenden Bedingungen:

  • Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung seit 27 Monaten
  • Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung seit 27 Monaten
  • Deutschkenntnisse (Niveau A1)
  • Grundkenntnisse über die Lebensverhältnisse in Deutschland (diese werden durch einen Test überprüft)
  • Ausreichender Wohnraum
  • Gesicherter Lebensunterhalt nachweisen

Wenn Sie über Sprachkenntnisse auf B1-Niveau verfügen, verkürzen sich die oben genannten Fristen auf 21 Monate.

Sie haben in Deutschland ein Studium oder eine Berufsausbildung absolviert

Auch in diesem Fall gelten für sie Sonderbedingungen, zu denen Sie eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen können

  • Aufenthaltserlaubnis seit mindestens drei Jahren
  • Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung als Fachkraft seit mindestens zwei Jahren
  • Berufstätigkeit
  • Einzahlung in die gesetzliche Rentenversicherung seit mindestens 24 Monaten
  • Deutschkenntnisse auf B1-Niveau
  • Ausreichender Wohnraum
  • Grundkenntnisse über die Lebensverhältnisse in Deutschland (diese werden durch einen Test überprüft)

Sie sind eine hochqualifizierte Fachkraft

Im AufenthG regelt § 18c die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit hoher Qualifizierung
Im AufenthG regelt § 18c die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit hoher Qualifizierung

In manchen Fällen können hochqualifizierte Fachkräfte ohne vorherigen Mindestaufenthalt eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Dies ist unter anderem bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit besonderen Fachkenntnissen der Fall. Selbiges gilt unter Umständen auch für Lehrpersonen in herausgehobener Funktion. Wichtig ist, dass Sie einen Nachweis für Ihre akademische Ausbildung erbringen können und selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen.

Sie sind selbstständig

Wenn Sie bereits über eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit (§ 21 AufenthG) verfügen, können Sie nach drei Jahren eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte beantragen. Hierfür müssen Sie:

  • Die Selbstständigkeit drei Jahre betrieben haben
  • Die Selbstständigkeit erfolgreich betrieben haben
  • Ihren Lebensunterhalt sichern können

Die Aufenthaltserlaubnis nach § 19d

Die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte kann auf eine Aufenthaltserlaubnis folgen
Die Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte kann auf eine Aufenthaltserlaubnis folgen

Eine Aufenthaltserlaubnis ist die Voraussetzung für eine Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte. Nach § 19d AufenthG können Sie eine arbeitsrechtliche Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie zuvor eine Duldung hatten, die an eine Ausbildung oder Beschäftigung gebunden war. Sofern Sie Aussicht auf eine Anstellung haben und die übrigen Kriterien erfüllen, kann Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d AufenthG den Weg zu einer Niederlassungserlaubnis ebnen. Der Aufenthaltstitel ist zwei Jahre gültig und kann verlängert werden. Ein Anwalt und die Ausländerbehörde können Sie hierzu beraten.

Quellen und weiterführende Links

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Über den Autor

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Sarah B.

Sarah unterstützt anwalt.org seit März 2024 als Volontärin und verfasst Artikel zu Recht und Gesetz in Deutschland. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf Arbeits-, Migrations- und Asylrecht.

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